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Kann das jemand bestätigen? Bußgelder in Deutschland

Volvo
Themenstarteram 5. August 2006 um 6:59

Ich habe gerade folgende Emil erhalten:

"Neue deutsche Rechtsprechung aus Flensburg

oder einfach nur mit Mut in die Gesetzeslücke .....

Wieder mal über 'Linkspenner' auf der Autobahn geärgert?

Seit der neuen "Dränglervorschrift":

Drängeln:

250 EUR, 4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot

Sollte man lieber gleich rechts überholen:

Rechts ueberholen:

50 EUR und 3 Punkte (200 EUR + 1 Punkt gespart!)

Einen weiteren Punkt sparen kann man sogar noch, wenn man statt der rechten

Spur gleich die Standspur benutzt:

Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens:

50 EUR + 2 Punkte

Fazit:

Niemanden bedrängt, nicht aufgeregt (Nerven geschont...), sehr schnell

vorangekommen und noch 200 EUR + 2 Punkte gespart."

Nicht, daß ich das selber ausprobieren möchte, aber ist das so?

Gruß aus Westfalen

Eike

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17 Antworten

Hallo Eike,

das Thema hat hier schon mal jemand im Standstreifenüberholer Fred vom XC-Fan erzählt.

Gruß Tom (wird das aber besser auch nicht ausprobieren)

Themenstarteram 5. August 2006 um 7:11

Ups!

Das kommt davon, wenn man nicht ALLES und IMMER mitliest.

Fred bitte closen, nach unten verschieben und im Archiv verstauben lassen!

Gruß aus Westfalen

Eike

Nein Quatsch - ich meine nur, dass das nicht so neu ist wie es rüberkommt. Außerdem ist der Beitrag vom XC-Fan ausnahmsweise mal weit weg. :p

Auf jeden Fall ist rechts überholen billiger als Drängeln. Wer hat sich sowas nur wieder ausgedacht? Aber die Sache hinkt dann doch, wenn man sich diesen Punkt durchliest:

Zitat:

Überholen unter Mißachtung von Verkehrszeichen oder Fahrstreifenbegrenzung 75 Euro und 4 Punkte

Das müsste doch im Falle vom Standstreifenüberholen auch greifen oder?

Gruß Tom

http://www.elchschreck.de/article/bussgeld.php

Themenstarteram 5. August 2006 um 7:56

Nun, mich interessiert die Thematik "Seitenstreifen" im besonderen Maße. Ich bin des öfteren auf dieser Spur unterwegs. Allerdings nicht so, wie es der XC-Fan in seinem Filmchen dokumentiert hat, sondern langsam und entsprechend gekennzeichnet (Blinklicht und Warnschraffen), da ich beruflich mit der Straßeninstandhaltung zu tun habe.

Besonders gefährlich sind für mich und meine Kollegen, die auf der sog. Standspur arbeiten nicht nur LKW-Fahrer, die einschlafen, SMS tippen oder Zeitung lesen, sondern auch solche Brummi-Piloten, die dicht an dicht fahren und mal kurz ausscheren, um auf dem Seitenstreifen einen Blick nach vorne zu werfen. Kommt oft genug vor. Bei angenommenen 80 km/h können die ein Pannenfahrzeug oder eine sich im Aufbau befindliche Baustelleneinrichtung gar nicht schnell genug wahrnehmen.

Aber auch solche Fahrer, die meinen, den letzten halben Kilometer bis zur Ausfahrt könne man im Stau ja mal eben über den Seitenstreifen abkürzen. Mordsgefährlich, wenn sich einer das erst bei 400 m oder kürzer überlegt, oder sogar erst ab da, wo es erlaubt ist: Nicht jeder rechnet mit dem Abkürzer. der von hinten mit 50 km/h (bitte vor Augen führen, was das für eine nette Aufprallgeschwindigkeit ist!) "angekrochen" kommt.

Mitbenutzer der Autobahn wie der XC-Fan den gefilmt hat, gehören meiner Meinung nach natürlich bestraft. Denkpause für einen Monat im ÖPNV helfen vielleicht.

Klar, ich bin auch kein Engel, ich übertrete auch Geschwindigkeitsgrenzen, mache auch nicht alles richtig und leider auch Fehler im Straßenverkehr. Aber wenn ich dabei erwischt werden würde, müsste ich auch die entsprechende Strafe hinnehmen. Den worst case mit Personenschaden durch meine Schuld lasse ich mal bewusst dabei außen vor. An so etwas möchte ich gar nicht denken.

Gruß aus Westfalen

Eike

Zitat:

Original geschrieben von boisbleu

Das müsste doch im Falle vom Standstreifenüberholen auch greifen oder?

Frank9-5 und seine Kollegen mögen mich korrigieren, aber es gilt, daß das lex speciale das lex generale "schlägt", also die spezielle Regelung vor der allgemeinen Vorrang hat.

Das heißt: Standstreifenbenutzung ist ein speziellerer Tatbestand als regelwidriges Überholen. Standstreifenbenutzung ist auch spezieller als Rechtsüberholen. Es impliziert sozusagen auch beides. Es wäre also unsinnig doppelt zu bestrafen. Umso unsinniger ist es natürlich auch, daß die Strafe milder ist.

Geht übrigens genauso gut: Statt Parkschein für 2,50 / Std. zu kaufen, ablaufen lassen und 15 EUR zu zahlen, ist es günstiger, gar keinen Parkschein (oder -scheibe) zu verwenden, das kostet sparsame 5 EUR. Theoretisch gibt's da wohl die Möglichkeit, nach Ablauf einer Stunde noch die 15 EUR zu verlangen, das habe ich aber draußen noch nie erlebt.

