- Startseite
- Forum
- Auto
- Volkswagen
- Golf
- Golf 6
- Kaufberatung Golf 6
- Kann der Kauf eines Neuwagens über vermittelten Vertragshändler "ganz sicher" abgewickelt werden ?
Kann der Kauf eines Neuwagens über vermittelten Vertragshändler "ganz sicher" abgewickelt werden ?
Hallo Golffreunde,
Kann der Kauf eines Neuwagens über vermittelten Vertragshändler "ganz sicher" abgewickelt werden ?
Die günstigste Möglichkeit einen Neuwagen zu erwerben ist ja die Beschaffung über einen über das Internet vermittelten Vertrags
händler.
z.B. www.autohaus24.de (als Vermittler)
Dieser Internetvermittler vermittelt mich an einen Vertragshändler mit dem ein Kaufvertrag geschlossen wird.
Die Abwicklung soll so vor sich gehen:
1. Vertrag abschließen
2. VW-Vertragshändler schickt mir als Kunden den Fahrzeugbrief zu
3. Ich als Kunde bezahlt das Auto beim Vertragshändler
4. Ich als Kunde bekomme einen Abholschein, mit dem ich bei VW in Wolfsburg das Auto abholen kann. (Werksabholung)
Wenn das alles so funktioniert wäre das ja supertoll.
Frage: Kann ich ganz sicher sein, dass ich mit dem vom VW-Vertragshändler zugeschickten Fahrzeugbrief das Fahrzeug auch bei VW in Wolfsburg bekomme ?
Ist das "bombensicher" ? Bin ich somit zu 100% auf der sicheren Seite ?
Besteht nicht die Gefahr, dass ich das Auto aufgrund des Erhalt der Fahrzeugbriefes bezahle und der VW-Vertragshändler das Auto an VW nicht bezahlt hat (z.B. zwischenzeitliche Insolvenz des Händlers) und somit kein Abholschein vom Autohaus an mich als Kunden geschickt wird oder trotz vorhandenem Abholschein kein Auto von VW in Wolfsburg an mich abgegeben wird, weil es der VW-Vertragshändler ja auch nicht an VW bezahlt hat ?
Sind meine Bedenken völlig unbegründet ? Bekomme ich von VW in Wolfsburg im Werk immer und ohne Ausnahme mein bestelltes Auto, da ich ja den Fahrzeugbrief habe ?
Es wäre schön, wenn mir jemand hier im Forum antwortet, der das nötige Rechtswissen hat.
Herzliche Grüße
Braver Polo
Ähnliche Themen
28 Antworten
Hallo,
es gibt die Option das Auto über ein 100% sicheres Treuhandkonto z.B. bei der Sparkasse zu bezahlen (schickt der Händler in der Regel in Verbindung mit dem Kaufvertrag).
Dafür muß der Händler mit dem Fahrzeugbrief erst bei der Bank erscheinen welche dann dem Händler den Kaufpreis überlässt.
Die Bank wird dann dem Käufer den Brief per Einschreiben (Rückschein) zustellen,für diesen Service muß man in der Regel 50 Euro bezahlen,dass Geld ist aber gut angelegt sollte der Händler in der Zwischenzeit Insolvenz anmelden.
Anschließend bekommst du von deinem Händler einen Abholschein für die Autostadt in Wolfsburg.
Der vermittelte Händler wird den Brief ohne das man sein Auto vorab bezahlt nicht heraus geben!
PS:
VW überlässt dem Händler erst den Fahrzeugbrief wenn dieser das Auto bei VW bezahlt hat!
Die aussagen stimmen nicht ganz, zumindest bei meinem Händeler, vermittelt übewr carneo war es etwas anders:
Der Brief kam per Post mit Rechnung, dann habe ich den Kaufpreis an den Händler gezahlt, danach kam der Abholschein, alles problemlos!
Zitat:
Original geschrieben von diddi4
Die aussagen stimmen nicht ganz, zumindest bei meinem Händeler, vermittelt übewr carneo war es etwas anders:
Der Brief kam per Post mit Rechnung, dann habe ich den Kaufpreis an den Händler gezahlt, danach kam der Abholschein, alles problemlos!
