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Karosseriebeschädigung: Möglicher Täter streitet es ab

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 28. November 2013 um 17:45

Guten Abend,

ich habe heute nachmittag eine Beschädigung an meinem Golf 6 entdeckt.

Dabei hat jemand das Blech vor dem hinteren Radhaus auf der linken Seite touchiert (wahrscheinlich beim rückwärts Ausparken aus einer Einfahrt).

Nach einem Rundgang um die Autos in nächster Nähe habe ich auch den möglichen Täter direkt gefunden und in dazu befragt. Seine Antwort war, dass er sich an nichts erinnern könne und mein Schaden auch nicht zu seinem passe.

Was meint ihr dazu?

Und wie lässt sich dies beweisen? Durch einen Gutachter, beispielsweise von der Dekra?

Wie teuer wird eurer Meinung nach die Reparatur? Ich werde morgen mal einen Kostenvoranschlag bei VW und einer freien Werkstatt machen lassen.

Beste Antwort im Thema

Hallo, wacht mal auf!!

Wie würdet Ihr Euch bitte vorkommen, wenn irgendjemand daher gelatscht kommt und Euch zur Begleichung eines Schadens auffordert, von dem ihr nichts wisst, und dann gleich mal die Polizei anrollt, nur weil Eure Stoßstange verkratzt ist??

Keine Frage: Unfallflucht ist asozial und nicht zu entschuldigen.

Aber falsche Verdächtigung ist es auch.

Und hier gibt es absolut keinen Beweis dafür, dass der andere es war, außer dass er mit einem Kratzer an der Stoßstange da geparkt hat, als der TE Sherlock Holmes gespielt hat.

Die gegnerische Versicherung wird diesen Schaden nicht ersetzen, weil der TE den Beweis nicht wird führen können, dass es der Nachbar wirklich war.

Selbst wenn die Höhenlage passt, kann irgendjemand anders dagegen gefahren sein oder TE ist selbst angedockt. Ist alles möglich.

Also mal etwas einbremsen...

 

EDIT: Fridolin war schneller. :)

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Ich würde spontan aus dem Bauch heraus sagen das die Schäden abgesehen von ähnlicher Höhe, nicht zueinander passen… zumindest scheint bei dem möglichen Täter noch ein anderer Vorschaden dabei zu sein… da ist der Lack ja komplett abgerieben…

Ich hoffe du hast die Polizei gerufen und auf den möglichen Unfallgegner hingewiesen… ein professioneller Gutachter kann da sicher mehr zu sagen, notfalls mittels Lackanalyse der beiden Beschädigungen ob da jeweils etwas Lack des anderen Fahrzeuges zu finden ist.

Ich würde sagen das passt wie die Faust aufs Auge, allerdings glaube auch ich, dass der Täter schon eine Vorschaden hatte.

Ich hoffe du hast die Polizei verständigt.

Ich denke auch (aufgrund der beiden Fotos), dass es passt!

Hoffentlich wurde die Polizei eingeschaltet. Auch wenn es ein Bagatell-Schaden ist, Fahrerflucht ist und bleibt Fahrerflucht. Bagatell-Schaden heißt nicht, dass es nicht teuer werden kann! :-(

Vielleicht kann ein fähiger Smart-Repairer da was machen?

Fall die Schadensmerkmale kongruent sind, gehört der Verursacher ordentlich verknackt!

Gruß

Gonzo

PS: Diese elende Pack! Wenn man Mist baut, sollte man die Größe besitzen, dazu zu stehen

und die Verantwortung zu übernehmen!

Ist doch ganz einfach, über den Zentralruf der Versicherer mit dem Kennzeichen, Kontakt zur Versicherung aufnehmen. Um ein Gutachten bitten und dann wird man sehen.

Habe mir die beiden Fotos zig-Mal angeklickt. Es ist nach meiner Überzeugung eine frappierende Übereinstimmung zu sehen. Letztlich wird es ein Gutachter bei der Gegenüberstellung beurteilen müssen.

Ich würde auf alle Fälle (falls noch nicht geschehen) die Polizei dazuholen, denn in jedem Fall liegt eine Fahrerflucht vor. Und ja nichts am Schaden verändern, solange die Sache nicht geklärt ist.

