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Kann mich das meinen Führerschein kosten???

BMW 3er E36
Themenstarteram 21. Januar 2004 um 16:56

Hi!!

Ich habe gerade Post von der Polizei gekriegt!!

Da steht, dass ich am 17.1.2004 um 10:40 auf einer Landstraße auf ca. 10 km so nah auf meinen Vordermann aufgefahren währe, dass er mein Nummernschild nicht mehr erkennen konnte!!

Das Auto ist auf meinen Vater angemeldet und der Brief war direkt an mich gerichtet!! Wie können die dann mein Nummernschild wissen, wenn mans net sehen kann!! Das alles beruht auf den Zeugenaussagen, der des Ehepaars, das in dem vorderen Auto saß!!

Das ist erstens gelogen, zweitens wohnen die Leute im selben Dorf, wie ich und auf der selben Straße!!

Das klingt für mich nach verschwöhrung!! Das ist nicht (vor allem nicht in dem Ausmaß passiert!!)

Selbst wenn, wie poft passiert das, seid wann scheißt man dafür (quasi) Nachbarn an??

Wenn ich deswegen meinen Führerschein verliehre und das rauskommt, das die das schuld sind sorge ich dafür, dass die wegziehen können!! Die sind zugezoigen, ich wohne hier schonb immer!! Kann ich aufgrund von Zeugenaussagen, den Führerschein verliehren, bin jan noch in der Probezeit??

Hab das ganze direkt nachdem ichs gelesen hab, meinem Anwalt gegeben!!

Wäre toll, wenn mir jemand sagen könnte, was mir jetzt passieren kann!!

Gruß

Tommy

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36 Antworten

Würde erstmal das Photo anfordern, wenn man Dich

dann nicht richtig erkennen kann, kannst Du behaupten das mehrere Personen das Auto in Benutzung haben und Du bei Verwandten nicht zur

Aussage gezwungen werden kannst.

Schlimmstenfalls bekommst Du ein Fahrtenbuch, aber normalerweise erst bei Wiederholungsdelikten.

Gruß

Themenstarteram 21. Januar 2004 um 17:14

Es gibt kein Foto, denn die haben mich bei der Polizei angezeigt!! Kein Polizist hat das live gesehen, die behaupten das nur!!! Das kann doch eigentlich gar keine ernsthaften konsequenzen haben, sonst könnte ich ja anzeigen, wen ich will!!

Dann kann der mich vielleicht net leiden und macht sich dann dadurch Luft!!!

Danke für die schnelle Antwort!!

am 21. Januar 2004 um 17:17

ich denke mal du wirst dich dazu äußern müssen, das wars. Evt bekommste ne Geldstrafe...

Mach eine Gegenanzeige (wegen Behinderung o.ä.), notfalls ist Deine Oma

mitgefahren (saß auf dem Rücksitz :)).

Dann dürfte es sich um Aussage gegen Aussage

handeln ergo Verfahren wird eingestellt.

Beratschlage Dich aber erst mal mit dem Anwalt Deines Vertrauens.

Mit Einschalten eines Anwaltes hast du schon das richtige gemacht.

Was stimmt denn an der Sache nicht?Warst du an der Tatzeit garnicht da oder warst du da aber hast nicht gedrängelt?

was ich merkwürdig finde ist,daß DU direkt angeschrieben wurdest,obwohl du nicht der Halter des Wagens bist.

Normalerweise bekommt erst der Halter des Wagens ein Schreiben,indem er zur Sache Stellung nehmen soll.

Themenstarteram 21. Januar 2004 um 17:33

Achso!! Mein Anwalt hat gesagt, dass ich nur mit ihm zu der Anhörung gehen sollte!! Ich werde nichts zugeben, da nix gewesen!! Und wenn hat der mich auch genötigt!! In dem Protokoll steht, der andere Fahrer hätte mehrmals gebremst, um mich auf meinen zu geringen Abstand aufmerksam zu machen!! Bei AMS TV hab ich glaub ich bei den Fahrsicherheitdtipps mit Christian Danner (Halbgott am Lenkrad, da BMW- Rennfahrer) Man sollte, wenn ein jemand zu dicht auffährt Ruhe bewahren und auf KEINEN FALL BREMSEN, das man sich dabei auch einer Nötigung Strafbar macht!! Wnn das war ist, Zeige ich ihn auch an, sobald der Recht bekommt!! Und der braucht sich nicht mehr in Höngen (wo er und ich wohne) blicken zu lassen, da niemals jemand mehr mit ihm reden wird!! So einen äühnlichen Fall hatten wir schon mal, der Typ ist dann deswegen weggezogen!! Der Fall war zwar etwas schwerwiegender als meiner, aber das ist mir egal!!

Gruß

Tommy

ich denke mir mal wenn es keine fotos gibt dann brauchst du mit nihcts zu rechnen vielleicht mit einer geldstrafe wie jemand vor mir gesagt hat.

es gibt ja keine konkreten beweise das du das gewesen bist, ergo kann dir niemand was nachweisen.

wenn es also keine fotos gibt dann würde ich es noch nicht ein mal zugeben das du gefahren bist ;)

Waaaaaas ??? der hat noch zugegeben,daß er mehrmals vor dir auf der Landstraße grundlos gebremst hat und beschuldigt dich dann keinen Abstand gehalten zu haben?