Es schein auf den Händler anzukommen,
bei mir war es so wie zuvor beschrieben.
Zitat:
Original geschrieben von diddi4
Der Brief kam per Post mit Rechnung, dann habe ich den Kaufpreis an den Händler gezahlt, danach kam der Abholschein, alles problemlos!
War bei mir auch so. Vermittler war netcar, Händler sitzt u.a. in Flensburg. So ein Kauf läuft nicht anders ab, als beim Händler vor Ort. Man kann (oder muss) halt dem Verkäufer die Hand nicht schütteln. Kommunikation über E-Mail und/oder Telefon.
Gruß Sven
Der TE hat mit der Frage nicht ganz unrecht. Gerade in einem Insolvenzfall ist das nicht einfach.
Frage doch mal schriftlich bei VW nach. Die Zulassungsbescheinigung alleine ist kein Eigentumsnachweis. Der Wagen muss auch übergeben werden. Die Zahlung alleine reicht für den Erwerb des Eigentums nicht aus. Ohne Brief kann der Wagen aber in der Regel auch nicht weiterverkauft werden; ausser der Händler meldet de Brief als verloren und erhält neuen....
Wenn Dein Händler nach Eingang der Zahlung und vor Versand des Abholscheines Insolvenz anmeldet, dann hast Du sicher ein Problem.
Also, ich würde mal bei VW nachfragen.
Wenn der Händler ohne Zahlung des Kunden den Brief an den Kunden sendet und dabei das Auto behält, geht er eigentlich nur ein Risiko ein. Nämlich dass der Kunde nicht bezahlt und er einen neuenn Brief erstellen lassen muss. Daher wollen die Händler dafür dann oft eine Anzahlung nvon 200 bis 500 Euro. Dann lässt man seinen Wagen zu und bezahlt das Auto bei Abholung. Übergabe des Wagens gegen Kohle. Ganz einfach.
Hier wird der Wagen nin WOB abgeholt. Jetzt ist die Frage, wie wird die Übergabe ersetzt.
Zitat:
Original geschrieben von Belcanto
Der TE hat mit der Frage nicht ganz unrecht. Gerade in einem Insolvenzfall ist das nicht einfach.
Wenn Dein Händler nach Eingang der Zahlung und vor Versand des Abholscheines Insolvenz anmeldet, dann hast Du sicher ein Problem.
Entweder der Händler schickt den Brief mit der Rechnung oder aber man nutzt bei der Bezahlung,wie schon von mir hier erwähnt,ein Treuhandkonto bei einer Bank.
Beides ist 100% sicher!
Zitat:
Original geschrieben von Belcanto
Frage doch mal schriftlich bei VW nach. Die Zulassungsbescheinigung alleine ist kein Eigentumsnachweis. Der Wagen muss auch übergeben werden. Die Zahlung alleine reicht für den Erwerb des Eigentums nicht aus. Ohne Brief kann der Wagen aber in der Regel auch nicht weiterverkauft werden; ausser der Händler meldet de Brief als verloren und erhält neuen....
Bei der Übergabe in Wolfsburg muß der Abholschein des Händlers und der Fahrzeugschein vorliegen,welches in der Regel nur auf ein bereits bezahltes Fahrzeug zutrifft!
Die Vorraussetzung für den Fahrzeugschein ist die Anmeldung am Straßenverkehrsamt bei der ein Fahrzeugbrief ebenfalls die Voraussetzung ist.
Zitat:
Original geschrieben von Belcanto
Wenn Dein Händler nach Eingang der Zahlung und vor Versand des Abholscheines Insolvenz anmeldet, dann hast Du sicher ein Problem.
Kann einem sowas nicht auch beim örtlichen Händler passieren? Als Barzahler sicher nicht, da geht's Ware (Abholschein) gegen Geld. Aber wer trägt schon gerne solche Summen mit sich rum? Und bei einer Überweisung ist es doch egal wo der Händler sitzt. Die Gefahr der Insolvenz bleibt doch dann gleich. Oder stehe ich da jetzt auf dem Schlauch?
Gruß Sven
Zitat:
Original geschrieben von mo_s_kNo
Zitat:
Original geschrieben von Belcanto
Wenn Dein Händler nach Eingang der Zahlung und vor Versand des Abholscheines Insolvenz anmeldet, dann hast Du sicher ein Problem.
