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Käufer fordert Rückzahlung wg. angeblich verschwiegenem Unfallschaden

Themenstarteram 12. November 2018 um 21:25

Hallo Zusammen !

Ich habe letze Woche das alte Auto meines Großvaters (Toyota Corolla Bj 2003) privat für 700€ verkauft.

Das Auto hatte einen reparierten Frontschaden, was ich natürlich wahrheitsgemäß angegeben habe und auch die Rechnung der Reparatur dem Käufer mitgegeben habe.

Das wurde natürlich auch im Kaufvertrag (Vordruck vom ADAC) festgehalten, desweitern habe ich dort festgehalten dass das Fahrzeug diverse optische Mängel in Form von Kratzern und Dellen hat.

Jetzt hat sich der Käufer gemeldet und behauptet das Fahrzeug hätte hinten rechts an der Seitenwand auch einen Unfallschaden gehabt und die Achse sei krumm und müsste ersetzt werden, das ganze soll 450€ kosten und er fordert von mir 100€ um mich an dem Schaden zu beteiligen oder aber er würde mir den Wagen zurückbringen.

Ich habe ihm dann klar gemacht das eine Rücknahme ausgeschlossen ist und das mir von einem Schaden hinten und einer krummen Achse nichts bekannt war und auch letztes Jahr beim TÜV nichts davon erwähnt wurde.

Meine Nachfrage nach einer genauen Aufstellung der Teile die benötigt werden blieb erfolglos, da er angeblich mit dem Fahrzeug in einer Werkstatt war wo ihm eben der Preis von 450€ genannt wurden müsste es ja so eine Aufstellung oder einen KV geben.

Auf Nachfrage nach einer Rechnung kam nur dann müsste ich die MwSt auch noch tragen den die kämen ja noch oben drauf wenn er es mit Rechnung machen lässt.

Ich habe ihm dann verständlich gemacht das ich so einfach nicht zahlen werde und er mir schwarz auf weiß zeigen soll wo diese 450€ herkommen und was an der Achse krumm sein soll, eine Achse in dem Sinne hat das Auto ja garnicht, es könnte sich eher um Querlenker oder Spurstangen handeln.

Daraufhin hat er mir gedroht er würde ein Gutachten machen lassen und das ganze einem Anwalt übergeben und ich müsste schlussendlich dann die Kosten dafür tragen.

Für mich klingt das eher so als wolle er den Kaufpreis nachträglich noch um 100€ drücken.

Wirklich verunsichert bin ich ehrlich gesagt nicht, aber da ich in Sachen Recht und Fahrzeugverkauf auch kein Experte bin wollte ich dazu mal hier nachfragen.

Hätte er eine Möglichkeit mit Erfolgsaussichten gegen mich zu klagen oder kann ich den getrost ignorieren und die Nummer blockieren?

Danke und viele Grüße

Pascal

Beste Antwort im Thema

Für 100.- € die er haben möchte will er ein Gutachten anfertigen lassen und einen Anwalt einschalten ?

Wer es glaubt wird selig...

Ich glaube kaum das jemand der für 700.- ein Fahrzeug kauft das Risiko eingeht auf den Kosten von Gutachten und Anwalt sitzen zu bleiben.

Anwälte sind zudem immer begeistert wenn es um einen solchen Streitwert geht...

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kommt evtl. drauf an ...

- ob dieser Unfallschaden tatsächlich vorliegt???

- ob Dir dieser bekannt sein musste?

(wie lange das Auto in Deinem Besitz war)

- was GENAU im Kaufvertrag steht?!

(irgendwelche Zusicherungen???)

Themenstarteram 12. November 2018 um 21:49

Also hinten hatte das Fahrzeug soweit mir bekannt keinen Schaden.

Das Fahrzeug war aus 1.Hand, mein Großvater hat es 2003 neu gekauft, ich bin dann seit 2011 vereinzelt damit gefahren, hab aber in diese Zeit nie etwas von einem Schaden am Heck mitbekommen.

Im Kaufvertrag hab ich alle mir bekannten Mängel aufgelistet und auch den reparierten Schaden erwähnt, keine Zusicherungen oder ähnliches gemacht.

dann sollte die Sache (für Dich) unproblematisch sein

--> weitere eventuelle Anrufe/SMS einfach ignorieren

PS:

blöd wäre nur gewesen, wenn Du im Vertrag explizit Unfallfreiheit (angesehen von dem angegebenen Schaden) zugesichert hättest, und vor Deiner Zeit doch was gewesen wäre

vgl. hier

https://www.motor-talk.de/.../...en-nach-fahrzeugverkauf-t6464409.html

ein Verkäufer, der sich als 7.-Besitzer etwas zuweit rausgelehnt hatte ...

Disclaimer:

ist meine unverbindliche Einschätzung und keine Rechtsberatung

Themenstarteram 12. November 2018 um 22:05

Nein im Kaufvertrag wurde angegeben dass das Fahrzeug einen Unfallschaden hat und auch sonst über diverse äußere Mängel in Form von Kratzern und Dellen verfügt.

Eine Unfallfreiheit wurde nicht zugesichert.

Danke für deine Einschätzung!

Dann hast du ja alles richtig gemacht. Daher gilt hier: Sein Auto, sein Problem.

Ganz wichtig: Jeglichen Kontakt mit dem Käufer einstellen!

Für 100.- € die er haben möchte will er ein Gutachten anfertigen lassen und einen Anwalt einschalten ?

Wer es glaubt wird selig...

Ich glaube kaum das jemand der für 700.- ein Fahrzeug kauft das Risiko eingeht auf den Kosten von Gutachten und Anwalt sitzen zu bleiben.

Anwälte sind zudem immer begeistert wenn es um einen solchen Streitwert geht...

Servus,

ween solcher Leute wird bald Niemand mehr seinen wagen privat verkaufen.

der Kundendienst für ein richtiges Auto kostet fast das doppelte.

sag ihm, das er ein kompletter vollidiot ist und du ihn wegen Belästigung anzeigst.

Toyota gab 2003 als das ding neu war 1 oder 2 jahre garantie, und nach 15 jahren soll ein privatman für den alten dreck gradestehn.

gestörtes land

Gruß Frank

Auch wenn ich prinzipiell deiner Meinung bin, sollte man dennoch nicht (freiwillige) Garantie, (gesetzliche) Gewährleistung und zugesicherte bzw. nicht zugesicherte Eigenschaften in einen Topf werfen

Billige Masche, um nachzukarten.

Ignorieren und fertig.

Themenstarteram 19. November 2018 um 8:04

Danke für eure Einschätzung !

Hat sich seitdem auch nicht mehr gemeldet, hat wohl gemerkt das er damit bei mir nicht weit kommt.

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