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Kann man einen Lkw besser besteuern ? oder andere vorteile nachteile ( Navara oder Ranger)

Ford Nutzfahrzeuge Taunus Transit 800
Themenstarteram 3. März 2009 um 5:56

Hi zusammen,

Ich habe nun die möglichkeit das Fahrzeug als Pkw oder als Lkw anzumelden nur welche option ist besser für jemanden der Gewerbe betreibt. Die versicherung schießt in die höhe wenn ich den als lkw anmelde wegen der Ladefläche die offen steht. Naja irgendwie weiss ich leider nicht welche teile ich habe wenn ich Ihn als LKW anmelde und welche steuervorteile ich habe . Hat da jemand information die mir helfen könnten =

vielen danke für eure antworten

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9 Antworten
am 3. März 2009 um 8:13

Hast du eine DK ,einzelkabine oder 3/4 ? Wenn das FA LKW Besteuerung anerkennt ist das sicher preiswerter.Versicherungstechnisch ist es eine Sache von guter Verhandlung-deinen Prozenten-und der richtigen Gesellschaft.Ein vernünftiger Vers.Makler kann das schnell ermitteln und das passende Angebot machen. Eine DK gibts eh nicht als LKW beim FA.Selbst nicht wenn du ein Gutachten hast, das die Ladefläche größer als Fahrgastraum ist (53% : 47%).Man hat mir erklärt wenn es mir nicht passt soll ich klagen. Davon laufen aber genug ,die man erst mal abwarten muß.

am 4. März 2009 um 7:27

Die Art der Anmeldung hat auf die Steuer keinen Einfluß. Auch wenn ein Pickup als LKW angemeldet ist, liegt es im Ermessen des jeweiligen Finanzamtes, ob es ihn als LKW oder PKW besteuert. D.h. mit einer PKW Anmeldung wird man garantiert als PKW besteuert, Versicvherung ist evtl. etwas günstiger. Bei einer LKW Anmeldung wird man relativ wahrscheinlich als PKW besteuert, es gibt aber auch noch genügend Pickups, die als LKW anerkannt sind, auch Doppelkabiner. In dem Fall ist die Steuer deutlich günstiger, man hat aber eben keine Garantie, ob man die auch kriegt, außer man fragt vorher beim freundlichen Finanzamt nach.

Einziger Nachteil der LKW Anmeldung ist - je nachdem wie einen das trifft - das Sonntagsfahrverbot mit Hänger.

am 5. Februar 2013 um 19:04

Zitat:

Original geschrieben von XLTRanger

Die Art der Anmeldung hat auf die Steuer keinen Einfluß. Auch wenn ein Pickup als LKW angemeldet ist, liegt es im Ermessen des jeweiligen Finanzamtes, ob es ihn als LKW oder PKW besteuert. D.h. mit einer PKW Anmeldung wird man garantiert als PKW besteuert, Versicvherung ist evtl. etwas günstiger. Bei einer LKW Anmeldung wird man relativ wahrscheinlich als PKW besteuert, es gibt aber auch noch genügend Pickups, die als LKW anerkannt sind, auch Doppelkabiner. In dem Fall ist die Steuer deutlich günstiger, man hat aber eben keine Garantie, ob man die auch kriegt, außer man fragt vorher beim freundlichen Finanzamt nach.

Einziger Nachteil der LKW Anmeldung ist - je nachdem wie einen das trifft - das Sonntagsfahrverbot mit Hänger.

Das Sonntagsfahrverbot besteht aber nur , wenn das Fahrzeug als Betriebsfahrzeug angemeldet wurde . Dann ist das ganze Gewerblich . Ist der Pickup aber privat ( also ganz normal ) angemeldet , dann darf ich auch Sonntags mit Anhänger fahren . Im Vordergrund steht immer die gewerblichkeit . Der Fiskus will damit verhindern , das auch Sonntags mit LKW's Geld verdient werden kann .

Zitat:

Original geschrieben von Rangermann

Das Sonntagsfahrverbot besteht aber nur , wenn das Fahrzeug als Betriebsfahrzeug angemeldet wurde . Dann ist das ganze Gewerblich . Ist der Pickup aber privat ( also ganz normal ) angemeldet , dann darf ich auch Sonntags mit Anhänger fahren . Im Vordergrund steht immer die gewerblichkeit . Der Fiskus will damit verhindern , das auch Sonntags mit LKW's Geld verdient werden kann .

Böse Falle!

Da möchte ich den Gesetzestext lesen, um das zu gleuben.

