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Kann mit Führerschein anfangen yeah man :)

Themenstarteram 27. August 2013 um 16:25

Moin ich bin der Bolleck und ich bin in einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer. Ich bin jetzt schon im 2 Lehrjahr und ich darf jetzt mit den LKW Führerschein anfangen.

Wird es schwer den Führerschein zu machen ? Ist der Unterschied sehr groß Auto fahren = Lkw fahren?

Ich bin bis jetzt nur ein paar mal mit gefahren also habe ich echt noch keinen Plan

Beste Antwort im Thema
am 28. August 2013 um 15:45

Am besten mal BauerRolaf fragen, der hatte dieselben Fragen, den gleichen Schreibstil und müsste jetzt (ein Minimum an Wahrheitsgehalt seiner Beiträge vorausgesetzt) seinen Führerschein haben. ;)

Ihr werdet Euch sicher gut verstehen. :D

Falls Du kein Fake bist: Sorry. :)

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dann solltest du nicht auf die Strasse schauen sondern den kollegen sehr genau beobachten den was die an Handgriffen so verinnerlicht haben oder unbewusst machen , das lernt man sonst nur nach jahrelanger Erfahrung. Geh zur Fahrausbildung, lerne deine bögenm auch technik ist wichtig , frage deinen Chef ob er nicht einem kollegen erlauben würde Dir das rangieren auf dem Hof zu Zeigen und zu erlauben um mit den Abmessungen des Fahrzeuges besser zurechtzukommen.

Vorausgesetzt wenn dieser groß genug ist. Die Sicht in den Spiegeln ist sehr eingeschränkt und du mußt immer damit rechnen das deine gegenüber auf der Strasse volltrunken oder mit drogen vollgepumpt sind denn nur so überlebt man diesen Wahnsinn auf der Strasse. vorauschauendes Fahren und denken .. du mußt immer drei bis vierhundert Meter im Voraus Denken und handeln.

Truking ist eine andere Art des fahrens und alles geht subjektiv etwas langsammer , dabei darfst du nicht vergessen das die bewegte Masse drei bis fünfzehn so hoch ist wie in einem PKW , also immer schön langsamm nit den wilden pferden.. schneller wird man automatisch.. du mußt schneller denken und handeln denn Deine Bremswege sind beim LKW um ein vielfaches länger und die Risiken die kiste umzuwerfen ist auch nicht ohne .. also allgegenwärtig und dann ist richtig Geld in den Graben gesetzt.,

am 28. August 2013 um 15:45

Am besten mal BauerRolaf fragen, der hatte dieselben Fragen, den gleichen Schreibstil und müsste jetzt (ein Minimum an Wahrheitsgehalt seiner Beiträge vorausgesetzt) seinen Führerschein haben. ;)

Ihr werdet Euch sicher gut verstehen. :D

Falls Du kein Fake bist: Sorry. :)

Yeah man ey ober mega cool geiler hip hop gangster styl alda .......

 

 

:rolleyes:

Themenstarteram 28. August 2013 um 17:52

Es gibt nur ein Problem meine Firma möchte das ich eine " Vereinbarung " unterschreibe

Heute morgen kam mein Ausbilder zu mir und hat gesagt unterschreiben sie das mal.

Ich habe dann zu ihn gesagt ich muss mir das erstmal überlegen und ich hätte gerne eine Kopie davon !!

Die wollte er mir aber komischerweise zuerst nicht geben er meinte das müsste er noch mal mit seinen Chef besprechen. Ob er mir überhaupt eine Kopie geben darf....

Das hat mich schon stutzig gemacht

Naja jedenfalls musste ich dann zum Chef und der hat mir dann erklärt warum es so eine " Vereinbarung" gibt ( Auszubildende haben den Führerschein fertig gemacht und sind weg usw. )

- Die Vereinbarung -

- Ich müsste mich verpflichten die Ausbildung bei der Firma fertig zu machen darf also nicht die Ausbildung abbrechen oder die Ausbildungsstelle wechseln ^^ Ansonsten müsste ich den Führerschein zurückzahlen . Finde ich auch ok das sich die Firma absichern will aber jetzt kommts:

Verhaltensbedingt könnte mich der Arbeitgeber feuern und ich müsste dann den Führerschein zurückzahlen

z.b Ich bin Ende 3 Lehrjahr die Firma beschließt mich zu feuern und ich müsste dann den Führerschein bezahlen ???

- Und die Prüfung wird 1. Mal bezahlt danach müsste ich die ganzen Kosten tragen. Praktische Nachprüfung wäre sau teuer und ich wäre nicht der Erste der bei der Prüfung durchfallen würde

Wie woll ich sowas als Azubie bezahlen ?

Ich habe vorn bei der Ihk angerufen und das lustige ist.

Die Beraterin meinte das ich gar nicht sowas unterschreiben dürfte lol....

Sie meinte auch das die Firma die kosten für eine Nachprüfung übernehmen müsse

HILFEEEE was soll ich jetzt machen ?????

Themenstarteram 28. August 2013 um 17:54

Soll ich mal zu meiner Beraterin vom Arbeitsamt ?

