Jungen Stern W212 gekauft.. Ohne versprochene Sitzheizung?!
Hallo meine Lieben ,
heute war es endlich soweit, ich durfte meinen ersten MB ( einen W212 E350CGI BJ: 2009 )
abholen. Das schöne Teil kam aus der Niederlassung in Aachen, es wurde soweit alles über Mailverkehr abgewickelt.Ich komme aus Hamburg und bin heute eben flott nach Aachen rübergefahren und hab mir den Wagen geschnappt.
Jetzt zu meinem Problem...
Ich bin auf den Wagen im Internet ( AutoScout24 , und Mercedes Niederlassungs Seite ) aufmerksam geworden. Dort stand explizit drin ( Bilder zur Sicherheit damals gemacht von der Internetpräsenz ) , das dieser Wagen eine Sitzheizung enthält. Natürlich ich in meinr tollen Laune vor Ort vergessen eine SITZHEIZUNG zu überprüfen. Ist mir erst in der Autobahn eingefallen das es garkeinen Knopf dafür gibt.
Beim Kauf hab ich nochmals eine Liste von den Austattungen bekommen, da war keine Sitzheizung drin.
Nun frage ich mich ob das so ganz in Ordnung ist. Irgendwie fühl ich mich veräppelt auf gutdeutsch.
1.) Auf der MB Seite von Mercedes gab es einen Sitzheizungsvermerk ebenso wie auf Autoscout.
Bitte um euren Rat
MFG
Siro
Beste Antwort im Thema
Bei mir Reifen (5,5mm) mit Sägezahn und klappernde Bremsbeläge. Angebot des Händlers: 2 neue Reifen. Nach Maastricht gab es 4 Reifen und Bremsbeläge. Ich würde ihn anrufen und ihm deutlich machen, dass es so nicht geht und dass Du Dich ans CAC wenden wirst um die Sache klären zu lassen. Kannst ja schauen, wie er da reagiert. Sollte er Dir nicht entgegenkommen, ab ans CAC mit dem Sachverhalt!
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42 Antworten
Irrtümer vorbehalten ....
Was steht denn im Kaufvertrag, den du unterschrieben hast?
zwar unwahrscheinlich, aber hast du ein Bild bzw Screenshot von dem Inserat aus dem Internet gemacht??
wenn du ein Beleg dafür hast, in diesem Fall Foto oder per Email nochmal nachgefragt hast und dir bestätigt wurde, dass der Wagen Sitzheizung hat, dann kannst du dagegen rechtlich vorgehen.
deine Niederlassung wird dir sonst auch nicht entgegenkommen, denk ich.
grüße
sorry, Anhang nicht gesehen.
dann würde ich mit dem Foto rechtlich vorgehen..grüße
Junge Sterne haben 10 Tage Rückgaberecht. Ist zwar nicht die Lösung des eigentlichen Problem's aber das musst Du mit Dir selbst abmachen.
Zurückgeben wollte ich Ihn eigendlich nicht da er mir super gefällt... Nur fühle ich mich irgendwie verarscht... Im kaufvertrag steht leider nichts von Sitzheizung, da sind aber auch etliche Austattungen ausgelassen worden und nur die wichtigsten Dinge wie z.b Distronic PLUS etc. mit augelistet.
Wie sollte ich weiter vorgehen?
danke für die antworten
MFG
Wenn du ihn unbedingt behalten willst, kannst du ja mal vorsprechen und deine Situation erläutern, dass du mindestens mal irgendwelche Zugaben für dein Auto erhälst.
Wenn es nicht in der Bestellung steht hast Du rechtlich keine Chance. Die Anzeige im Internet ist nicht bindend.
Ist das keine Täuschung?
Dann Verkauf ich irgendwelche E200 mit E63 AMG Aufkleber hinten und hoffe das der Käufer unterschreibt , und dann ist die Sache für mich geregelt. Natürlich hoffe ich dabei das der Käufer mit Migrationshintergrund die Motorleistung bei der Bestellung nicht sieht -.-'
Ist zwar übertrieben aber trotzdem.
mfg
Zitat:
Original geschrieben von Bruno_Pasalaki
Irrtümer vorbehalten ....
... steht bei jeder Anzeige.
Ich gebe Dir recht das ist nicht ganz korrekt aber die Bestellung hast Du wahrscheinlich nicht in Ruhe durchgelesen. Dann wäre es Dir aufgefallen, dass die Sitzheizung nicht drin ist.
Klingt hart, sorry. Das würde mich auch richtig ärgern.
Rede erstmal mit dem Verkäufer, vielleicht kann er Dir was anbieten.
Oder Du verlangst nach einer neuen Bestellung wo alle Austattungen aufgelistet sind, weil die die Du hast fehlerhaft ist. Es könnte ja sein, dass die NL die nicht aufgelistete Austattungen aus dem Fahrzeug ausbaut.
Und dann kommst Du mit der fehlenden Sitzheizung und unterschreibst nicht.
