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Käufer will Auto zurück geben

Themenstarteram 13. Oktober 2013 um 17:38

Hallo Leute

Falls ich das hier falsch reingestellt habe oder so

tut es mir leid bin grade erst neu hier.

Also es geht darum ich habe mir vor ein paar Monaten ein Auto gekauft.

Es wurde 2009 umgebaut...es hat ein neuen Austauschmotor bekommen tieferlegung

Größere felgen und und und...

Es wurde alles eingetragen hab alle tüv Berichte dem Verkäufer mit gegeben.

Der Wagen hat 2009 und 2011 (nach den ganzen umbauten) immer tüv bekommen.

Auf jedenfall habe ich das Auto bei ebay rein gesetzt und dor verkauft.

Habe dazu geschrieben das er kratzer und Beulen hat und hinten rechts einen kleinen unfall hatte

(2 größere beulen) aber nix schlimmes auto fährt super und is mer angesprungen.

Naja auf jedenfall habe ich das auto verkauft und im Kaufvertrag geschrieben "BASTLERFAHRZEUG...

KEINE GEWEHRLEISTUNG...UNFALLFAHRZEUG" wegen dem seitenschaden.

Käufer hat sich das auto angeguckt und Kaufvertrag unterschrieben .

Jetzt nach einer woche schreibt wr mir das das auto kein tüv bekommt weil angeblich

Etwas nich eingetragen is und der Auspuff am getriebe anliegt...

Ich habe ihm gesagt das das nich sein kan es ist alles eingetragen und seid 2009 wurde nix am auto

Verändert und er hat ja 2009 und 2011 tüv bekommen also kann das nich sein.

Jetzt will er das auto wieder zurück geben weil ihm angeblich nich über die sachen bescheid gegeben habe

 

Nur ich bin kein autofreak hab mich reingesetzt bin immer damit gefahren und hatte nie Probleme.

Er droht jetzt mit Anwalt und will auch bei ebay klagen zwegs arglistiger Täuschung...

Was ist eure Meinung dazu habe ich irgendwas falsch gemacht?

Beste Antwort im Thema

Hallole ...

Nach deiner Beschreibung hier , würde ich sagen du hast nichts falsch gemacht .

Und was bitte soll nicht eingetragen worden sein von dir ?

Vielleicht ist der Käufer etwas an den falschen TÜV - Prüfer geraten .

Ich würde den einfach mal weiter drohen lassen ...

... Scheint wohl langsam Mode zu werden , daß manche Käufer meinen ich hol mir einen Gebrauchten nur mal zur Probe ;)

Gruß

Hermy

 

 

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Hallole ...

Nach deiner Beschreibung hier , würde ich sagen du hast nichts falsch gemacht .

Und was bitte soll nicht eingetragen worden sein von dir ?

Vielleicht ist der Käufer etwas an den falschen TÜV - Prüfer geraten .

Ich würde den einfach mal weiter drohen lassen ...

... Scheint wohl langsam Mode zu werden , daß manche Käufer meinen ich hol mir einen Gebrauchten nur mal zur Probe ;)

Gruß

Hermy

 

 

Themenstarteram 13. Oktober 2013 um 18:42

Ja keine Ahnung der kümmer angeblich...nur wie gesagt das kann nich sein

Da ja nix mehr umgebaut wurde versteh das echt nich... ich hab auch schon mit meinem

Anwalt gesprochen und der hat gesagt er kann mir garnix anhaben weil im Kaufvertrag das mit bastlerfahrzeug und keine Gewährleistung und Unfall Fahrzeug drin steht... ich frag mich nur was ob er jetzt über ebay was erreichen könnte sprich

ARGLISTIGER TÄUSCHUNG ???

 

Danke erstmal für die Antwort ;)

am 13. Oktober 2013 um 18:46

hat er den kaufpreis per paypal bezahlt?

wenn nicht: schlaf ruhig und lass den kasper weiter meckern:D

Themenstarteram 13. Oktober 2013 um 19:02

Nein bar er is das auto ja noch gefahren und hat es sich angeguckt. .

Habe es ihm in 200km Entfernung hingebracht...also ich bin auch mit dem Auto

Gefahren zu ihm.

Ja ich warte jetzt einfach mal das schreiben von seinem Anwalt ab.

Zitat:

Ja ich warte jetzt einfach mal das schreiben von seinem Anwalt ab.

Da kannst du ja dann widersprechen. Für weitere Schritte dürfte er einen Gutachter brauchen, der müßte dann auch sehen, was Sache ist. Und ob er so weit geht, das bleibt fraglich.

....soweit meine Einschätzung

Zitat:

Original geschrieben von Remo3011

 

 

ich frag mich nur was ob er jetzt über ebay was erreichen könnte sprich

ARGLISTIGER TÄUSCHUNG ???

Kann er einen Vorsatz nachweisen ? Für mich sieht das nach klassischem "gekauft wie gesehen" aus. Somit von seiner Seite aus nix machbar wenn du Garantien auch im Kaufvertrag ausgeschlossen hast.

 

Ich wünsch ihm viel Spaß beim Versuch die Beweise für eine vorsätzliche Täuschung beizukriegen.

 

Berichte bitte weiter. Das kann nur lustig enden. Für dich. :D

Wenn er Arglist geltend macht, muss er nachweisen , dass der Verkäufer bewusst wahrheitswidrige Aussagen gemacht hat.

Das wird ihm vorliegend kaum gelingen, wenn der Verkauf so abgelaufen ist wie hier dargestellt.

 

O.

Themenstarteram 14. Oktober 2013 um 12:57

Danke für deine Antwort...

Ja also ich hab es genau so beschrieben wie es zu 100% war..

Bringz mir ja nix wenn ich hier nach eurer Meinung frage und was komplett falsches erzähle :D

am 14. Oktober 2013 um 13:18

Du hast ja auch so einen Vorgefertigten Kaufvertrag genommen, oder?

"Garantien" ausschliesen bringt leider nix, "Sachmängelhaftung" sollte man ausschliesen.

Steht aber in den Vordrucken alles so drin....

Hallole ...

TÜV / AU fällig bzw. abgelaufen ... stand das zufällig auch noch gesondert im Vertrag :confused:

Oder ist das schon mit " Bastler - Fahrzeug " abgegolten .

Gruß

Hermy

Themenstarteram 14. Oktober 2013 um 17:04

Hatte es bei ebay groß rein geschrieben das tüv September 2013 endet.

Themenstarteram 14. Oktober 2013 um 17:07

Ja hatte so einen vorgefertigten vertrag von Mobile genommen..

. das is doch so einer oder?

Hallole ...

Wie schon weiter oben geschrieben , von meiner Seite bist du voll im " Grünen " - Bereich.

Kannst du uns auch noch ein paar Grunddaten zum Fahrzeug liefern , einfach daß man sich ein etwas besseres Bild machen kann ...

Gruß

Hermy

 

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