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jeden Lenker auf jedes Motorrad?? TÜV??

Themenstarteram 10. Januar 2014 um 7:32

Hallo zusammen,

ich habe eine Z650 und würde der gerne einen neuen Lenker verpassen. Ich hätte da schon einen in Aussicht von Tommaselli. Allerdings lautet das Angebot: Lenker Cross/Enduro von TOMMASELLI 22 mm für Suzuki XF 650 Freewind. TÜV-gutachten hat er und baulich (bohren,..) wird nix verändert.

Kann, oder wird mir der TÜV hier Probleme bei der Eintragung machen?

Danke schon mal

Gruß

Michl

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30 Antworten

Ist das TÜV-Gutachten auf eine Baureihe festgelegt, kann man den Lenker zwar auch woanders montieren, aber die Betriebserlaubnis wird dann erlöschen und spätestens beim Prüfungstermin wirst Du scheitern.

Wenn die Freigabe sich auf die Suzi beschränkt, dann mußt Du Dir für die Z650 einen anderen suchen.

Themenstarteram 10. Januar 2014 um 8:07

Danke für die schnelle Antwort.

Und bei einer Abnahme beim TÜV kann da auch nix begutachtet und eingetragen werden? Immerhin liegt doch dann ein Gutachten zum Material und Festigkeit des Lenkers vor. Und wenn der Lenker sonst alle Sicherheitstechnischen Anbauanforderungen am Motorrad erfüllt (Lenkeinschlag etc..)? Oder liegt das dann wieder am Tüvprüfer wie er es auslegt?

Also: Hersteller X legt eine Lenkerserie für die Suzi auf und läßt das Muster prüfen. Darauf hin gibt es eine ABE für den Lenker in Verbindung mit der Nutzung für das geprüfte Modell.

Willst Du den Lenker statt dessen auf einer Kawa verbauen, wird das nicht durchgehen, da der Hersteller dafür keine Freigabe erteilt hat, bzw. das Bauteil dafür nicht vorgesehen ist.

Das wäre eine Einzelabnahme des Bauteils mit einer Prüfung durch den TÜV. Ob die ABE des Herstellers hier als verbindliches Dokument angesehen wird, kann ich Dir nicht beantworten, mein Gefühl wäre aber eher nein.

Themenstarteram 10. Januar 2014 um 8:24

Eine ABE bezieht sich auf ein bestimmtes Modell, oder meherer da stimme ich dir zu. Aber für diesen Lenker habe ich nur ein Teilegutachten und sind diese nicht eben einfach für den Lenker an sich gemacht und müssen sowieso bei jedem Anbau (egal welches Motorrad) eingetragen werden?

Gruß

Michl

Wenn das Teilegutachten nicht auf ein bestimmtes Modell festgelegt ist, sollte es funktionieren. Aber wenn ich mir meine ABE's so ansehe, steht da eigentlich immer eine Auswahl an Modellen, für die es geprüft wurde.

Zunächst vorweg eine Begriffsklärung:

ABE: Immer auf ein bestimmtes Fahrzeugmodell bezogen; das Teil muß nicht eingetragen werden

Mustergutachten: Auch auf ein bestimmtes Fahrzeugmodell bezogen, das Teil muß eingetragen werden

Teilegutachten: Auf das Teil bezogen; das Teil muß eingetragen werden

Ich verstehe die Frage so, daß es ein Mustergutachten gibt. Darauf bezieht sich meine Antwort:

Doch, es kann jeder Lenker auf jedem Fahrzeug eingetragen werden. Es kommt dabei nur auf den Mann(*) an, der das machen soll:

Ein aap, also ein amtlich anerkannter Prüfer darf Dir den Lenker nach § 19 (3) StVZO eintragen. Er darf also prüfen, ob der Anbau korrekt erfolgt ist und ansonsten aus dem Gutachten abschreiben. Diese Eintragungen können nur an im Gutachten aufgeführten Fahrzeugen erfolgen.

Ein aaS, also ein amtlich anerkannter Sachverständiger darf Dir den Lenker aber auch nach § 21 StVZO eintragen. Der Sachverständige kann also nach eigener Fachkompetenz sagen, daß das ginge - oder auch nicht. Er darf nicht nur aus fertigen Gutachten abschreiben. Das sind die Leute, die dann z. B. auch einen Yamaha-Serienlenker an einer Honda eintragen dürfen. Oder den Tomaselli an Deiner Kawa.

Er darf bedeutet aber nicht, daß er es auch zwingend machen wird. Da hilft nur nachfragen.

Wichtig: Die amtlich anerkannten Sachverständigen gigt es in den alten Bundesländern NUR beim TÜV und in den neuen NUR bei der DEKRA. Aber sie sind nicht an jeder Prüfstelle tätig und auch nicht immer da. Meist bedeutet das, erst einen Termin zu machen.

