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JW, Werkswagen, WA Fahrzeuge

VW
Themenstarteram 27. Februar 2011 um 11:09

Hallo,

wenn das Interesse an einem neuen (gebrauchten) Auto steigt, kommen immer wieder auch die sogenannten Jahreswagen ins Spiel. Was gibt es da eigentlich für Varianten; kann man den "Gebrauchsweg" ohne weiteres Nachvollziehen?

Z.B. finde ich beim Händler viele FZ mit Erstbesitzer VW AG. Sind das dann alles FZ aus dem "Direktionspool" oder können das auch Leasing Fahrzeuge sein? Bietet das Autokennzeichen WOB, GF etc. Rückschlüsse?

Sind diese FZ immer personengebunden oder konnen das auch mal FZ aus einem freien Pool sein, z.B. FZ für Testfahrten (Presse etc.) oder Sicherheitstrainings.

Gibt es noch richtige WA Fahrzeuge, bei denen also als Erstbesitzer der WA eingetragen ist oder ist das eher die Ausnahme.

Habe jetzt auch schon ein Angebot gesehen, wo ein WA einen einjährigen verkauft, den er selbst als Werkswagen erstanden hat. Dies verwundert mich besonders, da dieser dann ja privat einen JW verkaufen will, der bereits 2.Hand ist. Das erscheint mir heutzutage im Preisbereich über 20tsd Euro (wahrscheinlich schon über 10tsd) doch nicht ganz unproblematisch.

Vielleicht kann mir ja ein Insider einmal dieses JW Struktur aufschlüsseln.

LG

 

PS: Bei den momentan hohen Preisen im JW und Gebrauchtwagenbereich erscheint die 15% NW Nummer über die online Vermittlung aktuell die sinnvollste Sache zu sein. In meinem Interessenbereich (GTI, GTD, R mit Vollausstattung) habe ich bisher als bestes Angebot einen 1-jährigen GTI Werkswagen gesehen beim VW Händler mit ca. 10tsd km und 25% unter Liste.

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26 Antworten
am 27. Februar 2011 um 11:50

VW bietet für Vermieter Firmen teilweise an das Fahrzeug wieder zurück zu Kaufen, das steht sogar in den Pr-Nummer drin. Das bedeutet VW Verkauft das Fahrzeug an Europcar oder anderen Vermieter und nach ca. 4-6Monaten werden die Fahrzeuge zurück gekauft. Es gibt z.b. ein VW-Partner in der nähe von Dresden der hat ganz viele solcher Fahrzeuge auf dem Hof stehen.

Themenstarteram 27. Februar 2011 um 13:06

Zitat:

Original geschrieben von m,m

VW bietet für Vermieter Firmen teilweise an das Fahrzeug wieder zurück zu Kaufen, das steht sogar in den Pr-Nummer drin. Das bedeutet VW Verkauft das Fahrzeug an Europcar oder anderen Vermieter und nach ca. 4-6Monaten werden die Fahrzeuge zurück gekauft. Es gibt z.b. ein VW-Partner in der nähe von Dresden der hat ganz viele solcher Fahrzeuge auf dem Hof stehen.

Da steht als Erstbesitz dann aber doch wohl hoffentlich auch die Mietwagenfirma drin. Ich meinte ja speziell die JW vom Werk bzw. WA.

Wenn er denn passt, dann würde ich doch die 25%, vielleicht sind noch 2-3% drin, nehmen, denn das ist bei einem angenommenen NP 38.000,-€ immer noch eine Ersparnis von 3.800,-€. Haben und nicht haben. Und du musst nicht auf den Wagen lange warten.

@m.m.

Die Leihwagen-Rückläufer sind doch eine ganz andere Liga.

Themenstarteram 27. Februar 2011 um 14:09

@golfer0510

Wenn das Auto 1.Hand und vom VW Händler ist und zu 99 Prozent paßt gebe ich Dir recht. Letzteres ist leider nicht der Fall und wenn ich von einer mindestens 7-jährigen Haltedauer ausgehen muss der Punkt schon passen.

 

Aber ich wollte eigentlich nicht diesen unter (PS:) genannten Einzelfall klären, sondern über die angesprochene "Vertriebsstruktur Werkswagen/WA-Wagen" genaueres erfahren.

thx

Was siehst du denn bei einem Fahrzeug, welches 1 Jahr alt und schon in 2. Hand ist für Probleme?

VW verkauft einen Werkswagen an einen Mitarbeiter und dieser verkauft es nach einer bestimmten Zeit wieder weiter. Ist das so schlimm?

am 27. Februar 2011 um 15:18

Zitat:

Aber ich wollte eigentlich nicht diesen unter (PS:) genannten Einzelfall klären, sondern über die angesprochene "Vertriebsstruktur Werkswagen/WA-Wagen" genaueres erfahren.

