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Käufer tritt zurück trotz Anzahlung

Themenstarteram 22. Dezember 2014 um 22:46

Hallo,

nun muss ich euch mal fragen wie so eine lage aussieht.

Ich habe meine Auto verkauft und nun will der Käufer einfach vom kauf zurück treten.

Er hat am Samstag eine Anzahlung in Höhe von 200.-EURO geleistet was ich auch schriftlich bestätigt habe. Der PKW sollte 1000,-EURO kosten, also ist die Anzahlung 20% vom Kaufpreis.

Die anfrage von Interessenten war so groß, daß ich alle abgesagt haben weil der PKW schon angezahlt wurde und er wollte den PLW am Samstag abholen und dann den Restbetrag von 800.-EURO mitbringen.

Einen Kaufvertrag haben wir schon gemacht aber noch nicht unterschrieben, daß wollten wir machen wenn der PKW abgeholt wird mit dem Restbetrag.

Nun möchte der Käufer morgen die Anzahlung zurück haben.

Meine Frage:

Muss ich den Käufer der nun den PKW doch nicht nimmt die volle Anzahlung zurück geben ?

Was meint ihr dazu ?

Beste Antwort im Thema

Ich würde das "aus Kulanzgründen" durch "als Schadenersatz für den Rücktritt vom Kaufvertrag" ersetzen.

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Da es keinen Vertrag gibt, würde ich sagen, Anzahlung zurück. Hätte man einen Vertrag geschlossen, der eine Regelung wegen der Anzahlung trifft, würde es anders aussehen.

Ärgerlich aber wenn die Resonanz so groß war geht da vielleicht auch noch was. Würde den Wagen nach den Feiertagen nochmals inserieren aber für 200€ mehr :)

Gruß Tobias

am 23. Dezember 2014 um 8:47

Ohne Vertrag hast schlechte karten!

Themenstarteram 23. Dezember 2014 um 9:11

Habe gerade bei einem Rechtsanwalt angerufen.

Er sagte, wenn der Käufer eine Anzahlung geleistet hat ist es eine Willenserklärung und es kam zu einen Kaufvertrag, streng gesehen steht mir die Anzahlung zu wenn der Käufer abspringt. Auch wenn der Kaufvertrag schon ausgefüllt wurde aber noch nicht unterschrieben ist. Die Anzahlung ist dafür da, das Er den PKW kaufen wollte.

so sehe ich das auch. Den Typ würde ich in die Wüste schicken und die Anzahlung kann er sich dann ja einklagen.

Zitat:

@Aqua71 schrieb am 23. Dezember 2014 um 10:11:09 Uhr:

Habe gerade bei einem Rechtsanwalt angerufen.

Er sagte, wenn der Käufer eine Anzahlung geleistet hat ist es eine Willenserklärung und es kam zu einen Kaufvertrag, streng gesehen steht mir die Anzahlung zu wenn der Käufer abspringt. Auch wenn der Kaufvertrag schon ausgefüllt wurde aber noch nicht unterschrieben ist. Die Anzahlung ist dafür da, das Er den PKW kaufen wollte.

Das ist doch der Sinn einer Anzahlung, wenn der Anzahler diese einfach zurückverlangen könnte wäre das doch sinnlos. Also versuche es zu behalten für die Umstände (zwar nicht gesetzeskonform, wenn ich das bei Wikipedia richtig verstehe, aber da muss er durch) und das nächste Mal keine Anzahlung akzeptieren, sondern an den ersten richtigen Käufer verkaufen.

Frag ihn doch mal einfach warum er die Anzahlung zurück will, mal sehen was er sagt.

Wozu leistet man denn eine Anzahlung, damit andere mein Geld mal halten dürfen?

Wie oft wurde sowas schon eingeklagt und mit wieviel Erfolg?

Ich würde auch das Geld behalten. Er kann ja die Restsumme bezahlen und das Auto nehmen. Bei einem Kaufvertrag für ein Auto zählt auch Handschlag, man kann ohne schriftlichen Vertrag kaufen/verkaufen. Macht man nur nicht. Wenn er das Auto nimmt, mache es aber schriftlich! Weil ohne schriftlichen Vertrag kannst du die Gewährleistung nicht beweiskräftig ausschliessen.

