- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Kann man einen Falschparker risikolos vom Privatgrundstück abschleppen lassen?
Kann man einen Falschparker risikolos vom Privatgrundstück abschleppen lassen?
Hallo,
zu unserer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus gehört ein Parkplatz hinter dem Haus. Die Parkplätze sind nummeriert und an der Einfahrt steht ein großes Schild "Unbefugtes Parken verboten, es wird kostenpflichtig abgeschleppt usw, usw." Nun bin ich gerade von der Arbeit gekommen und es steht ein auswärtiges Kfz auf meinem Platz. Deswegen musste ich minutenlang einen Parkplatz an der Straße suchen. Anschließend habe ich ein Foto dem Platz und dem Falschparker angefertigt.
Im Web habe ich u. a. folgendes gefunden:
https://falschparkermelden.de/.../v1?...
Frage: wenn ich einen Abschleppdienst rufe und der Falschparker ist in der Zwischenzeit weggefahren, muss ich dann die Leerfahrt zahlen?
Gehe ich irgendein finanzielles oder rechtliches Risiko ein, wenn ich den Abschleppdienst rufe?
Für Antworten danke im Voraus
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 20. November 2020 um 18:24:51 Uhr:
Na klar. Du musst auch das Abschleppen erstmal bezahlen
Das ist so nicht richtig und zu pauschal.
Ich habe genau das gleiche Problem. Bei mir parkte jemand drei Tage durchgehend auf meinem Parkplatz. Da ist mir dann der Kragen geplatzt. Ich habe daraufhin über unsere, sehr bürgerfreundliche, Polizei den Tipp bekommen mal nach einem Unternehmen zu googlen was solche Probleme löst, mit den passenden Suchbegriffen. Er durfte mir natürlich keine Namen nennen aber man wird sehr schnell fündig.
Das Abschleppunternehmen welches ich dann bei mir in München kontaktierte teilte mir mit, das mir keinerlei Kosten entstehen, weder Anfahrt noch das Abschleppen, und sämtliche anfallenden Kosten werden dem Fahrzeughalter in Rechnung gestellt.
Sollte der Falschparker bis zum eintreffen des Abschleppdienstes weggefahren sein, entstehen hier auch keine Kosten für den Auftraggeber, also in dem Fall mir.
Bei mir war es nämlich so das nach dem Ordern des Abschleppers der Falschparker weg war. Ich hatte keinerlei Kosten, und dieses Unternehmen ist bei mir gespeichert.
Ähnliche Themen
143 Antworten
Das hilft auch:
Link entfernt, Moorteufelchen MT-Moderation
Na klar. Du musst auch das Abschleppen erstmal bezahlen
Zitat:
Das hilft auch:
Link entfernt, Moorteufelchen MT-Moderation
Klingt gut. Aber bei dem o. g. Link "falschparkermelden..." steht zusätzlich "...Verdienen Sie bis zu 40 Euro pro gemeldetem Falschparker..." !?
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 20. November 2020 um 18:24:51 Uhr:
Na klar. Du musst auch das Abschleppen erstmal bezahlen
D. h., ich muss warten, bis das Abschleppauto kommt und dann erst mal bezahlen, bevor der anfängt?
Kommt auf das Unternehmen an. Warten musst du ohnehin, schon um - falls der Falschparker wegfährt - zum einen dessen Personalien feststellen (oder Foto von ihm machen), ihn auf den schon gerufenen Abschlepper hinweisen und den wiederum abbestellen kannst.
Wie groß ist denn das MFH? Nicht dass du später hörst, du hättest doch bei den paar Parteien klingeln und fragen können. So hätte ich es gemacht, dahinter (=ihn zugeparkt) und mich dann durch geklingelt.
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 20. November 2020 um 18:24:51 Uhr:
Na klar. Du musst auch das Abschleppen erstmal bezahlen
Das ist so nicht richtig und zu pauschal.
Ich habe genau das gleiche Problem. Bei mir parkte jemand drei Tage durchgehend auf meinem Parkplatz. Da ist mir dann der Kragen geplatzt. Ich habe daraufhin über unsere, sehr bürgerfreundliche, Polizei den Tipp bekommen mal nach einem Unternehmen zu googlen was solche Probleme löst, mit den passenden Suchbegriffen. Er durfte mir natürlich keine Namen nennen aber man wird sehr schnell fündig.
