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Käufer will vom Kaufvertrag zurücktreten - altes Astra Cabrio

Themenstarteram 27. Mai 2015 um 14:53

Hallo,

bin grad etwas am verzweifeln, und hoffe das ich hier richtig bin und mir der ein oder andere mit Rat zur Seite steht.

Habe meine Astra F Cabrio (1993) vor 2 Tagen an eine junge Familie verkauft. Der Wagen hatte 2 Wochen vorher nach Mängelbeseitigung eine neue TÜV Plakette bekommen.

Es wurde keine Probefahrt gemacht (Ich habe es aber angeboten)

Im Kaufvertrag wurde festgehalten, dass der Käufer das Auto innerhalb von einer Woche abmeldet und mir die Schilder zuschickt! Außerdem wurde die Klausel "Gekauft wie gesehen" sowie der Ausschluss von Garantie und Gewährleistung festgehalten.

Nun hat der Käufer angerufen, und mir mitgeteilt, dass das Dach nicht mehr aufginge, sowie das er ihm zuviel klappert und vorne schleift.

Mit dem Dach habe ich noch nie Probleme gehabt, dass lief die 3 Jahre wo ich den Wagen hatte einwandfrei, bei Besichtigung haben wir es auch öfter auf und zu gemacht.

Das er vorne schleift, ist mir neu! Und Klappern tut das Teil immer.. ;) ist 22 Jahre alt und da Klappern mal die Fenster wenn man über ein Schlagloch fährt also nichts ungewöhnliches.

Der Käufer möchte nun das Auto mir wieder geben und sein Geld haben.

Außerdem fährt er jetzt zu seinem TÜV und lässt alles durchchecken, weil er vermutet das ich den TÜV "Gekauft" hätte!

Rechnung von seriöser Firma, sowie Mängelliste habe ich!

Was kann ich tun? Bzw. soll ich überhaupt was machen? Abwarten und Tee trinken?

Bin ich auf der sicheren Seite?

VIELEN DANK schonmal!

 

NACHTRAG:

Der Käufer hat gerade angerufen, er war beim TÜV und der hat erhebliche Mängel festgestellt von wegen Durchrostung etc. der Wagen wäre nicht fahrbereit - und jetzt schaltet er noch einen Gutachter ein!

WAS NUN?

Ich war bei meiner Werkstatt, habe TÜV machen lassen (insgesamt ca. 500€ für Nachbesserungen bezahlt) habe darüber auch eine Rechnung. Wer ist jetzt schuld?

Außerdem droht er mit Anwalt... HILFE!!!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@trouble01 schrieb am 29. Mai 2015 um 14:12:30 Uhr:

Für mich trägt das schon was zur Sache bei. Ich wollte einfach mal auf dem Markt so sehen, was man für diesen Preis und Baujahr angeboten bekommt.

Außerdem würde mich auch interessieren, welche Mängel für die TÜV Plakette beseitigt werden mussten.

Sind eigentlich wenige Backgroundinfos über dieses Wunderwerk der Technik vorhanden, das einen Käufer gefunden hat.

Auch ist der Kilometerstand für mich interessant und ob der Zahnriemen gewechselt wurde oder nicht.

Bei dem Alter und dem Preis kann man schon da mal nachfragen.

Und welche Relevanz haben diese Information für die Problematik des TE? Nur so rein interessehalber :confused:

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26 Antworten
am 28. Mai 2015 um 14:11

Einfach aussitzen. Wenn du die Sachmängelhaftung ordnungsgemäß ausgeschlossen hast, dann kann er dir nichts.

Hat der Käufer den Wagen schon um- bzw. abgemeldet? Habe schon 2 mal Stress diesbezüglich mit Käufern gehabt bis zur Zwangsstilllegung. Hak da mal nach, wenn der schon so komisch drauf ist.

am 28. Mai 2015 um 14:33

"Junge Familie" ist damals bei mir auch aufgetaucht...hatte nen Astra F Kombi für 500€ inseriert... Rührselige Geschichte, von wegen Familienfahrzeug wegen weiteren Zuwachs und so...in einem Anfall von Mildtätigkeit haben sie ihn für 320€ bekommen...Wie sich später herausstellte, war er ein südosteuropäischer Autoaufkäufer, den Wagen habe ich drei Tage später auf nem Schotterplatz 5 km weiter stehen sehen, für mehr als das doppelte! Zum Glück hatte ich ihn abgemeldet übergeben.

am 28. Mai 2015 um 14:33

Wenn er bezahlt hat, seine Unterschrift auf dem Vertrag und in diesem steht "Gekauft wie gesehen", hat der Käufer eben Pech gehabt, wenn er das Auto jetzt nicht mehr will.

