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Kann man diese Felgen ohne Bedenken kaufen?
Würde diese gerne für den Winter auf mein R machen, sind aber nicht original.
Ist mir eigentlich egal so lange die nicht gefährlich oder minderwertig sind
http://www.ebay.de/.../330909124451?pt=Auto_Felgen&hash=item4d0bb88763
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15 Antworten
abcd
Wenn es ein gültiges Gutachten für die Nachbauten gibt, sollten die Räder passen.
Eine TÜV-Abnahme ist bei ET 45 auf jeden Fall erforderlich.
Bedenken solltest du allerdings, falls VW gerichtlich dagegebn vorgeht und die Gutachten deswegen zurückgezogen werden, sind die Räder illegal.
ET 45?
Hat jemand Erfahrungen mit den Dingern?
Sorry, sowas käme mir niemals auf den .:R.
Erfahrungen? Nein, glücklicherweise. Und bei 8x18 ET45 statt 7,5x18 ET50 (OEM) ist das je nach gefahrenem Reifen grenzwertig. Eintragung (hat Eierlein2 ja bereits erwähnt) daher zwingend erforderlich.
Danke, kenne mich nur nicht so richtig aus mit den Bezeichnungen.
Was ist der Unterschied zu den normalen?
Gutachten ist doch schon mal dabei....
Zitat:
Was ist der Unterschied zu den normalen?
Stehen, mit gleicher Reifengröße, ca 13mm weiter nach außen.
Und das soll so sehr auffallen, das ich 1.000€ MEHR ausgebe?
Et 45 ist grade noch machbar, wenn die fuhre nicht zu tief liegt.
Und da die Räder laut Beschreibung über eine abe verfügen dürfte auch eine Eintragung (falls überhaupt erforderlich) kein Problem darstellen.
Ich hätte keinerlei Probleme damit, mir die Räder für den Winter zu kaufen.
Zitat:
eine Eintragung (falls überhaupt erforderlich)
Eine 'Eintragung' in die Fahrzeugpapiere ist normalerweise nicht erforderlich.
Aber: Bei ET 45 ist eine sofortige [TÜV, Dekra, …]-Abnahme fällig.
Der Abnahmebericht muss dann mitgeführt werden.
Es gelten natürlich nur die Auflagen des zugehörigen Radgutachtens.
Also: Vor der Montage das Gutachten lesen. (ABE [für das Rad als Rad] hat nichts mit TÜV-frei zu tun).
es wird schon seit Jahren nichts mehr in die Fzg. Papiere eingetragen, ausser nach einer evtl. Abnahme nach §19.2 ( früher Einzelabnahme §21), aber auch hier nur noch bei schwerwiegenden stark beeinflussenden Umbauten. Mit Teilegutachten, die heutige Zubehörfelgen zu weit über 90% besitzen, erfolgt i.d.R. eine Abnahme nach §19.3. Diese Prüfbescheinigung auch Anbaubescheinigung genannt wird im Fzg. mitgeführt und ist ein Bestandteil der Zulassungsbesch. Teil 1, was einer Eintragung nach uralten Vorgaben entspricht/gleich kommt. ABE´s in Verbindung mit einem Teilegutachten sofern es eine ABE geben sollte, sind nur bedingt Abnahme/Eintragungsfrei. Hier darf die Felge sowie Reifengröße meist nur geringfügig zur Serie abweichen. Bsp.: Serienber. ist ein 185er, wird auf der neuen Felge weiter genutzt und wäre eintragunsfrei (ABE ist mitzuführen), soll es ein 195er Reifen werden, kann eine Abnahme nötig sein und hier muß entsprechende Anbaubesch. mitgeführt werden.
Die Fzg. Papiere selbst bleiben heute meist Jungfräulich, was auch gewollt ist
Zitat:
Original geschrieben von zwei0
es wird schon seit Jahren nichts mehr in die Fzg. Papiere eingetragen, ausser nach einer evtl. Abnahme nach §19.2 ( früher Einzelabnahme §21), aber auch hier nur noch bei schwerwiegenden stark beeinflussenden Umbauten. Mit Teilegutachten, die heutige Zubehörfelgen zu weit über 90% besitzen, erfolgt i.d.R. eine Abnahme nach §19.3. Diese Prüfbescheinigung auch Anbaubescheinigung genannt wird im Fzg. mitgeführt und ist ein Bestandteil der Zulassungsbesch. Teil 1, was einer Eintragung nach uralten Vorgaben entspricht/gleich kommt. ABE´s in Verbindung mit einem Teilegutachten sofern es eine ABE geben sollte, sind nur bedingt Abnahme/Eintragungsfrei. Hier darf die Felge sowie Reifengröße meist nur geringfügig zur Serie abweichen. Bsp.: Serienber. ist ein 185er, wird auf der neuen Felge weiter genutzt und wäre eintragunsfrei (ABE ist mitzuführen), soll es ein 195er Reifen werden, kann eine Abnahme nötig sein und hier muß entsprechende Anbaubesch. mitgeführt werden.
Die Fzg. Papiere selbst bleiben heute meist Jungfräulich, was auch gewollt ist
Da würde ich Dir gern mal meine Zul.Besch. I zeigen.
Eingetragen sind 8x18 ET45 OZ, KW DDC Fahrwerk (in Verbidung mit Rad/Reifen-Kombi) und IS-Racing BBK. Klar würde es zulassungsrechtlich auch genügen, dazu "nur" die Abnahmebescheinigungen und jeweils Teilegutachten/ABE mitzuführen. Aber da bräuchte ich ja ne Ringkladde im Handschuhfach. Also: einfach eintragen lassen und das Mitführen des ganzen Papierkrams ist nicht mehr nötig...
Abnahme und Eintragung wird insofern also gern synonym verwendet. Klar ist jedenfalls, dass 8x18 ET45 auf dem Golf nicht abnahme-/eintragungsfrei gefahren werden kann. Und so ein Billig-Imitat würde ich mir jedenfalls nicht ans Auto schrauben, egal was im Teilegutachten oder in der ABE steht. Festigkeitsgutachten werden ja nur einmal mit einem Begutachtungsstück erteilt und nicht mit laufender Produktion abgeglichen. (man korrigiere mich...)
Zitat:
Original geschrieben von maody66
Festigkeitsgutachten werden ja nur einmal mit einem Begutachtungsstück erteilt und nicht mit laufender Produktion abgeglichen. (man korrigiere mich...)
Das ist aber bei "orginalfelgen" auch nicht anders...
Zitat:
Original geschrieben von Ralle180
Zitat:
Original geschrieben von maody66
Festigkeitsgutachten werden ja nur einmal mit einem Begutachtungsstück erteilt und nicht mit laufender Produktion abgeglichen. (man korrigiere mich...)
Das ist aber bei "orginalfelgen" auch nicht anders...
Ralf, da habe ich aber Vetrauen in eine konstant gute Produktionsqualität. Genauso wie bei namhaften Aftersales-Produkten (wie z. B. OZ). Wo diese Billig-Imitate tatsächlich hergestellt werden (vermutlich China, irgendwo in einem Hinterhof) weiß ja keiner so genau. Und vor allem nicht wie. Ich habe da jedenfalls erhebliche Zweifel an der konstanten Materialgüte. Und wenn man liest, was manche für Schwierigkeiten mit den extrem günstigen Nachbauten haben... Schläge und nicht zu beseitigende Unwuchten sind da ja noch harmlos.
Gut, dass du als beispiel grade oz wählst.
Ich habe noch keine (teure) felge gefahren, die schneller krumm war als die oz damals auf meinem cali.