Das Sonntagsfahrverbot mit Anhänger gilt in D meines Wissens grundsätzlich immer, egal ob gewerblich oder privat und egal ob versteuert als PKW oder LKW. Wenn in der Zulassung LKW steht, darf sonntags kein Hänger dran, selbst wenn es ein Wohnmobil auf LKW Basis ist.

Einzige Ausnahme: In einigen Bundesländern werden Sportanhänger hinter LKW toleriert oder akzeptiert. Also Pferdehänger, Bootshänger, Campinghänger, ..... Eine bundesweite Regelung gibt es dafür meines Wissens auch 2013 noch nicht. Die Toleranz der Verkehrskontrolleure scheint aber größer zu werden. Wer sorgenfrei Hänger fahren will, sollte auf PKW Zulassung gehen.

 

Das Steuerthema ist absolut ätzend und zieht sich durch jedes Pickup Forum. Die Finanzämter entscheiden absolut willkürlich, im Schnitt: Einzelkabiner LKW, Doppelkabiner PKW und 1,5 Kabiner mal so und mal so, immer mehr PKW. Es gibt aber auch Finanzämter, die besteuern einen F350 Dually Doppelkabiner als LKW

Im Moment tut sich gerade was beim Besteuerungsverfahren, vermutlich wird da aber auch nichts günstigeres für Endverbraucher rauskommen.

 

Die Versicherung versichert immer als LKW, außer er ist als PKW zugelassen. Für Tarife muss man suchen und verhandeln. LKW Versicherungen werden günstiger, wenn die Zuladung über 1t beträgt. Das sollte man beim Kauf auch berücksichtigen.

Ich habe aus meinem 1,5 Cab Ranger, der vom FiAmt als PKW eingetuft wurde, durch Entfernen der Gurte und Sitze hinten einen 2 Sitzer gemacht, worauf ich die LKW Besteuerung bekam. Da ich meist eine Wohnkabine spazieren fahre, ist er als Wohnmobil versichert, auch während ich ohne Kabine fahre.

Wenn ein LKW als PKW besteuert wird, gelten zur Berechnung der Steuer auch die Schadstoffabstufungen für PKW. Das kann zur weiteren Verteuerung führen.

 

Gruß, Bernhard

Zitat:

Original geschrieben von unpaved

Wenn in der Zulassung LKW steht, darf sonntags kein Hänger dran, selbst wenn es ein Wohnmobil auf LKW Basis ist.

Selbstverständlich darfst du mit einem Wohnmobil auf LKW-Basis sonntags fahren. Die Verwaltungsvorschrift zu § 30 StVO sagt unter Nr. 11:

Zitat:

Das Sonntagsfahrverbot gilt ebenfalls nicht für Kraftfahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar der Fahrzeuge gehören (z. B. Ausstellungs-, Filmfahrzeuge).

Genau das ist aber bei einem Wohnmobil der Fall. Da also das Wohnmobil auf LKW-Basis nicht unter das Sonntagsfahrverbot fällt ist es auch egal, ob ein Hänger dran ist oder nicht.

Hallo Chris,

Die Fahrerlaubnis am Sonntag mit normalem Hänger sehe ich nicht so eindeutig, solange in den Papieren auch "LKW" erscheint. Zum Beispiel LKW - Sonder KFZ Wohnmobil

Sporthänger sollten in den meisten Bundesländern toleriert werden. Aber wenn ich betroffen wäre, würde ich das vorher unbedingt mal mit einem Verkehrsrechtler klären und schriftlich mitühren.

 

Und wie ist es mit Tempo 60 außerhalb geschlossener Ortschaften?

"Sonstige Kfz" aller Tonnagen – z.B. Wohnmobile – sind bei Anhängerbetrieb auch weiterhin an das 60-km/h-Limit auf außerörtlichen Landstraßen gebunden."

http://verkehr.freepage.de/.../35t.htm

 

Gruß, Bernhard

Hallo Bernhard,

Zitat:

Die Fahrerlaubnis am Sonntag mit normalem Hänger sehe ich nicht so eindeutig, solange in den Papieren auch "LKW" erscheint. Zum Beispiel LKW - Sonder KFZ Wohnmobil

Diese Fahrzeugklasse gibt es nicht.

Es ist entweder ein "LKW" oder ein "SO.KFZ". Bei LKW wäre denkbar die Schlüsselnummer 0700 LKW...., wo dann die Zulassungsstelle "WOHNMOBIL" manuell einträgt. Das macht aber m.E. für den Fahrzeughalter keinen Sinn.

Normalerweise sollten also Wohnmobile auf LKW-Fahrgestellen als "SO.KFZ WOHNM.UEB.2,8T" (Schlüsselnummer 0500) eingetragen sein.

