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Ist mein Auto versichert?
Guten tag liebe Motortalk community,
ich habe vor Einer Woche ein neues Auto gekauft und alles von meinem Händler/Makler machen lassen.
Ich gab ihm die EVB und er ging mein Auto anmelden, d.h. ich hab Amtliche Kennzeichen etc. Nu ist schon ein Monat rum und Ich habe kein Schreiben von der Versicherung noch wurde abgebucht (wie üblich).
Bin ich überhaupt versichert? wurde meine alte Versicherung "übertragen" auf das neue?
Ich mein um Kennzeichen zu bekommen muss mein Auto eine Haftpflicht haben oder nicht?
Tut mir leid für diese dumme Frage, aber das ist mein erster neuwagen.
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15 Antworten
Bietet denn die Versicherung keinerlei Kontaktmöglichkeiten (kein Vertreter/Makler, Adresse, Telefonnummer, E-Mail o. ä.)? Das ist doch die einzige Stelle, welche dir Auskunft geben kann, ob alles wie gedacht läuft - hier im Forum niemand.
Es ist nicht ungewöhnlich, dass sich die Versicherungen Zeit lassen. Hast du Vollkasko vereinbart? Da würde ich schon Wert darauf legen, dies schriftlich zu haben.
Richtig - ohne Haftpflichtversicherung keine Zulassung.
Ich hatte schon bei der versicherung angerufen und die haben gemeint das ich mit meinem Händler drüber sprechen müsste, also sofort den angerufen und er meint nur " was ist den das für eine Versicherung"
Du hast vor einer Woche ein neues Auto gekauft und nun ist ein Monat rum ...... eigenartig.
Du hast einen Makler bemüht (warum auch immer) und der weiß nicht weiter .... eigenartig.
Der Händler hat das Auto angemeldet und kann dier keine Auskunft geben, wie so etwas läuft ... eigenartig.
Die Versicherung verweigert die Auskunft, ob du bei ihnen versichert bist .... eigenartig. Und da hast du dich einfach abwimmeln lassen?
Kannst du das ein bisschen mehr erläutern?
naja Situ,
musste doch verstehen, Ferien..............die hohen Temperaturen...................
mehr sag ich nich
Mit der Abgabe der eVB durch den Händler bei der Zulassung des Fahrzeugs ist dies natürlich versichert, allerdings nur in der Haftpflicht.
Ohne eVB wird kein Auto zugelassen.
Für eine evtl. Vollkaskoversicherung brauchst du allerdings eine gesonderte Bestätigung der Versicherung, dass diese ab Zulassung gilt. Ansonsten gilt die Deckung in der Vollkasko erst mit Erhalt des Versicherungsscheines. Und dies kann z.B. bei der HUK u.a. mehrere Wochen dauern.
Die eVB erhält man heute meistens sofort per SMS auf´s Handy. Für den Versicherungsantrag und deren Umfang muss man dann aber auf jeden Fall noch zum Makler bzw. der Versicherung, welche die eVB ausgestellt hat.
Zitat:
Original geschrieben von situ
Du hast vor einer Woche ein neues Auto gekauft und nun ist ein Monat rum ...... eigenartig.
Du hast einen Makler bemüht (warum auch immer) und der weiß nicht weiter .... eigenartig.
Der Händler hat das Auto angemeldet und kann dier keine Auskunft geben, wie so etwas läuft ... eigenartig.
Die Versicherung verweigert die Auskunft, ob du bei ihnen versichert bist .... eigenartig. Und da hast du dich einfach abwimmeln lassen?
Kannst du das ein bisschen mehr erläutern?
aj gut, man muss echt aufpassen was man sagt, phu.
Was ich mit dem monat meinte, ist dass fast August ist
Makler/Händler ich weiß doch nich wie man das heut zu tage nennt. Warte ich schau mal... automobilverkaufsberater, so.
Die versicherung weiß anscheinbar von gar nichts, und ja was soll ich den machen am telefon wenn die mir keine auskunft erteilen? der nächste berater ist 150 km weit weg
Du musst doch wohl wissen von welcher Versicherung die EVB-Nummer ist und wer Dein Ansprechpartner ist!
Normalerweise meldet man sich nach der Zulassung bei dem um einen Antrag mit den Fahrzeugdaten aufnehmen zu lassen und diesen zu unterschreiben!
Sicherlich bekommt die Versicherung von der Zulassungsstelle einen Bescheid über die Anmeldung, diese geht auch irgendwann nach einiger Zeit an den entsprechenden Aussendienstmitarbeiter, aber wenn der gerade Urlaub hat...?
