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Kann ich das Auto zurückgeben???
Wir haben zwei gleiche Fahrzeuge als Sondermodell bestellt und auch finanziert.
Da das Modell schon da war habe ich das Fahrzeug genommen was auf den Hof stand. Meine Tochter wollte eines in Silber also hat sie es bestellt. Nach nur 3Wochen kam ihres und wir stellten schnell fest das es etwas anders ist.
Jetzt hat sie es zugelassen und wir mussten feststellen das ihres schon die Euro 5 Version ist und ein neues Modell 2011. Der Hersteller selbst wirbt aber noch mit der alten Version. Als ich bei dem Hersteller nachfragte, sagte er mir das die Motorenvariante die ich habe nicht mehr gebaut wird!! Kann ich drauf bestellen eine neues zu bekommen???
Hier mal die Infos die ich gefunden habe. Kaufvertrag für einen Neuwagen (Vertrag) habe ich am 7.7 unterschrieben und am 22.7 zugelassen....
Was meint ihr???
Sind sondermodelle gleich Auslaufmodelle???
Kein Neufahrzeug als Sachmangel
Aufgrund der Neuwagenbestellung schuldet der Verkäufer ein Neufahrzeug. Ein Neufahrzeug liegt vor, wenn es bis zum Verkauf noch nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch zugeführt wurde. Der Begriff "Neufahrzeug" umfasst nach der Rechtsprechung üblicherweise auch die Beschaffenheit der "Fabrikneuheit". Nach der neuesten Rechtsprechung des BGH (Urteil vom15.10.2003, Az. VIII ZR 227/02, DAR 2004, 23, ADAJUR Dok.Nr. 56418) istein unbenutztes Fahrzeug noch „fabrikneu“, wenn und solange das Modell
dieses Fahrzeugs unverändert weitergebaut wird (kein Modellwechsel), es keine durch längere Standzeit bedingten Mängel aufweist und wenn zwischen Herstellung des Fahrzeugs und Abschluss des Kaufvertrages nicht mehr als12 Monate liegen. Damit hat sich der BGH erstmals auf eine maximale Standzeit festgelegt. Beim Modellwechsel ist auf die unveränderte Herstellung des Fahrzeugmodells abzustellen (BGH-Urteil vom 22.03.2000, Az. VIII ZR325/98, DAR 2000, 301 f, ADAJUR Dok.Nr. 38920, BGH-Urteil vom16.07.2003, Az. VIII ZR 243/02, DAR 2003, 510, ADAJUR Dok.Nr. 55129); die Einstellung der Produktion des bisherigen Modells ist als objektiv feststellbarerZeitpunkt maßgeblich und nicht - wie die Vorinstanz entschieden hatte – die Auslieferung des neuen Modells an den Handel (BGH Urteil vom 16.07.2003,DAR 2000, 301).
Kein Neufahrzeug ist ein Vormodell, wenn in eine laufende Modellreihe eine Wegfahrsperre und ABS eingebaut wird und das Vormodell diese Ausstattung noch nicht hat (OLG Zweibrücken NJW 981211).
Beste Antwort im Thema
Manche leute haben probleme... DU hast den Wagen gekauft der auf dem Hof stand könntest dir den also genau angucken und hast ihn genau so gekauft wie er da stand. Deine Tochter hat weil sie einen bestellt hat eine bessere Euro norm bekommen.
Also freu dich und gut! Was leute immer für Scheiße ein Plaver machen müssen. Du hast das bekommen was du wolltest deine Tochter ne bessere Euro norm WOW...
Freu dich das du anscheinen ein so einwandfreies Leben hast das du dich mit so einer Scheiße befassen kannst und sonst anscheinend keine richtigen Probleme hast....
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32 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von chatizia
Wir haben zwei gleiche Fahrzeuge als Sondermodell bestellt und auch finanziert.
