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Käufer will niedrigeren Preis im Vertrag stehen haben?!

VW Golf 5 Plus (1KP)

Hallo liebe MT-ler,

Ich habe ein merkwürdiges Problem: ich verkaufe im Moment meinen Golf Plus und habe einen Interessenten, der nach Probefahrt etc das Fahrzeug für 6.000€ kaufen möchte. Nun das Problem: der Käufer kam zusammen mit seiner Ex-Frau (?!), für die das Fahrzeug bestimmt ist. Diese Frau bekommt scheinbar Unterhaltszahlungen vom Käufer, und darf wegen des erhaltenen Wohngeldes angeblich kein Fahrzeug dieser Preisklasse kaufen, ohne mit Abstrichen beim Wohngeld rechnen zu müssen. Daher möchte der Verkäufer mir zwar die vereinbarten 6.000€ bezahlen, es soll im Kaufvertrag jedoch eine kleinere Summe stehen. Ich werde, falls der Verkauf zustande kommt, die Übergabe in meiner Hausbank mit Prüfung der Geldscheine durchführen.

Abgesehen von dieser abstrusen Geschichte nun meine Frage:

Habe ich als Verkäufer einen Nachteil, wenn ich nun für das Fahrzeug meine 6.000€ erhalte, im Kaufvertrag aber weniger steht? Da ich innerhalb von 4 Wochen keinen anderen potentiellen Käufer finden konnte, würde ich eigentlich trotzdem gerne unter diesen Umständen verkaufen, nur kommt mir das ganze eben spanisch vor. Hat jemand einen Rat für mich? Ich bin um jede Antwort dankbar!

 

LG MX_96

Beste Antwort im Thema

Mach den Kaufvertrag über 6000€ und fertig...

Dann kann dir niemand was wollen..

 

Der Käufer kann ja später problemlos, einen neuen Kaufvertrag ausstellen, und ggf. Das Geschäft mit einem Kollegen oder seiner Exfrau ausführen. Aber das betrifft dich dann nicht mehr..

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Ich sehe hier auf Anhieb für den Verkäufer keinen Nachteil, mit der Ausnahme, dass es ein Scheingeschäft sein könnte, welches man aber auch wieder beweisen müsste.

Sehe da vom der Abwicklung kein Problem, aber ist ja quasi Beihilfe zum Sozialbetrug und ggf. strafbar. Den Schuh würde ich mir nicht anziehen.

Ja, wenn keiner nachfragt.....Das muss jeder selbst entscheiden.

Scheingeschäft nach Paragraph 117 I Bgb- nichtig. Beide einigen etwas anderes als im Vertrag. Anfechtung und ganzer Vertrag wird rückabgewickelt. Mir wärs zu heikel, v.a. was da für ein Rattenschwanz kommen könnte,...

Dann muss man den Bock nachher ggf. noch zurücknehmen.... Neee.....

Faceman22 checkts! ??

?? Sollte Daumen hoch sein ;)

Mach einfach 2 Verträge. Einmal den mit deiner Summe und einen mit seiner Summe.

Das machen vorallem Käufer die aus dem Ausland sind damit sie nicht soviel Abgaben in ihrem jeweiligen Land zahlen müssen. Ich sehe darin keinen Nachteil lass dir seinen Ausweis geben mach eine Kopie und gut ist.

Mach den Kaufvertrag über 6000€ und fertig...

Dann kann dir niemand was wollen..

 

Der Käufer kann ja später problemlos, einen neuen Kaufvertrag ausstellen, und ggf. Das Geschäft mit einem Kollegen oder seiner Exfrau ausführen. Aber das betrifft dich dann nicht mehr..

Genau, anderer Preis im Vertrag und deren per. Probleme, alles nicht deine Sorgen. Lass dich auf nichts ein. Niemand honoriert dir dieses.

Zitat:

@detonator2007 schrieb am 19. Februar 2016 um 22:26:21 Uhr:

Mach den Kaufvertrag über 6000€ und fertig...

Dann kann dir niemand was wollen..

Sehe ich auch so.

Was kümmert dich sein Problem? Du willst ein Auto verkaufen. Punkt. Da hört dein Interesse an der Abwicklung auf.

_____

Mein Tipp: Ich lasse inzwischen ausschließlich (!) per Überweisung bezahlen. Gut, war in den letzten Jahren auch nicht weiter dramatisch, unter 1'000 Euro das Motorrad verkaufen ist jetzt nicht wirklich aufwändig.

Auch umgekehrt: Ich kaufe ein Auto -> überweise das Geld. So habe ich einen Beleg das das Geld geflossen ist, der Verkäufer hat keine Sorgen wegen Blüten im Geldbeutel und alles ist dokumentiert.

So habe ich auch meinen Audi A4 und meinen Golf V gekauft. Die Händler waren zunächst irritiert, Bargeld ist eben doch die gängige Art. Sehr überrascht waren beide das das Geld schneller als erwartet auf dem Konto war. So soll es aber ja auch sein. :)

Grüße, Martin

Zitat:

@MX_96 schrieb am 19. Februar 2016 um 20:14:26 Uhr:

Hallo liebe MT-ler,

Ich habe ein merkwürdiges Problem: ich verkaufe im Moment meinen Golf Plus und habe einen Interessenten, der nach Probefahrt etc das Fahrzeug für 6.000€ kaufen möchte. Nun das Problem: der Käufer kam zusammen mit seiner Ex-Frau (?!), für die das Fahrzeug bestimmt ist. Diese Frau bekommt scheinbar Unterhaltszahlungen vom Käufer, und darf wegen des erhaltenen Wohngeldes angeblich kein Fahrzeug dieser Preisklasse kaufen, ohne mit Abstrichen beim Wohngeld rechnen zu müssen. Daher möchte der Verkäufer mir zwar die vereinbarten 6.000€ bezahlen, es soll im Kaufvertrag jedoch eine kleinere Summe stehen. Ich werde, falls der Verkauf zustande kommt, die Übergabe in meiner Hausbank mit Prüfung der Geldscheine durchführen.

Abgesehen von dieser abstrusen Geschichte nun meine Frage:

Habe ich als Verkäufer einen Nachteil, wenn ich nun für das Fahrzeug meine 6.000€ erhalte, im Kaufvertrag aber weniger steht? Da ich innerhalb von 4 Wochen keinen anderen potentiellen Käufer finden konnte, würde ich eigentlich trotzdem gerne unter diesen Umständen verkaufen, nur kommt mir das ganze eben spanisch vor. Hat jemand einen Rat für mich? Ich bin um jede Antwort dankbar!

 

LG MX_96

Verstehe das Ganze nicht?! Es ist doch üblich bei "Kaufpreis" - wie vereinbart - einzufügen.

Bei der geschilderten Transaktion wird das KFZ von der Behörde ohnehin wertgeschätzt, so wie bei einem

Prvatkonkurs.

MfG. K+-

wer schreibt denn beim Kaufpreis nur "wie vereinbart" rein?

Hab ich bisher nie und werde ich definitiv nie machen.

Zitat:

@Foggy schrieb am 20. Februar 2016 um 16:10:13 Uhr:

wer schreibt denn beim Kaufpreis nur "wie vereinbart" rein?

Hab ich bisher nie und werde ich definitiv nie machen.

Nachher bekommt man 3 Teppiche und zwei Kamele. :D

Grüße, Martin

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