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Käüfre möchte meinen Golf zurück geben ? geht das ????

Themenstarteram 22. Juli 2009 um 20:07

hallo,

habe vor knapp einer Woche meinen VW Golf 3 bj.97 - für 1600 euro verkauft ! das auch hatte ein paar "mängel" was ich dem käufer auch gesagt habe z.B. Verschleisteile, Kuplung etc. aber habe dies nicht auf den vertrag geschrieben !

Gestern Hat mich der Käufer angerufen und gesagt das er mir das auto zurück geben möchte da es mängel im wert von 450 euro hat !

im vertrag habe ich aber geschrieben ( Das KFZ ist von privat und wurde Probegefahren , daher ohne Gewährleistung )

es ist nun eine woche her das ich das auto verkauft habe !

ich habe ihr gesagt ich nehme es nicht zurück da ich schüler bin und das geld nicht mehr habe !

daraufhin meine sie das sie zum Anwalt gehen wolle ! und ich meine ok !

was kann dabei rauskommen ?

Beste Antwort im Thema
am 22. Juli 2009 um 20:17

tja, hast du zeugen dafür, dass du die mängel genannt hast???aber wenn es ohne gewährleistung verkauft hast, und keine mängel verschwiegen hast, kann sie dir eigentlich nix, aber zeugen sind immer gut, wenns nix schriftliches gibt...

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am 22. Juli 2009 um 20:17

tja, hast du zeugen dafür, dass du die mängel genannt hast???aber wenn es ohne gewährleistung verkauft hast, und keine mängel verschwiegen hast, kann sie dir eigentlich nix, aber zeugen sind immer gut, wenns nix schriftliches gibt...

am 22. Juli 2009 um 20:29

Normal kann dir nix passieren, du hast das Auto von Privat und ohne Gewährleistung verkauft und somit bist du aus dem Schneider. Bei nem Unfaller sehe das anders aus. Also wenn ein Unfall verschwiegen wurde. Aber so. Lass die reden, passiert eh nix und wenn bist du im Recht. Stell dir vor du wärst Laie, und da könntest du garnix drüber sagen und so wussten die schon grob was gemacht werden muss. Also lass die labern

Keine Privatperson kann garantieren, dass der Gebrauchte mängelfrei bleibt. Er hats gekauft wie angesehen, fertig aus amen.

Soweit ich das weiß, ist der Garantie- und Gewährleistungsauschluss auf Gebrauchtwaren nur dann zulässig, wenn die Ware der Beschreibung entspricht. Hast du die Mängel erwähnt und einen vernünftigen Zeugen dafür, dann hat sie wohl schlechte Karten. Hast du keinen Zeugen dafür, dann hast du schlechte Karten.

Mängelbeschreibungen gehören immer in den Vertrag, so kann nachher keiner meckern. Mündliche Aussagen sind eh immer problematisch, da der Zeuge dir in irgendeiner Form verpflichtet sein könnte.

Alles in Allem habt ihr beide enormen Stress und Ärger, wenn ihr tatsächlich zum Anwalt geht. Dann kommen ggf. Gerichtskosten, Anwaltskosten, uvm. auf euch zu. Warum gehst du nicht auf sie zu, erläuterst ihr nochmal, dass du diese Mängel angesprochen hast und einigst dich mit ihr auf einen Kompromiss. Gibst ihr meinetwegen 100€ ab (bist ja armer Schüler), oder du empfiehlst ihr eine Werkstatt, wo man das billig machen kann, etc.

Mit dem Kopf durch die Wand hilft in den allerseltensten Fällen. Vor allem, wenn man sich auf juristisch wohl eher dünnerem Eis bewegt!

Zitat:

Original geschrieben von VentusGL

Keine Privatperson kann garantieren, dass der Gebrauchte mängelfrei bleibt. Er hats gekauft wie angesehen, fertig aus amen.

Nein, aber wenn direkt im Anschluss (1 Woche) Mängel für 450€ auftreten, dann ist schon davon auszugehen, dass der Verkäufer um diese wusste, oder?

am 22. Juli 2009 um 21:10

Is nem Kumpel von mir auchmal passiert. Der hat seinen Golf privat und ohne Garantie verkauft, dann is dem Nachbesitzer nach 2 Wochen irgednwas am Motor kaputt gegangen, Kolbenfresser oder irgend n Bolzen gerissen, keine Ahnung. Zumindest ging das wohl auch übern Anwalt und der musste dem Käufer dann nochmal 450,- nachzahlen.

Also da lieber vorsichtig sein und am besten immer Irgend nen Punkt in den Vertrag schreiben, was einen selbst absichert. Sowas wie diverse Mängel und größere Mängel natürlich separat auflisten.

Aber an deiner Stelle würd ich auch eher auf sie zu gehen.