Bei einem Kauf von einem WA (also ohne Händler) kannst du entweder einen Jahreswagen oder einen ehemaligen V-Wagen kaufen.

- Jahreswagen: Auto wurde vom WA als Neufahrzeug gekauft, im Brief ist er der erste Besitzer

- V-Wagen: wurde vom WA als Gebrauchtfahrzeug der VW AG gekauft, sind ehemalige Geschäftsfahrzeuge der "oberen Etage" o.ä. Meist sehr gut ausgestattet und günstiger als Jahreswagen. Erstbesitzer war VW, Zweitbesitzer der WA

Beim Händler hast du zu den beiden erstgenanntenfolgende Möglichkeiten noch diese Option:

- ehemaliges Leasingfahrzeug: ist ein Auto, das ein WA als Leasingfahrzeug gefahren hat, hier steht im Brief nur die VW AG als Erstbesitzer

Bei den ehemaligen Leasingfahrzeugen muß auch unterschieden werden

WA oder Sixt etc.

ich habe ein wa fahrzeug im kaufvertrag wurde extra vermerkt: EX-WA Leasingfahrzeug

Erstbesitz ist die VW AG

Zitat:

Original geschrieben von Tappi 64

Bei den ehemaligen Leasingfahrzeugen muß auch unterschoieden werden

WA oder Sixt etc.

Wagen von Sixt oder anderen Vermietern werden nicht vom Werk verkauft und es ist auch nicht die VW AG als Erstbesitzer eingetragen.

Zitat:

Original geschrieben von golfer0510

Zitat:

Original geschrieben von Tappi 64

Bei den ehemaligen Leasingfahrzeugen muß auch unterschoieden werden

WA oder Sixt etc.

Wagen von Sixt oder anderen Vermietern werden nicht vom Werk verkauft und es ist auch nicht die VW AG als Erstbesitzer eingetragen.

Das kann so nicht richtig sein

Mir ist ein Weltauto von einem VW-Händler angeboten worden.Dieser war als Mietfahrzeug ausgwiesen.

am 27. Februar 2011 um 16:01

Zitat:

Original geschrieben von Tappi 64

Zitat:

Original geschrieben von golfer0510

 

Wagen von Sixt oder anderen Vermietern werden nicht vom Werk verkauft und es ist auch nicht die VW AG als Erstbesitzer eingetragen.

Das kann so nicht richtig sein

Mir ist ein Weltauto von einem VW-Händler angeboten worden.Dieser war als Mietfahrzeug ausgwiesen.

Das ist ja auch ok. Aber direkt im Werk oder über die JW-Vermittlungen in den Werken kannst du keine Ex-Mietautos kaufen.

Themenstarteram 27. Februar 2011 um 16:03

Danke, dann ist das ja soweit geklärt.

 

@Tappi

Das WeltAuto hat nicht exklusiv etwas mit Werkswagen/ WA zu tun sondern beinhaltet - so wie ich das verstanden habe - einfach ein Leistungs-/Qualitätsversprechen für einen Gebrauchtwagen beim VW Händler der an diesem "Programm" teilnimmt. ("Große Auswahl, viele Marken, Jahres- und Werkswagen, attraktive Gebrauchtwagen")

 

@Shabooboo

Grundsätzlich spricht nichts dagegen, wenn das FZ i.O. ist und der Preis stimmt.

Wobei ich eine steigende Anzahl an Vorbesitzern nicht als verkaufsfördernd empfinde. Ich will das FZ ja auch nochmal weiterverkaufen.

Im speziellen Fall kam hinzu, das es sich um einen GTD mit LP über 40k handelte, bei dem eins der teuren Alus schon 'ne fette Bordsteinmacke hatte und die MFA2 auch komplett genullt war.

Steigert bei mir nicht gerade das Vertrauen beim Autokauf.

Zitat:

Original geschrieben von Tappi 64

 

Das kann so nicht richtig sein

Mir ist ein Weltauto von einem VW-Händler angeboten worden.Dieser war als Mietfahrzeug ausgwiesen.

Du wirfst da einiges durcheinander. WeltAuto ist nur ein Qulitätsstandard bei Gebrauchtwagen. Bei den vom Händler steht auch in den Papieren, und da musst du reischauen, als Ex-Eigentümer Euromobil, Europcar, Hertz oder andere.

Themenstarteram 28. Februar 2011 um 5:37

Eine Frage zum Thema fällt mir doch noch ein.

Zu welchen Konditionen kann ein WA einen Werkswagen kaufen (Gehe mal davon aus, dass er diesen nicht normal beim Händler erwirbt) . Gibt es da dann noch Vorgaben über Haltedauer, geldwerter Vorteil etc.?

Allen einen schönen Start in die Woche.....

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