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Italien: Missachtung von Verkehrszeichen, Lichtzeichen und Handzeichen der Polizei

Themenstarteram 19. November 2017 um 19:58

Hallo V&S Forum,

hab da mal eine Frage wie ihr das handeln würdet.

Meine Mutter hat von EuroTreuhand Inkasso einen Brief bekommen mit derForderung 480€ zu überweisen. Ihr wird vorgeworfen, dass sie mit ihrem damaligen Fahrzeug im Juni 2015 in Rom ein Verkehrsvergehen begangen hat. Konkret wird ihr vorgeworfen (einmal am 11.06.2015 und einmal am 22.06.2015) folgendes Vergehen begangen zu haben "Missachtung von Verkehrszeichen, Lichtzeichen und Handzeichen der Polizei." Was auch immer das heissen mag.

Im Juni 2015 waren weder meine Mutter noch das Auto in Italien und beide jedenfalls ziemlich sicher in Deutschland.

Allerdings war ich im April 2015 für 5 Tage tatsächlich im Rom. Was ich jedoch falsch gemacht habe, das weiss ich bis heute nicht. Wir hatten damals nach einiger Zeit, ich erinnere mich noch, einen ähnlichen Brief von einer italienischen Behörde bekommen, wo ehrlich gesagt auch niemand verstanden hatte was wir jetzt genau falsch gemacht haben.

Möglichkeiten zu Widerspruch etc. gab es damals in dem Schreiben auch nicht, weshalb meine Mutter das einfach ignoriert hatte.

 

Damit ich verstehe, wie das jetzt aussehen könnte... Einen Widerspruch bei dem Inkassounternehmen ist ja sowieso ziemlich zwecklos.

Bezahlen wir nicht die 480€ vom Inkasso geforderten Betrag, dann kann dies vom BfJ eingetrieben werden, richtig?

Und bei dem kann meine Mutter Widerspruch einlegen, dass sie wegen Halterhaftung oder sowas herangezogen wird, das offensichtlich nicht passieren kann.

Kann mir irgendjemand mal seine Erfahrungen mit Bussen aus Italien schildern?

Und was ist "Missachtung von Verkehrszeichen, Lichtzeichen und Handzeichen der Polizei."? Was kann ich mir darunter vorstellen?

BG Felix

Beste Antwort im Thema

Hab das auch schon mal gehabt, zahl es nicht, ist in Deutschland sowieso verjährt (wenn passiert) und in Italien wird es- gerade wenn sie jetzt ein anderes Auto hat, auch niemand mehr eintreiben. Würde es wegwerfen.

Allerschlimmstenfalls klagen die (sehr unwahrscheinlich, da oft einfach Betrug) und mit einem halbwegs akzeptablen Anwalt scheitert das auf Anhieb, wenn das Verfahren nicht sowieso eingestellt wird.

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Hab das auch schon mal gehabt, zahl es nicht, ist in Deutschland sowieso verjährt (wenn passiert) und in Italien wird es- gerade wenn sie jetzt ein anderes Auto hat, auch niemand mehr eintreiben. Würde es wegwerfen.

Allerschlimmstenfalls klagen die (sehr unwahrscheinlich, da oft einfach Betrug) und mit einem halbwegs akzeptablen Anwalt scheitert das auf Anhieb, wenn das Verfahren nicht sowieso eingestellt wird.

Themenstarteram 19. November 2017 um 20:41

Gibt es eigentlich einen Fall, wo jemals aus Frankreich oder Italien ein "Verkehrssünder" erfolgreich vom Bundesamt für Justiz betrieben wurde?

So lange es keinem Fahrer nachgewiesen wird, kann das hier niemand eintreiben. Ich würde es ignorieren. Sollte ein Mahnbescheid kommen: widersprechen. Aber der kommt eh nicht.

Zitat:

@Felyxorez schrieb am 19. November 2017 um 21:41:04 Uhr:

Gibt es eigentlich einen Fall, wo jemals aus Frankreich oder Italien ein "Verkehrssünder" erfolgreich vom Bundesamt für Justiz betrieben wurde?