Verklage Du ihn doch auf Abnahme des Fahrzeugs und Restzahlung... Grins. Und berechne noch Standgebühr für jeden Tag, wo er das Auto nicht nimmt...

Leute gibt es...

Viel Glück beim Verkauf.

Der Verkauf eines Fahrzeuges ist m.E. nicht an einer Vertragsform gebunden. Mit anderen Worten der Verkauf des Fahrzeuges gilt auch per Handschlag, also auch ohne schriftlichen Vertrag.

Da Du bereits schon Geld bekommen hast, ist für Dich die Beweislage 1a. Wenn also keine Besonderheiten besprochen wurde gilt demnach der Kauf. ;)

Solltest Du nun aus Kulanzgründen vom Kauf zurück treten, müssten Dir aber alle Kosten erstattet werden. :p

Ich würde ihn nicht verklagen, Du hast das Auto und die Anzahlung. Soll er doch ! :D

Lol, wozu hättest Du den die Anzahlung angenommen? Damit du dir Zinsen ein streichst und dann nach ein paar Tagen wieder zurück gibst? Lächerlich, wenn er nun doch zurück tritt und Du ja alle Interessenten abgesagt hast, dann ist natürlich die Anzahlung weg.

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 23. Dezember 2014 um 11:38:32 Uhr:

Der Verkauf eines Fahrzehttp://www.motor-talk.de/.../...ueck-trotz-anzahlung-t5153709.htmluges ist m.E. nicht an einer Vertragsform gebunden. Mit anderen Worten der Verkauf des Fahrzeuges gilt auch per Handschlag, also auch ohne schriftlichen Vertrag.

Da Du bereits schon Geld bekommen hast, ist für Dich die Beweislage 1a. Wenn also keine Besonderheiten besprochen wurde gilt demnach der Kauf. ;)

Das sehe ich genauso.Ein mündlicher Vertrag ist auch ein Vertrag

Hat der Käufer ein Quittung für die Anzahlung bekommen ?

Mit einer Anzahlung erklärt der Käufer seine Kaufabsicht

Ich würde immer sofort einen schriftlichen Kaufvertrag machen

Themenstarteram 23. Dezember 2014 um 16:30

Ich habe ihn eine schrifliche Quittung geschrieben, wo drin steht das der Käufer eine Anzahlung geleistet hat.

Ich habe keine Quittung, weil es für mich nicht wichtig ist sondern für den Käufer.

Habe es gerade geändert.Ich meinte auch den Käufer

Gibt es andere Interessenten die den Wagen kaufen würden ?

Ich denke ich würde die Anzahlung erstmal behalten.Wenn sich ein anderer Käufer findet der den gleichen Preis zahlt würde ich dem Käufer die Anzahlung,minus vielleicht 50.- € für die Mehrarbeit,zurückzahlen.Dies aber nur aus Kulanzgründen !!

In der Preisklasse würde ich mir den ganzen Ärger ersparen.Wenn es ein hochpreisiger Gebrauchtwagen wäre würde ich es dann aber nicht so machen.

Vor Verkauf schriftlich geben lassen das er vom Kauf zurückgetreten ist !! Ansonsten überlegt er sich das noch anders und besteht auf Erfüllung des Vertrages

Themenstarteram 23. Dezember 2014 um 16:46

Habe gerade eine Rücktritterklärung geschrieben. Ist es so ok oder fehlt dort was ?

23.12.2014

Rücktritt von Kaufvertrag

Hiermit trete ich

NAME

STRASSE

PLZ mit Ort

Ausweis-Nr.: XXXXXXXXXXXXX

vom Kaufvertag von dem PKW Passat Variant mit dem Amtlichen

Kennzeichen XX-XX-XXXX

Fahrzeug-Ident.-Nr.:XXXXXXXXXXXXX zurück.

Der o.a. PKW sollte 1000.-EURO kosten, eine Anzahlung in Höhe von 200.-EURO

wurde von mir am 20.12.2014 gleistet.

Der Verkäufer

NAME

STRASSE

PLZ mit ORT

erhält eine Summe von 100.-EURO als Entschädigung, dies entspricht 10% vom Kaufpreises.

 

Unterschrift vom Käufer Unterschift von Verkäufer

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