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kaskoschaden

Themenstarteram 12. November 2011 um 15:42

Hallo,mein Roller wurde vor ca. 3Wochen in Brand gesteckt.Die Versicherung beauftragte einen Gutachter,der den Wiederbeschaffungswert auf 2300 €(-150 Selbstbehalt also2150 €) bezifferte was auch OK ist. Jetzt bekam ich die Abrechnung des Schadens von meiner Versicherung.Hier wurde mir nur der Wiederbeschaffungswert Netto also1782 € erstattet, und mir mitgeteielt das ich nur dann ein Anspruch auf Erstattung der Mehrwertsteuer habe wenn diese tatsächlich angefallen ist.ich bin eine Privatperson und nicht Vorsteuerabzugsberechtigt.Mehrwertsteuer habe ich schließlich beim Neukauf bezahlt.Ist dieses rechtens????

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Knepie

schei*** wa :-)

 

Hättest das mal nicht gemacht :D

Und was soll uns dieser Kommentar sagen......:confused:

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ja, ist vollkommen OK so.

(habe den betrag jetzt nicht nachgerechnet).

kaufst du einen neuen roller, bekommst du die MwSt. nachträglich (bis zur betragsgrenze).

Zitat:

Original geschrieben von marney

Hallo,mein Roller wurde vor ca. 3Wochen in Brand gesteckt.Die Versicherung beauftragte einen Gutachter,der den Wiederbeschaffungswert auf 2300 €(-150 Selbstbehalt also2150 €) bezifferte was auch OK ist. Jetzt bekam ich die Abrechnung des Schadens von meiner Versicherung.Hier wurde mir nur der Wiederbeschaffungswert Netto also1782 € erstattet, und mir mitgeteielt das ich nur dann ein Anspruch auf Erstattung der Mehrwertsteuer habe wenn diese tatsächlich angefallen ist.ich bin eine Privatperson und nicht Vorsteuerabzugsberechtigt.Mehrwertsteuer habe ich schließlich beim Neukauf bezahlt.Ist dieses rechtens????

schei*** wa :-)

 

Hättest das mal nicht gemacht :D

Moin,

 

Du mußt nur die Kopie des Vertrages an die Vers. schicken, dann wird MWST nachreguliert.

 

Das hat  nichts damit zu tun, ob du zum Vorsteuer- Abzug berechtigt bist oder nicht.

 

Entscheidend ist, wie dein Roller am Markt gehandelt wird.

 

-Regelbesteuert (incl.19%) dann voller Abzug der Mwst. beim WBW

 

-Differenzbeszteuert (incl.2,4%) dann 2,4% Abzug der Mwst beim WBW

 

-Steuerneutral (0% Abzug) vom WBW

 

Die Art der Besteuerung steht im Gutachten des SV. Dieses solltest du daher anfordern.

 

Die Abzüge bekommt du erstattet, wenn du dir einen Roller kauft, der mindestens den selben Kaufpreis hat, wie der WBW deines abgebrannten.

 

Hierbei ist es nicht erforderlich, dass die Mwst. ausgewiesen ist.

Zitat:

Original geschrieben von Knepie

schei*** wa :-)

 

Hättest das mal nicht gemacht :D

Und was soll uns dieser Kommentar sagen......:confused:

Ich vermute hier soll dem TE ein Betrugsdelikt unterstellt werden.

Da muss wohl jemand seine Posting-Rate steigern :rolleyes:

Mfg Zille

Ja, wird wohl so sein. Wenn man mal die anderen Kommentare liest die er hier bei MT so ablässt, erkärt sich einiges....:(

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von Knepie

 

schei*** wa :-)

 

Hättest das mal nicht gemacht :D

Und was soll uns dieser Kommentar sagen......:confused:

Das Roller nun ins Visier der links Autonomen Szene angekommen sind....

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

 

Und was soll uns dieser Kommentar sagen......:confused:

Das Roller nun ins Visier der links Autonomen Szene angekommen sind....

:confused::confused::confused:

 

 

Egal, BTT:

 

Kaufst Du jetzt einen gebrauchten Roller als Ersatz, bleibt es bei der Abrechnung. Egal, wie teuer der neue Roller ist.

 

Kaufst Du einen Roller beim Händler und bezahlst dafür MwSt (entweder volle 19% oder Differenzssteuer, das muss auf der Rechnung stehen), bekommst Du MwSt nachbezahlt, aber maximal soviel, wie bei der Regulierung abgezogen wurde.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

 

Kaufst Du einen Roller beim Händler und bezahlst dafür MwSt (entweder volle 19% oder Differenzssteuer, das muss auf der Rechnung stehen), bekommst Du MwSt nachbezahlt, aber maximal soviel, wie bei der Regulierung abgezogen wurde.

Fahrzeugverkäufe mit ausgewiesener Differenzsteuer gibt es nicht, da ein Ausweis dieser Steuer auf der Rechnung nicht zulässig ist (USTG). Wird differenzbesteuert erfolgt der Hinweis  "MWST nicht ausweisbar".

 

O.

Ich habe ja auch nicht geschrieben, dass Differenzsteuer ausgewiesen wird. Guckst Du nochmal. ;)

 

Es findet sich dann ggf. ein Hinweis auf der Rechnung. In der Regel "Besteuert gem. 25a UStG." .

 

Das macht für den TE aber keinen Unterschied. Er will nur wissen, wieviel Steuer er nachreguliert bekommt.

 

Und das richtet sich eben danach, was für das Ersatzfahrzeug bezahlt wird.

 

Wenn das Ersatzfahrzeug nicht regelbesteuert gekauft wird, kann er nicht mit 19% rechnen. 

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

 

Wenn das Ersatzfahrzeug nicht regelbesteuert gekauft wird, kann er nicht mit 19% rechnen. 

Richtig, ab er nur in Kasko, nicht in kH !!

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Die Abzüge bekommt du erstattet, wenn du dir einen Roller kauft, der mindestens den selben Kaufpreis hat, wie der WBW deines abgebrannten.

Richtig, aber nur in KH, nicht in Kasko --> Brandschaden.

;):D

 

 

 

 

 

 

Jaha..........:D

 

War doch nur rein Global und Informativ.

 

Lass mich doch auch mal das letze Wort haben ;)

 

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