Wenn das keine Nötigung ist was dann?

Themenstarteram 21. Januar 2004 um 17:44

An der "Tat" stimmt nicht:

 

Die ganze Strecke zu Dicht aufgefahren!!

(Ich hatte mehr als die halbe Strecke GAR KEIN Auto vor mir)

Das ích so dicht aufgefahren wäre, dass man mein Kennzeichen net mehr sehen konnte!!

(Anscheinend hat er mein Kennzeichen ja wohl gesehen, weil er mich ja anzeigen konnte)

Das er und seine Frau die ganze Zeit Handzeichen gegeben hätten!!

(Wer gibt bitteschön Handzeichen, wenn jemand zu Dicht auffährt?? Und wenn ich die net gesehen habe, konnte ich auch nicht zu nah sein, logisch, oder???)

Das er um mich am zu nahen Auffahren zu hindern häufig gebremst hat!!

(Das wäre eine Nötigung!! Wenn er das gemacht hätte, wäre ich ja wohl aus trotz so nah aufgefahren, dass er mein ganzes Auto net mehr im Spiegel sieht!!)

Ach ich n´muss noch dazu sagen, dass der Geländewagen von dem immer so extrem Dreckig ist, dass es doof wäre sich dem auf weniger als 59m zu nähern, weil man sonst Wahrscheinlich direkt sein Auto putzen muss!!

Gruß

Tommy!!!

am 21. Januar 2004 um 17:58

Steht in dem Schreiben echt drin bzw. hat er bei der Polizei gesagt, dass er extra gebremst hat um dich auf den zu geringen sicherheitsabstand hinzuweisen??? wie dumm ist die person denn?

besuch den mal und zeig ihm das schreiben (speziell die stelle mit dem bremsen); dann lachst ihn aus und erzählst ihm, dass du acuh ne anzeige wegen nötigung machst!

Mal schaun wie schnell der die anzeige zurückzieht! :-)

Ansonsten steht Aussage gegen Aussage. Seine Frau zählt ja nicht wirklich, da sie leicht befangen ist.

am 21. Januar 2004 um 18:05

Es ist schon komisch dass du angeschrieben wirst und nicht dein Papa... Das kommt mir so vor als will dich jemand ärgern... hast du Feinde ;) ? Und du bist auch nicht so nach rangefahren???

Die Sache stinkt...

was ich mich frage:

muß die Polizei jede Anzeige bearbeiten ohne nachzudenken?

Da kommt einer,der zugibt jemanden durch absichtliches und grundlosen Abbremsen genötigt zu haben und zeigt ihn dann an wegen Drängelns!

Wenn seine Aussage( absichtlich grundlos mehrmals vor dir auf der Landstraße gebremst zu haben) von der Polizei protokolliert wurde,würde ich ihn an deiner Stelle wegen Nötigung anzeigen.Der hat ja schließlich dein dichtes Auffahren durch seine plötzlichen "Vollbremsungen" provoziert

Ich schätze ,daß du in der Sache nichts zu befürchten hast.

Themenstarteram 21. Januar 2004 um 18:47

Suuuuper!!

Jetzt bin ich beruhigt!!

Danke für die vielen Antworten?? Sprecht ihr aus Erfahrung??

Gruß Tommy

Zitat:

Original geschrieben von mr-raven

Mach eine Gegenanzeige (wegen Behinderung o.ä.), notfalls ist Deine Oma

mitgefahren (saß auf dem Rücksitz :)).

Dann dürfte es sich um Aussage gegen Aussage

handeln ergo Verfahren wird eingestellt.

Beratschlage Dich aber erst mal mit dem Anwalt Deines Vertrauens.

Wenn ich den Sachverhalt jetzt richtig verstanden habe und die Anzeige von privat und nicht von der Polizei aufgegeben wurde,ist das ganz genau richtig!

Obwohl ich eher Widerspruch einlegen würde, anstatt eine Gegenanzeige zu machen.Denn aus welchem Grund sollte man die gegnerische Partei anzeigen?Etwa aufgrund einer Nötigung durch bewusstes Herunterbremsen (erzieherische Maßnahme)?Ich denke das würde unter Umständen problematisch werden.Mit einem Widerspruch bist du aber auf der richtigen Seite,weil die gegnerische Partei daraufhin selbst zu ihrem Anwalt hin muss,um dich direkt anzuzeigen,weil somit nur noch eine Privatklage möglich ist und die Polizei sich erst wieder dafür interessiert,WENN die gegnerische Partei dich tatsächlich privat anzeigen und vor Gericht gewinnen würde.Aber dass jemand eine solche Klage bis vor Gericht verfolgt (und bei Niederlage die Gerichtskosten zu tragen hat),habe ich von den paar Malen,die ich von ähnlichen Fällen bereits gehört habe,noch kein Mal erlebt.

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