Da das Modell schon da war habe ich das Fahrzeug genommen was auf den Hof stand. Meine Tochter wollte eines in Silber also hat sie es bestellt. Nach nur 3Wochen kam ihres und wir stellten schnell fest das es etwas anders ist.
Jetzt hat sie es zugelassen und wir mussten feststellen das ihres schon die Euro 5 Version ist und ein neues Modell 2011. Der Hersteller selbst wirbt aber noch mit der alten Version. Als ich bei dem Hersteller nachfragte, sagte er mir das die Motorenvariante die ich habe nicht mehr gebaut wird!! Kann ich drauf bestellen eine neues zu bekommen???
Hier mal die Infos die ich gefunden habe. Kaufvertrag für einen Neuwagen (Vertrag) habe ich am 7.7 unterschrieben und am 22.7 zugelassen....
Was meint ihr???
Sind sondermodelle gleich Auslaufmodelle???
Kein Neufahrzeug als Sachmangel
Aufgrund der Neuwagenbestellung schuldet der Verkäufer ein Neufahrzeug. Ein Neufahrzeug liegt vor, wenn es bis zum Verkauf noch nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch zugeführt wurde. Der Begriff "Neufahrzeug" umfasst nach der Rechtsprechung üblicherweise auch die Beschaffenheit der "Fabrikneuheit". Nach der neuesten Rechtsprechung des BGH (Urteil vom15.10.2003, Az. VIII ZR 227/02, DAR 2004, 23, ADAJUR Dok.Nr. 56418) istein unbenutztes Fahrzeug noch „fabrikneu“, wenn und solange das Modell
dieses Fahrzeugs unverändert weitergebaut wird (kein Modellwechsel), es keine durch längere Standzeit bedingten Mängel aufweist und wenn zwischen Herstellung des Fahrzeugs und Abschluss des Kaufvertrages nicht mehr als12 Monate liegen. Damit hat sich der BGH erstmals auf eine maximale Standzeit festgelegt. Beim Modellwechsel ist auf die unveränderte Herstellung des Fahrzeugmodells abzustellen (BGH-Urteil vom 22.03.2000, Az. VIII ZR325/98, DAR 2000, 301 f, ADAJUR Dok.Nr. 38920, BGH-Urteil vom16.07.2003, Az. VIII ZR 243/02, DAR 2003, 510, ADAJUR Dok.Nr. 55129); die Einstellung der Produktion des bisherigen Modells ist als objektiv feststellbarerZeitpunkt maßgeblich und nicht - wie die Vorinstanz entschieden hatte – die Auslieferung des neuen Modells an den Handel (BGH Urteil vom 16.07.2003,DAR 2000, 301).
Kein Neufahrzeug ist ein Vormodell, wenn in eine laufende Modellreihe eine Wegfahrsperre und ABS eingebaut wird und das Vormodell diese Ausstattung noch nicht hat (OLG Zweibrücken NJW 981211).
du hast ein bestandsfahrzeug gekauft. dein zitiertes urteil ist somit wertlos.
Ja aber das Fahrzeug ist 2 Tage vorher erst geliefert worden und auf meinen Kaufvertrag steht auch neuwagen Bestellung. Liefertermin Juli. Die haben anscheinend das Sondermodell gebracht um die Wagen weg zu verkaufen!
Meine Tochter ihr Kaufvertrag sieht genau so aus.. Und sie hat ein Modell das es noch garnicht auf den Markt gibt!!
Zitat:
Jetzt hat sie es zugelassen und wir mussten feststellen das ihres schon die Euro 5 Version ist und ein neues Modell 2011
Du willst also Euro 4 und ein Vorjahresmodell?
Wenn du sonst keine Probleme hast.
Das ist es ja,
Ich will auch eine neues aus der Produktion mit Euro5!!!
Das müsste mir doch zustehen!
Es sind die gleichen Fahrzeuge selbes Sondermodell, gleicher Preis und so.
