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kaltlaufregler (KLR) wirklich nur frist bis ende des jahres???

Themenstarteram 27. Dezember 2005 um 14:30

hi...

ich hatte zwecks lieferung des KLR und abgasuntersuchung später usw...nicht mehr wirklich viel zeit für das bestätigen oder eintragen des KLR. muss die AU und das umschreiben des fahrzeugbriefes wirklich noch alles bis zum 31.12. erledigt werden oder ist da auch noch bissl länger zeit?....

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18 Antworten

Mahlzeit!

Maßgebend ist das Datum des Einbaus.Ab diesem tag gilt die Steuerermäßigung.Auch wenn das erst später in die papiere eingetragen wird.

greetz Arnimon

Zitat:

Original geschrieben von Arnimon

Maßgebend ist das Datum des Einbaus.Ab diesem tag gilt die Steuerermäßigung.Auch wenn das erst später in die papiere eingetragen wird.

Biste da sicher...? ich hab meins auch schon im Juni einbauen und abnehmen lassen, aber erst jetzt in die Papiere eintragen lassen.

Bis jetzt kam noch nichts vom FA Amt...wäre ja nicht schlecht.

FA

 

Das ist ja seltsam, ich hatte meine Erstattung vom FA ca. 2 Wochen nach Eintragung in die Fahrzeugpapiere. Die Datenübertragung zum Finanzamt wird in der Regel täglich vorgenommen. Du solltest mal beim FA anrufen und fragen ob die Däumchen drehen oder auch arbeiten....

Naja, vielleicht sind die noch im "Weihnachtstress"...

Hab das am 08.12. eintragen lassen.

Zitat:

Original geschrieben von Arnimon

Mahlzeit!

Maßgebend ist das Datum des Einbaus.Ab diesem tag gilt die Steuerermäßigung.Auch wenn das erst später in die papiere eingetragen wird.

greetz Arnimon

Hallo..

Maßgebend ist der Tag der Eintragung bei StVa..!!! NICHT der tag des Einbaus!

Lg.

fst74

Zitat:

Original geschrieben von fst74

Maßgebend ist der Tag der Eintragung bei StVa..!!! NICHT der tag des Einbaus!

Das ist Schwachsinn, denn ich habe just heute meinen Brief vom FA bekommen und ich bekomme 154 € zurück und muss erst im April nächsten Jahres wieder was zahlen.

Eintragung war wie gesagt am 08.12. und Einbau schon im Juni.

Es zählt das Datum der Tüvabnahme so wie ich das sehe...?

Themenstarteram 27. Dezember 2005 um 23:00

und wie läuft das da ab mit dem geld??? bekomm ich das überwiesen oder wird mir das später bei der nächsten steuerabrechnung gutgeschrieben?

am 27. Dezember 2005 um 23:10

Toll!

Ich hab das Teil im September eingebaut, bin aber nicht durch die abschließende AU gekommen. Jetzt ist das Fahrzeug abgemeldet, da nur Sommerauto! Sobald es angemeldet ist, wollte ich nochmal AU machen lassen, da der Schaden, der die schlechte AU verursacht hat nun behoben ist und die AU geschafft wird!

und JETZT????

War ja beim TÜV zur Abnahme, hab aber keine Bestätigung über den Einbau, da eben die abschließende AU nichts war!

kaltlaufregler - bis ende des jahres - papiere umschreiben.

ich glaub ich hab was verpasst - worum gehts eigentlich ?

hab ich keinen kaltlaufregler ? ;)

wenn du so fragst wirst du keinen kaltlaufregler haben. infos auf twintec.de!

wüsste aber auch gern um welche frist es gerade geht?

Keine Frist. Es geht um das Datum des Einbaus bzw. Abnahme und um Gelderstattung durch das FA.

@ pcgamer280785

Ja Du bekommst das Geld überwiesen. Aber vorher wie gesagt ein nettes Schreiben vom Amt.

Und ich bleibe dabei,maßgebend ist das Datum des Einbaus!

Zitat:

Original geschrieben von Arnimon

Und ich bleibe dabei,maßgebend ist das Datum des Einbaus!

Es kommt drauf an ob Du es in einer Fachwerkstatt machen läßt und die Dir das bescheinigen. Wenn Du so wie ich das selber einbaust, zählte halt das Datum der TÜV Abnahme.

Ok,ich bin davon ausgegangen das der einbau in einer anerkannten AU Werkstatt durchgeführt wird.

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