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kann ein Unfall das lenkgetriebe beschädigen

Mercedes E-Klasse W211
Themenstarteram 25. Februar 2012 um 22:44

Hallo,

hatte vor ein paar Tagen leider einen unverschuldeten Unfall,zum Glück niemand verletzt und Schuldfrage wurde uach direkt geklärt.....

nebst den Blechschaden ist auch mein Lenkgetriebe in Mitleidenschaft gezogen worden,sprich habe ein knacken welches ich sehr gut im stand bei hin und her bewegungen des lenkrades höre(Schaden am LG wurde seitens werkstatt lokalisiert)

nun sagte mir jedoch die werkstatt,dass ich probleme mit der Versicherung bzw den Gutachter bekommen werden würde,da der Schaden an der Felge zu gering sei das die besagte Kraft weiter zum Lenkgetriebe geleitet werden könne und dort Schäden verursache....

Nun Fakt ist aber leider ohne beweis das Lenkgetriebe war vor Unfall in einwandfreiem Zustand kein klackern,knacken o.Ä

 

Frage an die Experten kann dies sein,wie sollte ich mich diesbezüglich verhalten insbesondere beim Gutachter und der Versicherung....

 

 

habe ein bildchen der beschädigten Felge,sorry das ich mich damit so sparsam verhalte, jedoch möchte ich bis Klärung des Falles nicht zuviel Preisgeben,da das Internet nie vergisst

 

PS: 211 Limo 320CDI bj 04 Parameterlenkung

 

vielen lieben Dank

Susi

Beste Antwort im Thema

Wenn du am Unfall nicht schuld bist ist es doch egal welcher Schaden dadurch entstanden ist.

Die Werkstatt bestellt einen Gutachter und rechnet die Reparatur direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.

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Habe mich beim Driften auf Schnee etwas verschätzt und hab den Bordstein hinten rechts etwas mitgenommen. Tat einen riesen Schlag und dachte da sei wohl jetzt alles kaputt. Die Macke an der Felge ist nicht halb so schlimm wie bei dir. Worauf ich raus will: Warum soll das dem Lenkgetriebe nicht geschadet haben ??? Wenn das jetzt einen Schaden hat liegt ja nahe woher das kam.

Themenstarteram 25. Februar 2012 um 23:06

das dachte ich mir auch,frage mich nur warum der Meister nun so Redet.

nur was wenn der GA selbige Meinung wie der Meister ist,denn bekanntlich wollen die gerne Preise drücken udn das Lenkgetriebe kostet mal schlappe 2000+Einbau

Mal von den Restschaden ganz abzusehen......

das wird noch ein Spaß ich spüre es jetzt schon.....

Wenn du am Unfall nicht schuld bist ist es doch egal welcher Schaden dadurch entstanden ist.

Die Werkstatt bestellt einen Gutachter und rechnet die Reparatur direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.

Zitat:

Original geschrieben von williw211

Hallo,

hatte vor ein paar Tagen leider einen unverschuldeten Unfall,zum Glück niemand verletzt und Schuldfrage wurde uach direkt geklärt.....

nebst den Blechschaden ist auch mein Lenkgetriebe in Mitleidenschaft gezogen worden,sprich habe ein knacken welches ich sehr gut im stand bei hin und her bewegungen des lenkrades höre(Schaden am LG wurde seitens werkstatt lokalisiert)

nun sagte mir jedoch die werkstatt,dass ich probleme mit der Versicherung bzw den Gutachter bekommen werden würde,da der Schaden an der Felge zu gering sei das die besagte Kraft weiter zum Lenkgetriebe geleitet werden könne und dort Schäden verursache....

Nun Fakt ist aber leider ohne beweis das Lenkgetriebe war vor Unfall in einwandfreiem Zustand kein klackern,knacken o.Ä

 

Frage an die Experten kann dies sein,wie sollte ich mich diesbezüglich verhalten insbesondere beim Gutachter und der Versicherung....

 

 

habe ein bildchen der beschädigten Felge,sorry das ich mich damit so sparsam verhalte, jedoch möchte ich bis Klärung des Falles nicht zuviel Preisgeben,da das Internet nie vergisst

 

PS: 211 Limo 320CDI bj 04 Parameterlenkung

 

vielen lieben Dank

Susi

Kann sein!!!!

Bei mir war auch durch einen Aufprall am Rad das Lenkgetriebe defekt.

Vers. hat es bezahlt.

