Kann ich diese Größe Reifen 225/40 R18 88Y fahren?
Im Gutachten von den Alus steht genau diese Größe 225/40 R18 88Y drin, was ich an Reifen draufziehen kann. Was mich stutzig macht ist die "88", ist das nicht zu wenig? Wahrscheinlich 95 % der Reifen 225/40 18" haben einen Index von 91 oder 92, nur grade die Reifen die ich haben will haben 88. Ich fahre ein 325i Limo Bj. 10/2000 also vor Facelift.
Was meint ihr dazu?
Danke schon mal im Voraus
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17 Antworten
schau in den fahrzeugschein oder ins gutachten der felgen. da steht drin, welchen traglastindex du mindestens brauchst!
Im Gutachten der Felgen steht ja auch 225/40 18" 88Y, im Fahrzeugschein sind bei mir noch gar keine 18" eingetragen.
Du kannst den Traglastindex aus Deinem KFZ-Schein nehmen, denn der ist passend für Dein Fahrzeug unabhängig von der Reifengröße.
Gruss Mad
Also im Fahrzeugschein hab ich 205/55R 16 91W stehen. Heisst das jetzt dass die neuen auch min. 91 haben müssen. Verstehe ich nicht, warum steht dann im Gutachten von den Felgen 88 ?
Hier einfach mal dieser Ausschnitt aus meinem Gutachten
nee, hat nicht geklappt, sorry
Die Reifen darfst du auf einem E46 fahren.
Der Index darf auch größer sein, aber 88 sind bei deiner genannten Dimension Minimum.
Willst du vorne und hinten die selben Reifen drauf machen? Ob du hinten Reifen mit 88 montieren darfst weiß ich nicht 100%ig, vorne auf jeden Fall. Da müsstest du dich mal irgendwo erkundigen.
ich kopier mein Posting aus einem anderen Thread (vor ein paar Tagen) einfach mal hier rein
Für alle E46 gibt es bestimmte Traglastindizes, die vorgeschrieben sind.
Ich schreib mal kurz ein paar Größen auf, gilt für alle E46 außer M3.
205/55 R16 --> 91
225/45 R17 --> 91
205/50 R17 --> 93
225/40 R18 --> 88 (nur VA)
255/35 R18 --> 90 (nur HA)
Warum das so ist? Keine Ahnung
Edit: diese "Traglastindex-Minimums" gelten für Original-BMW-Felgen.
Gruß
Ci-driver
Du must Reifen mit 91W draufgezogen haben. Das bedeutet, dass Dein BMW eine maximale Achslast von 1230 kg auszuhalten hat und der Reifen bis 270 kmh auszuhalten hat.
Ob Felgen auch einem Lastindex unterliegen, ist mir nicht bekannt. Sollte es so sein, dann sind 88 zuwenig, entspricht nur 1120kg max. Achslast.
Y steht uebrigens fuer 300kmh.
EDIT: @ci-driver: es sollte dann aber auch so eingetragen sein, sonst wird die Rennleitung vorlaut.
Gruss
Joe
@ Ci-driver
Da steht ja jetzt 225/40 R18 --> 88 (nur VA), bedeutet jetzt eigentlich dass es an der HA mehr sein muss!?
Zitat:
Original geschrieben von freak81
@ Ci-driver
Da steht ja jetzt 225/40 R18 --> 88 (nur VA), bedeutet jetzt eigentlich dass es an der HA mehr sein muss!?
weiß ich leider nicht
vorne ist dies 100%ig zulässig, sofern Original-BMW-Felgen bzw. wenn es im Gutachten (explizit bezogen auf E46?!) deiner Felgen steht.
Hinten............k.a.
Gruß
Ci-driver
Ich hab mal nachgesehen...in meinem Gutachten steht bei 225/40 18" auch 88 drin, obwohl es im Schein bei 16" auch die 91 ist.
Gruss Mad
Dagegen wurde bei meinem Gutachten beim M3 die 92 vorgegeben.
Zitat:
Original geschrieben von joe_e30
EDIT: @ci-driver: es sollte dann aber auch so eingetragen sein, sonst wird die Rennleitung vorlaut.
Bei nicht original Felgen wär´s denk ich mal schon besser , aber die müssen ja sowieso eingetragen werden?
Bei den BMW Felgen in 18" steht die 88 auch nicht im Schein bzw. Brief.
Besser gesagt stehen nur die Reifengrößen im Brief und kein Traglastindex. BMW verkauft die 18" Mischbereifung in 225/40 R18 88Y und 255/35 R18 90Y und da muss man nix eintragen.
Bei nicht original Felgen würde ich das wie gesagt eintragen lassen.
Gruß
Ci-driver
Zitat:
Original geschrieben von Ci-driver
Bei nicht original Felgen wär´s denk ich mal schon besser , aber die müssen ja sowieso eingetragen werden?
Bei den BMW Felgen in 18" steht die 88 auch nicht im Schein bzw. Brief.
Besser gesagt stehen nur die Reifengrößen im Brief und kein Traglastindex. BMW verkauft die 18" Mischbereifung in 225/40 R18 88Y und 255/35 R18 90Y und da muss man nix eintragen.
Bei nicht original Felgen würde ich das wie gesagt eintragen lassen.
Gruß
Ci-driver
Wenn die Begutachtung vom TÜV bestätigt wird und es so im Gutachten steht, muss nichts eingetragen werden. Es reicht das Gutachten und die Abnahmebestätigung mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Gruss Mad