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Junge Sterne Garantie Enttäuschung

Mercedes C-Klasse W204, Mercedes CLC 203
Themenstarteram 18. Februar 2014 um 23:57

Hallo Liebe Gemeinde,

hab mir im Oktober'13 einen CLC 180K mit einer Jungen Sterne Garantie gekauft bei einer Niederlassung die 600km von mir entfernt ist das Fahrzeug hatte ich nach der Überführung in die Garage gestellt wollte ihn bewußt erst jetzt anmelden, also letzte Woche zugelassen soweit alles super am zweiten Tag fiel mir auf das die dritte Bremsleuchte aussen nicht leuchtete die ersten 3 LED's oder nur flackerten bei genauerem hinsehen konnte man sehen das die Leuchte von innen beschlagen war ok dachte ich.

Ich zur Niederlassung vor Ort gefahren dort angemeldet Junge Sterne Karte abgegeben, der freundliche Servicemeister fing gleich mal an zu blocken, kennt er nicht und muß es klären ob das abgedeckt ist.

Heute bekam ich den Anruf keine Deckung durch die Junge Sterne Garantie, Leuchtmittel sind nicht enthalten.

Reparatur kommt auf 260€.

Ich wollte mich damit nicht abfinden da ja die LED durch das eindringende Wasser nicht leuchtet. Er sagte nur wenden Sie sich an die Filiale die ihnen das Fahrzeug verkaufte, dieser Händler ist aber von mir 600km entfernt, nach Telefonaten mit dem Verkäufer, wollte auch er erst nichts wissen er sagte ich habe eine Garantie und die NL vor Ort sei zuständig.

Er könne mir nur aus Kulanz anbieten vorbeizukommen und sie würden das Problem vor Ort beheben.

Im Moment bin ich sehr enttäuscht , hätte nicht gedacht bei einer Premiummarke soweit abzusinken und einen solchen Service zu erhalten.

Jetzt meine Fragen an Euch:

Kann das wirklich so sein das ich mich selber um einen nassen feuchten Heckdeckel mit einer defekten Bremsleuchte kümmern muß ?

Oder liegt es nur an der unwilligen NL vor Ort denn die sind absolut nicht daran interessiert das der Kunde zufrieden ist. Ach ja es kam dann noch die Aussage "Rufen sie doch bei dem Verkäufer an er solle doch das Ersatzteil schicken dann müssen sie nur den Einbau bezahlen".

Und ich möchte noch betonen das ich sehr höflich und freundlich aufgetreten bin.

Übrigens bin ich seit dem Kauf gerade mal 700km gefahren inclusive 600km Überführung.

Ich hatte mir das anders vorgestellt. Was soll ich hier weiter vorgehen?

Daten zum Fahrzeug falls es für jemanden wichtig wäre:

CLC 180K

EZ: 11/2008

Km: 42600

grüße

clsforever

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Nessumsa

Genau da hat der TE ja sein Problem. Der Gewährleistungsgebende Händler ist 600km entfernt. Selbst wenn der Händler einlenken würde, so müsste der TE 600km (eine Strecke) fahren müssen um den Fehler beseitigen zu lassen. Die Kosten die dabei entstehen decken ja schon bald den Mangel...

ich sage nur: support your local dealer. wenn man halt zum geldsparen 600km entfernt kauft, muss man halt in den sauren apfel beissen, und dort hinfahren, wenn ein gewährleistungsfall auftritt. ist zwar ärgerlich, hätte man aber vorher wissen und als kriterium beim kauf berücksichtigen können.

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Genau das gleiche ist am CLC eines Kumpels gewesen.

In der Tat deckt es die Junge Sterne Garantie nicht ab! So war es auch bei Ihm! Doch nun kommt das Zauberwort: Gewährleistungsfrist!

Innerhalb der ersten sechs Monaten hat der Verkäufer keine Chance, da er hier beweisen muss, dass kein Mangel bei Verkauf vorlag, was er eig. so gut wie nicht kann.

Du musst den Verkäufer direkt damit konfrontieren,ruhig mit etwas Nachdruck, er wird einlenken müssen. Leider versuchen die Autohäuser immer, sich herauszureden, wenn Sie merken dass es der Kunde nicht weiß dass es so ist!

Mein Kumpel hat die LED-Bremsleuchte ohne Probleme getauscht bekommen!