Abend.

 

Ich hatte erst vor kurzem mit meinem Chef über sowas geredet. Ich glaube es war sogar beim W123. Bei einem Unfall vorne wurde immer das Lankgetriebe getauscht, auch wenn kein Knacken oder sonstiges da war... Du solltest einen guten Gutachter ansprechen. Die haben ja viel Erfahrung in solchen sachen.

 

MfG Serj

Bin auch der Meinung das der Gutachter wieder zur Werkstatt kommen muss und sich das ganze ansieht/anhört und einen Nachtrag zum Gutachtenm erstellt!

Bei mir hat bis jetzt in jedem Gutachten drin gestanden „Sollte im Laufe der Reparatur weitere Schäden festgestellt wenden, bitten wir Sie uns umgehend zu informieren“.

Dies wird auch in deinem Fall so sein. Was allerdings passieren kann das dir das neue Lenkgetriebe nicht komplett von der Versicherung bezahlt wird, da diese bei Verschleißteilen wie Lenkung, Stoßdämpfer usw. meist ein Betrag X (bezüglich des Alters und der Laufleistung des Fahrzeugs) alt für neu abgezogen wird.   

 

Natürlich kann das Lenkgetriebe einen Schlag bekommen haben.

Möglicherweise war es vorher schon "angekratzt" und jetzt kann man es eben hören.

Ich würde da kein Risiko eingehen!

Was passiert denn, wenn Du in einem halben Jahr auf der AB mit 200 nicht mehr lenken kannst? Bezahlt das der Gutachter dann aus eigener Tasche? Und was hast Du dann noch davon?

Da würde ich aber heftigst gegen den Strom schwimmen !!!!

H.

Hi,

möchte nur kurz in Stichworten antworten.

1. Ist der Meister von einer freien Werkstatt oder MB?

Wenn eine freie, dann gehe nochmal zu MB, weil:

- die Ihre Fahrzeuge kennen

- einen neutralen Sachverständigen beauftragen

- und bei Schäden immer auf Nummer Sicher gehen, wegen der Haftung

2. Wenn der Gutachter und/ oder auch die Werkstatt von der Versicherung gestellt wurde:

- selbst eine Eidesstattliche Versicherung abgeben, dass der Lenkschaden nicht zuvor bestanden hat

- die Versicherung zur Abgabe, ggf. mit einem Anwalt, einer unwiederruflichen Erklärung zur unbeschränken Haftung aus direkten und indirekten Schäden und Folgeschäden abgeben lassen.

Ob der Aufprall/ Anprall auf Grund der nun noch sichtbaren Beschädigung der Felge ursprünglich groß genug war, lässt sich unter Einbeziehungen der Hergangsdaten recht gut berechnen. Aber, dies muß der Begutachtende können und wollen und es müssen alle Details bekannt und erfasst sein.

 

Aber die Wahrheit und Durchsetzbarkeit sind wie immer von vielen Faktoren und Wohlwollem abhängig.

Habe selbst vor kurzem einen Eisenträger im Schrittempo beim Abbiegen gerammt und die Felge richtig beschädigt.

Neben dem Blechschaden wurde auch die Lenkeinheit/ Vorderachse etc. mit einbezogen, weil Folgeschäden, Microrisse, etc. unabsehbar sind und keiner die Haftung dafür übernimmt. Folge war ein wirtschaftlicher Totalschaden.

Gruß und viel Erfolg

iccmike

Schließe mich den Vorrendern an,

mein parkender W 124 wurde mal seitlich derart beschädigt, dass die Felge derart verbogen war, dass der Reifen platt war. Aussage MB: bei einem solchen Schadensbild tauschen sie nicht nur die Spurstangen, sondern grundsätzlich das Lenkgetriebe, weil es wahrscheinlich einen Schlag weg hat.

In meinem Fall hieß das "wirtschaftlicher Totalschaden", neues Lenkgetriebe von freier Werkstatt (der Unfallwagen hatte erst 120.000).

Nicht locker lassen!

Mein 500er hatte Anfang 2011 einen Schaden. Der Wagen ist am Gartenzaun hängen geblieben beim Rückwärtsfahren mit dem eingeschlagenen Rad. Die Felge war leicht eingedrückt und die Spurstangen krumm. Ein Schaden am Lenkgetriebe konnte nicht lokalisiert werden. Der Gutachter der Versicherung (war ein Vollkaskoschaden) schrieb das Lenkgetriebe mit auf, da er meinte: "Ich kann nicht in das Getriebe schauen. Wenn da ein Haarriss ist und Sie fliegen bei 250 km/h ab, dann haben alle die noch leben ein riesen Problem." Die HUK24 hat anstandslos reguliert.