Das Abschleppunternehmen welches ich dann bei mir in München kontaktierte teilte mir mit, das mir keinerlei Kosten entstehen, weder Anfahrt noch das Abschleppen, und sämtliche anfallenden Kosten werden dem Fahrzeughalter in Rechnung gestellt.
Sollte der Falschparker bis zum eintreffen des Abschleppdienstes weggefahren sein, entstehen hier auch keine Kosten für den Auftraggeber, also in dem Fall mir.
Bei mir war es nämlich so das nach dem Ordern des Abschleppers der Falschparker weg war. Ich hatte keinerlei Kosten, und dieses Unternehmen ist bei mir gespeichert.
Zitat:
@haritoba schrieb am 20. November 2020 um 19:09:09 Uhr:
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 20. November 2020 um 18:24:51 Uhr:
Na klar. Du musst auch das Abschleppen erstmal bezahlen
Das ist so nicht richtig und zu pauschal.
Ich habe genau das gleiche Problem. Bei mir parkte jemand drei Tage durchgehend auf meinem Parkplatz. Da ist mir dann der Kragen geplatzt. Ich habe daraufhin über unsere, sehr bürgerfreundliche, Polizei den Tipp bekommen mal nach einem Unternehmen zu googlen was solche Probleme löst, mit den passenden Suchbegriffen. Er durfte mir natürlich keine Namen nennen aber man wird sehr schnell fündig.
Das Abschleppunternehmen welches ich dann bei mir in München kontaktierte teilte mir mit, das mir keinerlei Kosten entstehen, weder Anfahrt noch das Abschleppen, und sämtliche anfallenden Kosten werden dem Fahrzeughalter in Rechnung gestellt.
Sollte der Falschparker bis zum eintreffen des Abschleppdienstes weggefahren sein, entstehen hier auch keine Kosten für den Auftraggeber, also in dem Fall mir.
Bei mir war es nämlich so das nach dem Ordern des Abschleppers der Falschparker weg war. Ich hatte keinerlei Kosten, und dieses Unternehmen ist bei mir gespeichert.
Und wer hat die Rechnung für die Leerfahrt bekommen?
Niemand. Das ist deren Risiko. Was mir auch so mitgeteilt wurde.
So agieren mittlerweile immer mehr Abschleppunternhemen, weil das Risiko einer Leerfahrt durchweg geringer ist als der Nutzen durch gewonnenes Neugeschäft.
Genau - so sehe ich das auch
Sollte öfters eine Fremdbelegung der reservierten Parkfläche vorkommen, muss eben eine Parkplatzsperre angebracht werden. Da erspart man sich auch so manchen Ärger.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 20. November 2020 um 18:53:03 Uhr:
.... So hätte ich es gemacht, dahinter (=ihn zugeparkt) und mich dann durch geklingelt.
Seil ran und den Allradler machen lassen ...
Risikolos kann man das nur tun, wenn der Abschlepper es so vereinbart wie es hier @maritoba schildert. Das muss allerdings nicht der Normalfall sein. Üblicherweise wird der Abschlepper den Auftraggeber als Schuldner seiner Dienstleistung in Anspruch nehmen, denke ich. Zwar hat man einen Regressanspruch gegen den Falschparker (wegen Besitzstörung), aber den muss man ja erstmal durchsetzen. Da ist immer ein Risiko...
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 20. November 2020 um 19:36:56 Uhr:
So agieren mittlerweile immer mehr Abschleppunternhemen, weil das Risiko einer Leerfahrt durchweg geringer ist als der Nutzen durch gewonnenes Neugeschäft.
Da kommt es wohl ganz stark darauf an, wo das ist. In M mag dieses Geschäftsmodell der Abschlepper dank reichlich "Kunden" funktionieren. Bei mir 30km weiter südlich wird der lokale Abschlepper erst ausrücken, wenn Du eine Kostenübernahmeerklärung abgibst. Und dann hast das Geschiss....