Ich würde das Auto umgehend von dir abmelden.

am 28. Mai 2015 um 14:47

Zitat:

@mandelpflaume schrieb am 28. Mai 2015 um 16:33:59 Uhr:

Wenn er bezahlt hat, seine Unterschrift auf dem Vertrag und in diesem steht "Gekauft wie gesehen", hat der Käufer eben Pech gehabt …

Dieses "gekauft wie gesehen" hat rein gar keine Wirkung, weil es kein gültiger Haftungsausschluss ist. Wie der formuliert sein muss, ist hier schon tausendfach breitgetreten worden.

@TE: Einfach aussitzen. Wenn du eine HU in einer Werkstatt hast machen lassen mit Rechnung und TÜV-Bericht etc., kann dir keiner nachweisen, von Durchrostungen oder anderen Mängeln gewusst zu haben. Wenn du dazu noch die Gewährleistung ausgeschlossen hast, bist du auf der sicheren Seite. Sollte die Karre wirklich durchgerostet sein, ist sie trotzdem noch fahrbereit. Lass dir also keinen Käse erzählen, der will bloß Druck aufbauen.

Wenn der Käufer die Karre zurückgeben oder Nachbesserung oder was auch immer will, mach ihn auf den Haftungsausschluss aufmerksam. Mehr nicht. Lass dich auf keine Spielchen oder Nachlässe oder Zusagen ein, fordere auch keine Nachweise für seinen TÜV-Besuch, das führt alles zu nichts.

"Schuld" gibt es hier nicht zu verteilen. Der Käufer hat ein altes Auto gekauft und ist nun unzufrieden, dass es sich nicht wie ein Neuwagen verhält. Ist aber sein Problem, nicht deines.

Zitat:

@mandelpflaume schrieb am 28. Mai 2015 um 16:33:59 Uhr:

Wenn er bezahlt hat, seine Unterschrift auf dem Vertrag und in diesem steht "Gekauft wie gesehen", hat der Käufer eben Pech gehabt, wenn er das Auto jetzt nicht mehr will.

Quark. Warum, hat birscherl schon geschrieben.

Zitat:

@mandelpflaume schrieb am 28. Mai 2015 um 16:33:59 Uhr:

Ich würde das Auto umgehend von dir abmelden.

Aha...und wie willst du das machen? Ohne Papiere, ohne Schilder?

@TE: wenn du dir sicher bist, dass die Sachmängelhaftung wirksam ausgeschlossen wurde, dann reagiere auf genau gar nix. Nicht auf Anrufe, nicht auf Schreiben, gar nix. Erst wenn etwas vom Gericht kommt, dann nimm professionelle Hilfe in Anspruch. Wenn du dir jetzt unsicher bist, dann nehme eine Erstberatung beim Anwalt in Anspruch. Wichtig: falls noch nicht geschehen, sende deiner Zulassungsstelle eine Veräußerungsanzeige zu. Vordrucke findest du überall im Netz, z.B. auch bei mobile.de

am 28. Mai 2015 um 16:06

Zitat:

@birscherl schrieb am 28. Mai 2015 um 16:47:12 Uhr:

Zitat:

@mandelpflaume schrieb am 28. Mai 2015 um 16:33:59 Uhr:

Wenn er bezahlt hat, seine Unterschrift auf dem Vertrag und in diesem steht "Gekauft wie gesehen", hat der Käufer eben Pech gehabt …

Dieses "gekauft wie gesehen" hat rein gar keine Wirkung, weil es kein gültiger Haftungsausschluss ist.

Nicht richtig.

Selbst die alleinige Formulierung "Gekauft wie gesehen" (wie auch "Gekauft wie besehen" oder "Gekauft wie probegefahren") ist schon ein rechtswirksamer Haftungsausschluss, jedoch kein vollständiger Ausschluss.

Durch diese Formulierung sind sämtliche Mängel ausgeschlossen, die bei einem "ordentlichen" Kauf (angemessene Besichtigung und Probefahrt) hätten durch den Käufer mit durchschnittlichen Kenntnissen des jeweiligen Fahrzeugs hätten bemerkt werden müssen.

Die hier angemahnten Mängel, "dass das Dach nicht mehr aufginge, sowie das er ihm zuviel klappert und vorne schleift" wären bemerkbar gewesen und wären selbst bei alleiniger Formulierung "Gekauft wie gesehen" aus der Gewährleistung raus.

Was durch eine derartige Formulierung nicht raus ist, sind sämtliche sogenannten "verdeckten" Mängel, die bei einem ordentlichen Kauf nicht aufgefallen wären.

Da hier es hier jedoch die Gewährleistung (sehr wahrscheinlich) vollständig ausgeschlossen wurde: "Außerdem wurde die Klausel "Gekauft wie gesehen" sowie der Ausschluss von Garantie und Gewährleistung festgehalten.", sind sämtliche Mängel ausgeschlossen worden. Ausgenommen Dinge von arglistiger Täuschung oder auch bei Falschangaben.