Außerdem ist dieser Fehler beim CLC sehr wohl bekannt!

am 19. Februar 2014 um 4:58

Genau da hat der TE ja sein Problem. Der Gewährleistungsgebende Händler ist 600km entfernt. Selbst wenn der Händler einlenken würde, so müsste der TE 600km (eine Strecke) fahren müssen um den Fehler beseitigen zu lassen. Die Kosten die dabei entstehen decken ja schon bald den Mangel...

Ich würde so etwas gar nicht über die Junge-Sterne-Garantie abwickeln. Denn das ist nur eine freiwillige Zusatzgarantie, die auch nur einen Teil der möglichen Mängel abdeckt.

Der Käufer (sofern Privatperson) hat Anspruch auf gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren, die der Verkäufer bei gebrauchtem Kaufgegenstand auf 1 Jahr senken kann. Die Rechte des Käufers ergeben sich aus § 437 BGB.

Nach 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr nach § 476 BGB in Kraft. D.h. bis zu diesem Zeitpunkt geht man davon aus, daß der Mangel bereits bei der Übergabe (also im Oktober) vorhanden war. Nach den 6 Monaten muß der Käufer beweisen, daß der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war. Diese 6 Monate sind noch nicht um.

Regelmäßig nicht unter die gesetzliche Gewährleistung fallen Verschleißteile, wie zum Beispiel Glühlampen.

Nun haben LEDs aber bekanntlich eine wesentlich höhere Lebensdauer als Glühlampen. Man spricht gemeinhin davon, daß sie ein Autoleben lang halten. Insofern lassen sich hier kaum die Maßstäbe wie für Glühlampen anlegen.

Nach § 439 (2) hat zudem der Verkäufer im Falle eines Mangels sämtliche Transport- und Wegekosten zu tragen. Die 600 km sind also das Problem des Verkäufers.

Ich würde also im vorliegenden Fall förmlich werden - und zwar mit Nachdruck. Das Recht ist eindeutig auf Seiten des TE.

Zitat:

Original geschrieben von Nessumsa

Genau da hat der TE ja sein Problem. Der Gewährleistungsgebende Händler ist 600km entfernt. Selbst wenn der Händler einlenken würde, so müsste der TE 600km (eine Strecke) fahren müssen um den Fehler beseitigen zu lassen. Die Kosten die dabei entstehen decken ja schon bald den Mangel...

ich sage nur: support your local dealer. wenn man halt zum geldsparen 600km entfernt kauft, muss man halt in den sauren apfel beissen, und dort hinfahren, wenn ein gewährleistungsfall auftritt. ist zwar ärgerlich, hätte man aber vorher wissen und als kriterium beim kauf berücksichtigen können.

Ich würde es erstmal in einer anderen NL oder Vertragswerkstatt probieren. Es gibt da auch enorme Unterschiede wie mit den Kd. umgegangen wird.

am 19. Februar 2014 um 7:23

Zitat:

Original geschrieben von benello

Ich würde es erstmal in einer anderen NL oder Vertragswerkstatt probieren. Es gibt da auch enorme Unterschiede wie mit den Kd. umgegangen wird.

Wenn es ums Geld geht, gibt es keine Unterschiede. Keine Werkstatt nimmt irgendwelche Kosten auf die eigene Kappe.

XV1600A hat schon alles gesagt. Und als Tipp, du kannst deine Gewährleistungsansprüche bei jeder Niederlassung in Anspruch nehmen.

Mache den Herren nochmals deutlich das du hier auf die Gewährleistung pochst und wenn die sich weiterhin weigern, ab zum Anwalt.

Die Niederlassung um die Ecke weiß vielleicht gar nicht wann du den Wagen gekauft hast.

Du bist in der glücklichen Lage der 6 Monatsfrist der Gewährleistung. Gib den :) saures, denn nix anderen verdienen die.

am 19. Februar 2014 um 8:25

Zitat:

Original geschrieben von E-Coupe2009

Zitat:

Original geschrieben von benello

Ich würde es erstmal in einer anderen NL oder Vertragswerkstatt probieren. Es gibt da auch enorme Unterschiede wie mit den Kd. umgegangen wird.

Wenn es ums Geld geht, gibt es keine Unterschiede. Keine Werkstatt nimmt irgendwelche Kosten auf die eigene Kappe.

bei meinen verschmorten rückleuchten hat aber meine NL 50% aus kulanz übernommen, die anderen 50% hat stuttgart übernommen. eine vertragswerkstatt hätte das aber sichlich nicht getan.

Wie soll das funktionieren wenn der local Dealer das gewünschte Fahrzeug nicht im Angebot hat.

Dann kauft man halt irgendein Fahrzeug......:confused::confused::confused:

hauptsache beim local Dealer.....

