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Kann man US-Rückleuchten ohne Probs benutzen ?

Themenstarteram 14. September 2006 um 20:57

Mahlzeit,

hab seit 2 Wochen einen Golf 4 und wollte mir die US-Rückleuchten einbauen. Hab jetzt auf www.ahw-shop.de gelesen, das die hier nichtzugelassen sind, weil kein E-Prüfzeichen. Das liegt doch an den rot leuchtenden Blinkern, oder ???

Kann man das Problem mit anderen (gelben leuchtenden) Birnen lösen ??

Sieht das dann so aus, wie ´s "erlaubt" ist ?

Hab in der Suchfunktion leider nix gefunden, wäre für Antworten oder einen entsprechenden Link dankbar.

Gruß

Bruno

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135 Antworten

Re: Kann man US-Rückleuchten ohne Probs benutzen ?

 

Zitat:

Original geschrieben von Bruno79

Kann man das Problem mit anderen (gelben leuchtenden) Birnen lösen ??

Nein. Die Leuchten haben keine Bauartzulassung (E-Prüfnummer) und dürfen daher im Geltungsbereich der StVZO nicht verwendet werden.

Kaufen, dranbauen und fertig!

Zitat:

Original geschrieben von EVO 5

Kaufen, dranbauen und fertig!

Echt toll und damit dann auch gleich Zulassung und Versicherungsschutz verlieren...

Zitat:

Original geschrieben von thommen

Echt toll und damit dann auch gleich Zulassung und Versicherungsschutz verlieren...

Ich glaub es gibt schlimmeres als die US-Leuchten.

am 14. September 2006 um 21:20

Zitat:

Ich glaub es gibt schlimmeres als die US-Leuchten.

Es gibt auch schlimmeres als ein bißchen schwanger...

Vielleicht ist die Betriebserlaubnis ja auch nur ein klein bißchen erloschen...

Zitat:

Original geschrieben von EVO 5

Ich glaub es gibt schlimmeres als die US-Leuchten.

naja, man bedenke nur:

Erlischen der BE des Autos, Verlust des versicherungsschutzes, Stilllegung des Autos durch TÜV oder Rennleitung, Hohe Kosten für wiederanmeldung und TÜV etc!

Ausserdem, bei einem nicht verschuldeten Unfall bekommt man trotzdem, sogar zurecht die Schuld zugesprochen! Egal wie und wo der Unfall passiert ist

Die eigene Versicherung wird dann zar wohl erst mal zahlen, sich aber jden Cent vom Versicherungsnehmer zurückholen!

Und so etwas kann schnell mal in die höhe gehen, wenn man mal die eventuell anfallenden Kosten in Betracht zieht (Krankentransport/Rettungswagen, OP-Kosten, Krankenhausaufenthalt, Rehakosten, Schmerzensgeldklagen, eventuelle Arbeitsunfähigkeitsrente etc)

Sicher, alles Extremfälle, aber möglich is das! Und mit einem Fehlevrhalten anderer im Strassenverkehr muss man immer rechnen!

Ausserdem, wenn die Rennleitung dir wirklich was will, kann sie bei so etwas auch vorsätzlichen Verstoss gegen §21 STVZO voraussetzen, sprich dadurch kann man im schlimmsten Fall seine Fahrerlaubnis auf dauer abgeben!

Wie gesagt, alles nur Extremstfälle, aber so was ist schon vorgekommen und kann immer wieder vorkommen...

Denke das muß jeder für sich entscheiden.

Weder dem TÜV noch der Polizei wird es auffallen.

Ich habe sie montiert und das ist auch gut so. :D

Themenstarteram 14. September 2006 um 21:24

Mir ging´s halt darum, das ich von der Polizei nicht wegen so nem kleinsch**ß von wegen roter Blinker angehalten werden will. Wenn die eh gelb blinken, sollte das doch kein Problem sein, oder?

Die vom Pacific ( ? ) sehen ja fast genauso aus. Und die wissen doch wahrscheinlich auch nicht, daß die kein E-Prüfzeichen haben ( hoffe ich zumindest ).

Kennt vielleicht einer ne gute Firma, die komplett Rote Rückleuchten herstellt? So als alternative, dachte ich.

Schonmal Danke für die bisherigen Antworten.

Zitat:

Original geschrieben von Bruno79

Mir ging´s halt darum, das ich von der Polizei nicht wegen so nem kleinsch**ß von wegen roter Blinker angehalten werden will.

Du wirst vielleicht nicht explizit wegen der Blinker angehalten. Die Manipulation könnte jedoch im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle auffallen. Die Folgen wären aber die Gleichen.

Zitat:

Original geschrieben von Doms golf

Denke das muß jeder für sich entscheiden.

Weder dem TÜV noch der Polizei wird es auffallen.

Ich habe sie montiert und das ist auch gut so. :D

naja dir fährt einer rein. Dann fählt auf das deine Rückleuchten nicht legal sind kannst dir ja denken was passiert und was deine Versicherung bei so einen Verhalten zu sagen versucht.

Zitat:

Original geschrieben von Doms golf

Ich habe sie montiert und das ist auch gut so. :D

Du kennst die Haltung des Forums dazu! Baus wieder aus, oder behalte so etwas lieber für dich ;)

manchmal ist es einfach besser man schweigt und geniesst, als wie das man hier auch noch Straftaten öffentlich zugibt, denn wie gesagt, wenn man dir was will, kann man das als Vorsätzliche Missachtung der STVZO auslegen, was somit als Straftat geahndet wird...

Zitat:

Original geschrieben von thommen

Du kennst die Haltung des Forums dazu! Baus wieder aus, oder behalte so etwas lieber für dich ;)

manchmal ist es einfach besser man schweigt und geniesst, als wie das man hier auch noch Straftaten öffentlich zugibt, denn wie gesagt, wenn man dir was will, kann man das als Vorsätzliche Missachtung der STVZO auslegen, was somit als Straftat geahndet wird...

Tut mir leid, kann deinen Meinung nicht ganz Teilen.

Bei allen Fragen zu den US Rückleuchten habe ich auch in meiner Antwort geschrieben, das sie kein E-Zeichen haben.

Bin außerdem nicht der einzigste hier im Forum der sie verbaut hat.

*gäähn*

ich werd mich nicht mehr zu dem thema äussern ausser:

was ist mit pacific leuchten ab werk ohne E-Zeichen?

wer ist der Buh-Mann?

-VW

oder der

-Halter

Zitat:

Original geschrieben von Dede13

*gäähn*

ich werd mich nicht mehr zu dem thema äussern ausser:

was ist mit pacific leuchten am werk ohne E-Zeichen?

wer ist der Buh-Mann?

-VW

oder der

-Halter

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