Wegen dem sehr wahrscheinlich ohnehin vollständigen Ausschluss der Gewährleistung, ist die Formulierung "Gekauft wie gesehen" überflüssig, jedoch auch ohne Nachteil sofern gemacht.

Themenstarteram 28. Mai 2015 um 16:12

Vielen Dank für die vielen hilfreichen Antworten. Bin jetzt beruhigter - ist nur echt ärgerlich das ich mich jetzt damit rumärgern muss.

Auto ist noch angemeldet auf mich, der Zulassungsstelle habe ich den Kaufvertrag schon geschickt. Und bei der Versicherung ebenfalls bescheid gegeben.

Wenn das Auto bis nächsten Montag nicht abgemeldet ist, hat der Käufer den Vertrag nicht beachtet und dann werde ich wohl weiter tätig werden!

Eine Rechtsberatung ziehe ich dann erst ein, wenn tatsächlich was vom Gericht kommt.

Ich halt euch auf dem Laufenden...

 

Im Kaufvertrag steht (mobile.de):

Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit nicht unter Ziffer III. eine bestimmte Zusicherung erfolgt.

Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten

des Verkäufers beruhen sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen

Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetreten.

Sowie nochmal von mir notiert:

Gekauft wie gesehen! Keine Garantie oder Gewährleistung!

 

am 28. Mai 2015 um 16:16

Dann passt alles, kannst beruhigt sein.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 28. Mai 2015 um 17:35:38 Uhr:

@mandelpflaume schrieb am 28. Mai 2015 um 16:33:59 Uhr:

Ich würde das Auto umgehend von dir abmelden.

Aha...und wie willst du das machen? Ohne Papiere, ohne Schilder?

Ich konnte eine Zwangsabmeldung dadurch erwirken, daß ich ein Vertragsformular vom ADAC verwendet habe, in dem ein entsprechender Passus mit drinsteht: "Der Käufer meldet das Kfz unverzüglich um", was mit seiner Unterschrift dann verbindlich ist. Unter unverzüglich versteht das Straßenverkehrsamt afair 3 Werktage. Darüberhinaus beinhaltet das Formular 2 Veräußerungsanzeigen, in der Käufer und Verkäufer den Kauf und die Übergabe des Fahrzeugs und der nötigen Unterlagen bestätigen und die durch den Verkäufer dem Straßenverkehrsamt und der Versicherung zugestellt werden. Damit kann der Verkäufer die Versicherung kündigen und bei Bedarf beim Straßenverkehrsamt eine Zwangsstillegung erwirken. Die Kosten dieses Verfahrens trägt der Käufer, da er schuldhaft die Abmeldung unterlassen hat. Ich hatte lediglich Kosten durch den längeren Zulassungszeitraum und die dadurch anfallenden Kfz-Steuern, die ich mir aber auf dem Weg einer Zivilklage (oder so ähnlich) hätte zurückholen können. Hab ich aber gelassen, das wäre mir für die paar Kröten zu stressig geworden.

Zitat:

@Muke180 schrieb am 28. Mai 2015 um 18:12:41 Uhr:

Auto ist noch angemeldet auf mich, der Zulassungsstelle habe ich den Kaufvertrag schon geschickt. Und bei der Versicherung ebenfalls bescheid gegeben.

Wenn das Auto bis nächsten Montag nicht abgemeldet ist, hat der Käufer den Vertrag nicht beachtet und dann werde ich wohl weiter tätig werden!

Eventuell müsstest du deiner Forderung ein wenig Nachdruck verleihen, indem du denen beim Amt sagst, daß der Versicherungsschutz zum Datum X erloschen ist. Bei mir wollten die erst nicht so richtig, scheint mit Arbeit verbunden zu sein. Dann kam bei mir aber noch erleichternd hinzu, daß der Vogel mit meinen Nummernschildern gleich in eine Radarfalle geflattert ist und ich das Ding natürlich dann im Briefkasten hatte. Das fanden die beim Amt auch nicht lustig und die Abmeldebestätigung hat nicht mehr lange auf sich warten lassen.

Mich würde mal der Verkaufspreis interessieren.

Themenstarteram 29. Mai 2015 um 11:37

Das Auto ist für 1150€ über den Tisch gegangen ;)

Weiß zwar nicht was das zur Sache beiträgt aber muss ja auch kein Geheimnis bleiben!

Für mich trägt das schon was zur Sache bei. Ich wollte einfach mal auf dem Markt so sehen, was man für diesen Preis und Baujahr angeboten bekommt.

Außerdem würde mich auch interessieren, welche Mängel für die TÜV Plakette beseitigt werden mussten.

Sind eigentlich wenige Backgroundinfos über dieses Wunderwerk der Technik vorhanden, das einen Käufer gefunden hat.

Auch ist der Kilometerstand für mich interessant und ob der Zahnriemen gewechselt wurde oder nicht.

Bei dem Alter und dem Preis kann man schon da mal nachfragen.

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