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K&N 57i Luftfilter

VW Vento 1H
Themenstarteram 30. Januar 2007 um 15:38

Hallo erstmal,

kann mir einer von euch bitte eine ABE/Teilgutachten für den

Luftfilter K&N57i (offener) schicken per mail?

Habe einen Golf 3 GTI 2L BJ: 95

gruß Benni

email: b.prall@gmail.com

vielen dank schonmal im voraus!

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20 Antworten

bei K&N fragen???

Die haben sowas!!!!!!!

ich scuh meine ma raus dann schick ich dir die hoffe du hast keinen sport esd ;)

Re: K&N 57i Luftfilter

 

Zitat:

Original geschrieben von Terence_Skill

Hallo erstmal,

kann mir einer von euch bitte eine ABE/Teilgutachten für den

Luftfilter K&N57i (offener) schicken per mail?

Habe einen Golf 3 GTI 2L BJ: 95

gruß Benni

email: b.prall@gmail.com

vielen dank schonmal im voraus!

Die sind doch größtenteils eh nicht mehr gültig...

N Kumpel hat die Info vom Tüv, dass die Dinger gar nicht mehr eingetragen werden.

Themenstarteram 30. Januar 2007 um 17:38

Also bei K&N habe ich schon nachgefragt allerdings die haben mir erst nach langer zeit geantwortet und naja sie meinten ich müsste denen erst bilder schicken und die genauen maße von dem chromdeckel und so... aber bin jetzt nicht all zu oft bei meinen auto das steht nämlich in einer garage und wird komplett umgebaut und bin da nicht jedentag und deshalb dachte ich mir vllt frage ich mal hier im motor-talk forum nach...

und ich habe mit der werkstatt meines vertrauens gesprochen und sie meinten die kundn werden eingetragen man braucht nur eine dämmmatte und wegen dem sportauspuff mal schauen wie wir das hinschnackseln...

aber es würde es schon erleichtern mit so einen gutachten. und wie ich erfahren habe gibt es sogar noch ein altes in dem das mit dem sportauspuff noch nicht drinne steht...

also für so eine gutachten wäre ich sehr dankbar...

gruß benni

Zitat:

Original geschrieben von Terence_Skill

aber es würde es schon erleichtern mit so einen gutachten. und wie ich erfahren habe gibt es sogar noch ein altes in dem das mit dem sportauspuff noch nicht drinne steht...

Ein Grossteil aller Gutachten für Luftfilter wurde rückwirkend für ungültig erklärt, d.h. selbst bei Fahrzeugen wo ein Luftfilter bereits eingetragen ist ist der Eintrag ungültig. Ein altes Gutachten nützt dir also nur etwas wenn du ein neues hast um dich zu vergewissern ob das alte noch gültig ist...

Zitat:

Original geschrieben von noah1

selbst bei Fahrzeugen wo ein Luftfilter bereits eingetragen ist ist der Eintrag ungültig.

NEIN....

eintragungen die bis zum tage des verfalls (imho der 31.12.05) der gutachten gemacht wurden, fallen unter den bestandsschutz und bleiben weiterhin gültig...

bei vw sind imho nur die alten gutachten betroffen, die neuen hingegen nicht...

Da muss ich zustimmen!

Die Eintragung vor 31.12.2005 sind im Brief oder per zusatzschein geltent zu machen - das heißt Besitzrecht! Dieses kann keiner einem nehmen, wenn er vor dem Tage des Verfalls dieses noch eingetragen hat (theoretisch ;))

Ich habe mit dem alten Gutacheten noch meine Anlage eingetragen bekommen (Bastuck Gruppe A komplett ab KAT)

in Verbindung mit meinem K&N 57i - da stand nichts von Originalen ESD... ;)

Ich habe bis jetzt keine Probleme mit den Grün - Silberenen gehabt - auch nach 31.12.2005

am 31. Januar 2007 um 2:16

Wollte mir bei Ebay auch 57i holen für meinen Golf Variant mit AGG, da steht bei mit ABE, was meint ihr dazu?

wenn du keinen Sport ESD ?? an Sonsten musst du dich entscheiden.

Kostet noch das Eintragen - ca. 40 € - wenn du ein altes Teilegutachten brauchst, sag bescheid...

habe noch eine ;)

Die unendliche Geschichte. Die Dinger werden immernoch eingetragen, auch mit Sport ESD. Es wurden zum Teil einige Gutachten zurückgezogen wegen fehlender Einstufung des Abgasverhaltens.

Wenn im Gutachten nix von "nur mit Original Abgas Anlage" drinsteht und das Gutachten nicht zu denen gehört die zurückgezogen wurden gehts auch noch. Ich häng noch eine Liste an mit den zurückgezogenen Gutachten.

BTW...Einmal korrekt eingetragen bleibt auch eingetragen.

Zur Info für alle am 57i-Luftfilter Interessierten:

http://www.motor-talk.de/showthread.php?s=&forumid=62&threadid=850044

Schönen Gruß

könntet ihr mir mal das gutachten schicken?

acc-clan@web.de

Themenstarteram 31. Januar 2007 um 18:39

hmm,

ich finde das recht interessant das immer diskutiert wird obs erlaubt ist oder nicht davon abgesehen glaub wenn man recht freundlich ist und alles dann drückt der prüfer vllt auch mal das ein oder andere auge zu... z.b. mit einzelabnahmen mit eintragungen habe ich sehr gute erfahrungen schonmal gemacht 16 euro für meine felgen z.b. gezahlt das die eingetragen werden... nur ich denke halt wenn ich einen zettel in der hand halte (egal ob er zurückgezogen ist habe halt den luftfilter schon 2 jahre darum liegen ;) ) oder ein gültiges hauptsache irgendwas zum zeigen...

und wenn mir einer davon vllt eine kopie zusenden würde wäre ich doch sehr dankbar!

mfg benni

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