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Kaskoschaden - Abwicklung, Ersatzfahrzeug

Themenstarteram 19. Juni 2013 um 7:12

Ich habe einen Kaskoschaden an meiner E-Klasse. Ich bin nicht an eine Werkstatt gebunden, aber die Versicherung versucht mir eine ihrer Vertragswerkstätten schmackhaft zu machen, kostenloses Ersatzfahrzeug usw.

Ich möchte lieber zu meiner Mercedes-Werkstätte gehen, was ich ja auch darf. Da die Versicherung mir ja in diesem Fall kein Ersatzfahrzeug bezahlt, müsste ich selber löhnen. Oder lässt sich das mit der Werkstatt verhandeln? Quasi, wenn man mir noch ein Fahrzeug zur Verfügung stellt, dann bekommen sie auch den Auftrag.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

 

dabei dürfte es sich um ein illegales Verhalten handeln.

Sollte die Versicherung Wind davon bekommen, dürfte Ärger vorprogrammiert sein.

Was anderes wäre es, wenn die Werkstatt allen Kunden grundsätzlich ein kostenloses oder vergünstigtes Ersatzfahrzeug stellt.

Warum?

Die Werkstatt ist ein unabhängiges Unternehmen welches dem Kunden bieten darf was es will, auch wenn Einer einen kostenlosen Leihwagen bekommt, ein Anderer keins und der Dritte ein paar Euro dafür zahlen muß.

So lange die Kosten für das Leihauto nicht in die Reparaturrechnung einfliessen geht das die Versicherung einen feuchten Kehrricht an.

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Frag einfach am besten die entsprechende Werkstatt - hängt von Deinem Auftreten und Deinem Verhandlungsgeschick ab.

Zitat:

Original geschrieben von SaintALfonzo

...

Oder lässt sich das mit der Werkstatt verhandeln? Quasi, wenn man mir noch ein Fahrzeug zur Verfügung stellt, dann bekommen sie auch den Auftrag.

Hallo,

dabei dürfte es sich um ein illegales Verhalten handeln.

Sollte die Versicherung Wind davon bekommen, dürfte Ärger vorprogrammiert sein.

Was anderes wäre es, wenn die Werkstatt allen Kunden grundsätzlich ein kostenloses oder vergünstigtes Ersatzfahrzeug stellt.

Liebe Grüße

Herbert

Autoschutzbrief ?

 

Themenstarteram 19. Juni 2013 um 16:02

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Autoschutzbrief ?

Nicht bei der Versicherung, nur ADAC ...

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

 

dabei dürfte es sich um ein illegales Verhalten handeln.

Sollte die Versicherung Wind davon bekommen, dürfte Ärger vorprogrammiert sein.

Was anderes wäre es, wenn die Werkstatt allen Kunden grundsätzlich ein kostenloses oder vergünstigtes Ersatzfahrzeug stellt.

Warum?

Die Werkstatt ist ein unabhängiges Unternehmen welches dem Kunden bieten darf was es will, auch wenn Einer einen kostenlosen Leihwagen bekommt, ein Anderer keins und der Dritte ein paar Euro dafür zahlen muß.

So lange die Kosten für das Leihauto nicht in die Reparaturrechnung einfliessen geht das die Versicherung einen feuchten Kehrricht an.

am 19. Juni 2013 um 19:05

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

 

Warum?

Die Werkstatt ist ein unabhängiges Unternehmen welches dem Kunden bieten darf was es will, auch wenn Einer einen kostenlosen Leihwagen bekommt, ein Anderer keins und der Dritte ein paar Euro dafür zahlen muß.

So lange die Kosten für das Leihauto nicht in die Reparaturrechnung einfliessen geht das die Versicherung einen feuchten Kehrricht an.

Eben. Was soll den Versicherung dagegen haben, einem die Werkstatt kostenlos einen Leihwagen überlässt? Zumal ich nicht wüsste, wie sie davno erfahren sollte, sind ja zwei getrennte Sachen.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

...

So lange die Kosten für das Leihauto nicht in die Reparaturrechnung einfliessen geht das die Versicherung einen feuchten Kehrricht an.

Hallo,

genau das ist aber der Punkt.

Der Leihwagen ist logischerweise in der Rechnung enthalten, oder umgekehrt wäre die Rechnung ohne Leihwagen niedriger.

Den Gegenbeweis anzutreten dürfte schwer fallen.

Liebe Grüße

Herbert

Warum soll die Rechnung ohne Leihwagen niedriger sein? 

Wenn die Rechnung der Werkstatt mit Leihwagen 799,98€ beträgt und ohne Leihwagen ebenfalls 799,98€ ist das Auto nicht mit eingerechnet. Das der Händler die Leihwagen natürlich irgendwie Refinanzieren muß ist klar, aber das geht auch wenn man diese Kosten ihn die Fixkosten der Werkstatt mit einrechnet.