Themenstarteram 29. August 2013 um 16:03

204 Aufrufe könnte mir mal bitte einer helfen...

Ich kann da nur sagen....

"Lehrjahre sind keine Herrenjahre!"

Auf eine Prüfung kann man sich vorbereiten... Haben andere auch schon geschafft... (man sollte sich halt am Abend vorher nicht volllaufen lasen)

Gruß

Themenstarteram 29. August 2013 um 16:52

Das weiß ich auch aber was wäre wenn.....

Hast du dir überhaupt die Vereinbarung durchgelesen wtf

wtf??? du willst hier hilfe!!??? und endest mit wtf!???

sei froh das du nicht in meinem (denn ich hab einen!) betrieb bist!!!!

Themenstarteram 30. August 2013 um 17:56

Ja ich möchte gerne bzw brauche Hilfe&Rat !

Aber könntest du mir kurz erklären was an wtf so schlimm ist ? WTF = What the Fu*k = Was zur Hölle?

- Ich wollte nur eine Meinung zur Vereinbarung hören und dann kommt

"Lehrjahre sind keine Herrenjahre!"

sei froh das du nicht in meinem (denn ich hab einen!) betrieb bist!!!!

Also wenn dich das Wort " wtf " schon so aufregt.............

am 31. August 2013 um 11:02

Verhaltensbedingt bedeutet: Kündigung aus wichtigem Grund. Ergo: So lange Du nicht besoffen Lkw fährst, auf Firmenkarte Dein Privatauto tankst oder Dir sonstwas zu Schulden kommen lässt, wirst Du in der Hinsicht kein Problem haben.

Du kannst jetzt ganz grosses Kino mit IHK, Justiz usw. veranstalten, damit die merken, dass der Wisch sittenwidrig ist (und dafür dann die beschissensten Touren in einem noch schlechteren Betriebsklima bekommen) - oder Du unterschreibst einfach und behältst im Hinterkopf, dass man diese Vereinbarung im Falle des Falles anfechten kann.

Rechtsschutzversicherung wäre natürlich von Vorteil, falls es irgendwann zur Sache geht.

Jetzt bleibt noch die Frage, warum Du Deine Frage nicht im Eingangsbeitrag gestellt hast, wenn sie Dir so wichtig ist...

Themenstarteram 31. August 2013 um 18:50

@wampe85 Wenn ich eventuell eine Nachprüfung machen müsste woher soll ich das Geld nehmen ?

Ausbildungsgehalt ist echt wenig und meine Eltern haben auch kein Geld

versuch es mit "Sparen"

die andern mussten sich auch das Geld verdienen,

um sich den Führerschein leisten zu können.

Ich versuche es mal "einfach" und "ohne Paragrafen".

In Deinem Ausbildungsberuf ist es ein zentraler Bestandteil, das sichere Führen eines Nutzfahrzeugs im Strassenverkehr zu lernen. Zur korrekten Durchführung der Ausbildung bedarf es also eines Führerscheins. Dieser gehört somit zur Ausbildung. So weit ganz einfach, oder?

Da der Führerschein zur Ausbildung gehört, kann keiner vom Azubi verlangen, dass dieser den in irgendeiner Form und Weise selbst bezahlt. Alles andere ist sittenwidrig. Die können höchstens jemanden einstellen, der den CE-Schein schon hat, das ist dann etwas völlig anderes.

Von einer Zahnmedizinischen Fachangestellten in Ausbildung wird auch nicht verlangt, dass sie den Röntgenschein schon mitbringt.

Was jetzt Dein weiteres Verhalten betrifft, hast Du mehrere Möglichkeiten.

1. Zur IHK rennen, Gespräch mit Ausbildungsberater und Fuhrparkleiter vereinbaren und darauf hoffen, dass die Firma einsieht, dass der Wisch Blödsinn ist.

2. Unterschreiben, Führerschein machen, im Falle der wiederholten Prüfung Ratenzahlung vereinbaren und sofort die Schlichtungsstelle der IHK anrufen, alternativ (oder ggf. in Folge) prozessieren.

3. Unterschreiben, dem Fahrlehrer erzählen, was Sache ist und Dich erst zur Prüfung anmelden lassen, wenn Du sicher bist, dass Du sie bestehst. Ist die teuerste Variante für die Firma, aber die sittenwidrige Vereinbarung kommt gar nicht erst zur Geltung.

Ich persönlich würde #3 wählen.

Und Du solltest Dir darüber im Klaren sein, dass der wichtigste Inhalt der BKF-Ausbildung der ist, sich nicht jeden Scheiss gefallen zu lassen.

Meine erste Firma hat kurz vor meiner Kündigung noch ganz andere Einschüchterungsversuche unternommen - dagegen ist Deine Vereinbarung ziemlich harmlos. ;)

Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar, ich gebe lediglich meine persönlichen Ansichten und Erfahrungen weiter.

Und wenn Du nächstes mal eine für Dich wichtige Frage hast, dann gib ihr nicht so einen blödsinnigen Titel wie diesem Thread.

Die Leute, die sich wirklich damit auskennen, lesen es möglicherweise sonst gar nicht erst.

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