Da muss man als Halter und Versicherungsnehmer normalerweise direkt nach der Anmeldung mal aktiv werden....
Gruß, Jens
Zitat:
Original geschrieben von 911westie
Mit der Abgabe der eVB durch den Händler bei der Zulassung des Fahrzeugs ist dies natürlich versichert, allerdings nur in der Haftpflicht.
Ohne eVB wird kein Auto zugelassen.
Für eine evtl. Vollkaskoversicherung brauchst du allerdings eine gesonderte Bestätigung der Versicherung, dass diese ab Zulassung gilt. Ansonsten gilt die Deckung in der Vollkasko erst mit Erhalt des Versicherungsscheines. Und dies kann z.B. bei der HUK u.a. mehrere Wochen dauern.
Die eVB erhält man heute meistens sofort per SMS auf´s Handy. Für den Versicherungsantrag und deren Umfang muss man dann aber auf jeden Fall noch zum Makler bzw. der Versicherung, welche die eVB ausgestellt hat.
Wie lange gilt den die haftpflicht und muss ich die kündigen wenn ich zu einem anderen Anbieter gehen möchte?
Nun weiß ich immer noch nicht, wie du an die EVB gekommen bist. Beim "automobilverkaufsberater"? Ohne einen Vertrag zu machen? Und der weiß von nichts bzw. beantwortet keine Fragen?
Zitat:
Original geschrieben von situ
Nun weiß ich immer noch nicht, wie du an die EVB gekommen bist. Beim "automobilverkaufsberater"? Ohne einen Vertrag zu machen? Und der weiß von nichts bzw. beantwortet keine Fragen?
EvB hab ich von der "Bayrischen Beamten Versicherung, Die Bayrische" wo mein altes Auto versichert war und er meinte er kümmert sich um alles
Naja, wenn du die EVB von der Versicherung hast bei der auch dein altes Auto versichert war, dann brauchst du dir wohl keinen großen Kopf machen. Auch der VK Schutz, sofern dein altes Auto auch VK Versichert war, ist dann eigentlich problemlos auf den neuen neuen, sofern von dir gewünscht, übernommen.
Wenn du sicher sein willst rufe morgen noch mal bei der Versicherung an und sei etwas hartnäckiger bis du eine Antwort hast. Der Auto Verkäufer hat da wirklich nichts damit zu tun.
Grüße
Steini
und vor allem,:
man muss nicht immer alles mit fullzitaten zumüllen, auf antworten klicken reicht in 90% der fälle,
dann kann man hier mit dem mobilen gerät mal mitlesen
Zitat:
Original geschrieben von Paulbecker
Wie lange gilt den die haftpflicht und muss ich die kündigen wenn ich zu einem anderen Anbieter gehen möchte?
Also vorweg erstmal: Der Autohändler hat mit Deiner Versicherung so überhaupt nichts zu tun! Wenn er die Anmeldung bei der Zulassungsstelle für Dich gemacht hat brauchte der die EVB-Nummer, mit dem Versicherungsvertrag hat er nichts zu tun, da musst Du Dich schon selbst drum kümmern!
Zum Zitat: Die Haftpflicht, also die vorläufige gesetzliche Mindestdeckung, gilt so lange, bis der Antrag aufgenommen wurde und das Fahrzeug dann ordnungsgemäß versichert ist, dieser Vertrag gilt dann rückwirkend ab dem Tag der Zulassung für 1 Jahr oder bis zur nächsten Hauptfälligkeit, die auch am 01.01. 2014 sein kann.
Der Versicherer, der die EVB-Nummer zur Verfügung gestellt hat, hat auch ein Anrecht auf den anschließenden Vertrag, somit kannst Du nicht einfach die vorläufige Deckung kündigen und Dir einen anderen Versicherer suchen! Darum, wo man ein Auto versichern möchte, macht man sich VOR der Zulassung Gedanken.
Gruß, Jens
Zitat:
Original geschrieben von 911westie
Mit der Abgabe der eVB durch den Händler bei der Zulassung des Fahrzeugs ist dies natürlich versichert, allerdings nur in der Haftpflicht.
Da der Erstbeitrag noch nicht entrichtet wurde, wäre ich mir da nicht so sicher.
Tipp an den TE:
Beim nächsten mal selbst um die Versicherung kümmern, und dies nicht irgendwelchen Maklern überlassen.
Dann sollte es auch keine Probleme geben.