:D Wie das Auto des Chefs auch.

Anderst würde es aussehen wenn die Rechnung an die Versicherung ohne Leihwagen nur noch 699€ betragen würde, dann wäre es nicht Rechtens gegenüber der Versicherung.

am 20. Juni 2013 um 5:43

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

...

So lange die Kosten für das Leihauto nicht in die Reparaturrechnung einfliessen geht das die Versicherung einen feuchten Kehrricht an.

Hallo,

genau das ist aber der Punkt.

Der Leihwagen ist logischerweise in der Rechnung enthalten, oder umgekehrt wäre die Rechnung ohne Leihwagen niedriger.

Den Gegenbeweis anzutreten dürfte schwer fallen.

Liebe Grüße

Herbert

Das würde ja bedeuten, dass meine Rechnung bei ner Durchsicht ohne kostenlosen Ersatzwagen günstiger ausfällt?!

Wenn mir meine Werkstatt aus Kundenfreundlichkeit oder was auch immer nen kostenlosen Ersatz hinstellt ist das doch ihre Sache und die werden es bestimmt nicht in der Rep.-Rechnung "verstecken". Sonst wäre ja der Nterschied zwischen Kostenvoranschlag / Gutachten ggü der VS zu erklären.

Themenstarteram 20. Juni 2013 um 8:50

Mir ging es eben genau darum, was rechtens ist und was nicht. Die Versicherung wird die Rechnung ohnehin genau prüfen. Ich frage mich eben, ob ich die Werkstatt fragen darf, ob's für das gleiche Geld noch ein Ersatzfahrzeug gibt. grundsätzlich denke ich, wenn die einen Auftrag wollen, müssen sie sich auch ein wenig bewegen.

Ich bekomme immer einen kostenlosen Audi in meiner Werkstatt, egal was ich da machen lasse. Kein Versicherer kann Dir vorschreiben, was Du als Dreingabe bekommst.

Wenn Du natürlich sonst alles immer woanders hast machen lassen, dort nie ein Fahrzeug gekauft hast und nie irgendeinen bedeutenden Umsatz mit denen gemacht hast, sieht die Lage anders aus.

Zu verschenken hat niemand etwas.

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

 

Wenn mir meine Werkstatt aus Kundenfreundlichkeit oder was auch immer nen kostenlosen Ersatz hinstellt ist das doch ihre Sache und die werden es bestimmt nicht in der Rep.-Rechnung "verstecken".

Kostenlose Leihwagen zahlt man logischerweise trotzdem mit, Er versteckt sich dann halt im Stundensatz und in den Ersatzteilpreisen.

Komischerweise sind Werkstätten die Kohle für den Leihwagen verlangen in der Regel auch nicht Billiger.

 

Wie auch immer, eher wird die Versicherung prüfen ob die Werkstatt beim Stundensatz und bei den Ersatzteilen einen Extraaufschlag für Versicherungen kassiert als das Sie prüfen ob ihr Kunde ein kostenloses Leihfahrzeug bekommen hat, vom dem die Versicherung ja nichts erfährt wenn keine Kosten dafür auf der Rechnung stehen.

 

tja und kostenlose Leihwagen für einige zahlen alle mit...

Denn üblicherweise gibt's für die einigen keinen extra Stundensatz.

 

Hier in dem Fall mit der Mercedes Vertragswerkstatt könnte es auch sein, daß er keinen Mietwagen kriegt sondern einen Vorführwagen.

Man könnte das sogar als Langzeitprobefahrt laufen lassen, evtl. kriegt der Händler dann was vom Hersteller... :D

Wenns grad genug Vorführwagen gibt (Mai war schlecht von den Zulassungszahlen...) warum also nicht für Kundenbindung im Unfallfall ein kostenloses Ersatzfahrzeug rausgeben...

Intern kann man dann Kosten auf die Werkstatt schreiben oder man lässts aufm Verkauf stehen. Ist Geschmackssache und wie weit man Kosten verursachergerecht wissen will und welchen Aufwand man betreibt.

Zitat:

Original geschrieben von SaintALfonzo

grundsätzlich denke ich, wenn die einen Auftrag wollen, müssen sie sich auch ein wenig bewegen.

Naja, die Zeiten sind wohl schon lange vorbei.

Ich kenne keine MB Werkstatt, bei der die Mechaniker den ganzen Tag Karten spielen. Man hat immer ein paar Tage Vorlauf. 

 

Also sind sie in der Regel voll ausgelastet, also ist es ihnen völlig egal, ob sie Dein Geld oder das von jemand anders verdienen.

 

Aber fragen kann man natürlich.

 

Aber selbst wenn sie Dir den Wagen nicht gratis, sondern zum Werkstattersatztarif geben, kostet das meist nicht die Welt.

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