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Kann ich, wenn ich ein Auto an einen Händler verkaufe einen eigenen Vertrag machen?

Themenstarteram 16. März 2018 um 7:36

Hallo, bin neu hier und ich habe ein Problem.

Ich will mein Auto verkaufen, ein Händler hat, leider wie so oft einen Online Vertag gemacht mit mir.

Nicht so wild, nur den Vertrag des Händlers, finde ich zu kurz.

Ich kann nichts extra eintragen, sowie eben vor Schäden oder andere dinge.

Kann ich mir einen Vertrag z.B. von Staples besorgen und verlangen das der genommen wird?

Bitte um Antwort da es am Samstag über die Bühne geht.

Danke schon mal an alle die mir Mut machen.

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11 Antworten

Verkaufst du das Fahrzeug online ohne Besichtung etc?

Du musst garnichts, da du ja verkaufen willst und kannst selbst die Bedingungen stellen. Ob der Händler drauf eingeht, ist dann seine eigene Sache.

Warum soll es unbedingt Samstag sein? Was ist das denn bitte überhaupt für ein Händler? Geht es um Inzahlungnahme?

Themenstarteram 16. März 2018 um 8:07

Danke für die schnelle Antwort. Ich habe das Auto in Mobile.de reingesetzt, nach 2 Sekunden bekam ich einen Anruf.

Ich habe nichts zugesagt, aber die Daten schon preisgegeben. und er hat mich auf seiner online Seite einloggen lassen, ob die Daten richtig sind, Ich sagte wieder ich möchte mich noch nicht festlegen. Ich würde mich melden.

Aber ich habe nur das ich auf die Seite ging den Kaufvertrag schon fest gemacht, Anwalt hat es mir auch nicht anders gesagt. Der Vertrag des Händlers ist aber sehr kurz und ohne das ich Schäden oder andere dinge einfügen kann.

Genauso will ich auch die Daten der Abhollenden Person habe wie Personalausweis und so weiter.

Am Samstag will er nun kommen, besser einer seiner Mitarbeiter. Ich habe den Wagen heute abgemeldet.

Wichtig ist mir das ich alles in einen Kaufvertrag einfügen kann. ohne das es auf einmal heißt, dieses und jenes ist nicht in Ordnung. sonst kann er ja alles was nicht im Vertrag steht. als Ersatz fordern.

Nein es ist keine Inzahlungnahmen.

Themenstarteram 16. März 2018 um 8:16

Ich habe auch schon im Internet über diesen Händler einiges gelesen.

Leider wie ich schon geschrieben habe, hatte ich nicht die Ahnung, dass sowas auch mit nur einen Klick geht, eine Masche die heut zu Tage leider normal ist.

er hat mir auch die Bestätigung geschickt das er das Auto für meinen Preis Ankauft.

Im Internet habe ich aber gelesen die machen das Auto so schlecht und versuchen den Preis zu drücken, was für mich nicht in frage kommt.

deswegen will ich wissen ob ich einen eigenen Vertrag machen kann, wo ich alles eintragen kann.

Wenn du seinen Kaufvertrag bereits bestätigt hast (was tatsächlich alleine über Mail machbar ist), dann hast du voreilig gehandelt und kannst das Pech haben, dass der Mitarbeiter dann noch einiges an Mangeln findet und dir das ganze schlechtreden will.

Ich würde einen Zettel vorbeireiten, wo alle dir bekannten Mängel und anmerkungen drauf stehen und diesen auf dem Kaufvertrag vermerken und dir schriftlich den erhalt bestätigen lassen, inkl. Kopie für dich mit seiner Unterschrift. Sowas wie ein Übergabeprotokoll mit den Daten des Abholers sollte auf jeden Fall drinne sein.

Sollte der Vertrag noch nicht zustande gekommen sein, dann würde ich sowas das nicht machen und mich auf sowas nicht einlassen.

Für nähere Tipps fehlt dann leider der genau Ablauf und Wortlaut.

Themenstarteram 16. März 2018 um 8:40

Ich habe mich über einen Anwalt erkundigt, Der Vertrag ist leider Rechtskräftig.

Am Telefon habe ich die beiden Schäden links und rechts erwähnt, auch in der Anzeige preis gegeben.

Der Anwalt sagte auch das ich nicht vergessen soll alles unter Zeugen abzuwickeln.

