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Junge Sterne bei Kauf ungültig?

Mercedes C-Klasse W204
Themenstarteram 13. August 2015 um 11:24

Hallo zusammen,

danke für die schnelle Aufnahme hier. Ich habe auch schon direkt eine erste Frage.

Meine c220 cdi (BJ 11/11) habe ich im Februar 15 gekauft. Nicht bei mir vor Ort, sondern ca 200 KM entfernt bei einem Mercedes Händler. Mit Junger Sterne garantie.

Nun ist der Vordersitz eingerissen und damit war ich in der Werkstatt. Die Junge Sterne Garantie gilt nicht (OK, steht auch so in den Bedingungen). Angebot von Mercedes 50 % Beteiliung aus Kulanz. Soweit so gut. (wobei 200 € immer noch eine schöne Summe ist, nur für die Sitzfläche)

Bei dem Gespräch ist aber auch rausgekommen, dass bei dem Wagen in der Vorgeschichte eine Inspektion um 7.000 KM überzogen worden ist - ergo die Junge Sterne Garantie überaupt nicht gilt. Ich habe also ein Auto unter einer falschen Überzeugung gekauft/verkauft bekommen.

Habe bisher keine Reaktion des auswärtigen Händlers dazu (alle zuständigen bis Montag im Urlaub). Was meint Ihr dazu? Wie sollte ich vorgehen - was kann ich überhaupt machen?

Danke

Tim

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24 Antworten
am 13. August 2015 um 11:31

Rücktritt oder Wandlung sofern beim Kauf die Ungültigkeit der jungen Sterne Garantie verschwiegen wurde und beim Defekt am Sitz ( bekanntes Materialproblem) auf die Gewährleistung bestehen.

Am besten sofort zwei Schreiben aufsetzen und jeweils eine Frist setzen, per Fax und zusätzlich per Einschreiben versenden.

VG, Range_Wolf

am 13. August 2015 um 11:34

Na klar hast du JungeSterne. Steht doch Schwarz auf Weiss.

Das was dir der Händler eigentlich sagen wollte: Nächste Inspektion nicht überziehen, wieder zu uns kommen, sonst kannste Kulanz demnächst knicken.

Zitat:

@Weber02857 schrieb am 13. August 2015 um 13:24:18 Uhr:

Nun ist der Vordersitz eingerissen und damit war ich in der Werkstatt. Die Junge Sterne Garantie gilt nicht (OK, steht auch so in den Bedingungen). Angebot von Mercedes 50 % Beteiliung aus Kulanz. Soweit so gut. (wobei 200 € immer noch eine schöne Summe ist, nur für die Sitzfläche)

Ich hab nach einer Beschwerde an MB in Maastricht den kompletten Sitz ersetzt bekommen. Einen teil hat die Werkstatt übernommen, war mir aber egal wer es zhalt, solange es nicht ich war.

Zitat:

Bei dem Gespräch ist aber auch rausgekommen, dass bei dem Wagen in der Vorgeschichte eine Inspektion um 7.000 KM überzogen worden ist - ergo die Junge Sterne Garantie überaupt nicht gilt. Ich habe also ein Auto unter einer falschen Überzeugung gekauft/verkauft bekommen.

Ich bin mir nicht sicher ob die JS nur gilt wenn vorher alle Inspektionen gemacht wurden, aber das steht sicher in den Versicherungsbedingungen, die man Dir übergeben hat.

Wurde der Wagen denn als Checkheftgepflegt verkauft, oder nicht?

MfG

am 13. August 2015 um 12:10

Junge Sterne Garantie bedeutet nicht (siehe die Bedingungen), dass das Fahrzeug auch scheckheftgepflegt ist.

Von dem her hast du in diesem Punkt keinerlei handhabe.

@ TO

Nur mal zum Verständnis:

1. Bei dem FZ wurde von einem Vorbesitzer in der Vergangenheit ein Service um 7TKM überzogen und das ist auch bei MB so dokumentiert.

2. Danach hat Dein Verkäufer (MB-Händler) den Wagen gekauft/übernommen (und anschliessend dir verkauft).

3. Dein Verkäufer (MB-Händler) gibt dir beim deinem Kauf im Februar 15 eine (neue) JS-Garantie für 2 Jahre.

So korrekt?

Wenn ja, sehe ich keinen Grund warum die Garantie nicht gelten sollte. Der Umstand mit der Überziehung war dem MB-Händler doch bei Vergabe der Garantie bekannt. Ich sehe keinen Grund, warum die nicht gelten sollte.

Ob die beim Sitz greift ist ein anderes Thema, aber grundsätzlich sollte sie bestehen.

