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Ist telefonieren mit einem fest eingebauten Schurtelefon am Steuer erlaubt?

Themenstarteram 10. November 2011 um 15:17

Oder seit Handy am Steuer auch mit verboten. Ich rede von den alten C-Netz Telefonen. Hat man die auch umrüsten müssen auf Freisprechanlage?

Beste Antwort im Thema
am 10. November 2011 um 18:33

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

 

Dann ist C-Netz auch verboten da Autotelefon. Sorry. :(

Moin:)

Ich denke nicht das es verboten ist, allerdings existiert das C-Netz seit ca. 10Jahren nicht mehr ;)

Gruss TAlFUN

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Zu Zeiten des C-Netzes, hat sich da noch keiner Gedanken drüber gemacht. Heute ist es letztendlich egal welches Netz Du nutzt.  Handy ohne Freisprecheinrichtung ist verboten.

MfG aus Bremen 

Nicht verboten meiner Ansicht nach, da kein Handy.

Analog zu Festnetz-Mobilteilen. (gibt nen Urteil dazu)

kann aber nen anderer Amtsrichter anders sehen. :D

Rein vom Gesetz her aber würde ich erlaubt sagen.

 

Und Funk ist auch immer noch erlaubt. ;)

Absatz 1a in § 23 StVO hat folgenden Wortlaut:

"Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist."

Also ja! ;) CB-Funk is aber erlaubt! :D

Edith: Wenn du an der Ampel/Bahnübergang den Motor abstellst, darfst du telefonieren! :p

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Nicht verboten meiner Ansicht nach, da kein Handy.

Analog zu Festnetz-Mobilteilen. (gibt nen Urteil dazu)

kann aber nen anderer Amtsrichter anders sehen. :D

Rein vom Gesetz her aber würde ich erlaubt sagen.

 

Und Funk ist auch immer noch erlaubt. ;)

nein, Funk ist auch verboten

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Und Funk ist auch immer noch erlaubt. ;)

Walkie Talkies aber nicht mehr!

Siehe HIER

Wie es mit Schnurgebundenen Geräten aussieht,

kann ich nicht sagen.

Ich glaube aber das die noch legal am Steuer genutzt werden

dürfen. Ansonsten dürfte die mehrzahl der LKW Fahrer

bald dumm aus der Wäsche kucken.

Schnurlose Festnetztelefone sind lt. dem Link aber erlaubt!

MfG

Surfkiller20

Argh ok hab ich mich vertan.

Dann ist C-Netz auch verboten da Autotelefon. Sorry. :(

 

 

Und Funk ist erlaubt!

http://...auto.auto-motor-und-sport.de/...ie-im-auto-tabu-3671846.html

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Argh ok hab ich mich vertan.

Dann ist C-Netz auch verboten da Autotelefon. Sorry. :(

 

 

Und Funk ist erlaubt!

NEIN:

http://...auto.auto-motor-und-sport.de/...ie-im-auto-tabu-3671846.html

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

http://...auto.auto-motor-und-sport.de/...ie-im-auto-tabu-3671846.html

Okay, mobile Geräte sind nicht erlaubt... Fest installierte schon! ;)

Ich glaube die Frage erübrigt sich, C- Netz gibt es nicht mehr und funktioniert auch nicht mehr. 

Zitat:

Original geschrieben von Scoundrel

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

http://...auto.auto-motor-und-sport.de/...ie-im-auto-tabu-3671846.html

Okay, mobile Geräte sind nicht erlaubt... Fest installierte schon! ;)

Unwichtig, da es beweglich ist. Die Schnur ist uninteressant.

"Auf die Definition kommt es an: Als Mobiltelefon gelten bewegliche Kommunikationsgeräte zur Übertragung von Tönen, insbesondere von Sprache mittels elektrischer Signale. Da dies auch auf Walkie-Talkies zutrifft, sind sie somit im Auto verboten. Dass sie kein Mobilfunknetz benötigen und keine Nummer gewählt werden muss, ist uninteressant (AG Sonthofen, Az.: Js 5270/10). "

Es ist und bleibt ein bewegliches Komunikationsgerät, auch wenn das Sende/Empfangsteil fest verbaut ist.

Es gibt doch diese Retrohörer für Handys....die sind ebenfalls nicht erlaubt.

Bei Poschew steht sogar in der Betriebsanleitung das der Hörer mit Schnur nur im Stand bei abgestelltem Motor verwendet werden sollte ( in Deutschland )

Themenstarteram 10. November 2011 um 15:37

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Ich glaube die Frage erübrigt sich, C- Netz gibt es nicht mehr und funktioniert auch nicht mehr. 

Nee, ist eigentlich ne Grundsatzfrage.

Dann anders, gibt es noch fest installierte Telefone mit Schnur in Auto´s die mit anderen Netzen funktionieren?

Funktionierte das C-Netz noch, als das Handy am Steuer verbot kam? Wie war es damals geregelt?

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Zitat:

Original geschrieben von Scoundrel

 

Okay, mobile Geräte sind nicht erlaubt... Fest installierte schon! ;)

Unwichtig, da es beweglich ist. Die Schnur ist uninteressant.

"Auf die Definition kommt es an: Als Mobiltelefon gelten bewegliche Kommunikationsgeräte zur Übertragung von Tönen, insbesondere von Sprache mittels elektrischer Signale. Da dies auch auf Walkie-Talkies zutrifft, sind sie somit im Auto verboten. Dass sie kein Mobilfunknetz benötigen und keine Nummer gewählt werden muss, ist uninteressant (AG Sonthofen, Az.: Js 5270/10). "

Es ist und bleibt ein bewegliches Komunikationsgerät, auch wenn das Sende/Empfangsteil fest verbaut ist.

Es gibt doch diese Retrohörer für Handys....die sind ebenfalls nicht erlaubt.

Bei Poschew steht sogar in der Betriebsanleitung das der Hörer mit Schnur nur im Stand bei abgestelltem Motor verwendet werden sollte ( in Deutschland )

Ums kurz zu machen... ich wurde 2x angehalten, wegen angeblichem telefonieren am Steuer... War aber CB-Funk! -> keine Strafe und eine Entschuldigung! ;)

Ein Walkie Talkie ist mobil... Wenn die Antenne fest auf dem Dach montiert ist, ist das Gerät nicht portabel!!!

Wie du sagst: Es kommt auf die Definition an! ;)

am 10. November 2011 um 15:58

Hauptsache, die iPads sind noch nicht verboten, und ich kann getrost bei 250 km/h noch schnell eine Abschiedsmail an meine Frau schreiben...

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