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Junge Sterne Garantie / Probleme mit CPA (Collision Prevention Assist)
Hallo,
ich fahre seit 1 Jahr einen B180 cdi aus 12/2015. Gekauft als Jungen Stern bei Mercedes Rhein Ruhr.
Mich nervt immer mehr dass der CPA grundlos piepst.
Also bin ich diese Woche zu Mercedes um das zu reklamieren. Meiner Meinung müsste ja was defekt sein und im Rahmen der Garantie repariert werden.
Der Serviceberater wies mich bei der Annahme schon darauf hin, dass ich die Kosten tragen müsste wenn kein Bauteil defekt wäre.
Nach 2 Stunden rief man mich an um mir mitzuteilen dass man keinen Defekt feststellen konnte und hierfür Kosten in Höhe von ca. 120,- € angefallen sind. Wenn man weitersuchen soll (z.B Kabelwege nach Abnehmen der Stoßstange) würde es noch teurer werden und eine defektes Kabel wäre auch nicht über die Garantie abgedeckt.
Man schlug gleichzeitig vor, das Steuergerät für den CPA neu zu codieren und zu kalibrieren. Dies würde nochmal ca. 80,- € kosten. Da ich mein Problem gelöst haben wollte hab ich dies akzeptiert.
Wagen abgeholt und 201,35 € bezahlt.
Heute bin ich 80 km gefahren. Auf der Autobahn keinen "Fehlalarm gehabt" aber in der Stadt 2x bei ca. 50km/h auf freier Strecke.
Meine Fragen:
Wurde ich richtig behandelt im Hinblick auf die Junge Sterne Garantie?
Müssten die Kosten für die Neucodierung des CPA-Steuergeräts nicht von der Garantie übernommen werden? (Schließlich muss ja ein Fehler im Steuergerät vorgelegen haben)
Hat eine nachträgliche Beschwerde (im Autohaus oder bei der Junge Sterne Garantie) Aussicht auf Erfolg?
Vielen Dank im Voraus!
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23 Antworten
Ich kann dein Unmut verstehen, aber es ist alles richtig gelaufen, auch was die JS betrifft.
Sie haben dich vorab und im Laufe der Diagnose umfassend über Ergebnisse und Kosten informiert.
Wenn ein Fehler im Steuergerät vorgelegen hätte, wäre es ja was für die JS gewesen!
Es wurde nur neu codiert und kalibriert, was keine Leistung der JS ist.
Das nächste Mal lässt du dir eine Kopie des KT und des AT mitgeben, da du bezahlt hast, sind sie auch dir.
Kannst du dir auch jetzt noch aushändigen lassen..............
Grundsätzlich gilt: Es reicht, wenn ein Mangel vorliegt und dieser wird durch ein Fehlverhalten des Autos definiert, dann ist der zu beheben! Dabei kann es dir völlig egal sein, was die tun oder nicht tun oder lassen bzw. nicht lassen und ob sie die Ursache finden oder nicht: Sie beheben den Fehler, dann ist alles gut oder sie beheben den Fehler nach zwei Beseitigungs-Versuchen nicht, dann gibst du das Auto zurück oder verlangst Minderung für den Mangel, den sie nicht beheben können.
Weder das Suchen noch das Finden noch das Beheben fällt in deinen (finanziellen) Verantwortungsbereich, daher hast du die 200 € ei9gentlich völlig umsonst gezahlt!
Aber: Da der Fehler ja wohl nicht behoben ist, kannst du jetzt auch die 200 € zurückverlangen, denn nur für das Suchen hast du eigentlich nicht bezahlt, sondern für die Beseitigung!
Und jetzt die Frage aller Fragen: Hast du eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung? Die enthält meist auch Vertragsrechtsschutz für diese Dinge mit der Werkstatt.
Hallo @Ich kann alles
Zitat:
Wenn ein Fehler im Steuergerät vorgelegen hätte, wäre es ja was für die JS gewesen!
Es wurde nur neu codiert und kalibriert, was keine Leistung der JS ist.
Wenn benannte Abhilfen ohne Befund sind, sollte dann nicht der CPA Sensor A 000 905 28 04 verbaut werden? Somit wäre es doch wieder ein Fall für die JS Garantie.
Gruß
wer_pa
Hallo @ilker007
Beschwerdestelle:
Mercedes-Benz Customer Assistance Center N.V.
P.O. Box 1456
NL-6201 BL Maastricht
E-Mail: cs.deu@cac.mercedes-benz.com
Gruß
wer_pa
Nö!
ein Fehler muss vorgeführt werden, im KT stehen oder sonst irgendwie nachweisbar auftauchen.
