1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Jährl. Fahrleistung/Verfallen km?

Jährl. Fahrleistung/Verfallen km?

Themenstarteram 10. Mai 2007 um 15:49

Habe das Auto jetzt 8 Jahre. Im Verstrag steht jährliche Kilometerleistung 9000 km. Bin aber bisher immer nur 6000 km/Jahr gefahren. Dieses Jahr werden es sicher 15 000 km. Frage ist: werden unbenutzte Km von den vorherigen Jahren mit ins nächste Jahr genommen oder wird jedes Jahr für sich gezählt? Beispiel: 8 Jahre x 9000 km macht 72 000 km. Momentan habe ich aber nur 60 000 drauf. Muß ich jetzt melden daß ich jetzt mehr fahre oder habe ich noch 12 000 gut?

Ähnliche Themen
17 Antworten

Üblich ist es, dass die Versicherung 1x jährlich deinen km-Stand wissen möchte.....

Wenn nicht liegst du doch vollkommen in grünen Bereich

am 10. Mai 2007 um 18:18

Hi,

üblich ist die jährliche Abfrage keineswegs - bei einigen vielleicht.

Ansonsten:

Zum Zeitpunkt der letzten Meldung nimmst du den Start-km-Stand.

(z.B. 0 vor acht Jahren)

--> rechnest bis jetzt mit dem 9.000 km/Jahr (z.B. 8 Jahre * 9.000 km)

--> bei 0 als Start dürftest du demnach 72.000 auf der Uhr haben.

Da du deutlich drunter bist isses auch kein Problem, dieses Jahr 15.000 zu fahren.

Wie gesagt - maßgeblich ist hier der Zeitpunkt der letzten Meldung.

Grüße

Schreddi

Ich wurde trotz Vertrag noch nieeee nach dem km Stand gefragt.

Themenstarteram 11. Mai 2007 um 7:13

Gemeldet hatte ich letzten Oktober wegen Änderung in der Teilkasko mit 46 000 km. In den Jahren davor bin ich nur ein mal gefragt worden. Mittlerweile bin ich schon bei 60 000 km. Sollte ich das melden?

Abgesehen davon würde mich interessieren was passiert wenn man mehr angibt als man km hat. Hintergrund ist daß ich eigentlich letztes Jahr 7x9000 km hätte angeben können dann wäre ich jetzt nämlich auf jeden Fall im grünen Bereich.

so lange du mehr KM angibst als du fährst, passiert ausser das du mehr Beitrag zahlst nichts.

Andersrum kann es sein, das du im Schadensfall die Differenz zu den Mehr-Km nachzahlen musst.

am 13. Mai 2007 um 0:06

Sinn dieser Angabe ist doch, wer wenig fährt hat ein kleineres Risiko einen Schaden zu verursachen und dafür zahlt man weniger Beitrag.

Also gibt es kein "aufrechnen" von nicht gefahrenen Kilometern.

Wie es dann in einem Schadenfall aussehen könnte ist ungewiss, kommt ja auf die Kundenfreundlichkeit und auch die Differenz der Kilometeranzahl an ...

Nachfragen wir die Versicherung bestimmt nicht, aber als Versicherungsnehmer sollte man gelegentlich mal die Bedingungen für seine Verträge anschauen :-)

am 13. Mai 2007 um 15:00

Zitat:

Original geschrieben von Bullmix

Gemeldet hatte ich letzten Oktober wegen Änderung in der Teilkasko mit 46 000 km. In den Jahren davor bin ich nur ein mal gefragt worden. Mittlerweile bin ich schon bei 60 000 km. Sollte ich das melden?

Abgesehen davon würde mich interessieren was passiert wenn man mehr angibt als man km hat. Hintergrund ist daß ich eigentlich letztes Jahr 7x9000 km hätte angeben können dann wäre ich jetzt nämlich auf jeden Fall im grünen Bereich.

Hi,

also letzte Meldung im Oktober...

Entscheidend ist dabei schlichtweg ob du im Oktober 2007 die 55.000 überschreitest - nicht mehr, nicht weniger.

(oder je nach Rechnungsart zum Jahreswechsel ca. 57.000)

In deinem Fall sind die weniger gefahrenen Kilometer damit tatsächlich ab Oktober 2006 verfallen.

Damals hätte man evtl. die Laufeistung für 2006 runternehmen sollen um eine Erstattung zu erreichen. Das wird nun nicht mehr gehen.

 

Alles in allem:

Du wirst hochsetzen lassen müssen da du mit der anvisierten Laufleistung 15.000 p.a. ja drüber kommst.

Noch zu deiner Aussage, was passiert wäre wenn du im Oktober 2006 die 63.000 angegeben hättest.

Du hättest schlichtweg 17.000 km (weil ja 46.000 auf der Uhr) ohne Schaden fahren müssen, weil erst dann tatsächlich von Dritten (Gutachter, Werkstatt) aufgenommen wird.

Bis dahin (bis zu den wirklich erreichten 63.000) wäre rausgekommen dass Du falsch angegeben hättest und die Folge wäre zumindest ne Vertragsstrafe gewesen.

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 14. Mai 2007 um 9:52

Ok, ich hätte eine falsche Angabe gemacht, jetzt kommt ein großes ABER: ich habe für dieses Risiko bezahlt!!! Habe mir also nichts erschlichen.

am 14. Mai 2007 um 15:39

Hi,

das weiß ich und habe es doch mit keiner Silbe unterstellt, oder?

