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Kann man ohne grössere umbauten die 2te Nebelschlussleuchte in Betrieb nehmen??

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 28. Februar 2010 um 6:08

Hallo,

ich denke mal das schon eine Fassung für die Glühlampe verbaut ist oder?? Lampe rein und dannt funzt die ganze Sache mit dem Schalter der Nebelschlussleuchte oder??

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von golfcabriocarsten

[

Danke für deine Rechtslagendarstellung... darüber ist er sich sicher genauso bewusst wie ich..

aber es hat seine frage in keinsterweise beantwortet.

also.

es ist keine fassung verbaut.

man nehme eine blinkerfassung aus dem scheinwerfer vom golf4. (denn die passt genau da rein)

baut die verkleidung ab und macht ganz vorsichtig mit der bohrmaschine ein loch da wo die birne durch muss. danach birne mit golf 4 fassung einkleben, anklemmen und in die heckklappenverkleidung noch einen "TÜVausSchalter"

natürlich verweise ich nochmal darauf dass du das nicht darfst. böser junge..

Hier geht es nicht um böse Junge oder nicht, sondern der Wagen wird im Straßenverkehr betrieben und muss daher den Rechtsvorschriften entsprechen. Wenn man damit daheim am eigenen Grundstück herumfährt, dann kann man ja um- und einbauen was man möchte, aber hier werden andere Verkehrsteilnehmer geblendet und da hört für mich der Spass auf....

Das ist für mich ein ähnliches Thema wie manche glauben, dass sie günstig ein Xenon-Licht mit HID-Birnen in H7-Fassungen einbauen, sieht für manche vielleicht gut aus, hat aber im Straßenverkehr definitiv nichts verloren.

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63 Antworten
am 28. Februar 2010 um 6:47

Soweit ich weiß ist das doch garnicht erlaubt oder?

Zitat:

Original geschrieben von Schmulti

Soweit ich weiß ist das doch garnicht erlaubt oder?

Ja, soweit ich weiss ist der Abstand der beiden Leuchten zu gering, deshalb wurde der A6 auch nur mit einer bestückt. Eine reicht auch aus meiner Sicht um dann den folgenden Verkehr zu blenden, da viele immer wieder vergessen, dass man die Nebelschlussleuchte erst dann einschalten darf wenn die Sicht unter 50m liegt (das heisst dann auch Tempo max. 50km/h).

Zitat:

Original geschrieben von Hannes H.

Zitat:

Original geschrieben von Schmulti

Soweit ich weiß ist das doch garnicht erlaubt oder?

Ja, soweit ich weiss ist der Abstand der beiden Leuchten zu gering, deshalb wurde der A6 auch nur mit einer bestückt. Eine reicht auch aus meiner Sicht um dann den folgenden Verkehr zu blenden, da viele immer wieder vergessen, dass man die Nebelschlussleuchte erst dann einschalten darf wenn die Sicht unter 50m liegt (das heisst dann auch Tempo max. 50km/h).

Danke für deine Rechtslagendarstellung... darüber ist er sich sicher genauso bewusst wie ich..

aber es hat seine frage in keinsterweise beantwortet.

also.

es ist keine fassung verbaut.

man nehme eine blinkerfassung aus dem scheinwerfer vom golf4. (denn die passt genau da rein)

baut die verkleidung ab und macht ganz vorsichtig mit der bohrmaschine ein loch da wo die birne durch muss. danach birne mit golf 4 fassung einkleben, anklemmen und in die heckklappenverkleidung noch einen "TÜVausSchalter"

 

natürlich verweise ich nochmal darauf dass du das nicht darfst. böser junge..

 

Zitat:

Original geschrieben von golfcabriocarsten

[

Danke für deine Rechtslagendarstellung... darüber ist er sich sicher genauso bewusst wie ich..

aber es hat seine frage in keinsterweise beantwortet.

also.

es ist keine fassung verbaut.

man nehme eine blinkerfassung aus dem scheinwerfer vom golf4. (denn die passt genau da rein)

baut die verkleidung ab und macht ganz vorsichtig mit der bohrmaschine ein loch da wo die birne durch muss. danach birne mit golf 4 fassung einkleben, anklemmen und in die heckklappenverkleidung noch einen "TÜVausSchalter"

natürlich verweise ich nochmal darauf dass du das nicht darfst. böser junge..