Das Interesse dürfte gering sein, denn das Geld geht in die deutsche Kasse. Finanziell haben F oder I also außer Aufwand und vielleicht einen erzieherischen Effekt nichts davon.

Sowohl in F wie in I bin ich in Kontrollen geraten, bei denen es wohl nur um Abfrage meines Sündenregisters ging. War aber sauber.

Themenstarteram 19. November 2017 um 22:08

Wirklich? Na das ist ja interessant. Ging es da um das Kennzeichen?

Zitat:

@Felyxorez schrieb am 19. November 2017 um 23:08:40 Uhr:

Wirklich? Na das ist ja interessant. Ging es da um das Kennzeichen?

Das weiß ich nicht. Papiere (KFz und ID) verlangt, im Bus verschwunden und nach ein paar Minuten gute Fahrt gewünscht. Der Franzose meine noch, das mein Konto "sauber" sei (in Englisch). Eine junge italienische Polizistin wurde vom älteren Kollegen zur Zurückhaltung ermahnt, als sie ein Gekircher beim Betrachten meine alten Führerscheins nicht unterdrücken konnte (zeigte mich als Jüngling mit Elvis-Tolle; ist leider nichts mehr von übrig).

Zitat:

@situ schrieb am 19. November 2017 um 22:56:28 Uhr:

Das Interesse dürfte gering sein, denn das Geld geht in die deutsche Kasse. Finanziell haben F oder I also außer Aufwand und vielleicht einen erzieherischen Effekt nichts davon.…

Seit wann das?

am 20. November 2017 um 8:30

Seit Inkrafttreten des Abkommens.

Dass F oder I finanziell nichts davon haben, betrifft aber nur den Teil der Vollstreckung in D. Wenn man hier nicht zahlt, kann einen das bei einer erneuten Reise nach F oder I durchaus wieder treffen, und man zahlt dann eben vor Ort. F oder I haben also durchaus etwas davon.

am 20. November 2017 um 8:39

Zitat:

@birscherl schrieb am 20. November 2017 um 09:36:34 Uhr:

Dass F oder I finanziell nichts davon haben, betrifft aber nur den Teil der Vollstreckung in D.

Nur davon war die Rede und nur dazu wurde geantwortet.

Zitat:

@Felyxorez schrieb am 19. November 2017 um 21:41:04 Uhr:

Gibt es eigentlich einen Fall, wo jemals aus Frankreich oder Italien ein "Verkehrssünder" erfolgreich vom Bundesamt für Justiz betrieben wurde?

Es war das DEUTSCHE Bundesamt für Justiz gemeint.

Zu Vollstreckungsbemühungen (nicht begangener Ordnungswidrigkeiten) im Ausland selbst schrieb ich bereits oben.

Zitat:

@Felyxorez schrieb am 19. November 2017 um 20:58:36 Uhr:

Meine Mutter hat von EuroTreuhand Inkasso einen Brief bekommen

Da würde ich als allererstes nachgucken, ob das überhaupt ein seriöses Unternehmen ist. Es kann sich auch um einen Betrugsversuch handeln.

Kannst ja das Schreiben mal scannen (bitte personenbezogene Daten löschen) und hier reinstellen.

Natürlich ist das Inkasso-Unternehmen seriös. Genauso seriös wie jedes Inkasso-Unternehmen, das aggressiv und rechtlich bedenklich für kostenloses Inkasso wirbt …

https://www.recht-hilfreich.de/.../

Interessant! Und da bestätigt sich wohl schon meine Vermutung.

Hier zum Thema die Stellungnahme der Juristischen Zentrale des ADAC. Bevor wir uns hier also den Kopf zerbrechen: Verjährt ist die "Tat" nach italienischem Recht wohl noch nicht. Der gewählte Weg zur Vollstreckung ist zumindest "ungewöhnlich" und wegen des Schufa-Eintrags ist ein Bestreiten der Forderung gegenüber der Inkassofirma angeraten. Wenn die Forderung gegen die Mutter des TE erhoben wird, wäre ein Bestreiten ja auch noch nicht einmal wahrheitswidrig, wenn der TE zu dem Zeitpunkt in Rom mit dem Auto gefahren ist.

Grüße vom Ostelch

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