Sie hat 2Tage später bestellt als ich und jetzt bekommt sie das neuste Modell.
Vorjahresmodell kannst du es nicht nennen, Anfang 2010 ist es gebaut worden allerdings noch mit Euro 4. Nach den Sommer wurde es dann überarbeitet verbrauch und Co2 gedrosselt. Euro 5 und eine Schaltanzeige eingebaut.
kurze zusammenfassung
2 gleiche Autos "bestellt"
Deins Stand dort seid ein paar Tagen und wurde von dir quasi direkt gekauft.
Deine Tochter hat einen bestellt.
Deine Tochter bekommt eine neuere Version mit Euro 5 weil alter Motor den du hast nicht mehr gebaut wird.
Also hat deine Tochter etwas besseres bekommen als bestellt.
Richtig???
Wo ist jetzt dein problem?! Du kannst doch jetzt nicht bemängeln das dein Auto leider "nur" das ist was im kaufvertrag steht?!
Und in nem JAhr hat das Model schönere Alufelgen Serienmäßig willst du die dann auch haben?? Bzw. bemängelstdu dann auch das dein Auto diese nicht hat?! DU hast das Auto gekauft was vor Ort stand und hast es gekauft wie es dort Stand!
Die Logik verstehe ich nicht....
Ich denke einfach das der Händler mir hätte sagen müssen das jetzt das neue Model gebaut wird und dieses Sondermodell quasi der abverkauf ist. Ausserdem hätte er spätestes bei der bestellung meiner Tochter ihr PKW sehen müssen das er das 2011 modell ordert. Das hat auch Hyundai gesagt, er sieht was er bestellt. Korrekt währe dann gewesen mir auch an zu bieten ihn neu zu bestellen. Habe keinerlei ermässigung bekommen weil ich den gekauft habe und hatte eigentlich nicht vor ihn n der Farbe zu nehmen. Aber er hat so gemeint, er würde sonst nicht den Termin einhalten können. Musste bis 8.8 angemeldet sein.
Bei meiner Tochter sagte er "das sollte seine Sorge sein wenn es später wird".
Ist es nicht so das ich einen Neuwagen kaufe der nicht mehr so in der Austattung gebaut wird garkein neuwagen mehr ist???
Auslaufmodelle > Modellwechsel:
Jeder, der ein technisches Gerät oder Fahrzeug anbietet und in der Werbung nicht ausdrücklich und unübersehbar auf diesen Umstand hinweißt, daß es sich um ein sogenanntes Auslaufmodell handelt, muß es auch dann zurück nehmen, wenn diese Tatsache dem Kunden erst unmittelbar nach dem Kauf bekannt wird. Es ist der volle Kaufpreis zu erstatten und sämtlich mit dem Kauf angefallenen Kosten.
OLG Köln - Az.: 6 U 166/96
Zitat:
Original geschrieben von Andi-xr3i
2 gleiche Autos "bestellt"
Deins Stand dort seid ein paar Tagen und wurde von dir quasi direkt gekauft.
Und der TE möchte gerne wissen ob ihm sein Kaufvertrag mit "Bestellung" berechtigt das neue Modell zu bekommen, statt das vorhandene "alte" Modell, dass er bekommen hat.
Nicht mal so uninteressant, diese Sachlage.
Ich habe keine Ahnung, Anwälte dürften mehr wissen.
Kein Neufahrzeug ist ein Vormodell, wenn in eine laufende Modellreihe eine Wegfahrsperre und ABS eingebaut wird und das Vormodell diese Ausstattung noch nicht hat (OLG Zweibrücken NJW 981211).
???????????????????????????????????????????ß
Ich will kein Anwalt einschalten, aber der Händler hat sich bis jetzt noch nicht gemeldet. Der Verkäufer ist noch in Urlaub... und der andere Verkäufer wollte die Verbesserungen bei der Übergabe gekonnt vertuschen. Und heute wollte er nicht gewusst haben das es ein neues modell ist?? Er muss doch den Fahrzeugschein gesehen haben.
