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Ist Rapsöl nach DIN V 51 605 automatisch Kraftstoff?

Musste heute mit meinem Auto ein weiteres Stück fahren um Freunde zu besuchen,da ich wusste das mein Sprit nicht reichen würde und der Diesel in D recht teuer ist,im Gegensatz zu Luxemburg wo ich sonst immer tanke,schaute ich mich im Netz nach einer Pöltankstelle um die auf der Strecke lag und fand auch eine die Pöl nach DIN V 51 605 im Angebot hatte,den Liter zu 80 Cent!Da ich den ganzen Stress mit Steuer und in Verkehr bringen mit Altpöl und Aldi hier verfolgt hatte und meine Aldi-Tank-Zeiten schon eine Weile zurück lagen,dachte ich das ich somit auf der sicheren Seite bin!An der Tankstelle angekommen schaute diese auch wirklich wie eine aus,also kein IBC mit Pumpe sondern richtig moderne Zapfsäulen für PKW und LKW und man warb groß mit Pöl nach DIN V 51 605 ,jedoch war das Bezahlen nur mit EC möglich!Auf der Zapfsäule war kleiner Aufkleber angebracht,auf dem stand das die Verwendung des PÖL im Motor auf eigene Verantwortung geschieht!Da dachte ich mir das damit die technische und nicht steuerrechtliche Seite gemeint war!Nachdem ich mir den Tankbeleg hab extra ausdrucken lassen,musste ich feststellen das der Endbetrag von rund 80 Euro nur 7% Mehrwertsteuer beinhaltet,sprich es wurde mir als Lebensmittel verkauft?Muss also Pöl noch extra als Kraftstoff ausgewiesen werden damit man auch wirklich sicher sein kann?

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11 Antworten

Nein.

Poel nach DIN V-51605 wird immer als Lebensmittel verkauft.

Nur du selbst bestimmst es zu Kraftstoff indem du es tankst.

Allerdings fallen damit fuer dich keine zusaetzlichen Steuern an, da dein Kraftstoff der DIN Norm entspricht.

 

Es gibt in Berlin glaub ich eine Tanke die hat 16% Mwst draufgeschlagen, weil sie der Meinung sind, dass ihre Zapfsaeulen lebensmitteltechnisch gesehen ned ganz so gesund sind.

Aber das war freiwillig..

An allen anderen offiziellen Poel-Tankstellen gilt immer noch 7%.

Zitat:

Original geschrieben von yo-chi

Nein.

Poel nach DIN V-51605 wird immer als Lebensmittel verkauft.

Nur du selbst bestimmst es zu Kraftstoff indem du es tankst.

Allerdings fallen damit fuer dich keine zusaetzlichen Steuern an, da dein Kraftstoff der DIN Norm entspricht.

 

Es gibt in Berlin glaub ich eine Tanke die hat 16% Mwst draufgeschlagen, weil sie der Meinung sind, dass ihre Zapfsaeulen lebensmitteltechnisch gesehen ned ganz so gesund sind.

Aber das war freiwillig..

An allen anderen offiziellen Poel-Tankstellen gilt immer noch 7%.

Das bedeutet also das ich derzeit fein raus bin solang ich dort tanken würde?

Zitat:

Original geschrieben von yo-chi

Nein.

Poel nach DIN V-51605 wird immer als Lebensmittel verkauft.

Nur du selbst bestimmst es zu Kraftstoff indem du es tankst.

Allerdings fallen damit fuer dich keine zusaetzlichen Steuern an, da dein Kraftstoff der DIN Norm entspricht.

Es gibt in Berlin glaub ich eine Tanke die hat 16% Mwst draufgeschlagen, weil sie der Meinung sind, dass ihre Zapfsaeulen lebensmitteltechnisch gesehen ned ganz so gesund sind.

Aber das war freiwillig..

An allen anderen offiziellen Poel-Tankstellen gilt immer noch 7%.

Das bedeutet also das ich derzeit fein raus bin solang ich dort tanken würde?

@ yo-chi

Deine Auskunft ist nicht richtig!

