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Kann kein Anschlussgarantie abschließen
Hi, da mein Atuo nächsten Monat 2 Jahre alt wird, hatte ich mir gedacht die von Opel angebotene Anschlussgarantie abzuschließen... Doch der nette Herr beim OH meinte, da ich das Auto von einem freien Händler sprich, nicht beim "Opel Staiger" gekauft habe, darf er keine Anschlussgarantie mehr abschließen
Also muss ich jetzt wohl an einen freien Anbieter wechseln...
Hat einer von euch da Erfahrungen mit? DEVK hab ich mir jetzt mal ausrechnen lassen, die kostet mich 20,93€ im Monat... Aber zahlen solche Versicherungen dann auch wirklich wenn was ist? Oder streiten die sich da dann raus, wenn se kein Bock haben zu zahlen?
Wär nett, wenn mir da jemand ein paar Tipps geben könnte, da mir die Anschlussgarantie doch sehr wichtig ist, gerade wegen Drallklappen und AGR...
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26 Antworten
Ich kann Dir da nur mal raten, bei einem anderen OH nachzufragen.
..............kostet allerdings schon satte 460.-€ für 2 weitere Jahre.
edit
hab Dir ´ne Nachricht zukommen lassen !
Und du musst eine Inspektion bei dem OH gemacht haben oder eine TüV abnahme bei dem OH.
Weniger als 120.000km und 5Jahre oder sowas.
Gruß Benny
Zitat:
Original geschrieben von brausebruno
Ich kann Dir da nur mal raten, bei einem anderen OH nachzufragen.
..............kostet allerdings schon satte 460.-€ für 2 weitere Jahre.
edit
hab Dir ´ne Nachricht zukommen lassen !
Ok, ist erst einmal ein strammer Tarif, aber....... wenn ich dran erinnere das die Reparatur derLiMa ca 700.-€ kostet, AGR Ventil ca 250.-€, Drallklappen ca1200.-€, CIM ca 600-€ dann relativiert sich das recht schnell.
Aber vorher in den Versicherungsbedingungen nachschauen WAS alles Versichert ist, wieviel Zuzahlung bis zu welchem KM Stand gemacht werden müssen, und welche Bedingungen bezüglich Inspektion und Reparaturen
gestellt werden.
Ich habe meinen Vectra auch nicht beim Opelhändler gekauft. Dennoch wurde mir die Standard-Anschlußgarantie der CarGarantie (d. h. nicht die Kompaktgarantie) von diversen Opel-Händlern angeboten, zu unterschiedlichen Preisen, aber nie über den auf der Opel-Website angegebenen.
Bei keinem der Opel-Händler hatte ich zuvor eine Inspektion oder irgendwas anderes machen lassen. Voraussetzung war jedoch, wenn ich mich recht erinnere: Nicht-Überschreiten einer gewissen Maximalkilometerzahl; fällige Inspektionen beim Opel-Händler durchgeführt; Abschluß rechtzeitig vor Ablauf der Herstellergarantie.
Wenn sich der Opel-Händler ermitteln läßt, der das Auto als Neuwagen an den ersten Halter verkauft hat, würde ich auch bei diesem nachfragen, selbst wenn er weit entfernt sein sollte. Eines der besseren und selbstverständlichsten Angebote in meinem Fall kam vom Erstverkäufer.
´ne CG-Gebrauchtwagenanschlußgarantie hatte ich im vierten und fünften Jahr. Diese hätte Drallklappen und AGR nicht übernommen. Man muss das Kleingedruckte lesen.
Für das sechste Jahr habe ich nun über den FOH beim Volkswagen Versicherungsdienst (VVD) als Quereinsteiger abgeschlossen, da dieser mit CG nicht mehr zusammenarbeitet. Kostet zwar die Kleinigkeit von 333,- EUR, dafür deckt die "PerfectCar Pro" genannte Versicherung alle Schäden außer Verschleiß. Eine mit der alten CG vergleichbare "PerfectCar" hätte 280 EUR gekostet, da war die Entscheidung einfach.
Zum Glück hatte ich drei Wochen vorher die HU, sodaß keine erneute Durchsicht fällig wurde. Neuabschluß oder Verlängerung ist limitiert bis zu sechs Jahre, ich kann sie also nächstes Jahr gerade so nochmal verlängern.
Die von Opel angebotene Anschlussgarantie kann man abschließen, solange das Auto innerhalb der Garantiezeit ist. Also vor Ablauf von 2 Jahren nach Erstzulassung. Insofern erzählt der FOH Quatsch. Man sollte sich aber tatsächlich darüber im Klaren sein, daß diese Garantie bei Weitem nicht alle Teile beinhaltet.
Gruß
Achim
Es sollte unter normalen Umständen kein Problem geben eine Anschlußgarantie für Dein FZ zu erhalten .
