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Kann die mich einfach anzeigen??
Hi,
Folgendes Problem. Ich fuhr heute auf der Autobahn, meine Geschwindigkeit betrug ca. 170 - 180 km/h. Auf der linken Spur fuhr ein Clio, mit einer person, mit ca 110 - 120 km/h. Die Autobahn ist offen, man darf dort so schnell fahren wie man will.
Auf der rechten Spur war kein Verkehr, die Frau fuhr also ohne Grund auf der linken Spur. Ich mit der Lichthupe meine Überholabsicht signalisiert. Dazu habe ich einmal! mit der Lichthupe geblinkt und bin kurz etwas dichter herangefahren.
Die Frau zeigte mir den Vogel, bremste mich weiter runter und schrieb etwas auf einen Block, wohl mein Kennzeichen. Dann winkte sie mit dem Block.
Ich schätze mal das sie mein Kennzeichen notiert hat und mich nun anzeigen will. Ich habe allerdings nicht massiv gedrängelt oder dergleichen sondern lediglich einmal mit der Lichthupe meine üBerholabsicht signalisiert.
Wie würde das ausgehen wenn ich da jetzt angezeigt werden würde?
gruß Stefan
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64 Antworten
Normalerweise gilt dann Aussage gegen Aussage. Sonst könnte ja jeder jeden Anzeigen ohne Zeugen, Beweise oder ähnlichem.
Sollte sie dich wirklich deswegen anzeigen, dann würde ich sie im Gegenzug auch anzeigen wegen Verletzung des Rechtsfahrgebots.
Hatte sie Zeugen? Wenn nein, vergiss es. Selbst wenn sie die Situation falsch darstellt (das müsste sie ja, um es zur Anzeige zu bringen), könntest Du ihre Version abstreiten. Das Verfahren würde dann eingestellt.
Ebenso würde es sich verhalten, wenn Du sie ohne Zeugen wegen Nötigung anzeigst.
Re: Kann die mich einfach anzeigen??
Zitat:
Original geschrieben von asdf
Hi,
Folgendes Problem. Ich fuhr heute auf der Autobahn, meine Geschwindigkeit betrug ca. 170 - 180 km/h. Auf der linken Spur fuhr ein Clio, mit einer person, mit ca 110 - 120 km/h. Die Autobahn ist offen, man darf dort so schnell fahren wie man will.
Auf der rechten Spur war kein Verkehr, die Frau fuhr also ohne Grund auf der linken Spur. Ich mit der Lichthupe meine Überholabsicht signalisiert. Dazu habe ich einmal! mit der Lichthupe geblinkt und bin kurz etwas dichter herangefahren.
Die Frau zeigte mir den Vogel, bremste mich weiter runter und schrieb etwas auf einen Block, wohl mein Kennzeichen. Dann winkte sie mit dem Block.
Ich schätze mal das sie mein Kennzeichen notiert hat und mich nun anzeigen will. Ich habe allerdings nicht massiv gedrängelt oder dergleichen sondern lediglich einmal mit der Lichthupe meine üBerholabsicht signalisiert.
Wie würde das ausgehen wenn ich da jetzt angezeigt werden würde?
gruß Stefan
Kurz gesagt: ihr habt beide Nötigung begangen, aber wie schon gesagt, ohne Zeugen: Essig!
Ich liebe sollche Oberlehrer mit ihren Blöcken. Ist mir neulich auch passiert da hab ich dann einfach dem alten Herrn zusammen mit seiner Beifahrerin freundlich zurück gewunken was meint ihr wie die getobt haben. Die wollen nur recht haben mehr nicht.
@noname-produkt
Ha, das mache ich auch immer! Freundlich lächeln, eine Kavaliersgeste, und die regen sich noch viel stärker auf.
Sehe genauso wie Du: Die wollen nur einem anderen irgendwie eins auswischen, egal wie. Zu dumm für solche Leute, dass es mehrere Spuren gibt. ;-)
Jo schliesse mich den Vorretnern an...Aussage gg Aussage.
Glaub kaum das sie ne Rückfahrkamera hatte ^^
Würde mir darüber keine weiterne Gedanken machen...soll sie doch erstmal ernsthaft argumentieren warum sie permanent auf der linken Spur gefahren ist?!?