Kann einem sowas nicht auch beim örtlichen Händler passieren? Als Barzahler sicher nicht, da geht's Ware (Abholschein) gegen Geld. Aber wer trägt schon gerne solche Summen mit sich rum? Und bei einer Überweisung ist es doch egal wo der Händler sitzt. Die Gefahr der Insolvenz bleibt doch dann gleich. Oder stehe ich da jetzt auf dem Schlauch?
Genau,
die Insolvenz kann dir auch beim örtlichen Händler passieren!
Deshalb übergibt man bei einem örtlichen Händler erst den Barscheck oder die Überweisung wenn dieser gleizeitig auch den Fahrzeugbrief übergibt.
Zitat:
Original geschrieben von mo_s_kNo
Zitat:
Original geschrieben von Belcanto
Wenn Dein Händler nach Eingang der Zahlung und vor Versand des Abholscheines Insolvenz anmeldet, dann hast Du sicher ein Problem.
Kann einem sowas nicht auch beim örtlichen Händler passieren? Als Barzahler sicher nicht, da geht's Ware (Abholschein) gegen Geld. Aber wer trägt schon gerne solche Summen mit sich rum? Und bei einer Überweisung ist es doch egal wo der Händler sitzt. Die Gefahr der Insolvenz bleibt doch dann gleich. Oder stehe ich da jetzt auf dem Schlauch?
Gruß Sven
Naürlich KÖNNTE dir das auch beim örtlichen passieren!
Gab's schon einige Beispiele in der Vergangenheit...
Gruß, Ulli
Danke Euch beiden.
Ich vertrete ja sowieso die Ansicht, dass ein Kauf über Vermittler (den richtigen natürlich) auch nix anderes ist, als vor Ort. Nur günstiger halt.
Gruß Sven
Zitat:
Original geschrieben von mo_s_kNo
Danke Euch beiden.
Ich vertrete ja sowieso die Ansicht, dass ein Kauf über Vermittler (den richtigen natürlich) auch nix anderes ist, als vor Ort. Nur günstiger halt.
Gruß Sven
Genau so ist es!
Manche denken der ortsansässige Händler wäre ihr Freund und man wird im Garantiefall bevorzugt bedient,wenn das Auto auch bei diesem Händler gekauft wurde.
Das ist ein Irrtum!
Zitat:
Genau,
die Insolvenz kann dir auch beim örtlichen Händler passieren!
Deshalb übergibt man bei einem örtlichen Händler erst den Barscheck oder die Überweisung wenn dieser gleizeitig auch den Fahrzeugbrief übergibt.
Er muss Dir das Auto, nicht nur den Brief übergeben. Aus dem Brief leitet sich kein Eigentumsrecht an dem Auto ab.
Zu einem gutgläubigen Erwerb ist die Übergabe des KFZ sowie des Briefs notwendig. Aber es reich keinesfalls der Brief aus.
Hallo Belcanto,
danke für deinen Beitrag.
Kannst du mir einen Vorschlag geben, wie man einen sicheren Kauf über einen über das internert vermittelten Händler mit Abholung des Autos in Wolfsburg abwickeln kann ?
Grüße
Braver Polo
Eigentümer ist nach dem BGB tatsächlich der Besitzer des Fahrzeuges, also solange es noch nicht in Wolfsburg übergeben ist, VW. Der Brief nutzt nichts, wenn der Verkäufer nicht das Geld an VW weitergibt. Ich bin jetzt nicht sicher, ob VW den Brief auch an den Händler ausliefert, wenn das Auto von diesem noch nicht bezahlt ist.
Wenn dieser den nur gegen Bezahlung bekommt und man dann diesen Brief vom Händler erhält, hat man einmal seinen Name im Brief stehen, dass Auto ist auf einen zugelassen und der KFZ-Schein ist ebenfalls auf meinen Namen ausgestellt. Ich glaube nicht, dass irgendein Gericht dem Händler das Auto zuspricht. Ich finde diesen Fall auch sehr konstruiert. Auch ein Treuhandkonto würde einem ja vor so einer Konstruktion nicht schützen.