Bin mal gespannt was der Händler meint? Wenn ich wenigstens einen Rabatt bekommen würde was entschädigt das ich in 5Jahren höchst wahrscheinlich nicht das gleichen Verkaufspreis erreiche wie meine Tochter ihrer.....
Zitat:
Auslaufmodelle > Modellwechsel:
Jeder, der ein technisches Gerät oder Fahrzeug anbietet und in der Werbung nicht ausdrücklich und unübersehbar auf diesen Umstand hinweißt, daß es sich um ein sogenanntes Auslaufmodell handelt, muß es auch dann zurück nehmen, wenn diese Tatsache dem Kunden erst unmittelbar nach dem Kauf bekannt wird. Es ist der volle Kaufpreis zu erstatten und sämtlich mit dem Kauf angefallenen Kosten.
OLG Köln - Az.: 6 U 166/96
Das trifft ja auf deinen denke ich mal nicht zu, da ja kein Modellwechsel stattgefunden hat. Modellwechsel verstehe ich z.B. Golf V -> Golf VI. Bei dir wurde im neuen Produktionsjahr halt "nur" der Motor überarbeitet. Natürlich kann man das dem Verkäufer ankreiden aber obs was bringt...
Zitat:
Aufgrund der Neuwagenbestellung schuldet der Verkäufer ein Neufahrzeug. Ein Neufahrzeug liegt vor, wenn es bis zum Verkauf noch nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch zugeführt wurde.
Wurde dein Fahrzeug ja noch nicht, da es erst zwei Tage am Hof stand.
Zitat:
Der Begriff "Neufahrzeug" umfasst nach der Rechtsprechung üblicherweise auch die Beschaffenheit der "Fabrikneuheit". Nach der neuesten Rechtsprechung des BGH (Urteil vom15.10.2003, Az. VIII ZR 227/02, DAR 2004, 23, ADAJUR Dok.Nr. 56418) istein unbenutztes Fahrzeug noch „fabrikneu“, wenn und solange das Modell dieses Fahrzeugs unverändert weitergebaut wird (kein Modellwechsel),
Das Fahrzeug wird ja quasi so noch weiter gebaut halt nur mit überarbeitetem Motor. Wenn man mal von VW ausgeht wurde z.B. beim Golf VI der 1.6er Motor irgendwann abgeschafft. Was passiert jetzt in der Übergangszeit? 3 Monate Lieferzeit und in den 3 Monaten ist das Fahrzeug irgendwann nicht mehr bestellbar. Heißt dass dann das es sich nach Gerichtsstand bei dem ausgelieferten Golf, welcher jedoch danach nicht mehr mit dem Motor produziert wird, nicht um ein Neufahrzeug handelt?
Zitat:
es keine durch längere Standzeit bedingten Mängel aufweist und wenn zwischen Herstellung des Fahrzeugs und Abschluss des Kaufvertrages nicht mehr als12 Monate liegen. Damit hat sich der BGH erstmals auf eine maximale Standzeit festgelegt.
Trifft bei dir auch nicht zu.
Zitat:
Beim Modellwechsel ist auf die unveränderte Herstellung des Fahrzeugmodells abzustellen (BGH-Urteil vom 22.03.2000, Az. VIII ZR325/98, DAR 2000, 301 f, ADAJUR Dok.Nr. 38920, BGH-Urteil vom16.07.2003, Az. VIII ZR 243/02, DAR 2003, 510, ADAJUR Dok.Nr. 55129); die Einstellung der Produktion des bisherigen Modells ist als objektiv feststellbarerZeitpunkt maßgeblich und nicht - wie die Vorinstanz entschieden hatte – die Auslieferung des neuen Modells an den Handel (BGH Urteil vom 16.07.2003,DAR 2000, 301).
