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K&N 57i TÜV-Gutachten

Opel Vectra B
Themenstarteram 20. November 2008 um 22:29

Hallo Leute,

hab mir in meinen Veci nen K&N 57i Performence-Sportluftfilter

eingebaut und fahr damit schon ne Zeit lang ohne TÜV-Abnahme

rum! Jetzt ist das Problem das ich demnächst TÜV hab und für den

Luftfilter absolut kein Gutachten finde!

Kann mir da jemand weiterhelfen wo ich dieses SCH... Gutachten finde?!?

MfG

FlexiBoy

Beste Antwort im Thema
am 3. März 2013 um 17:54

so des müste dir reichen

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schreib einfach k&n an das du den luftfilter bei einem garagenverkauf als neuware erworben hast nur das jetzt noch die papiere dazu fehlen. das habe ich mit meinem heckspoiler auch so gemacht und hat keine 2 tage gedauert da hatte ich meine abe. gruß Sascha

Hi

Ich gehe mal davon aus das dein K&N ein Piltzfilter ist, wenn ja schmeiß das Ding weg denn er Saugt nur Warme Luft an und kostet Leistung.

Wobei gesagt sein solte das alle Sportfilter denn LMM verölen und wenn das so ist haste noch ganz andere Probleme mit deinem Auto :-)

Am besten ist der normale Luftfilter (leider) oder Du Reinigst so alle 6.000-10.000 deinen LMM vom Öl und hast so noch lange freude an deinem Vecci.

MFG

Denis

Themenstarteram 21. November 2008 um 16:35

Zitat:

Original geschrieben von Weihersfeld

Hi

Ich gehe mal davon aus das dein K&N ein Piltzfilter ist, wenn ja schmeiß das Ding weg denn er Saugt nur Warme Luft an und kostet Leistung.

Wobei gesagt sein solte das alle Sportfilter denn LMM verölen und wenn das so ist haste noch ganz andere Probleme mit deinem Auto :-)

Am besten ist der normale Luftfilter (leider) oder Du Reinigst so alle 6.000-10.000 deinen LMM vom Öl und hast so noch lange freude an deinem Vecci.

MFG

Denis

Keine Sorge, auf meinen Vectra pass ich mir schon auf! Der steht jetzt dann e bis April 2010 und wird von Grund auf optimiert! Dabei denk ich (hoffentlich) schon an alles! Aber danke für für die Tipps!

MfG

Zitat:

Original geschrieben von FlexiBoy

Hallo Leute,

 

hab mir in meinen Veci nen K&N 57i Performence-Sportluftfilter

eingebaut und fahr damit schon ne Zeit lang ohne TÜV-Abnahme

rum! Jetzt ist das Problem das ich demnächst TÜV hab und für den

Luftfilter absolut kein Gutachten finde!

Kann mir da jemand weiterhelfen wo ich dieses SCH... Gutachten finde?!?

 

MfG

 

FlexiBoy

Sie haben Post!!! Ich hoffe ich konnte helfen!!!

am 15. Mai 2011 um 13:12

Hätte vieleicht noch jemand ne ABE für K&N 57i

danke scho mal im vorraus punky26

am 15. Mai 2011 um 18:33

abe gibts nicht nur teilegutachten

am 15. Mai 2011 um 19:50

Danke schön

hätte dann jemand nen teilegutachten für mich

Servus Zusammen!

Bräuchte auch so ein TG für meine 2,5 V6. Hab mich jetzt echt tot gesucht im Netz. Hab den zwar schon eingetragen. (also so gekauft) steht drin: K&N Luftfilter Kennz.: RAC-303 i. V. m. originaler Dämmmatte unter Motorhaube. Aber das TG muss man ja mitführen, soweit ich weiß.

Mein Problem: Hab das falsche TG beim Kauf bek.

Was ist eigentlich, wenn ich einfach wieder den Originalfilter einbaue?

Muss dann der K&N ausgetragen werden? Oder kann ich den zur Not einfach wieder zurück rüsten?

Und noch ne andere Frage nebenbei: Kann ich von einem FLH Facelift den vorderen Stossfänger an einen 1,6 Caravan VFL tauschen? Oder muss da irgendwas umgebaut werden?

Thx and Greetz ;)

Da fällt mir gerade ein: Kann ich nicht auch einfach dieses Gutachten mitführen??

http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=429438

eingetragen ist er ja. und ob da jetzt mein auto aufgeführt ist oder nicht; die technischen daten, etc. stehen ja trotzdem drin. :confused:

Zitat:

Original geschrieben von necronomico

Da fällt mir gerade ein: Kann ich nicht auch einfach dieses Gutachten mitführen??

http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=429438

eingetragen ist er ja. und ob da jetzt mein auto aufgeführt ist oder nicht; die technischen daten, etc. stehen ja trotzdem drin. :confused:

warum willst du papiere mitschleppen, wenn das Eingetragen ist ?

das ist doch unnötigt wenns eingetragen ist, solange es das richtige teil ist.

Zitat:

Original geschrieben von papabrummbrumm

 

warum willst du papiere mitschleppen, wenn das Eingetragen ist ?

das ist doch unnötigt wenns eingetragen ist, solange es das richtige teil ist.

Bin mir mit diesem Text nicht so ganz sicher:

"Mitführen von Dokumenten

Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die

Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen

auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere."

"NACH der durch.... mit den Fahrzeug papieren MITZUFÜHREN..."

dann aber.....

"dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere."

Ja, was den nu???

Das Ding ist, ich verstehe den Sinn von diesem Satz nicht so ganz. Wenn eine Abnahme erfolgt ist, ist das TEil doch logischerweise verbindlich auch eingetragen?!?! Oder wo ist der Fehler?

Wenn du beim Tüv warst bekommst du für dein Tg einen Zettel wo draufsteht das der

Filter an deinem Fahrzeufg abgenommen wurde. Damit kannste jetzt zum Stva gehen und

ihn in die Papiere eintragen lassen. Oder es steht drin das es nicht erforderlich ist es

in den Schein eintragen zu lassen. Dann reicht das Papier vom Tüv als Vorlage bei Kontrollen.

asooooo jetzt hab ich`s verstanden.

wenn ich mit nem TG zum tüv gehe, kriege ich dort nur eine bescheinigung dass er eingetragen werden kann. in diesem fall muss ich die Tüv bescheinigung UND das TG ZUSAMMEN mit führen.

und wenn ich die Tüv bescheinigung dann zur ZLST gebracht habe und die es dann in den Schein eintragen, brauche ich weder Tüv bescheinigung noch TG mit zu führen.

richtig? :D

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