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Kann ich neben einem Baustelle-Schild parken?

Themenstarteram 16. Oktober 2008 um 19:17

Hallo an euch alle,

ich habe eine dringende Frage! Habe gerade neben einem Baustelle Schild geparkt. Das Schild steht links von mir. Da ist aber kein Halteverbotszeichen. Die stehen erst viel weiter links. Kann ich dort nun parken oder nicht?

Entschuldigt, aber ich habe noch so wenig Ahnung von Schildern. Ihr würdet mir wirklich sehr helfen. Ich mache mir nämlich etwas Sorgen.

Vielen Dank vorab!

Liebe Grüße,

Nina

Beste Antwort im Thema
am 20. März 2014 um 7:06

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958

Zitat:

Original geschrieben von ninadanilo

Dankeschön für die ausführliche Erklärung! Ich kann dort also parken. Das beruhigt mich. Das ist toll!

Du "kannst" schon, solltest aber darauf achten, daß es nicht durch Dein KFZ verdeckt wird.

Bei Zeichen 123 handelt es sich um ein Gefahrenzeichen. Wenn Du es verdeckst und etwas passiert, könntest Du dafür verantwortlich gemacht werden.

Na dann kann sie ja jetzt, über 5 Jahre später, das Auto ganz entspannt da stehen lassen.

Hoffentlich hat sie den Motor nicht laufen lassen, während Du Deine hilfreiche Antwort ausformuliert hast, der Umwelt zuliebe. :rolleyes:

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Meinst du jetzt das Verkehrszeichen Nr. 123?

am 16. Oktober 2008 um 19:39

Die richtige Frage an jemand der schreibt dass er von Schildern wenig Ahnung hat.:D

Liebe TE, wenn du nicht weißt ob du da parken darfst, parke bitte woanders.

Sicher ist sicher.;)

Gruß

Frank

Zitat:

Original geschrieben von ninadanilo

Entschuldigt, aber ich habe noch so wenig Ahnung von Schildern.

Solltest du das nicht eigentlich in der Fahrschule gelernt haben?

Zunächst sollte man beim Parken an einer solchen Stelle erst einmal prüfen, ob man dort eine Behinderung für den (Baustellen-)Verkehr darstellen könnte.

am 16. Oktober 2008 um 19:49

Gelernt sicher, aber ehrlich kannst du dich noch an alle Schilder erinnern? ;)

Gruß

Frank

So viele Schilder gibt es doch nun auch wieder nicht, als daß man sich die nicht alle merken kann...;)

am 16. Oktober 2008 um 20:02

Neben dem "Bauarbeiterschild" darfst Du parken. Es ist innerorts mit 2,00 bzw. bei Radwegen 2,20 Schilderunterkante bis Straßenbelag ja ausreichend hoch, damit innerorts die Warnfunktion gewährleistet ist. Es muß auch einen Mindestabstand von 30 cm ab Fahrbahnrand haben.

Außerorts ist ja sowieso Parkverbot.

Natürlich ist mir bewußt, daß viele "Krauterfirmen" kein Geld haben, um die neuen (mittlerweile ja auch schon wieder mehrere Jahre alten) Bestimmungen nach der RSA (Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen) und ZTV-SA, Anhang 3 (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen), hier hauptsächlich die Beschilderungshöhe und Anzahl der Fußplatten, zu erfüllen.

Da wird dann auch schon mal ein nur 1 meter hohes Schild aufgestellt oder dieses ohne Befestigungspfosten an eine Wand gelehnt.

Sieht keiner, entspricht nicht den Bestimmungen - bringt aber die Abrechnungsposition "Baustellenabsicherung" mit hinein in den Umsatz bzw. die "Krauterfirmen" kalkulieren den abzugebenden Angebotspreis um diese Position geringer, um einen Auftrag zu bekommen. Zu Lasten der Verkehrsicherheit.

Meist sind im Bereich der "eigentlichen" Baustelle Halteverbote/Parkverbotsschilder aufgestellt, damit die Baumaschinen entsprechend geladen werden können oder der sonstige Arbeitsfluß nicht eingeschränkt wird.

Diese Schilder werden noch vor Baustelleneinrichtung, einige angemessene Tage vor Maßnahmenbeginn und meist mit Hinweis auf den vordatierten Geltungsstichtag, aufgestellt.

Das alles spielt sich aber im örtlichen Bereich der Baumaßnahme ab.

Das "Baustellenmännchen" befindet sich als Warnschild zwingend außerhalb des Baustellenverkehrs und somit außerhalb de vorübergehenden Park/Halteverbotserfordernisse.

Themenstarteram 16. Oktober 2008 um 20:02

Ja, Zeichen 123, hab nachgeguckt :-)

Das ist es ja, da IST garkeine Baustelle. Das Schild steht da nur so bedrohlich vor dem Auto, dass links neben mir steht. Halteverbot ist wie gesagt erst viel weiter hinten.

So ein einzelnes Schild ohne echte Baustelle hab ich einfach noch nie gesehen.

Ja...in der Fahrschule hatte ich das...aber Schilder sind eben nicht so meins...peinlich ich weiß, ist aber so...dafür kann ich toll einparken :-)

Themenstarteram 16. Oktober 2008 um 20:06

Dankeschön für die ausführliche Erklärung! Ich kann dort also parken. Das beruhigt mich. Das ist toll!

Wenn du eine Frau bist und Blonde Haare hast , es sei dir hier verziehen

am 19. März 2014 um 22:23

Zitat:

Original geschrieben von ninadanilo

Dankeschön für die ausführliche Erklärung! Ich kann dort also parken. Das beruhigt mich. Das ist toll!

Du "kannst" schon, solltest aber darauf achten, daß es nicht durch Dein KFZ verdeckt wird.

Bei Zeichen 123 handelt es sich um ein Gefahrenzeichen. Wenn Du es verdeckst und etwas passiert, könntest Du dafür verantwortlich gemacht werden.

am 20. März 2014 um 7:06

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958

Zitat:

Original geschrieben von ninadanilo

Dankeschön für die ausführliche Erklärung! Ich kann dort also parken. Das beruhigt mich. Das ist toll!

Du "kannst" schon, solltest aber darauf achten, daß es nicht durch Dein KFZ verdeckt wird.

Bei Zeichen 123 handelt es sich um ein Gefahrenzeichen. Wenn Du es verdeckst und etwas passiert, könntest Du dafür verantwortlich gemacht werden.

Na dann kann sie ja jetzt, über 5 Jahre später, das Auto ganz entspannt da stehen lassen.

Hoffentlich hat sie den Motor nicht laufen lassen, während Du Deine hilfreiche Antwort ausformuliert hast, der Umwelt zuliebe. :rolleyes:

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