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Kann man Bußgeld erhalten, bei abgelaufenen TÜV wenn Privatgelände und kein Nummernschild?

Themenstarteram 3. August 2021 um 9:18

Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage:

Angenommen die HU eines Fahrzeugs ist längere Zeit abgelaufen (mehr als 1 Jahr) und das Fahrzeug steht zugelassen auf Privatgelände ohne Nummernschild ... ist es möglich, dass man trotzdem ein Bußgeld bekommt?

Also gibt es eine Art Übrwachung in der Datenbank der Zulassungsstelle o.Ä. welche automatisiert, Fahrzeuge mit abgelaufenen HU's entdeckt?

Ich frage deshalb, weil ein Bekannter von mir seit längerer Zeit nicht dazu kommt seinen Youngtimer für den TÜV fertig zu reparieren und der TÜV derweil schon mehr als ein Jahr abgelaufen ist... Wir haben jetzt Sorge, dass er trotz seiner "Vorsichtmaßnahmen" ein Bußgeld bekommen könnte + Aufforderung zum Vorfahren.

Gibt es solch eine "EDV-Überwachung" oder kann man das Bußgeld nur bekommen, wenn Polizei oder Ordnungsamt persönlich das Nummernschild anschauen?

Viele Grüße und Danke!

Rapho

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25 Antworten

Natürlich ist das im System, wann ein Auto fällig zur HU ust.

Er wird irgendwann ein Bußgeld kriegen, wenn er den TÜV nicht erledigt.

Wenn er eh nicht fährt damit, warum meldet er das Fahrzeug nicht ab?

Sind doch unnütz Kosten für Steuern und Versicherung?

Relativ unwahrscheinlich. Bei mir im Landkreis kommt aus eigener Erfahrung nichts, auch wenn du mehrere Jahre überziehst.

Ich erinnere mich aber auch an einen Forumsbeitrag, in dem angeblich jemand aufgrund von EDV Daten eine Aufforderung zur Vorführung/Abmeldung von seinem Landratsamt bekommen hat.

 

Was spricht gegen abmelden?

Der Vorteil des Abmeldens ist, dass Du sogar im Zuge der Neuanmeldung legal zum TÜV fahren darfst.

Wenn die HU ein Jahr abgelaufen ist, brauchst Du bei einem angemeldeten Fahrzeugen ohnehin einen Trailer.

Zitat:

@RaphoZ schrieb am 3. August 2021 um 11:18:35 Uhr:

Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage:

Angenommen die HU eines Fahrzeugs ist längere Zeit abgelaufen (mehr als 1 Jahr) und das Fahrzeug steht zugelassen auf Privatgelände ohne Nummernschild ... ist es möglich, dass man trotzdem ein Bußgeld bekommt?

Also gibt es eine Art Übrwachung in der Datenbank der Zulassungsstelle o.Ä. welche automatisiert, Fahrzeuge mit abgelaufenen HU's entdeckt?

Ich frage deshalb, weil ein Bekannter von mir seit längerer Zeit nicht dazu kommt seinen Youngtimer für den TÜV fertig zu reparieren und der TÜV derweil schon mehr als ein Jahr abgelaufen ist... Wir haben jetzt Sorge, dass er trotz seiner "Vorsichtmaßnahmen" ein Bußgeld bekommen könnte + Aufforderung zum Vorfahren.

Gibt es solch eine "EDV-Überwachung" oder kann man das Bußgeld nur bekommen, wenn Polizei oder Ordnungsamt persönlich das Nummernschild anschauen?

Viele Grüße und Danke!

Rapho

Ich habe noch nie erlebt dass so etwas EDV mäßig in die Wege geleitet wird. Hier im Forum gibt es aber jemanden der das beruflich macht. Vielleicht kann er ja helfen. Ansonsten einfach mal beim Amt anrufen.

Aber ich bin davon überzeugt dass deine zweite Annahme zutrifft. Polizei oder Ordnungsamt muss tätig werden.

die HU-Daten werden nicht beim Verkehrsamt aktualisiert und nachgehalten. Das wäre ein komplett separater Verwaltungsprozess und würde im Endeffekt bedeuten, dass man die Plaketten am Auto nicht mehr bräuchte. Wenn das Auto keine Kennzeichen trägt, kann es auch nicht am Fahrzeug festgestellt werden. Damit sollte Dein Kumpel eigentlich safe sein.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 03. Aug. 2021 um 11:56:43 Uhr:

die HU-Daten werden nicht beim Verkehrsamt aktualisiert und nachgehalten. Das wäre ein komplett separater Verwaltungsprozess und würde im Endeffekt bedeuten, dass man die Plaketten am Auto nicht mehr bräuchte.