Hatte vor vielen Jahren einen ähnlichen Fall, wo auf einen Parkplatz mir der Nebenmann beim Türen öffnen zwei satte Dellen in meine Türen reinknallte und natürlich alles abstritt. Erst eine Gegenüberstellung der beiden Fahrzeuge beim Gutachter brachte mir mein Recht und die Schadensregulierung. Der Gutachter war übrigens sogar von der gegnerischen Versicherung bestellt worden.

Grüße

ja könnte passen,

lässt sich aber durch ne lackanalyse besser beurteilen.

am besten die polizei befragen,

die weiss meisstens was zu tun ist!

Themenstarteram 28. November 2013 um 20:05

Alles klar, erstmal vielen Dank für die vielen Antworten.

Die Polizei wurde noch nicht hinzugezogen. Leider wurden die groben Lackreste, die auf der Beschädigung waren, entfernt, um ein besseres Foto zu machen und den Schaden genau zu sehen. Es dürften jedoch trotzdem noch Lackreste zu finden sein.

Der Wagen des Täters weist einige Kratzer am Auto auf. Laut ihm war an jeder Stelle auch vorher schon ein Schaden, weshalb er meinte, dass er bei mir nichts beschädigt hat.

Also wie soll ich am besten vorgehen?

Ich wollte zunächst einen Kostenvoranschlag des Schadens machen lassen un diesen dann dem Täter vorlegen. Ich vermute jedoch, dass er freiwillig nicht zahlen wird und es auch nicht seiner Versicherung melden wird, da er den Schaden nicht als seinen betrachtet.

Oder sollte ich direkt bei der Polizei einen Anzeige wegen Fahrerflucht machen?

Themenstarteram 28. November 2013 um 20:07

Zitat:

Original geschrieben von DarkOne

Ich würde spontan aus dem Bauch heraus sagen das die Schäden abgesehen von ähnlicher Höhe, nicht zueinander passen… zumindest scheint bei dem möglichen Täter noch ein anderer Vorschaden dabei zu sein… da ist der Lack ja komplett abgerieben…

Leider habe ich den Lack auf der beschädigten Stelle entfernt, um den genauen Schaden zu sehen.

Dies war vermutlich ein Fehler. :-((

Themenstarteram 28. November 2013 um 20:12

Zitat:

Original geschrieben von gonzo26

 

PS: Diese elende Pack! Wenn man Mist baut, sollte man die Größe besitzen, dazu zu stehen

und die Verantwortung zu übernehmen!

Ja, das sehe ich genauso. Hätte ich den Schaden verursacht, würde ich jedenfalls dazu stehen.

Ich ärgere mich momentan extrem, da der Wagen ansonsten wie neu ist und bis dahin noch keine einzige Waschanlage gesehen hat. Er wird immer bestens gepflegt. Aber das schützt einen halt auch nicht vor seinen netten Mitmenschen.

Zitat:

Original geschrieben von Sammy8390

Oder sollte ich direkt bei der Polizei einen Anzeige wegen Fahrerflucht machen?

ja!

gut möglich, das die karre von dem so verdellt aussieht weil er bereits etliche andere fahrzeuge beschädigt hat....

ansonsten schleunigst den schaden der gegenerischen versicherung melden!

Hi,

die gegnersiche Versicherung wird natürlich erst mal nichts machen und ihrem Kunden einen Fragbogen schicken. Wenn er den nicht ausfüllt oder einen Unfall bestreitet wird es kompliziert.

Daher ist eine Anzeige wegen Unfallflucht auf jeden fall nötig, die Polizei ermittelt dann und die gegnerische Versicherung wird sich die Ermittlungsakte dann besorgen. Dauer halt alles ein paar wochen.

Ich hatte auch mal so einen Spezialisten am Werk,der hat de Berührung sogar gemerkt geguckt und ist weitergefahren. War ein altes Auto wenn der sich gemeldet hätte,hätt ich gesagt ist ok so oder hätte mir 50€ in die Hand drücke lassen und gut ist.