Ansonsten zahlst du, mit und ohne RS
Zitat:
@wer_pa schrieb am 3. August 2019 um 21:58:40 Uhr:
Hallo @Ich kann alles
Zitat:
@wer_pa schrieb am 3. August 2019 um 21:58:40 Uhr:
Zitat:
Wenn ein Fehler im Steuergerät vorgelegen hätte, wäre es ja was für die JS gewesen!
Es wurde nur neu codiert und kalibriert, was keine Leistung der JS ist.
Wenn benannte Abhilfen ohne Befund sind, sollte dann nicht der CPA Sensor A 000 905 28 04 verbaut werden? Somit wäre es doch wieder ein Fall für die JS Garantie.
Gruß
wer_pa
Ein Fehler oder eine KDM bzw. ein Tips müsste dafür vorliegen, ansonsten tauscht hier keiner was.
Hallo @Ich kann alles
Da gibt es etwas, was dem aber widerspricht.
Gruß
wer_pa
Und das wäre?
Zitat:
ein Fehler muss vorgeführt werden, im KT auftauchen oder sonst irgendwie nachweisbar auftauchen.
Es geht um "Nachbesserung" und da ist alles gesetzlich geregelt.
Anspruch auf Nachbesserung
Ob das Werk Mängel hat, hat nach der Abnahme der Kunde nachzuweisen. Er kann die Behebung des Mangels verlangen. Hierfür muss er weder den Makel exakt bezeichnen, noch die Mangelursache zutreffend angeben. Es reicht die Anzeige der Symptome aus.
Der Unternehmer muss dafür sorgen, dass der Mangel beseitigt wird. Wie er hier vorgeht, also ob er den Mangel ausbessert oder das Werk neu herstellt, ist ihm überlassen.
Wenn das Problem tatsächlich dauernd oder öfters auftaucht, reicht ein Zeuge, der neben dran sitzt. Datum, Uhrzeit, Ort und Straßensituation (ohne Hindernis) beschreiben, langt!
Hier zählt wenn die Gewährleistung, da der TE das Fzg schon 1J fährt, ist er in der Nachweis Pflicht.
Ich hab die JS Bedingungen mal angehängt, da steht wie es läuft.............
Dass der Mangel aktuell existiert, kann er ja nachweisen. Er könnte auch eine Dash-Cam mitlaufen lassen, wenn die den Innenraum-Ton aufnimmt!
Nun hätte er eine laufende Gewährleistung; denn wenn der Mangel wieder auftritt kann er sich auf die Kalibrierung und Fehlersuche berufen.
Der nächste Schritt wäre also der von wer_pa
Zitat:
@wer_pa schrieb am 3. August 2019 um 21:58:40 Uhr:
Hallo @Ich kann alles
Zitat:
@wer_pa schrieb am 3. August 2019 um 21:58:40 Uhr:
Zitat:
Wenn ein Fehler im Steuergerät vorgelegen hätte, wäre es ja was für die JS gewesen!
Es wurde nur neu codiert und kalibriert, was keine Leistung der JS ist.
Wenn benannte Abhilfen ohne Befund sind, sollte dann nicht der CPA Sensor A 000 905 28 04 verbaut werden? Somit wäre es doch wieder ein Fall für die JS Garantie.
Gruß
wer_pa
Also, das, was ich da in den Bedingungen sah, bedingt logischerweise, dass er für die Beseitigung dieses Mangels nicht bezahlen muss, wobei der letzte Absatz von § 1 Abs. 1 vermutlich von einem Gericht kassiert werden würde:
"Die Garantie begründet keine Ansprüche auf Rücktritt vom Kaufvertrag oder Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises). Schlägt die Reparatur zweimal fehl, so kann der Garantienehmer verlangen, dass eine andere Fachwerkstatt mit der Durchführung der Reparatur beauftragt wird."
Wie auch immer: 201,45 € zurückverlangen und in eine andere Werkstatt gehen! Am einfachsten mit den Worten einleiten "Ich habe jetzt mal mit dem ADAC-Anwalt meiner Rechtsschutzversicherung gesprochen und der meinte, ich solle ...". Dabei lächeln und demütig bleiben und sagen, dass man selbst davon nicht viel verstehe, aber der ADAC schon. Und dass die Existenz des Mangels sicher von einem Gutachter gefunden werde, auch wenn der auch erst einmal die Ursache vielleicht nicht findet und das MB etwas kosten wird!
@ilker007
Es gibt eine "Tips" die dein Problem wiederspiegelt
hast du die SA 252?
dann würde folgenden Tips "LI30. 30-P-054391" eventuell Abhilfe schaffen, dazu nochmal zurück zu M-B, die sollen mal diese abarbeiten................ ist aber auch kein Fall für die JS