Wir können hier lang und breit spekulieren ...... @TE:

Welche "Mängel" für 450,- Euro sind denn konkret nach der einen Woche nach Käuferaussage aufgetreten?

... 450,- Euro ist nämlich nicht sonderlich viel ... da reichen Stossdämpfer an der Verschleißgrenze, rundum neue Bremsen + Scheiben etc.......

 

Alles in allem ohne Details zu kennen - wer ein Auto für 1000 - 3000 Euro von privat kauft muss mit Reperaturen/ Verschleissteilerneuerung/ Servicethemen im Rahmen von 500 - 1500 Euro innerhalb des ersten Jahres rechnen.

Wer richtet denn kurz vor Verkauf einen alten Golf 3 komplett her (locker 2000 Euro oder mehr) um ihn dann für knapp 2000 zu verkaufen ?

Zitat:

Original geschrieben von agentstarburst

Zitat:

Original geschrieben von VentusGL

Keine Privatperson kann garantieren, dass der Gebrauchte mängelfrei bleibt. Er hats gekauft wie angesehen, fertig aus amen.

Nein, aber wenn direkt im Anschluss (1 Woche) Mängel für 450€ auftreten, dann ist schon davon auszugehen, dass der Verkäufer um diese wusste, oder?

Ja,aber was sind schon 450 Euro in einer VW-Werkstatt,evtl noch geschätzt und etwas nach oben angehoben.-Ich würde alles auf mich zukommen lassen.-Bj .97 und dann dieser Preis,ist ja wie geschenkt.---Gekauft,wie gesehen.

am 22. Juli 2009 um 21:18

Was soll die ellenlange Diskusion?

Das Auto wurde ohne Gewährleistung verkauft,

also kann der Käfer keine Ansprüche stellen.

Ob das Auto ok oder schrott ist, ist egal

da der Verkäufer auf Mängel hinweisen muss

aber in der Praxis meist eh keine Ahnung von Autos

hat und somit fein raus ist.

Ausserdem hat der Käufer auch keine Zeugen.

Tip : lass dich nicht einschüchtern von

solchen Spastis.

Dagegen hätte man sich absichern können durch einen Gebrauchtwagencheck durch ADAC, TÜV oder DEKRA.

Gut...nützt dem TE nix mehr aber für alle anderen Leser dieses Threads als zukünftige Käufer und Verkäufer von Gebrauchtwagen.

Als Käufer hat man die Sicherheit, dass mal wirklich überall drübergeschaut wurde (beim ADAC ist z.B. auch eine Lackdickenprüfung dabei, um verschwiegene Unfälle zu finden), und als Verkäufer die Gewissheit, dass man einen Nachweis für alles hat und alles andere was danach auftritt Sache des Käufers ist.

Bei einem Wert von 1600 EUR lohnt sich diese 100 EUR Ausgabe durch aus, was man zwischen Verkäufer und Käufer ja auch noch teilen kann.

am 22. Juli 2009 um 21:23

Naja, wenn Mängel verschwiegen wurden, die bekannt waren, dann hat der Verkäufer eher schlecht Karten. Auch wenn er mündlich darauf hingewiesen hat aber nichts im Kaufvertrag vermerkt hat, dann kann der Käufer immernoch behaupten, dass er die Mängel verschwiegen hat.

Der Käufer ist Probegefahren und damit bist Du aus dem Schneider. Wenn er ein Auto für das Geld kauft weiß er das es ein altes Auto ist, sonst hätte er sich einen Neuwagen kaufen müssen. Lass Dich nicht verunsichern, Dir kann nichts passieren. Gruß

Zitat:

Original geschrieben von MeinGolfFährt

Naja, wenn Mängel verschwiegen wurden, die bekannt waren, dann hat der Verkäufer eher schlecht Karten. Auch wenn er mündlich darauf hingewiesen hat aber nichts im Kaufvertrag vermerkt hat, dann kann der Käufer immernoch behaupten, dass er die Mängel verschwiegen hat.

Was ist wenn man ein junges Mädchen ist, die keine Ahnung vom Auto hat weil es sie nicht interessiert? Ist sie dann auch gleich schuldig und muss die probegefahrene Karre zurücknehmen? Wohl kaum oder.

am 23. Juli 2009 um 7:22

Zitat:

Original geschrieben von furyin

Der Käufer ist Probegefahren und damit bist Du aus dem Schneider. Wenn er ein Auto für das Geld kauft weiß er das es ein altes Auto ist, sonst hätte er sich einen Neuwagen kaufen müssen. Lass Dich nicht verunsichern, Dir kann nichts passieren. Gruß

kleiner Optimist was??? es kann immer was passieren. kumpel von mir gings auch so. der anwalt von ihm meinte: ja kein ding für dich is die sache gelaufen. du hast recht.

er musste der ollen dern vollen kaufpreis sowie 200 € für aufwand geben.

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