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Kann die Versicherung die Werkstatt bei fiktiver Abrechnung wählen?

Audi A3 8V
Themenstarteram 22. Juli 2024 um 16:39

Moin,

kurz und knapp. Mir ist vor 3 Wochen einer Reingefahren, seine Versicherung meine ich soll ein Kostenvoranschlag reinholen, bin zu Audi: Stoßstange verformt und gerissen, 2,3k Brutto 1,9k Netto Reparaturkosten und der Kostenvoranschlag 100 Euro. Hab das bei seiner Versicherung so per Telefon und Mail durchgegeben und der Herr sagte mir, das ich bei einer fiktiven Abrechnung die 1,9k + 100 Euro überwiesen bekomme und ich meine Bankverbindung per Mail zuschicken soll. Hab ich gemacht und nach einer Woche ohne Rückmeldung heute wieder angerufen, dann sagte mir der Herr am Telefon (vermutlich ein anderer als letztes mal), dass sie bei einer anderen Werkstatt in meiner nähe den Schaden für 1079 Euro reparieren können und ich das ausgezahlt bekommen würde.

Meine Frage: Ist das so richtig oder kann ich darauf bestehen, dass ich das Geld bekomme das Audi verlangen würde?

Danke schonmal.

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12 Antworten

Laut Gesetz hat man als Geschädigter freie Werkstattwahl.

Gruss

Themenstarteram 22. Juli 2024 um 17:23

Ja, also wenn ich es reparieren will darf ich auch zur Werkstatt meiner Wahl. Jedoch sagten sie, das falls ich die Summe ausbezahlt haben möchte, sie die Summe ihrer Werkstatt nehmen und die währe 1k günstiger als bei Audi direkt.

Das ist nicht einfach, es gibt ein Urteil des Bundesgerichtshofes, dass der Verweis auf eine günstigere Werkstatt zulässig bei fiktiver Reparatur ist:

 

http://juris.bundesgerichtshof.de/.../document.py?...

 

Darum wird oft gestritten, insbesondere wenn das Auto älter als drei Jahre ist. Bessere Chancen hat man, wenn man nachweisen kann, dass dss Fahrzeug immer in der Fachwerkstatt gewartet und repariert wurde.

Kostenvoranschlag ist hier doch eh fehl am Platz. Ab 1t€ Schaden immer einen Gutachter nehmen, der bestimmt auch ggfs. den Wertverlust, der einem auch ausbezahlt werden muss & Co.

Normalerweise spricht man mit der Gegnerischen Versicherung nicht, sondern schaltet einen Anwalt + Gutachter ein, lässt die das regeln, dann hat man auch keinen Stress später mit Kürzungen.

Weil jetzt wird kein Anwalt mehr gewillt sein bei einer kleinen Differenzsumme den Fall anzunehmen ;)

Du hast nur dann Anspruch bei einem älteren Auto auf die fiktive Abrechnung der Audi Preise wenn der Wagen bis dahin Audi Checkheftgepflegt ist.

Hab das Spielchen mit meinem alten S3 8L gehabt.

Würde dir auch dringen Raten das über einen Anwalt abwickeln zu lassen der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist.

Sowas immer über Gutachter und Anwalt abwickeln lassen. Alles andere ist schlichtweg dumm.

Anwalt geht aber im Nachhinein auch noch... Solltest also wissen was zutun ist.

Es ist schon korrekt, dass die Versicherung einen zweiten KV einholt und auf dieser Basis abrechnet.

Kann auch bei einem Gutachten +Anwalt passieren (ist mir schon passiert).

Aber bei einem so großen Schaden immer Gutachten erstellen lassen. Und Anwalt beauftragen. Ist am stressfreiesten.

Geh zu einem Anwalt und lass dich beraten und ggfl Gutachten nachreichen.

Wenn du nicht schuld bist, musst du beides nicht zahlen, sonder die Versicherung.

Das Problem ist im nachhineinen einen "guten" Anwalt zu finden, weil der Streitwert JETZT die Differenz wischen 1.900€ und dem was die überweisen wollen liegt. Und da haben die wenigsten "guten" Anwälte Bock zu für so Peanuts zu arbeiten, ist leider so.

Nein, der Gebührenwert, auf dessen Basis die Versicherung die Anwaltskosten tragen muss, ist der gesamte Regulierungswert. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Versicherung darauf bereits einen "Abschlag" von 1.079 € gezahlt hat. Mit Gutachterkosten, Nutzungsausfall, ggf. Wertminderung wird sich der Regulierungswert irgendwo um oder über 3.000 € einpendeln. Ein Anwalt, der keine Lust hat, für so einen Wert zu arbeiten, ist kein guter Anwalt. Aber es ist schon richtig, dass es besser gewesen wäre, gleich einen Sachverständigen und einem Anwalt aufzusuchen.

Themenstarteram 23. Juli 2024 um 13:58

Danke erstmal für die ganzen hilfreichen antworten. Also älter als 3 Jahre ist er Aufjedenfall, Scheckheftgepflegt auch nicht. Wenn ich jetzt trotzdem zu einer Anwältin im Verkehrsrecht gehe, kann es sein das ich die 150€ Selbstbeteiligung meiner Rechtsschutz zahlen muss und nichts bei raus kommt?

Wenn du der Geschädigte bist hast du das Recht dich von einem Anwalt vertreten zu lassen. Die Kosten dafür muss der Unfallverursacher tragen. Zahlt also alles die Gegnerische Versicherung.

Themenstarteram 23. Juli 2024 um 15:23

Alles klar, dann werd ich’s mal versuchen, danke.

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