Wie gesagt - an sich hätte man da auch auf Gutschrift gehen können - aber das hängt sicher von der Beratungsqualität und den internen Richtlinien ab.

Die Situation ist aber wie sie ist - du solltest nachmelden.

Grüße

Schreddi

Ich hänge mich mal an, vielleicht kennt sich hier jemand damit genauer aus:

Angenommen A hat seinen PKW bei Versicherer B da erste Mal ab dem 1.1.2007 versichert und ist bis dato dort versichert. Als Jahresfahrleistung (Tarifmerkmal) wurden 6.000km vereinbart.

Die tatsächliche Fahrleistung stellt sich wie folgt dar:

 

2007: 4.000km

2008: 4.000km

2009: 6.000km

2010: vsl. 7.000-8.000km

A hat also in den ersten beiden Jahren 4.000km weniger verfahren, als zulässig.

Kann A diese "gesparten" Kilometer nun in 2010 "aufbrauchen", weil dort seine tatsächliche Fahrleistung die vereinbarte Fahrleistung um 2-3.000km übersteigt?

Könnten er also theoretisch in 2010 10.000km fahren, ohne sich vertragswidrig zu verhalten?

Problem:

Die Tatsache, dass in 2007 nur 4.000km gefahren wurde in 11/2007 aktenkundig, da dort der um lediglich 4.000km erhöhte Kilometerstand im Rahmen eines Tarifwechsel an B gemeldet wurde.

Ebenso wurde Anfang 12/2008 wiederum ein nur um 4.000km erhöhter KM-Stand an B gemeldet.

Natürlich könnte man die restlichen 2.000km jeweils auch noch am 31.12. des jeweiligen Jahres verbraten haben

Stellt man also eine Addition der vereinbarten Laufleistung über die Jahre an (sofern beim selben Versicherer) oder muss die Fahrleistung für jedes Jahr gesondert betrachtet werden, und Minderfahrleistungen verfallen?

Da der Kilometerstand meist im November/Dezember mitgeteilt wird (wegen Kündigung/Tarifwechsel) und nicht zum 1.1. eines jeden Jahres ist die Sache wenig eindeutig...

Darum heißt es ja "Jahresfahrleistung" und nicht "Lebensfahrleistung".

Hast Du die Kilometerleistung im Jahr nicht verbraucht, selber Schuld.

Eine Verrechnung mit diesen Minderjahren geht nicht.

 

Würde die höhere Kilometerleistung melden und die paar mehr Euros billigend in Kauf nehmen, als nachher eine weitaus höhere Vertragsstrafe hinnehmen zu müssen.

am 26. August 2010 um 15:41

Kein Versicherer wird ein Fahrtenbuch verlangen und ist päbstlicher als der Pabst.

 

Wenn die durchschnittliche Jahresfahrleistung nach 4 Jahren dem Wert der Jahresfahrleistung entspricht, passiert auch nix.

 

In deinem Beispiel sollte nach vier Jahren der Tachostand allenfalls um 24.000 km höher sein als bei Antragstellung. Kein Versicherer wird es im nachhinein interessieren, wie diese 24.000 km im einzelnen erfahren wurden.

Gegensätzlicher könnten die Antworten nicht sein ;)

Ich meine, dass ich dieses Jahr zumindest um 2.000km überzogen werden kann, da die 2.000km Minderfahrleistung aus 2007 zwar aktenkundig sind, seit Mitteilung der Fahrleistung in 2008 aber kein KM-Stand mehr übermittelt worden ist.

Bezieht sich die vereinbarte Fahrleistung eigentlich auf den Lauf des Versicherungsjahres (hier: 1.1. bis 31.12) oder auf die "Abfragetermine"? Wobei letztere ja dann auch jährlich obligatorisch sein müssten, und zwar zu einem Stichtag.

am 26. August 2010 um 20:33

Zitat:

Original geschrieben von Dauerposter

Gegensätzlicher könnten die Antworten nicht sein ;)

Ich meine, dass ich dieses Jahr zumindest um 2.000km überzogen werden kann, da die 2.000km Minderfahrleistung aus 2007 zwar aktenkundig sind, seit Mitteilung der Fahrleistung in 2008 aber kein KM-Stand mehr übermittelt worden ist.

Bezieht sich die vereinbarte Fahrleistung eigentlich auf den Lauf des Versicherungsjahres (hier: 1.1. bis 31.12) oder auf die "Abfragetermine"? Wobei letztere ja dann auch jährlich obligatorisch sein müssten, und zwar zu einem Stichtag.

KFZ Versicherungen sind immer Jahresverträge, deshalb muß man ja auch die Jährliche Fahrleistung angeben.

Beispiel:

Du gibst an das du im Jahr max. 9000 Km fährst, im Laufe des Jahres stellst du allerdings fest das es mehr Km sein werden, dann gehst du zu deiner Versicherungsgesellschaft, oder rufst dort an, um denen mitzuteilen das du mehr als 9000 Km fahren wirst.

Bekommst anschließend einen Nachtrag zum Verischerungsschein und mußt ein wenig nachzahlen, da ja z.B. 12000 Km ein wenig mehr kosten.

 

Und zum Themenstarter, du wirst es melden müssen um auf der sicheren Seite zu sein, falls wirklich mal etwas passieren sollte.

 

Gruß

mola Ceed

Deine Antwort
Ähnliche Themen