Mich regt sowas total auf, ich verbiete ja niemandem der ein schlecht motorisiertes auto fährt die linke Spur zu benützen, eben nur nicht auf dauer gerade auf offener Strecke
Und dann auch noch so die Bremse reinhacken das war gefährlicher wie mein kurzes auffahren und dann noch hämisch mit dem Block winken grrrrr
Als Antwort hätte ich hämisch mit der Digitalkamera gewunken, die ich stets zwischen den Sitzen liegen habe. :-)
Das ist auch ne gute Idee ;-) . Müsste man sich mal an irgendwie die Kamera wie die Rennleitung an Rückspiegel kleben und dann ans Multifunktionlenkrad nen extra Knopf fürn Auslöser ;-)
@ asdf : na .....da haste wohl den tatbestand der nötigung erfüllt .
muss immer gleich " gelichthupt " werden ?
ein blinker links genügt , und ist keine nötigung ! soviel zur rechtslage ..
gegenanzeige ? kannste vergessen .
1. keine zeugen
2. falls du angezeigt wirst kommt es trotzdem dazu das der tatbestand der nötigung erfüllt ist , sie könnte z.b behaupten das du gedrängelt hast ...etc. sicherheitsabstand ...etc.
aber das könntest du wiederrum ja auch .....
vergiss es einfach , und überleg am besten vorher mal ob das mit der lichthupe sein muss .....ich persönllich lasse es meistens nur zum blinker links kommen .
anderssrum hätte ich vermutlich ( schwanzgesteuert wie wir männer nunmal sind ) verhungern lassen auf der linken spur .....
wie geil .
ne mach dir mal keinen kopp.
da könnte ja jeder kommen .
@edgar
Ich habe jedoh mal im TV gesehen dass Lichthupe in ausreichendem Abstand erlaubt ist, links Blinken aber nicht! Oder vertue ich mich da? Jedenfall: Bei ca. 120KM/H die Nummer notieren...ich glaube ich würde mich sowas gar nicht trauen!
Andi.
ne....linksblinker zeigt die überholabsicht .....lichthupe ist kein fahrtrichtungsanzeiger sondern ein warnsignal wie die hupe auch ....
stand zumindest so mal in ner linksammlung ( die ich dummerweise nicht mehr finde ) über urteile zum verkehrsrrecht mit urteilsbegründung
Außerhalb geschlossener Ortschaften darf sowohl mit Hupe, als auch mit Lichthupe die Überholabsicht bekundet werden. Aber NICHT, wenn der vorausfahrende auf der linken Spur fährt und man momentan ja garnicht überholen kann!
Dann bedeutet es: "mach Platz!" und das ist grundsätzlich Nötigung.
Ich glaube, mit dem Blinker links ist es das gleiche.
Viele Grüße
Also in der Fahrschule hab ich auf der AB gelernt... ABSTAND HALTEN,
Überholabsicht anzeigen zuerst mit Links-Blinker...
wenn der Vorausfahrende rechts hin ausweichen kann,
falls nicht beachtet,
EINMAL KURZ Lichthupe, aus ausreichender Entfernung (Abstand halber Tacho).
Nötigung wäre es,
wenn man auf sein Opfer zurast,
2 Meter hinter ihm stark abbremst und Lichthupe 1000x betätigt mit unter Umständen permanentem Links blinken.
Nötigung ist es,
wenn einer absichtlich das Rechtsfahrgebot missachtet.
Nötigung ist es,
stark abzubremsen um den schneller Fahrenden hinter einem zu schikanieren. Das kann unter Umständen auch als Straftat gedeutet werden. Das würde dann bedeuten das sofort die Fleppe weg ist, wenn die Polente euch dabei sieht !
Nötigung ist es,
seine Scheibenwachanlage so hoch einzustellen, das dem hinter euch Fahrendem die Sicht genommen wird. Das kann u.U. als Straftat/Vorsatz gedeutet werden.
In der Beziehung möchte ich den E39 5er BMW Limousine auf der 3 spurigen A555 bei Köln mit seiner Familie (Frau & Kind) vom 05.11. mit dem Kennzeichen SU-WM 12** grüssen. Rechtsfahrgebot von Auffahr Bonn bis Ausfahrt A4 missachtet; ausgebremst von 180 auf 60km/h auf höhe Wesseling ohne ersichtlichen Grund und anschliessendem zeigen des erhobenen Zeigefingers. Super Hoschie - ich bin stolz auf dich ! Hattest du ein Glück das ich keine Zeugen hatte...