Themenstarteram 26. Februar 2012 um 13:47

Hallo und vorallem vielen lieben dank für Euren informativen Antworten.

Klar kann es wie hyperbel schrieb schon "angekratzt" geween sein,und jetzt kam der entschlag.

das problem wird denke ich meine relativ hohen KM von knapp 250000sein.

Jedoch hörte ich in meinem bekanntenkreis nie von einem defekten LG bei dieser KM laufleistung,

 

@iccmike:

der meister war von mercedes lueg, jedoch als ich seine Worte hörte brach ich direkt die Terminvergabe bei ihm ab wollte mich erst nochmal hier erkundigen was die Experten dazu sagen...

 

Nun habe mich gestern Abend im Netz noch erkundigt,das ich nicht den Gutachter von der Gegnerischen Versicherung nehmen brauche nur als Gegengutachten falls diese nicht mit meinem unzufrieden seien.

Nun wie iccmike schrieb möchte ich einen Unabhängigen gutachter nehmen,welchen könntet Ihr mir nun raten?

Ein gutachter bei einer anderen mercedes Niederlassung,ein gutachter von einem Dekra stützpunkt,oder einem Sachverständigen welche in jeder Stadtfinde ansäßig sind?

Was ratet ihr mir habe mal gelesen das die dekra gutachter mehr auf seiten der Versicherer stehen würden.

 

liebe grüße

susi

Hallo Susi,

250.000 KM sind nunmal 250.000 KM im Dienst auf der Straße.

Ob dies abnutzungsfrei möglich ist, weiß ich nicht. Gibt aber Diskussionsstoff.

Ich würde zu Lueg oder einer anderen MB-Werkstatt gehen und den Schaden begutachten lassen.

Es geht hier nur um die Feststellung der Ansprüche gegenüber der Versicherung vom Unfallverursacher.

Aber bedenke eines.

Liegt die Reparatur über dem Restwert, wird der Wagen als Totalschaden abgerechnet.

Dies bedeutet, dass der Wagen in die Restwertbörse eingestellt wird und Dir dieser Betrag vom errechneten Restwert abgezogen und ausgezahlt wird. Die Differenz bekommst Du vom Aufkäufer aus der Börse.

Oder Du behälst den Wagen und nutzt den Versicherungsbetrag zur eigenen Reparatur, falls dies ausreicht.

Oder holst Dir einen neuen mit einer Zuzahlung, denn Dein alter (Dein Auto) wird ja nicht jünger.

Gruss

iccmike

 

Themenstarteram 26. Februar 2012 um 14:42

über dein letzten Punkt bin ich mir auch schon seit Stunden den Kopf am zerbrechen,

denn ein neuer sollte eh auf kurz oder lang her, frage wäre nun mein verkaufen so wie er ist(defekt) plus den Betrag den ich von der Versicherung erhalten werde nehmen und in einen neuen Investieren oder Ihn reparieren lassen.... wobei wenn ich ihn später verkaufen werde ist und bleibt er nun ein Unfallfahrzeug somit gibts abzüge

 

Ich mach mich morgen auf dem Weg um alles klären zu können

bedanke mich für eure mithilfe werde mich mit dem resume wieder melden

 

gruß

Susi

Hallo TE,

hier wurde in einigen Posts Mist geschrieben!

Lass dir einen freien unabhängigen SV von jemandem aus deinem Bekanntenkreis empfehlen, von dem du weißt, das er/sie ausgeschlafen ist + denken kann. Der Rest findet sich (mit einem qualifizierten Kfz-SV).

 

Ein Lenkgetriebe hält üblicherweise ein Autoleben; damit:

"Abzüge zur Wertverbesserung sind nicht vorgenommen, da durch eine Reparatur keine nennenswerte Wertsteigerung des Fahrzeuges erfolgt."

(hier ist übrigens auch eine Fahrwerkvermessung erforderlich)

 

Im Weiteren: das hier lesen.

(DEKRA arbeitet auch für Versicherer und ist weisungsgebunden - Finger weg; die nehmen tatsächlich, wider der aktuellen Rechtsprechung, die Restwertbörsen!)

 

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