Aber so war das volle Programm fällig,Anzeige und abrechnung nach Kostenvoranschlag (um die 300€). Dazu die strafe wegen Fahrerflucht etc. das hätte er billiger haben können.

Vor 3-4 Jahre ist mir mal der Einkaufswagen im Baumarkt ausgebüchst und hat ein anderes Auto leicht touchiert. ganz unten am Stoßfänger und nicht schlimm. Ich habe bei winterlichen temperaturen 45 min gewartet und mit dem dem anderen direkt geeinigt. billig für mich und schnelles tascheneld für ihn :D

Gruß Tobias

Leider hat der TE bis jetzt nicht die Polizei hinzugezogen. OHNE Polizei läuft da nämlich Garnichts.

Das ältere Fahrzeuge oft etwas "zerbeult" sind ist übrigens noch lange kein Grund, die Fahrer zu verdächtigen, dass diese ständig fremde Fahrzeuge beschädigen. Es gibt schließlich noch enge Garagen, Parkhäuser, Gartenzäune, Leitplanken und vieles mehr, wo man sich solche Dellen holen kann und um so älter die Karre um so geringer ist das Bedürfnis diese Sachen fachmännisch reparieren zu lassen.

Ich wurde vor ein par Jahren auch mal zu Unrecht beschuldigt, ein anderes Fahrzeug auf einem Baumarktparkplatz gerammt zu haben. Es fanden sich sogar Zeugen, die das bestätigen wollten. Jedenfalls wurde ich angezeigt, die Polizei hat mein Fahrzeug untersucht und festgestellt, dass ich das nicht gewesen sein konnte und damit war die Sache für mich erledigt.

Andererseits wurde letzte Woche der A1 meiner Frau auf ihrem Firmenparkplatz beschädigt (wahrscheinlich von einer Gerüststange). Mögliche Verursacher waren auch schnell ausfindig gemacht (die Gerüstbauer, wer sonst). ABER die haben die Beschädigung abgestritten und da keine Zeugen den Vorfall gesehen haben wollen und entsprechende Spuren nicht vorhanden waren konnten wir die Reparatur (1450 EUR) über unsere Vollkasko abwickeln.

Also, wenn noch nicht geschehen: den Vorfall mit dem Verdacht umgehend bei der Polizei zur Anzeige bringen damit Du überhaupt eine kleine Chance hast... Ansonsten bleibt nur selber zahlen oder Vollkasko.

Hallo, wacht mal auf!!

Wie würdet Ihr Euch bitte vorkommen, wenn irgendjemand daher gelatscht kommt und Euch zur Begleichung eines Schadens auffordert, von dem ihr nichts wisst, und dann gleich mal die Polizei anrollt, nur weil Eure Stoßstange verkratzt ist??

Keine Frage: Unfallflucht ist asozial und nicht zu entschuldigen.

Aber falsche Verdächtigung ist es auch.

Und hier gibt es absolut keinen Beweis dafür, dass der andere es war, außer dass er mit einem Kratzer an der Stoßstange da geparkt hat, als der TE Sherlock Holmes gespielt hat.

Die gegnerische Versicherung wird diesen Schaden nicht ersetzen, weil der TE den Beweis nicht wird führen können, dass es der Nachbar wirklich war.

Selbst wenn die Höhenlage passt, kann irgendjemand anders dagegen gefahren sein oder TE ist selbst angedockt. Ist alles möglich.

Also mal etwas einbremsen...

 

EDIT: Fridolin war schneller. :)

am 29. November 2013 um 9:37

Zitat:

Original geschrieben von rotblonder

ja könnte passen,

lässt sich aber durch ne lackanalyse besser beurteilen.

Nutzt hier nur nichts!

1. hat der TE bereits den Fremdlack von seinem Auto weggewischt (dümmer geht fast nicht, sorry TE)

2. benötigt man für eine Lackanalyse den vollständigen Lackaufbau von der obersten (Klarlack) bis zur untersten (Grundierung) Schicht.

Alles andere führt lediglich zu könnte-Angaben ("könnte, aber muss nicht das Tatfahrzeug sein").

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