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  7. kann ich Versicherung nach Beitragserhöhung wegen Tuning kündigen?

kann ich Versicherung nach Beitragserhöhung wegen Tuning kündigen?

Audi A3 8P
Themenstarteram 19. Januar 2008 um 20:40

Hallo,

Meine Versicherung hat bereits nach dem Chippen auf 240 PS ca.80 Euro Aufschlag verlangt. Nun habe ich "nachgelegt" (275 PS von Hohenester) und die wollen nochmals zusätzlich 120 Euro mehr (also insgesamt 200 Euro wegen Tuning).

Und das Alles bei einem Beitragssatz von 30% nach über 30 Jahren unfallfreiem Fahren.

Kann ich die Versicherung nun wegen der Beitragserhöhung kündigen? Und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt? Aus meinen Unterlagen kann ich nur erkennen, daß eine Kündigung bei der jährlichen Beitragsanpassung möglich ist.

Danke schon jetzt für Eure Hilfe!

Gruß

Hans56

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21 Antworten

Generell kann bei einer Beitragserhöhung gekündigt werden. Ob es aber bei einer Erhöhung wg. Tuning Abweichungen gibt, kann dir vielleicht MdN sagen.

Gruß

PowerMike

Wasn das für ne Versicherung? (Frage)

GF

http://www.motor-talk.de/forum/versicherung-b13.html

Nur mal als netter Hinweis. Die Jungs sind da echt gut!

Gruß, X

Zitat:

Original geschrieben von PowerMike

Generell kann bei einer Beitragserhöhung gekündigt werden. Ob es aber bei einer Erhöhung wg. Tuning Abweichungen gibt, kann dir vielleicht MdN sagen.

Gruß

PowerMike

Die Frage ist jetzt nicht ganz so einfach zu beantworten. Grundsätzlich stellt das Tuning eine Gefahrerhöhung dar. Und durch das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gab es da eine Neuregelung. Da die meisten Versicherer, trotz Übergangsregelung bis 2009 schon das neue VVG auf den Bestand anwenden, beschreibe ich einfach mal die neue Variante. Demnach darf der Versicherer eine höhere Prämie für die gestiegene Gefahr fordern. Eine Kündigungsrecht besteht jedoch für den Kunden, wenn sich die Prämie um mehr als 10% erhöht. Die Abrechnung erfolgt dann p.r.t. (nach Tagen). Liegt die Steigerung drunter, dann bleibt Dir nix anderes übrig, als die Erhöhung hinzunehmen.

Aber ein kleiner Tip am Rande. Bei der Versicherung arbeiten auch Menschen. Also einfach mal anrufen und bei denen nachgefragt. Ich bin sicher, dass man Dir da weiterhelfen wird, wenn Du denen Dein "Problem" erklärst. ;)

Also durch das Tuning rutscht dein Auto in eine andere Typklasse, die dann dadurch teurer wird.

Sollte allerdings die Typklasse gleich sein und der Beitrag dennoch steigen so ist eine Kündigung wg. Beitragserhöhung möglich, andersrumm leider nicht.

Themenstarteram 20. Januar 2008 um 14:02

Zitat:

Original geschrieben von Ferkel13

Wasn das für ne Versicherung? (Frage)

GF

... Volksfürsorge

Gruß

Hans56

Themenstarteram 20. Januar 2008 um 14:11

Hallo MdN und magictrigger,

Danke schon mal für Eure Antworten.

Können die Versicherungsmitarbeiter die Prämien individuell kalkulieren? Wenn ja, wie groß ist deren Spielraum? Wäre es besser, wenn ich ein wesntlich günstigeres Vergleichsangebot einer anderen Versicherung hätte?

Übrigens die Typklassen haben sich lt.neuem Versicherungsschein nicht geändert, es wurde einfach ein Zuschlag berechnet (sowohl in Haftpflicht als auch in Vollkasko).

Gruß

Hans56

Zitat:

Original geschrieben von Hans56

Hallo MdN und magictrigger,

Danke schon mal für Eure Antworten.

Können die Versicherungsmitarbeiter die Prämien individuell kalkulieren? Wenn ja, wie groß ist deren Spielraum? Wäre es besser, wenn ich ein wesntlich günstigeres Vergleichsangebot einer anderen Versicherung hätte?

Übrigens die Typklassen haben sich lt.neuem Versicherungsschein nicht geändert, es wurde einfach ein Zuschlag berechnet (sowohl in Haftpflicht als auch in Vollkasko).