Da es ja keinen Modellwechsel gab dürfte das bei dir auch nicht zutreffen.
Zitat:
Kein Neufahrzeug ist ein Vormodell, wenn in eine laufende Modellreihe eine Wegfahrsperre und ABS eingebaut wird und das Vormodell diese Ausstattung noch nicht hat (OLG Zweibrücken NJW 981211).
Ich gehe mal davon aus, dass ABS und Wegfahrsperre eingebracht werden weil es sicherheitsrelevante Teile sind.
Das komische ist halt nur, dass es sich laut Vertrag um ein Bestellfahrzeug handelt aber in Wirklichkeit lagernd war.
Neuwagen nach Modellwechsel nicht mehr fabrikneu
27.1.2005
Rückabwicklung des Kaufvertrages bei Anrechnung einer Nutzungsentschädigung
Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte informiert Sie über ein aktuelles Urteil zur Neuwageneinstufung:
Ein Auto ist dann kein „Neuwagen“ mehr, wenn es Änderungen an der Modellreihe gab.
Der Kläger hatte im Juni 2002 bei einem Autohändler einen „Smart“ erworben. Das Fahrzeug stammte aus einer bis Mitte Februar 2002 produzierten Modellreihe. Die später gebauten Fahrzeuge verfügen über einen 50 % größeren Tank.
Der Käufer kann deshalb nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen, weil das Auto nicht die vereinbarte Beschaffenheit eines Neufahrzeuges hat und damit ein Sachmangel vorliegt.
Wenn ein Händler ein Auto als „Neuwagen“ verkauft, liege damit die Zusicherung vor, dass der Pkw fabrikneu sei. Nur ein unverändert weitergebautes Modell sei fabrikneu.
Die Richter befanden, bei einem um 50 % vergrößerten Tank handelt es sich um eine wesentliche Veränderung, da mit dem Auto nunmehr wesentlich größere Strecken gefahren werden können. Verweigert der Händler die Lieferung eines Fahrzeuges mit größerem Tank, könne deshalb der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten.
Allerdings erhält der Käufer bei dieser Rückabwicklung nicht den vollen Kaufpreis zurück; er muss sich die Nutzungsentschädigung gegenrechnen lassen. Diese Entschädigung wurde hier mit 0,5 % des Brutto-Kaufpreises je gefahrener 1.000 Kilometer veranschlagt.
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 18.01.2005, Az.: 22 U 180/04
Es verfügt über eine nade Abgasnorm und zusätzlich eine schaltanzeige. Und nach Hersteller angaben wird es nur noch so gebaut!
Wies siehts denn beim CO2 Ausstoß aus?
Der währe ja für die Steuer zur Zeit viel Interessanter als die Abgasnorm.
Ich weis jetzt nicht ob eine Schaltanzeige als gravierender Mangel angesehen wird
Zitat:
Der Hersteller selbst wirbt aber noch mit der alten Version. Als ich bei dem Hersteller nachfragte, sagte er mir das die Motorenvariante die ich habe nicht mehr gebaut wird!!
Weisst du denn seit wann der nicht mehr so gebaut wird?
Co2 ist natürlich auch geringer!Und der Verbrauch.
Nein nicht genau aber heute als ich nachfragte meinte der Hersteller das nur der neue gebaut wird!
Ich vermute sogar das der neue seit Umzug in die neue Fabrik(Türkei) also Mai gebaut wird. Aber ich weis nicht wann sie die Produktion in Indien eingestellt haben. meiner ein inder der andere ein türke...
Um was für einen Hyundai handelt es sich denn?
I30 Edition Plus?
i30 nicht. Die werden in der Tschechei hergestellt, vorher Korea.
Eine i10 oder i20 müsste es sein. Die wurden/werden in Chennai (Indien) gebaut. Und offensichtlich jetzt in der Türkei.