Im Übrigen stimme ich Monty_75 zu: Das Überholen auf Standstreifen ist wirklich übel und gefährlich. Sogar Einsatzfahrzeuge fahren lieber auf der freigetuteten Mittelgasse zwischen linkester Spur und der rechts daneben.

Allerdings muß ich auch sagen, daß dieses Drängler-Gesetz wieder mal so ein typisches deutsches Neidhammelgesetz ist: Es richtet sich gegen die, die schnellere und daher auch meist teurere Autos fahren. Die Omis, die mit ihrem Lada die linke Spur mit 100 verstopfen werden längst nicht so aggressiv verfolgt. Aber natürlich macht ein dynamischer Daimler-Fahrer, der - angeblich - eine Mutti von der Autobahn gedrängt haben soll, bessere Schlagzeilen, als eine Mutti, die sich nach ihrem Kind umschaut, erschreckt, weil ein schnelleres Auto kommt und völlig inadäquat reagiert und das Steuer verreißt. Aber das darf man ja hierzulande kaum laut aussprechen, ohne gleich als rasender Massenmörder zu gelten.

am 5. August 2006 um 10:47

Ihr habt komische Gesetze/Bussgelder :rolleyes:

Falschparken, Abgelaufenes Ticket, Kein Ticket... 40 Franken (Mit einem Kurs von ca 1.5 kann das jeder selber ausrechen). Einfach und Logisch ;)

Wer hats erfunden? :D

Gruss Kusi, Paragraphendschungel-Hasser

Zitat:

Original geschrieben von T5-Kusi

Ihr habt komische Gesetze/Bussgelder :rolleyes:

da hast Du noch nix von deutschen Rechtschreibregeln gehört?!? :mad:

bruacht ihr in der Schweiz noch paar Beamte?? :D

Re: Kann das jemand bestätigen? Bußgelder in Deutschland

 

Zitat:

Original geschrieben von Monty_75

Ich habe gerade folgende Emil erhalten:

"Neue deutsche Rechtsprechung aus Flensburg

oder einfach nur mit Mut in die Gesetzeslücke .....

Wieder mal über 'Linkspenner' auf der Autobahn geärgert?

Seit der neuen "Dränglervorschrift":

Drängeln:

250 EUR, 4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot

Sollte man lieber gleich rechts überholen:

Rechts ueberholen:

50 EUR und 3 Punkte (200 EUR + 1 Punkt gespart!)

Einen weiteren Punkt sparen kann man sogar noch, wenn man statt der rechten

Spur gleich die Standspur benutzt:

Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens:

50 EUR + 2 Punkte

Fazit:

Niemanden bedrängt, nicht aufgeregt (Nerven geschont...), sehr schnell

vorangekommen und noch 200 EUR + 2 Punkte gespart."

Nicht, daß ich das selber ausprobieren möchte, aber ist das so?

Gruß aus Westfalen

Eike

Hi,

wo ist das Problem? Fahr mit deinem XC ins Schlammloch, verdrecke total die Nummerschilder und dann bist Du King of the road. Kannst dann ohne Punkte zu riskieren rechts überholen oder drängeln. Du darfst Dich nur nicht von einer Zivilstreife erwischen lassen.

meint (nicht ganz ernsthaft) das Luder

am 5. August 2006 um 11:13

Zitat:

Original geschrieben von Eric L.

bruacht ihr in der Schweiz noch paar Beamte?? :D

Wenn Du akzentfrei Schweizerdeutsch redest.. Gibts den roten Pass gratis bei Zoll *ichbineinlink*

Re: Re: Kann das jemand bestätigen? Bußgelder in Deutschland

 

Zitat:

Original geschrieben von Volvoluder

Du darfst Dich nur nicht von einer Zivilstreife erwischen lassen.

Auch nicht-zivil wäre lästig, denn die unkenntlich gemachten Nummernschilder kosten auch :eek:

TobiV70 - Oberlehrerzeigefinger hebend

Zitat:

Original geschrieben von T5-Kusi

akzentfrei Schweizerdeutsch

akzentfreues Schwitzerdütsch gibts doch garned! ;) :p

Zitat:

Original geschrieben von T5-Kusi

*ichbineinlink*

Wir wollten doch keine Bilder von uns posten :D ;)

 

Ich finde den Ansatz sehr interessant, auch wenn ich es nicht ausprobieren wollte. Aber dennoch wäre es schön, wenn man es genau wüsste, schliesslich könnte es ja wirklich mal passieren, dass man, in der Not ;) , mal in so eine Situation kommt.

 

Gruß

Martin

am 5. August 2006 um 17:27

Zitat:

Original geschrieben von Eric L.

da hast Du noch nix von deutschen Rechtschreibregeln gehört?!? :mad:

Die sind "drüben" identisch. ;)

Wer mit dem Fahrrad über eine rote Ampel fährt, dem kann im Extremfall (muss nicht) der Führerschein abgenommen werden.

Wer vor der Ampel auf den Gehweg fährt, dort um die Ampel herum fährt und anschließend wieder auf die Straße zurückkehrt, der ist "nur" verkehrswidrig auf dem Gehweg gefahren. Soweit ich weiß, ist das ziemlich harmlos.

Tja, schon irgendwie witzig, was es da so gibt. Aber eigentlich zeigt's nur, dass wir zuviele Gesetze haben. Manchmal ist weniger eben mehr.

(Womit ich jetzt nicht ausdrücken wollte, dass ich grundätzlich was gegen Verkehrsregeln habe - ohne geht's natürlich nicht.)

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