Hier geht es nicht um böse Junge oder nicht, sondern der Wagen wird im Straßenverkehr betrieben und muss daher den Rechtsvorschriften entsprechen. Wenn man damit daheim am eigenen Grundstück herumfährt, dann kann man ja um- und einbauen was man möchte, aber hier werden andere Verkehrsteilnehmer geblendet und da hört für mich der Spass auf....

Das ist für mich ein ähnliches Thema wie manche glauben, dass sie günstig ein Xenon-Licht mit HID-Birnen in H7-Fassungen einbauen, sieht für manche vielleicht gut aus, hat aber im Straßenverkehr definitiv nichts verloren.

am 28. Februar 2010 um 8:06

Jap.Sehe ich genauso...

http://bundesrecht.juris.de/stvzo/__53d.html

Wer sagt denn, daß die 2. verboten ist?

grundsätzlich sehe ich das nicht anders, ABER:

mittlerweile darf jeder hersteller tausende led´s verbauen und bixenon, etc. da darf serienmässig mit abe geblendet werden ohne ende. ganz zu schweigen von den ganzen falsch eingestellten scheinwerfern. gibt ja regelmässig berichte in einschlägigen magazinen, die beleben, dass mindestens 30% aller autos mit falsch eingestellten scheinwerfern unterwegs sind. da kommts dann auf eine nebelleuchte mehr auch nicht drauf an.

mittlerweile ist ja auch erlaubt, die nebellichter vorne anzuschalten, wann man es für nötig hält. da reicht ein mini-regenschauer schon aus, damit der fahrer die einschalten darf. richtige regeln oder richtlinien dafür gibts nicht.

und nochwas: ich bin lieber von einer nebelleuchte geblendet, als dass vor mir einer dieser unzähligen selbstbauanhänger fährt, dessen rücklicht schwächer sit als das eines fahrrades. und die fahren alle mit tüv rum.

Ich hatte an meinem Vorgänger A6 auch die zweite Nebelschlussleuchte nachgerüstet.

Ich habe einfach die gleiche Fassung wie Links bestellt und sie eingebaut und mit Stromdieben das Kabel der Linken Leuchte angezapft.

Den Tüv hat das nie gestört. Auch habe ich kein Gesetzestext gefunden der das verbietet.

Wenn ich Zeit habe werde ich es auch bei meinem jetzigen wieder nachrüsten.

Mich würde mal interessieren wer eigentlich dieses Märchen aufgebracht hat das sowas nicht zulässig ist! In Deutschland ist es zulässig eine oder zwei Nebelschlußleuchten zu haben. Von einem Abstand zwischen zwei Nebelschlußleuchten steht nichts in der StVZO!

 

Bevor ich meinen Dicken gekauft habe war ich mal beim TÜV und hab genau diese Frage gestellt, wegen einem anderen Auto, als Antwort bekamm ich nur wenn es möglich ist warum nicht, laut StVZO ist es nicht verboten!

Ist ja eigentlich auch logisch, dass es nicht verboten ist!

Denn wenn die Leuchte Vorschriftsmaessig verwendet wird, d.h. erst ab Sichtweiten Ausserorts von unter 50m - wen soll sie dann da blenden? Niemand ! Exact, sie warnt nur die nachfolgenden Fahrzeuge, dass da was im Nebel fährt.

Wenn manche hier wüssten welche Schwergewichte des Forums die 2. Nebelschlussleuchte schon haben...Dottore hat sie auch und als er damals in dem betroffenen Fred antwortete und Hilfestellung leistete hat sich au keiner aufgeregt .

Also immermal locker bleiben ! ;)

am 28. Februar 2010 um 9:54

Was der einzelne macht is mir pupe...Ich vertrete nur meine meinung....Und die lautet das eine leuchte ausreichend ist.

Ausreichend ist eine Leuchte natürlich sonst wären ja ab Werk zwei verbaut! Da stimme ich Dir voll und ganz zu! Aber es spricht laut Gesetz nichts dagegen die zweite zu aktivieren!

am 28. Februar 2010 um 10:10

ich finde ja auch das leute mit falsch eingestelltem licht oder nachrüst"xeneon" blenden wie sau, aber hier mit irgendwelchen paragrafen zu antworten und zu sagen das es verboten ist finde ich Dämlich. das wurde nicht gefragt vom te. und hat hier nicht zu suchen. dazu kommt halt noch das es nciht verboten ist mit 2 nebelrückleuchten zu fahren, solange es im nebel unter 50 metern sichtweite ist. die alten bmw e34 haben auch alle 2 nebelrückleuchten.

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