Planzenöl nach DIN V 51605 bedeutet, dass es sich hier um die DIN als Kraftstoff handelt. PÖL das als Kraftstoff verkauft wird, hat jetzt schon eine Zwangssteuer (Quotenbesteuerung) und ist mit 19 % zu besteuern.

Richtig ist das Verhalten des Tankstellenbetreibers.

PÖL kann nur als Lebensmittel (also 7 % Mehrwertsteuer) verkauft werden, wenn die Lebensmittelkette nicht unterbrochen wird. Also alle Anlagenteile so auch die Zapfsäule in Edelstahl und ständig reinigen. Das ist natürlich an der Tanke nicht möglich!

Wer sein PÖL im Supermarkt kauft und in den Tank haut, begeht bereits heute eine Steuerhinterziehung!

Er hat es aber doch nur mit 7% versteuert,sprich mir nicht als Kraftstoff sondern als Lebensmittel dann doch verkauft?!Die Anlage war wirklich sehr sauber,da gibt es nichts,vermutlich auch Edelstahl so wie das aussah!Aber dann bin ich doch mit dem Zeug im Tank trotz das es der DIN entspricht,nicht legal unterwegs!

So heute Morgen der erste Kaltstart mit dem DIN Zeug,entweder ist das kein DIN Pöl oder ich frag mich wo der Vorteil von dem Zeug sein soll!Kaltstart bei ca 15° mit 100% und viermal vorglühen und die Kiste hat gesägt wie die Sau und ging mehrfach aus,nach einigen Minuten ging es dann!Ich hatte mich gestern schon bei warmen Motor gewundert warum er leicht gesägt hat.das hatte er nicht mal mit Aldi oder Altpöl gemacht,selbst der Kaltstart mit diesem Pöl im Tank mit 100% bei 0° war immer recht problemlos!

Hallo S-XT,

Pöl nach Vornorm ist nicht automatisch Kraftstoff.

Kraftstoff ist es erst, nachdem man es (mehr oder weniger feierlich) zu Kraftstoff erklärt hat.

Nachdem du bei einer Tankstelle (also einer Einrichtung wo normalerweise Kraftfahrzeuge aufgetankt werden) getankt hast, ist anzunehmen, daß die Umwidmung in Kraftstoff bereits vom Verkäufer vorgenommen wurde und der dann die Verpflichtung hat mit Zoll und Finanzamt alles klar zu machen. An deiner Stelle würde ich mir deshalb keine Gedanken machen.

Was den Mehrwertsteuersatz angeht, so habe ich von einem Pölhändler die Aussage, daß er es schriftlich vom Finanzamt bestätigt bekommen hat, daß nach wie vor der verminderte Märchensteuersatz gelten würde. Ob das allerdings einer genauen Prüfung standhalten würde sei mal dahingestellt.

Kritisch wird es wohl, wenn man das Zeug mit Biodiesel oder ähnlichem vergällt oder einen Mischkraftstoff herstellt.

Gruß Horst

Zitat:

Original geschrieben von S-XT

So heute Morgen der erste Kaltstart mit dem DIN Zeug,entweder ist das kein DIN Pöl oder ich frag mich wo der Vorteil von dem Zeug sein soll!Kaltstart bei ca 15° mit 100% und viermal vorglühen und die Kiste hat gesägt wie die Sau und ging mehrfach aus,nach einigen Minuten ging es dann!Ich hatte mich gestern schon bei warmen Motor gewundert warum er leicht gesägt hat.das hatte er nicht mal mit Aldi oder Altpöl gemacht,selbst der Kaltstart mit diesem Pöl im Tank mit 100% bei 0° war immer recht problemlos!

Dann wuerd ich mal auf die Suche gehen...

Luftwatz oder angehender Filterdicht. Oder ein Gluehwuermchen hats erwischt..

Um was fuer ein Auto gehts eigentlich?

Und welche Umbaumassnahmen?

PS: Raffinat (Aldi) wird eine bessere Zuendwilligkeit nachgesagt als Kaltgepresstem (Landwirt).

