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Käufer aus Holland
Hallo miteinander,
mein Fahrzeug wird die kommende Woche von einer Privatperson aus Holland angeschaut.
Worauf muss ich achten? Der Käufer will vorab noch eine Probefahrt machen also bleibt er vorerst angemeldet.
Wenn ich er sich dann aber dafür entscheidet müsste ich den Wagen erstmal abmelden oder? Oder reicht es wenn er mit einem Ausfuhrkennzeichen den Wagen dann bei sich anmeldet?
Beste Antwort im Thema
Gerade bei Auslandskäufern empfiehlt es sich dringend, immer selbst abzumelden.
Worauf du achten musst? Wie bei jedem anderen Autoverkauf auch. Gegebenfalls die Suche benutzen.
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11 Antworten
Gerade bei Auslandskäufern empfiehlt es sich dringend, immer selbst abzumelden.
Worauf du achten musst? Wie bei jedem anderen Autoverkauf auch. Gegebenfalls die Suche benutzen.
Für solche Angelegenheiten und für Käufer aus dem Ausland gibt es sog. Ausfuhrkennzeichen. Die werden von der örtlichen Zulassungsstelle ausgegeben und beinhalten natürlich gleichzeitige Abmeldung des Wagens aus den deutschen Registern. .Die praktische Umsetzung heutzutage muss aber bei der Zulassungsstelle abgefragt werden.
Sollten Probleme mit dem ausstellen von den Ausfuhrkennzeichen geben (wenn z .B die Zulassungsstelle nur mit Terminen arbeitet) kannst Du evtl. dem Käufer erlauben mit deinen Schildern nach Hause zu fahren - verbunden mit Zahlung einer Kaution (z. B 200 Euro) die Du zurück zahlst, wenn Die der Käufer die Schilder und die Zulassungsbescheinigung per Post schickt. Dann kannst Du den Wagen hier abmelden und den abgestempelten Schein nach Holland schicken. Das ganze sollte natürlich im Kaufvertrag vermerkt werden.
Ich kenne keinen Holländer, der auf eigener Achse überführt...
Behalte Papiere und Kennzeichen, melde selbst ab, und der Holländer soll mit nem Hänger kommen. Die Papiere schickst du ihm dann per Post nach.
Zitat:
@jof schrieb am 20. Oktober 2020 um 21:46:50 Uhr:
Ich kenne keinen Holländer, der auf eigener Achse überführt...
Behalte Papiere und Kennzeichen, melde selbst ab, und der Holländer soll mit nem Hänger kommen. Die Papiere schickst du ihm dann per Post nach.
Wenn wir den Wagen gemeinsam abmelden und er mich bar bezahlt sollte es kein Problem geben oder?
Hallo,
auf jeden Fall einen ADAC o.ä. Kaufvertrag korrekt ausfüllen und Ausweis kopieren/abfotografieren.
Gruß, der.bazi
Zitat:
@g1ve schrieb am 21. Oktober 2020 um 00:22:59 Uhr:
Wenn wir den Wagen gemeinsam abmelden und er mich bar bezahlt sollte es kein Problem geben oder?
nein. Du oder er kann dann gleich Kurzzeitkennzeichen für den Wagen beantragen und ihn damit problemlos nach Holland überführen. Wenn er keinen Anhänger dabei hat. Holländische Kennzeichen wären nicht zulässig.
Deutsche Kurzfristkennzeichen werden in Holland nicht akzeptiert , eigene Erfahrung .
Zitat:
@Boogiessundance schrieb am 22. Oktober 2020 um 20:46:12 Uhr:
Deutsche Kurzfristkennzeichen werden in Holland nicht akzeptiert , eigene Erfahrung .
Angehalten worden.?
Ja , Weiterfahrt auf dem Trailer .
Hi!
Die Kennzeichen mit gelbem Datumsfeld sind für eine Überführung innerhalb Deutschlands gedacht.
Diejenigen mit rotem Datumsfeld für den Export. Das geht dann natürlich auch für einen Export nach NL.
Man übergibt Autos, egal woher der Käufer kommt und wohin die Autos gehen, IMMER abgemeldet.
ZK
Danke für die Infos. Der Wagen ist verkauft.