Gruß

Hans56

Die Tarife sind grundsätzlich unternehmensindividuell kalkuliert. Die Grundlage ist aber bei allen die Gleiche, nämlich die vom GDV ermittelten Schadensätze. Für Tuningfahrzeuge gibt es keine eigenen Typklassen, sondern hier beurteilt die Gesellschaft, ob der Schadenbedarf durch die Tuningmassnahme steigen wird. I.d.R. steigt natürlich durch die gestiegene Leistung auch der Schadenbedarf, also muss dieser durch einen Prämienzuschlag wieder ausgeglichen werden. Aber wie schon geschrieben, hast Du ein Kündigungsrecht, wenn Dein Unternehmen die Prämie um mehr als 10% erhöht und sie schon das neue VVG auf den Bestand anwenden. Sollten Sie es nicht tun, dann kann Sie eigentlich nur den Vertrag kündigen. Dieses müssen sie allerdings innerhalb eines Monats nach Kenntnis der Gefahrerhöhung tun.

Aber nochmals empfehle ich da einfach mal anzurufen.

Ich würde die Versicherung wechseln,nach meinem Tuning mußte ich damals keinen Cent mehr bezahlen.

Wie sieht das denn aus, wenn ein guter 5-stelliger Betrag nur in optisches Styling gesteckt wird?? Geht der Beitrag dann durch die Wertsteigerung auch hoch, oder muss man dies nur lediglich melden z.B. mit einem Wertgutachten??

Zitat:

Original geschrieben von Maxximus77

Wie sieht das denn aus, wenn ein guter 5-stelliger Betrag nur in optisches Styling gesteckt wird?? Geht der Beitrag dann durch die Wertsteigerung auch hoch, oder muss man dies nur lediglich melden z.B. mit einem Wertgutachten??

Schau doch mal in Deinen Vertrag, vielleicht staht da was drin.

 

Bei mir heißts da glaub ich, dass nachträglich angebrachte Zubehörteile bis 5.000,-€ mitversichert sind.

Zitat:

Original geschrieben von TDIfelix

Zitat:

Original geschrieben von Maxximus77

Wie sieht das denn aus, wenn ein guter 5-stelliger Betrag nur in optisches Styling gesteckt wird?? Geht der Beitrag dann durch die Wertsteigerung auch hoch, oder muss man dies nur lediglich melden z.B. mit einem Wertgutachten??

Schau doch mal in Deinen Vertrag, vielleicht staht da was drin.

 

Bei mir heißts da glaub ich, dass nachträglich angebrachte Zubehörteile bis 5.000,-€ mitversichert sind.

Hier mal ein ganz gutes Beispiel (letzten beiden Seiten), was generell mitversichert ist, was begrenzt mitversichert ist und was auch nicht gegen Zuschlag versichert werden kann. Natürlich kann es von Gesellschaft zu Gesellschaft differieren, aber i.d.R. dürften die Unterschiede nicht sonderlich groß sein.

Zitat:

Original geschrieben von MdN

Zitat:

Original geschrieben von TDIfelix

 

 

Schau doch mal in Deinen Vertrag, vielleicht staht da was drin.

 

Bei mir heißts da glaub ich, dass nachträglich angebrachte Zubehörteile bis 5.000,-€ mitversichert sind.

 

 

Hier mal ein ganz gutes Beispiel (letzten beiden Seiten), was generell mitversichert ist, was begrenzt mitversichert ist und was auch nicht gegen Zuschlag versichert werden kann. Natürlich kann es von Gesellschaft zu Gesellschaft differieren, aber i.d.R. dürften die Unterschiede nicht sonderlich groß sein.

 

Des is ja mal interessant.

 

Besten Dank!

am 22. Januar 2008 um 14:24

Zitat:

Original geschrieben von Hans56

Können die Versicherungsmitarbeiter die Prämien individuell kalkulieren? Wenn ja, wie groß ist deren Spielraum? Wäre es besser, wenn ich ein wesntlich günstigeres Vergleichsangebot einer anderen Versicherung hätte?

zur 1. Frage: In Grenzen ja. Versicherungsvertreter haben da z.B. die beliebte Konstruktion "Gruppentarife". Um Zweifler zu beeindrucken, können die immer noch nach eigenem Ermessen und ohne zentrale Prüfung nochmal das ein oder andere Merkmal vergeben, das dir noch ein paar Prozente bringt, das kommt beim Kunden immer gut an. So kann das auch der Mensch am Telefon, wird das aber natürlich nicht freudig und sofort anbieten. Wie hoch der Spielraum denn tatsächlich ist, gilt es durch Verhandlung herauszufinden. Ich behaupte mal, dass im klassischen Versicherungsgeschäft (also nicht Direktversicherer) 5% problemlos und 10-15% mit Feilschen möglich sind. Und zum Feilschen gehört auch (3. Frage) ein bis zwei Alternativangebot von anderen Versicherungen. Und wenn die halt billiger sind, und deine bisherige Versicherung sich sperrt - na dann wechselst du halt, ist kein großer Aufwand.

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