Zitat:

Original geschrieben von Cerberus666

Zitat:

Original geschrieben von Nessumsa

Genau da hat der TE ja sein Problem. Der Gewährleistungsgebende Händler ist 600km entfernt. Selbst wenn der Händler einlenken würde, so müsste der TE 600km (eine Strecke) fahren müssen um den Fehler beseitigen zu lassen. Die Kosten die dabei entstehen decken ja schon bald den Mangel...

ich sage nur: support your local dealer. wenn man halt zum geldsparen 600km entfernt kauft, muss man halt in den sauren apfel beissen, und dort hinfahren, wenn ein gewährleistungsfall auftritt. ist zwar ärgerlich, hätte man aber vorher wissen und als kriterium beim kauf berücksichtigen können.

Das kann ja zum Glück jeder für sich selbst entscheiden. Ich würde auch keine 600 km fahren wollen, um eine Auto zu kaufen. Deswegen hab ich meine Karre auch etwas früher gekauft als geplant - einfach weil's 'ne günstige Gelegenheit war und das Teil hier um die Ecke stand.

Der Händler (die arme Sau) wird sich auch bedanken, wenn er im Gewährleistungsfall die 600 km an der Backe hat.

Natürlich hat man vor Ort nicht die große Auswahl. Es muß halt jeder die Vor- und Nachteile für sich abwägen. Ein Patentrezept gibt es da nicht.

Meine letzten , ein S203, habe ich auch als JS 400km entfernt geholt. Innerhalb der 2-jährigen Garantiezeit streikte der Heckwischermotor und ein Spiegelglas heizte nicht mehr. Zumindest letzteres wird m.W. nicht von der JS abgedeckt. Und trotzdem, und nur weil der Meister der 6km entfernten NL sich überaus engagierte, ging es auf JS.

Im Übrigen haben die Meister auch oft ein Budget über das sie selbst entscheiden dürfen. Diese Art Kulanz trägt dann die NL selbst und nicht das Werk.

Zitat:

Original geschrieben von XV1600A

Der Händler (die arme Sau) wird sich auch bedanken, wenn er im Gewährleistungsfall die 600 km an der Backe hat.

Das ist nunmal sein Problem, damit muss er leben.

Wenn er keine Lust hat, was ich durchaus verstehe, die Kosten für 600km(*2?) Fahrt zu übernehmen, kann er ja das Bauteil zuschicken und die Rechnung für den Einbau in einer Werkstatt vor Ort zahlen.

MfG

Zitat:

Original geschrieben von Cerberus666

Zitat:

Original geschrieben von Nessumsa

Genau da hat der TE ja sein Problem. Der Gewährleistungsgebende Händler ist 600km entfernt. Selbst wenn der Händler einlenken würde, so müsste der TE 600km (eine Strecke) fahren müssen um den Fehler beseitigen zu lassen. Die Kosten die dabei entstehen decken ja schon bald den Mangel...

ich sage nur: support your local dealer. wenn man halt zum geldsparen 600km entfernt kauft, muss man halt in den sauren apfel beissen, und dort hinfahren, wenn ein gewährleistungsfall auftritt. ist zwar ärgerlich, hätte man aber vorher wissen und als kriterium beim kauf berücksichtigen können.

Na, ja, das kann man so nicht stehenlassen. Ich wollte gerne meinen Jahreswagen hier vor Ort (Rhein-Main) bei einer großen NL kaufen. Über Monate nicht das Passende im Angebot, da habe ich halt in Sindelfingen gekauft. Es ist halt dumm wenn man im näheren Umkreis nicht das Passende findet, der Preis muss da nicht immer der Grund sein.

Crossbow77

 

Wenn es eine NL war, wo der Wagen gekauft wurde und vor Ort ebenfalls eine NL ist, sollten die das doch untereinander verrechnen können wenn die VKF-NL ihr OK gibt. Ist wohl eher eine Frage des guten Willens. Also nicht nachlassen.

Zitat:

Original geschrieben von zicke330dTA

Wenn es eine NL war, wo der Wagen gekauft wurde und vor Ort ebenfalls eine NL ist, sollten die das doch untereinander verrechnen können wenn die VKF-NL ihr OK gibt. Ist wohl eher eine Frage des guten Willens. Also nicht nachlassen.

Genau das denke ich auch. Lt. TE war es eine NL wo er gekauft hat. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.

Es liegt oft nur da dran, dass irgendjemand keinen Bock hat, obwohl man evtl. sogar einen Neukunden an Land ziehen könnte.....

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