Kommt drauf an wie man das Kind nennt.

Es werden auf jeden Fall alle Daten im zentralen Verkehrsregister beim KBA gespeichert.

Incl. HU, Kilometerstand usw. Das muss jede Überwachungs ÜO bei jeder HU übermitteln.

Tatsächlich wären technisch gesehen die HU Plaketten überflüssig.

Das wird sicher auch eines Tages kommen.

 

Zur Frage des TE.

Ja, es ist eine OWI, nein es kann nicht so ohne Kennzeichen geahndet werden. Aufpassen:

Was heißt Privatgelände?

Kann da auch anderer Verkehr stattfinden?

Themenstarteram 3. August 2021 um 10:14

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

Also das Fahrzeug steht in einer privaten Garageneinfahrt (Privatgelände)

Also er hat das Fhz nicht abgemeldet, damit er noch zum TÜV fahren kann damit. Dass man zum Zwecke der erneuten Anmeldung zum TÜV fahren darf wussten wir garnicht. Aber was würde passieren, wenn beim Vorfahren Mängel festgestellt werden? Dürfe man dann, ohne dass das Fahrzeug angemeldet ist wieder nach Hause fahren, reparieren und dann nochmal vorfahren zum TÜV? (das erscheint mir etwas grenzwertig)

Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen und bereits vorhandener Versicherung im Rahmen der Zulassung wären sogar erlaubt. Wenn man durchfällt, wird es grenzwertig.

Wenn beim angemeldeten Fahrzeug die HU ein Jahr abgelaufen ist, darf man damit ohnehin nicht mehr selber zum TÜV fahren. Da gibt es auch keine Ausnahmeregelung, wie bei Zulassung.

Wenn Du unterwegs einen Polizisten triffst und ihm sagst, Du willst zum TÜV, wird er vielleicht von einem Bußgeld absehen. Wenn Du dann durchfällst und angehalten wirst, ist es ein klarer Fall, also auch nicht besser, als abmelden.

Der einzige "Grund" das Fahrzeug angemeldet zu lassen ist ggfs. Reservierung der Kennzeichen oder Konservierung des Schadensfreiheitsrabatts. Bei letzterem kann man ggfs. mit der Versicherung sprechen.

am 3. August 2021 um 10:27

Wenn das Auto schon über ein Jahr steht, hat er wahrscheinlich schon soviel Steuer und Versicherung bezahlt, dass er sich davon auch rote Kennzeichen für die Fahrt zur nächsten HU leisten könnte.

Aber es war wohl nicht geplant oder abzusehen, dass das Auto so lange stehen würde.

Für rote Kennzeichen braucht man ja ein Gewerbe. Die Vermietung von roten Kennzeichen ist ja auch eher grenzwertig.

am 3. August 2021 um 11:09

Habe Kurzzeit- Kennzeichen gemeint, rot sind die seit x Jahren nicht mehr.

Zitat:

@Istefanos schrieb am 3. August 2021 um 12:24:15 Uhr:

Wenn beim angemeldeten Fahrzeug die HU ein Jahr abgelaufen ist, darf man damit ohnehin nicht mehr selber zum TÜV fahren.

Das ist übrigens falsch.

So lange die Zulassungsbehörde den Betrieb nicht untersagt, ist der Betrieb des Fahrzeugs nicht verboten.

Er erhöht lediglich das Risiko, dass die Fristüberschreitung entdeckt und damit geahndet wird.

Das Amt will ich sehen, die das Kfz einem Halter zuweisen ohne Schilder dran :).

Zumindest schrieb der TE das.

Ich könnte wetten, dass das oben in Nordfriesland kein Problem ist.

Zitat:

@hk_do schrieb am 3. August 2021 um 14:38:38 Uhr:

Zitat:

@Istefanos schrieb am 3. August 2021 um 12:24:15 Uhr:

Wenn beim angemeldeten Fahrzeug die HU ein Jahr abgelaufen ist, darf man damit ohnehin nicht mehr selber zum TÜV fahren.

Das ist übrigens falsch.

So lange die Zulassungsbehörde den Betrieb nicht untersagt, ist der Betrieb des Fahrzeugs nicht verboten.

Er erhöht lediglich das Risiko, dass die Fristüberschreitung entdeckt und damit geahndet wird.

Das ist zwar sachlich korrekt, aber ziemliche Haarspalterei. Hilft das dem TE?

Das Fahren zum TÜV ist eine Ordnungswidrigkeit. Der Besitz eines Fahrzeuges natürlich auch.

 

 

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