Jede Internetanzeige hat "Irrtümer vorbehalten" drin stehen. Hast du das im Verkaufsgespräch erwähnt welche Ausstattungdir wichtig ist? Wenn ja dann hast du bessere Karten.
Du hast das Recht innerhalb x Tagen zurück zu treten. Mußt dann aber ein anderes Fahrzeug beim Händler nehmen d.h. es gibt kein Geld zurück.
War die Sitzheizung nicht Serie in Verbindung mit gewissen Ausstattungen z.b. Leder?
Zitat:
Original geschrieben von Pandatom
Junge Sterne haben 10 Tage Rückgaberecht. Ist zwar nicht die Lösung des eigentlichen Problem's aber das musst Du mit Dir selbst abmachen.
Junge Sterne haben KEIN Rückgaberecht sondern ein UMTAUSCHRECHT das ist ein sehr sehr großer Unterschied.
Und wenn das Fahrzeug angemeldet war wird das ganze erst recht interessant, der Glaube daran man könnte jetzt zum Händler fahren, der Wagen beim Händler hinstellen und bekommt seinen Kaufpreis zurück ist sehr befremdlich.
Wie mein Vorredner schon schrieb kannst du ein anderes Fahrzeug wählen!!!
Ich empfehle da mal ein Gespräch mit einem MB Verkäufer, ich glaub der ein oder andere wird dann ein böses Erwachen haben.
Genauso wie hier scheinbar manch einer glaubt weil etwas in einer Anzeige steht wäre dies bindend.
So wie es schon geschrieben wurde steht genau wegen solcher Dinge der berühmt berüchtigte Satz unter Anzeigen.
Und Sorry wenn man sich seinen Kaufvertrag über eine entscheidend große Summe auf die man sicherlich auch lange spart nicht durch liest oder einem auffällt das da 2 entscheidende Knöpfe fehlen der ist leider selbst Schuld.
Das meine ich wirklich nicht böse ist aber dennoch meine Meinung.
Ich empfehle das Gespräch mit der entsprechenden MB NL auf absolut freundlichen Niveau und das ausloten der eventuell vorhandenen Möglichkeiten.
Auf gar keinen Fall das Verhalten wie ein Elefant im Glashaus und der Drohung rechtlicher Schritte wie es hier z.T. von scheinbar unwissenden Usern vorgeschlagen wird.
Da schütteln sich die Herren kurz, lachen und schalten auf Durchzug weil sie wissen das der Satz unter der Anzeige stand.
Auch ich habe mir meinen "Neuen" beim per Internet und Email-Kontakt bestellt. Da ich das Fzg. bisher nur aus Bildern und deren Auflistungen kenne habe ich einen Vorvertrag unter Vorbehalt der Probefahrt unterschrieben. Damit bekommt man dann die korrekte Liste mit allen Ausstattungs-Codes und damit sollten alle Irrtümer ausgeschlossen sein. Die gesamte Verhandlung mit dem Verkäufer stufe ich als sehr angenehm und fair ein!
Die Vermutung dass bei falschen Angaben eine gewisse Absicht stünde halte ich für Unsinn. Irren ist menschlich und die Händler verkaufen tagtäglich eine Vielzahl von Autos. Dass Sitzheizung in dieser Klasse bei unmfangreicher Ausstattung erwartet wird führt dann schnell dazu dass man das nicht weiter prüft. Das ist wohl Deinem Verkäufer als auch Dir wiederfahren. Also ich würde auch in einem netten Gespräch denn Irrtum mit Deinem Verkäufer klären und auf ein Entgegenkommen seinerseits hoffen. Ein Recht darauf hast Du leider nicht. Ich wünsche Dir sehr viel Erfolg!
Ich hoffe meinen "Neuen" nächste Woche probefahren und nach Hause führen zu können. Es ist dort alles vorbereitet und scheint alles perfekt zu sein. Auch der KD wurde jetzt frisch gemacht....leider mit 180 Tagen in Verzug und damit bekomme ich wohl ein Problem und hoffe dies im Vorfeld auch noch klären zu können.
Schnell Kontakt aufnehmen.
Übrigens: nicht nur der Verkäufer darf sich irren, auch der Käufer. Und dann wird das Geschäft einfach rückabgewickelt. Wenn der Käufer Grund hatte, davon auszugehen, dass er eine andere Ware bekommt, ist das Geschäft dahin... unterschriebener Kaufvertrag hin oder her. Und von einem professionellen Autoverkäufer im Dienste des Herstellers darf man bezüglich der Ausstattungen Kompetenz erwarten, insbesondere da dank Fahrzeugidentifikationsnummer und elektronischer Akte alle Ausstattungen hinterlegt sind.
In dem Kaufvertrag stehen ohnehin nicht immer alle extras oder serienmäßigen Ausstattungen drin.
Gab's Fotos vom Wagen vorher? Was war dort gezeigt?