Der wichtigste Text soll lauten. **Dem alter entsprechende Gebrauchsspuren***

Das ist die übliche Abzocker Masche, die man hier schon hunderte Male gelesen hat. Entweder er kommt vorbei und wird den Preis runterhandeln, weil dies und das entdeckt wird oder was noch viel schlimmer ist, er kommt gar nicht vorbei und meldet sich nicht mehr. Du hast den Wagen schon abgemeldet und kannst den so nicht mehr weiterverkaufen (keine Probefahrt mehr möglich). Und falls Du ihn verkaufst meldet sich der erste Händler wieder und will den Wagen abholen, jedoch hast Du den schon anderwärtig verkauft und schwupps droht er mit Anwalt etc. pp..

Also kannst Du Dich schon mal auf viel Stress und noch mehr Stress einstellen ;)

Der Kaufvertrag ist zwar zustande gekommen aber es wurde ja noch nix gezahlt. Er wurde also noch nicht vollzogen. Da der Vertrag bereits geschlossen wurde sind andererseits auch keine weiteren Preisverhandlungen möglich. Fängt er an zu handeln, ist der Vertrag in dem Moment nicht mehr gülltig und Du bist raus. Der Vertrag sagt ja im Prinzip aus: Der Käufer kauft dieses Auto mit den bekannten Mängeln (wie gesehen) zu dem festgelegten Preis. Stimmt ein Faktor davon nicht mehr (Stichwort Preisverhandlung) ist der Vertrag hinfällig. Ihr müßt euch neu einigen und somit ein neuer Kaufvertrag. War schon im wilden Westen beim Pferdehandel so: Nach dem finalen Handschlag galt der Gaul als zu dem Preis gekauft. Fing der Käufer danach an zu mäkeln gabs den Gaul nicht oder eben zum vorher vereinbarten Preis.

Wenn der Händler bzw. Mitarbeiter garnicht kommt mußt Du ihm nur eine "angemessene" Nachfrist setzten (am besten schriftlich (Per Mail mit Nachweis). Läßt er die verstreichen ist der Vertrag ebenfalls hinfällig.

Das einzig blöde ist natürlich die Abmeldung. Probefahrt ist so nicht mehr oder schwer möglich. höchstens wenn Du nen großen Hof hast.

Achja: Wenn denn jemand kommt solltest Du nicht allein sein Zahlung nur gegen bar (vieleicht noch son Teststift oder kleines Gerät besorgen was das Geld prüft)

Zitat:

@StephanRE schrieb am 16. März 2018 um 11:39:00 Uhr:

Der Kaufvertrag ist zwar zustande gekommen aber es wurde ja noch nix gezahlt. Er wurde also noch nicht vollzogen. Da der Vertrag bereits geschlossen wurde sind andererseits auch keine weiteren Preisverhandlungen möglich. Fängt er an zu handeln, ist der Vertrag in dem Moment nicht mehr gülltig und Du bist raus. Der Vertrag sagt ja im Prinzip aus: Der Käufer kauft dieses Auto mit den bekannten Mängeln (wie gesehen) zu dem festgelegten Preis. Stimmt ein Faktor davon nicht mehr (Stichwort Preisverhandlung) ist der Vertrag hinfällig. Ihr müßt euch neu einigen und somit ein neuer Kaufvertrag. War schon im wilden Westen beim Pferdehandel so: Nach dem finalen Handschlag galt der Gaul als zu dem Preis gekauft. Fing der Käufer danach an zu mäkeln gabs den Gaul nicht oder eben zum vorher vereinbarten Preis.

Das dürfte nicht ganz richtig sein.

Der Trick beruht ja darauf, dass dem Verkäufer ein Kaufvertrag mit abschließender Beschreibung und ohne Gewährleistungsausschluss "untergejubelt" wird.

Vor Ort werden dann Mängel gefunden oder herbeigeredet und der Verkäufer mit Schadensersatzforderungen konfrontiert um sodann über eine angemessene Minderung zu diskutieren.

 

Und wenn die zu zweit kommen, schüttet auch noch einer von Beiden Öl über den Motor (wie hier schon berichtet wurde). Leute macht doch nicht alles übers Internet - insbesondere keine Verträge mit unbekannten Firmen oder Personen.

2 Jahre später ist aber dieses Problem sicher ausgestanden. Außerdem werden diese Praktiken parallel in zwei anderen Threads diskutiert.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 24. Januar 2020 um 12:35:22 Uhr:

2 Jahre später ist aber dieses Problem sicher ausgestanden. Außerdem werden diese Praktiken parallel in zwei anderen Threads diskutiert.

huch... mea culpa. Ich hatte das Datum nicht gesehen. Bitte wieder Erde drüber

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