........es gibt nur eine Ausnahme das die Fahrgestell-Nr. bei der CG gesperrt sein kann !!(irgent was mit Mietwagen im Internationalem Verkehr, ....oder so ähnlich)
....................warum auch immer , wäre jetzt zu kompliziert !!!
Der Herr meinte aber, dass er kein weitere Garantie abschließen darf, wären Vorgaben von Opel...
Ich kann ja mal noch in ein anderes Opelhaus gehen und da nachfragen.
Abgedeckt sind mechanische wie elektronische Teile die nicht zum Verschleiß gehören. Also sollte das AGR und die Drallklappen bzw. die Lima doch abgedeckt sein?! Ich hatte bis jetzt eine pfeifende Tür, ein Teilledersitz bei dem sich die Nähte gelöst haben und ein klappern in der Mittelkonsole, das wurde alles über die Garantie abgewickelt... Darum gehts mir, all das hätte sicher gut Geld gekostet ohne ne Garantie... Ich werd morgen mal in ein anderes Opelhaus gehen und dort noch einmal fragen.
Der ADAC bietet übrigends auch eine Anschlussgarantie.
Gruß Benny
Zitat:
Original geschrieben von Fzischke
Abgedeckt sind mechanische wie elektronische Teile die nicht zum Verschleiß gehören. Also sollte das AGR und die Drallklappen bzw. die Lima doch abgedeckt sein?! Ich hatte bis jetzt eine pfeifende Tür, ein Teilledersitz bei dem sich die Nähte gelöst haben und ein klappern in der Mittelkonsole, das wurde alles über die Garantie abgewickelt... Darum gehts mir, all das hätte sicher gut Geld gekostet ohne ne Garantie...
Die abgedeckten Baugruppen sind in der hier verlinkten Datei aufgelistet. Alles, was nicht explizit aufgelistet ist, ist nicht abgedeckt.
Bei den von Dir genannten Punkten (Pfeifen und Klappern, aufgelöste Nähte) würde ich befürchten, daß sich selbst stbufrabas "PerfectCar Pro"-Garantie auf Verschleiß berufen und die Übernahme ablehnen würde (sind das wirklich Dinge, die im Vergleich zu Motor-, Getriebe, Elektronik etc. teuer sind?)
Im Vergleich zum Motor getriebe etc. sind diese Sachen nicht teuer, da geb ich dir recht. Aber ein neuer Sitzbezug + demontage des alten Bezugs + montage des neuen Bezugs ist ganz sicher nicht billig!
Wenn ich genauer darüber nachdenke, kann ich mir gut vorstellen, dass das mit dem Bezug auch auf Kulanz getauscht wurde, genauso wie das Pfeifen. Hat mich bei der Reperatur nicht wirklich interessiert (hauptsache umsonst), das Klappern wurde über die Garantie abgewickelt.
Ok, hab mir das pdf File mal durchgelesen, mein Dicker erfüllt leider zwei der Bedinungen die dazu führen, dass die Anschlussgarantie nicht durchführbar ist. Zum einen, wars vor mir ein Mietwagen, und zum anderen hab ich jetzt 45000km drauf, 40000 ist Limit.
Also muss ich zu ner unabhängigen greifen
Zitat:
Original geschrieben von Fzischke
Zum einen, wars vor mir ein Mietwagen, und zum anderen hab ich jetzt 45000km drauf, 40000 ist Limit.
Laut dieser Antwort eines kompetenten Forenmitglieds auf diese Frage in dem schon oben verlinkten Anschlußgarantie-Thread sollte eine frühere Mietwagen-Nutzung kein Ausschlußkriterium sein, solange aktuell keine Mietwagennutzung mehr stattfindet (auch wenn das brausebrunos obiger Andeutung über möglicherweise gesperrte Fahrgestellnummern widerspricht).
Das hilft Dir aber leider wegen des Kilometerlimits auch nicht viel.
Zitat:
Original geschrieben von brausebruno
Ich kann Dir da nur mal raten, bei einem anderen OH nachzufragen.
..............kostet allerdings schon satte 460.-€ für 2 weitere Jahre.
edit
hab Dir ´ne Nachricht zukommen lassen !
Ist doch nicht wahr !
Ich zahlte 205 € für 2 Jahre für meinen Siggi.
Zitat:
Original geschrieben von Fzischke
Hi, da mein Atuo nächsten Monat 2 Jahre alt wird, hatte ich mir gedacht die von Opel angebotene Anschlussgarantie abzuschließen... Doch der nette Herr beim OH meinte, da ich das Auto von einem freien Händler sprich, nicht beim "Opel Staiger" gekauft habe, darf er keine Anschlussgarantie mehr abschließen
Der Händler erzählt Unsinn. Mach ihn auf die Garantie "OG05" aufmerksam.
http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=682011
Gruss
Jürgen