In diesem Fall fallen sie grundsätzlich nicht unter das Sonntagsfahrverbot, da dieses gem. § 30 Abs. 3 nur für LKW gilt. Wenn sie als 0700 LKW WOHNMOBIL geschlüsselt wären käme die Verwaltungsvorschrift zu § 30 Abs. 3 StVO zur Anwendung, welche in Satz 11 besagt:

Das Sonntagsfahrverbot gilt ebenfalls nicht für Kraftfahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar der Fahrzeuge gehören (z. B. Ausstellungs-, Filmfahrzeuge).

Zitat:

Aber wenn ich betroffen wäre, würde ich das vorher unbedingt mal mit einem Verkehrsrechtler klären und schriftlich mitühren.

Es kann sicherlich nicht schaden die VwV zu § 30 im Fahrzeug griffbereit zu haben :-)

Zitat:

Und wie ist es mit Tempo 60 außerhalb geschlossener Ortschaften?

"Sonstige Kfz" aller Tonnagen – z.B. Wohnmobile – sind bei Anhängerbetrieb auch weiterhin an das 60-km/h-Limit auf außerörtlichen Landstraßen gebunden."

http://verkehr.freepage.de/.../35t.htm

Da kommt es auf das Gewicht an.

WoMo bis 3,5 to, ohne Anhänger: Außerorts 100 km/h, auf Autobahnen keine Geschwindigkeitsbegrenzung

WoMo bis 3,5 to., mit Anhänger: Außerorts 80 km/h, auf Autobahnen 80 km/h, es sei denn der Anhänger hat eine 100er-Zulassung.

WoMo 3,5 to - 7,5 to, ohne Anhänger: Außerorts 80 km/h, auf Autobahnen 100 km/h

WoMo bis 3,5 to - 7,5 to, mit Anhänger: Außerorts 60 km/h, auf Autobahnen 80 km/h

 

Mal was anderes: Du hast irgendwo geschrieben, dass du einen Ranger mit einer leichten Wohnkabine fährst. Da ich auch mit sowas liebäugle (leichte Kabine wie bei ExKab, Fernweh-Mobil, Fink, Ortec, UroCamper - nicht die großen wie BiMobil, Tischer): Verrätst du mir was für eine Kabine du hast?

Gruß,

Christian

Hi Christian,

verrat ich gerne, einen Ranger 2AW 1,5 Cab, Rücksitze und Gurte hinten raus, als 2 Sitzer LKW nach Gewicht besteuert, zugelassen als LKW offen, versichert als Wohnmobil mit Übernahme des Rabatts aus der vorhergehenden Versicherung. Kabine und Fahrzeug sind auch bei separater Nutzung mit abgestellter Kabine versichert.

Die Kabine ist eine Four Wheel Wolf, gekauft bei wohnkabinencenter.de, Leergewicht 250kg, mit eigenem Ausbau knapp 500k, Höhe auf dem Ranger unter 2,10m, Breite 1,96m

Dank Popup System unterwegs sehr flach, verbrauchs- und mautfreundlich, aufgestellt enorm viel Platz innen, kein Vergleich mit Excab und co. Ein Aufstelldach hatten wir beim HZJ79 mit Innovation Campers Kabine und da ist der Platz innen schon sehr beschränkt. Wenn das Bett gemacht ist, bleibt unten kaum noch Freiraum. In meiner Four Wheel bleibt alles (Kühlschrank, Kocher, Spüle, Schränke voll erreichbar und nutzbar. Alle schweren Teile wie Batterien, Wassertanks, Kühlschrank usw sind vor der Hinterachse.

Der Innenausbau ist seit letztem Sommer fertig und Fahrzeug und Kabine haben sich im Urlaub auf diversen Gebirgspfaden in den Karpaten bestens bewährt. Dank der breiten Hecktür auch als Lastentransporter zu gebrauchen. Anhänger benötigen eine lange Deichsel wegen des Überhangs.

Bei weiteren Fragen schicke mir gerne eine PN.

 

Die Fahrzeugklasse LKW - So-KFZ Wohnmobil war bei meinem HZJ so eingetragen, ohne Schlüsselnummer und wurde vom FiAmt zum Anlass genommen, als Womo statt nach Gewicht zu besteuern.

 

Gruß, Bernhard

Danke Bernhard!

wohnkabinencenter.de ist bei mir fast um die Ecke, ich werd die mal auf dem Radar behalten.

(BTW: Bin nur auf der Suche nach Infos zum Ranger überhaupt auf diesen Thread gestoßen und natürlich happy, dass es auch andere Menschen gibt, die Ranger mit Wohnkabine für eine gute Idee halten).

Gruß,

Christian

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