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Jemand ist in mein parkendes Auto reingefahren! frage zur versicherung!

Themenstarteram 18. Oktober 2013 um 21:04

Hallo liebes Forum,

habe mal eine ganz blöde Frage...

mein Auto stand auf der Straße geparkt, ich war in der Zeit in der Abendschule. Und in der Zeit wo ich in der Klasse saß, ist mir jemand fremdes in mein parkendes Auto reingefahren...soweit so klar. Mein Problem ist aber, dass meine Versicherung versucht hatte am 15 Oktober den Versicherungsbeitrag abzubuchen. Meine Versicherung konnte den Betrag aber nicht abbuchen weil mein Konto nicht ausreichend gedeckt war. Ist das jetzt für mich schlimm, obwohl mir jemand fremdes ins Auto reingefahren ist da ich seid 3 tagen im zahlungsrücktstand bei meiner Versicherung bin??? Ich habe heute aber meine Versicherung per online banking bezahlt, also 3 tage später als wie es hätte eigentlich sein müssen.

P.S.

Ach ja und einen Zeugen gibt es auch der den Unfall beobachtet hat.

Bitte um Antwort

mit freundlichen Grüßen

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40 Antworten

Das spielt keine Rolle. Den Schaden bekommst Du ganz normal ersetzt.

Moin,

 

i.d.R. hast Du 20 Tage Zeit ab Fälligkeitsdatum, um den Beitrag zu zahlen.

Ersta dann kommt eine Erinnerung.

 

Mal etwas langsamer :eek:

Wann ist dir jemand rein gefahren und ist derjenige gefunden bzw steht dazu?

Grüße

Steini

Überhaupt kein Problem.

3 Tage Rückstand sind kein Thema.

Themenstarteram 18. Oktober 2013 um 22:41

Alles klar, dann dank ich euch mal recht herzlichst für die so schnell Antworten.

Ja der jenige wurde gefunden, aber durchn blöden Zufall.

Ich saß wiegesagt in der Schule und hatte um 21.30 Uhr Schulschluss. Meine Freundin stand unter vor der Schule da wo auch mein Auto stand. Sie hatte durch Zufall den Unfall Live mitbekommen und sich das Kennzeichen gemerkt. Dann hatte sie sofort die Polizei gerufen und meinte das der jenige Fahrerflucht begangen hätte. Daraufhin haben zwei Streifenwagen die Gegend abgesucht und den Wagen gefunden, weil meine Freundin noch dazu das Automodell beschreiben konnte.

Wiegesagt ich kam raus aus der Schule und meine Freundin meinte so bevor du was sagst... meinte Sie zu mir...ich musste eben die Polizei anrufen weil Dir jemand reingefahren ist...ich so was?? naja und den Rest der Geschichte kennt ihr ja.

mfg

Also alles kein Thema.

Der andere muss den Schaden bezahlen.

Deine eigene Versicherung brauchst du gar nicht.

Themenstarteram 19. Oktober 2013 um 14:48

nochmal hallo liebes Forum,

gestern war es ja schon dunkel, habe deshalb heute mal ein paar Bilder gemacht.

Weiß jemand von euch vielleicht anhand der Bilder wie hoch der Schaden sein wird??

Es ist ein e36 328i Coupe, Baujahr 96, 195.000Km...

Das zweite Foto musste ich per Link posten, weil ich hier irgendwie nur ein Foto hochladen konnte.

mit freundlichen Grüßen

http://img5.fotos-hochladen.net/uploads/20131019161324nc70zb8o16.jpg

am 19. Oktober 2013 um 16:55

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Das spielt keine Rolle. Den Schaden bekommst Du ganz normal ersetzt.

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72

Überhaupt kein Problem.

 

3 Tage Rückstand sind kein Thema.

 

Wenn man keine genauen Hintergründe kennt, regen mich solche Beiträge auf. Wäre der TE auf seine Vollkaskoversicherung angewiesen, hätten 3 Tage zu spät gezahlt, wohlmöglich schon einen Einfluss auf eine Vollkaskoentschädigung gehabt (§37 VVG).

 

@TE

Da der Verursacher ermittelt wurde und du dich an diesen oder dessen Versicherung halten kannst, spielt deine verspätete Beitragszahlung aber tatsächlich keine Rolle.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von gentleman123

...

Weiß jemand von euch vielleicht anhand der Bilder wie hoch der Schaden sein wird??

Es ist ein e36 328i Coupe, Baujahr 96, 195.000Km...

...

Hallo,

Du solltest selber einen Gutachter beauftragen, bevor die Versicherung einen schickt.

IMO geht das in Richtung Totalschaden.

Liebe Grüße

Herbert

Themenstarteram 19. Oktober 2013 um 18:32

Ok, daran hab ich jetzt nicht gedacht.

Wie teuer wäre denn so ein Gutachter wenn ich selber einen beauftrage bzw. erstmal im vorraus bezahlen muss?? Man denkt natürlich, er fährt einen BMW und muss genug Geld haben, aber so ist es leider nicht. Würde auch lieber einen eigenen Gutachter irgendwo beauftragen, anstatt einen der direkt von meiner Versicherung kommt.

P.S.

Welche Art von Gutachten bräuchte ich denn? ein Kurzgutachten, volles Gutachten oder irgendeinen Kostenvoranschlag?

Mit freundlichen Grüßen

Nur weil Du einen ´96 BMW fährst, unterstellt Dir hier niemand Reichtum... :D (ich führe das nicht weiter aus, sonst gibt es Haue von steini... :D)

Scherz beiseite - die gegnerische Versicherung muss den Gutachter bezahlen. Wenn ich an Deiner Stelle wäre, würde ich mal einen Gutachter ansprechen, ihm die Situation schildern. In der Regel wird der dich dann auf den richtigen Weg schicken.

Und Herbert hat Recht - sieh zu, dass Du einen eigenen Gutachter bekommst, nicht den der gegnerischen Versicherung!

Bei dem BJ ist ohnehin ein GA nötig.

 

Ggf handelt es sich um ein wirtschaftlichen Totalschaden, Repa Wert höher als der WBW.

 

Themenstarteram 19. Oktober 2013 um 18:56

Danke für eure so schnellen Antworten.

Ich kenne mich leider damit überhaupt nicht aus, weil mir das jetzt zum erstenmal passiert ist, dass mir jemand reingefahren ist.

Also die andere Versicherung muss den Gutachter bezahlen, den ich selber beauftragt habe, soweit hab ichs verstanden. Muss ich aber nicht das Geld selber erstmal vorrausstrecken für den Gutachter, bis die gegnerische Versicherung bezahlt hat? ich mein, wenn man einen Zivilprozess macht, dann muss man doch auch erstmal selber die kosten tragen, oder ist es bei einem Gutachter anders?

Und sorry für die blöde Frage...aber was zum teufel ist ein GA? ^^

Mit freundlichen Grüßen

GA = Gutachten

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