 

Gruß Michael

 

(*) Nur mal so: Es mag sicher auch schon weibliche aaP und aaS geben - üblich ist das aber noch nicht. Die Jobs bei den Prüforganisationen scheinen für die Damen der Schöpfung nicht übermäßig interessant zu sein.

Habe ich ein Teilegutachten, muß ich selbiges aber auch nicht zwingend eintragen lassen. Es reicht, wenn ich zum TÜV-Termin die ABE vorlegen kann und der Prüfer anhand von definierten Dingen wie KBA-Nummer oder sowas die Übereinstimmung feststellen kann. So funktioniert das mit zB Stahlflexleitungen oder Brems-/Kupplungshebeln auch.

Da steht ja im Normalfall auch ABE drauf ;)

Aber egal was drauf steht, IMMER genau lesen, was DRIN steht. Auch nicht alles wo ABE drauf steht, muss nicht eingetragen werden.

EDIT

Achso, zum TE:

Würde einfach mal deinen Prüfer fragen. Solange der Lenker eine Kennung hat und baulich passt, sehe ich da keine großen Hürden.

Ist der Lenker denn sooo anders als die einfachen Polo (=ABM) Lenker für um 40€ mit ABE?

Themenstarteram 10. Januar 2014 um 8:59

Vielen Dank.

Macht doch zumindest schon mal Hoffnungen :)

Also wie gesagt hat der Lenker keine ABE, sondern nur Teilegutachten. Werd dann heute mal meinen TÜV kontaktieren und fragen was die denn dazu meinen. Ansonsten muss ich mich weiter durch das Netz wühlen auf der Suche nach einem neuen Lenker

Gruß Michl

Zitat:

Original geschrieben von Dang3r

Habe ich ein Teilegutachten, ... reicht, wenn ich zum TÜV-Termin die ABE vorlegen kann ...

Das sind Äpfel und Birnen.

Wenn Du eine ABE hast, dann hast Du einen Zettel, der sich allgemeine Betriebserlaubnis schimpft. Auf dem Teil ist dann in aller Regel eine Nummer vom KBA, weil man den Zettel gar nicht mehr haben und mitführen muß. ABE = Nix eintragen!

Teile mit Teil- oder Mustergutachten MÜSSEN aber eine Anbauprüfung haben! Das ist das, was man früher "eintragen" nannte. Tatsächlich muß eine Abnahme erfolgen und man bekommt einen Zettel in der Hand, der sich Gutachten schimpft. Im Grunde wird aus dem allgemeinen Gutachten ein fahrzeugspezifisches gemacht. Es gilt dann nicht für eine beliebige Yamawuppdich XYZ, sondern für die Yamawuppdich XYZ mit der VIN (Fahrgestellnummer) YW123XYZ75934801...

Abhängig von der Art der Änderung müssen die Fahrzeugpapiere dann sofort geändert werden (z. B. beim Einbau einer LPG-Anlage) oder erst bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren, also z. B. beim nächsten Umzug, einer Namensänderung des Halters z. B. durch Heirat oder einem Halterwechsel.

Geschieht die nächste Befassung mit den Fahrzeugpapieren erst nach ein paar Jahren, muß bis dahin zu jeder HU das spezifische Gutachten vorgelegt werden. Da man so ein Blatt auch verbummeln kann, ist es meist ganz vernünftig, die Fahrzeugpapiere freiwillig direkt ändern zu lassen.

 

Gruß Michael

am 10. Januar 2014 um 9:10

Mit einem Teilegutachten kriegst Du den Lenker zu 100% eingetragen,

das hab ich bereits mindestens 8-10 mal so praktiziert.

Also, Lenker anbauen, auf Freigängigkeit bei vollem Lenkanschlag achten,

zum TÜV fahren, Gutachten vorlegen, ca. 33,-€ abdrücken und das wars.

Das sieht dann ungefähr so aus.:D

Viel Spass mit dem neuen Lenker.

0016

Themenstarteram 10. Januar 2014 um 9:13

Das ist genau die Antwort, die ich gesucht habe :D

Aber ich ruf trotzdem noch schnell beim TÜV an, um eventuelle Bestell-, Zurückschick-, Neubestellaktionen zu vermeiden ;)

Danke

Genau... Einfach erstmal und vorher mit dem AaS (Amtlich anerkannter Sachverständiger; es sind keine "Prüfer") sprechen. Die eintragung sollte aber unter den schon angesprochenen Prüfkriterien kein Thema darstellen.

Zitat:

Original geschrieben von Schermschneider1

Das ist genau die Antwort, die ich gesucht habe :D

Aber ich ruf trotzdem noch schnell beim TÜV an, um eventuelle Bestell-, Zurückschick-, Neubestellaktionen zu vermeiden ;)

Danke

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