PS_2: Starten bei +5 C sollte ungefaehr so aussehen (bei VW): 9 Sekunden vorgluehen, ohne orgeln starten, 10 Sekunden Saegen, dann laeuft er rund und ist fahrbereit. Natuerlich mit 100% Kaltgepresstem.

Zitat:

Original geschrieben von yo-chi

 

Dann wuerd ich mal auf die Suche gehen...

Luftwatz oder angehender Filterdicht. Oder ein Gluehwuermchen hats erwischt..

J

Kann ich alles ausschliessen,der Filter ist fast ganz neu und die Glühkerzen ebenso!

Zitat:

Original geschrieben von yo-chi

Um was fuer ein Auto gehts eigentlich?

Und welche Umbaumassnahmen?

Peugeot 309 1,9er Saugdiesel 64 PS Bosch ESP EZ 12/92 ca 240tkm!Umgebaut wurde rein garnichts,sah ich bisher auch nicht ein,denn mit Aldi und Altpöl lief das Ding 1A beim Kaltstart,nur bei Frost sägte er die ersten 10Sek dann lief er sehr gut,auch erreichte er auf der BAB seine Höchstgeschwindigkeit.Der Wagen hat ab Werk einen beheizten Kraftstofffilter

Zitat:

Original geschrieben von Horst E

Hallo S-XT,

Pöl nach Vornorm ist nicht automatisch Kraftstoff.

Kraftstoff ist es erst, nachdem man es (mehr oder weniger feierlich) zu Kraftstoff erklärt hat.

Nachdem du bei einer Tankstelle (also einer Einrichtung wo normalerweise Kraftfahrzeuge aufgetankt werden) getankt hast, ist anzunehmen, daß die Umwidmung in Kraftstoff bereits vom Verkäufer vorgenommen wurde und der dann die Verpflichtung hat mit Zoll und Finanzamt alles klar zu machen. An deiner Stelle würde ich mir deshalb keine Gedanken machen.

Was den Mehrwertsteuersatz angeht, so habe ich von einem Pölhändler die Aussage, daß er es schriftlich vom Finanzamt bestätigt bekommen hat, daß nach wie vor der verminderte Märchensteuersatz gelten würde. Ob das allerdings einer genauen Prüfung standhalten würde sei mal dahingestellt.

Kritisch wird es wohl, wenn man das Zeug mit Biodiesel oder ähnlichem vergällt oder einen Mischkraftstoff herstellt.

Gruß Horst

Nun, mir liegt ein Schreiben des Hauptzollamtes Hamburg vor, in dem der verringerte Mehrwertsteuersatz nur dann gültig bleibt, wenn die Lebensmitelkette eingehalten wird.

Dieses ist an einer Tankstelle n i c h t gegeben!

Einen Betrieb juckt das eh nicht, da die Mehrwertsteuer als Vorsteuer abgezogen wird.

Es gilt auch zu beachten, dass die Quote auf alle Falle zu verteuern ist. Ich meine das waren so 2,6 Cent je Liter bei Einsatz als Kraftstoff. Also ist nach Energiesteuergesetzt die Verwendung von gekauftem Lebensmittelöl als Kraftstoff bereits bei Einfüllen in den Tank Steuerhinterziehung.

Hört sich komisch an, ist aber leider so!

Ja war ganz klar ne Tanke,zwar sehr sauber,aber zum Essen hätte ich das Zeug nicht genommen!Somit wird man ja dann mit einem Heizölfahrer gleichgestellt,bei der Laufleistung der Kiste wird das eine ordentliche Nachzahlung

am 1. Oktober 2007 um 14:00

Ach ja, die alternativen Kraftstoffe. Die Informationslage ist eigentlich bei allem was nicht schon seit Jahren aus der Säule fließt verwirrend, oder einge sorgen eben für Verwirrung weil sie zum Biosprit auch gleich eine Portion Fehlinformationen mitliefern.

Zum aktuellen Fall sei nur zu sagen das NICK1 absolut recht hat, so ist die Rechtsprechung.

Aber wie die Umsetzung ist, ist eben etwas anderes und ob oder wann das jemand merkt auch.

Gruß aus der Umwelt,

Lottermoser

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