Hier sehe ich keine Probleme... Du hast das Fahrzeug als JS gekauft. Damit greift auch die JS Garantie. Wenn der Vorbesitzer die Inspektion nicht einhält, wird das Auto auch nicht als JS verkauft.

Bei der Prüfung meines elektronischen Serviceheft habe ich gesehen, dass mein Vorbesitzer die Zeit um 10 Tage überschritten hat. Rein theoretisch hätte ich ja dann auch ein Problem :-)

Hab ich aber nicht

am 13. August 2015 um 16:39

Zitat:

@bugatti1712 schrieb am 13. August 2015 um 16:57:50 Uhr:

Hier sehe ich keine Probleme... Du hast das Fahrzeug als JS gekauft. Damit greift auch die JS Garantie. Wenn der Vorbesitzer die Inspektion nicht einhält, wird das Auto auch nicht als JS verkauft.

Bei der Prüfung meines elektronischen Serviceheft habe ich gesehen, dass mein Vorbesitzer die Zeit um 10 Tage überschritten hat. Rein theoretisch hätte ich ja dann auch ein Problem :-)

Hab ich aber nicht

Das ist ein typischer Denkfehler und du, wie auch der TE seid nicht die ersten, die ihn machen.

Junger Stern bedeutet nicht zwingend scheckheftgepflegt.

Ansonsten sag bescheid, wenn du hier irgendwo das Merkmal scheckheftgepflegt gefunden hast ;):

http://www.mercedes-benz.de/.../young__stars.html

Die Garantie gibt es natürlich trotzdem.

Da es beim TE jetzt aber um Kulanz geht, wird ihm das durchaus zum Verhängnis.

P.S.:

Bei dir sieht der Fall anders aus. Ich meine, dass Mercedes bis zu 3 Monate bzw. 3000km an Überziehung duldet, ohne dass der Status scheckheftgepflegt flöten geht (um die JS-Garantie zu erhalten dürfen es nur 1 Monat bzw. 1000km sein ... das steht aber auch so in den Garantiebedingungen).

am 13. August 2015 um 16:54

@Jupp

dem TE wird es nur ein wenig zum Verhängnis, denn 50% Kulanz wurde ihm ja Angeboten.

Fahr doch mal zum Verkäufer, kann sein das er alles übernimmt. Hast doch erst im Februar gekauft. Da war doch die Geschichte mit den 6Monaten und die Beweispflicht usw.

Frag doch mal Bugatti, ich meine der ist Jurist und kann dir vielleicht eine PN schicken. Die Beratung ist ja hier verboten.

am 13. August 2015 um 17:04

Er soll 400km fahren und 5h Stunden Lebenszeit aufs Spiel setzen um vielleicht 200€ zu sparen?

Sorry, aber das ist es sicher nicht wert, zumal man die Sitzbezüge durchaus als Verschleißteil ansehen kann.

am 13. August 2015 um 17:18

Mir wäre es auch nicht wert. Hab im April sogar meine Sommerreifen mit der Inspektion beim Freundlichen gekauft, weil ich keine Lust hatte nochmal zum ördlichen Reifenhändler zu fahren.

Gewährleistung könnte zeitlich noch so gerade hinkommen.

Ich hab damals meinen Verkäufer angerufen und der hat gesagt ich soll zur örtlichen NL gehen. Die haben sich das dann angeschaut und in Abstimmung (Telefonat) mit dem Verkäufer den "Schaden" behoben.

War allerdings noch recht kurz nach dem Kauf. Versuch wär es wert, zumal ja MB eh schon einen Teil auf Kulanz übernimmt.

Fahr zum Sattler, der repa. den Sitz für kleines Geld.

Das Sitzpolsterproblem hatte ich auch , mit Händler , Vertragswerksztt DB und Mastrich ,den Aufwand kannst dir

sparen. Fahrzeug war wenige Wochen in meinem Besitz ( bekannter Mangel ) auch RL bekannter Mangel

DB verschenkt auch nichts.

@Jupp

Danke für deine Erleuchtung. Das heißt für mich beim nächsten JS immer darauf achten. Ich hab noch bei der Auslieferung meiner Verkäuferin mitgeteilt: upps nun hab ich gar nicht nach dem scheckheft gesehen.

Und sie meinte: können sie sich sparen. Sonst wäre es kein JS

am 14. August 2015 um 16:29

Zitat:

@bugatti1712 schrieb am 13. August 2015 um 23:23:06 Uhr:

Und sie meinte: können sie sich sparen. Sonst wäre es kein JS

Daran können die sich naturgemäß nicht mehr erinnern , wenn er hart auf hart kommt ;).

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