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Kauf eines 118i

BMW 1er F40
Themenstarteram 4. Juli 2023 um 20:32

Hallo zusammen,

 

Ich würde gerne einmal eure Meinung hören. Ich habe einen BMW 118i geleast gehabt für drei Jahre. Wegen Corona damals sehr günstig mit viel Ausstattung (Neupreis knapp 44.000. M-Paket, Head-UP etc. aber Schaltung) Das Auto steht da wie neu und hat nun 25k km runter. Ich bin damit vollends zufrieden, vor allem weil es meine absolute Wunschkonfiguration weiterhin ist. Aktuell sind die Leasingkonditionen sehr schlecht und ich müsste bei selbiger Ausstattung um einiges drauf zahlen im Monat (von 300 auf 450€ wohl).

Nun überlege ich das Auto zu kaufen und habe nun den Ablösewert bekommen. Er soll 27.900€ betragen. Eine Finanzierung macht bei den aktuell hohen Zinsen wohl genauso wenig Sinn. Hat jemand Erfahrungen mit dem Kauf nach dem Leasing? Ist davon eher abzuraten?

 

Danke euch für die Hilfe!

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17 Antworten

Stehe vor der gleichen Entscheidung. Wie lange vor dem Leasingende kann mann die Ablösesumme erfragen ?

Wichtig ist, ob ihr in euren Leasingverträgen das „risikolose Andienungsrecht“ vereinbart habt. Das ist zum Beginn des Leasings ein bereits fest geschriebener möglicher Ablösebetrag.

Das steht standardmäßig im Leasingvertrag, aber es steht keine Summe drin.

Und nun ?

Ich habe eben gerade (2,5 Wochen) einen Jahreswagen 118 D mit sehr viel Sonder Ausstattung Neupreis 45k zu 29900 gekauft.

Er löste meinen 9 Jahre alten F20 mit 150tkm ab.

Standardleasing hatte ich früher auch einmal gehabt. Lohnt sich nicht. Mein Sohn, höherer Angestellter bei einer US Beratungsfirma, der bekommt für bestimmte Modelle Leasing-Sonderkonditionen.Leider nicht BMW. Da lohnt es sich.

Es kommt deshalb auf den Vertrag an.

Moin. Ich könnte im April '24 den 118d Luxury auch kaufen. Glaube für 24.500€. Aufgrund außergewöhnlicher Umstände wird das Fahrzeug wohl weniger km drauf haben als geplant. Es hätte sich wohl gelohnt? Ich traue mich aber nicht wirklich mit dem Auto dauerhaft zu binden. Habe Angst vor eventuellen technischen Problemen und Reparaturen (Geld). Deswegen seit Jahren nehme ich einen 1er im Leasing und gut ist. Leider stimmt das mit den Preisen. Wahnsinn. Wenn das so bleibt und BMW keine guten Angebote machen wird (meinetwegen auch für den 2er oder X1) werde ich zu einer anderen Marke greifen, die bezahlbar ist.

Gruss

Primavera

Zitat:

@Torstensven schrieb am 5. Juli 2023 um 07:07:33 Uhr:

Und nun ?

Ganz einfach, den Leasinggeber nach der Ablösesumme fragen.

Zitat:

@Fourdoors schrieb am 5. Juli 2023 um 11:06:20 Uhr:

Zitat:

@Torstensven schrieb am 5. Juli 2023 um 07:07:33 Uhr:

Und nun ?

Ganz einfach, den Leasinggeber nach der Ablösesumme fragen.

Wen auch sonst :cool: Da beginnt die Zwickmühle, der Leasingvertrag läuft bis 4/2024. Mein Freundlicher sagt, im März bekommt er ein Angebot zu Ablöse. Dieser Zeitpunkt ist sehr wahrscheinlich zu spät, einen Neuen zu bestellen. Hmm …….

Zitat:

@Torstensven schrieb am 5. Juli 2023 um 11:36:06 Uhr:

Zitat:

@Fourdoors schrieb am 5. Juli 2023 um 11:06:20 Uhr:

 

Ganz einfach, den Leasinggeber nach der Ablösesumme fragen.

Wen auch sonst :cool: Da beginnt die Zwickmühle, der Leasingvertrag läuft bis 4/2024. Mein Freundlicher sagt, im März bekommt er ein Angebot zu Ablöse. Dieser Zeitpunkt ist sehr wahrscheinlich zu spät, einen Neuen zu bestellen. Hmm …….

Tja, das ist ein Nachteil von Leasing, der ist unflexibel.

Die Ablösesumme kann man ja nicht ein Jahr voher vorraus sagen.

Zitat:

@Fourdoors schrieb am 5. Juli 2023 um 11:51:29 Uhr:

Zitat:

@Torstensven schrieb am 5. Juli 2023 um 11:36:06 Uhr:

 

Wen auch sonst :cool: Da beginnt die Zwickmühle, der Leasingvertrag läuft bis 4/2024. Mein Freundlicher sagt, im März bekommt er ein Angebot zu Ablöse. Dieser Zeitpunkt ist sehr wahrscheinlich zu spät, einen Neuen zu bestellen. Hmm …….

Tja, das ist ein Nachteil von Leasing, der ist unflexibel.

Die Ablösesumme kann man ja nicht ein Jahr voher vorraus sagen.

Naja, theoretisch könnte man die Ablösesumme schon vorher nennen, wenn auf Spekulationen und Gewinnmaximierung verzichtet. Aber du hast Recht, wer will das schon. Das war meiner 1. Leasingvertrag, sollte ich nochmal einen Vertrag abschließen, werde ich nach Möglichkeit darauf achten, dass die Übernahmesumme definiert wird.

Zitat:

@Torstensven schrieb am 5. Juli 2023 um 12:19:10 Uhr:

Zitat:

@Fourdoors schrieb am 5. Juli 2023 um 11:51:29 Uhr:

 

Tja, das ist ein Nachteil von Leasing, der ist unflexibel.

Die Ablösesumme kann man ja nicht ein Jahr voher vorraus sagen.

Naja, theoretisch könnte man die Ablösesumme schon vorher nennen, wenn auf Spekulationen und Gewinnmaximierung verzichtet. Aber du hast Recht, wer will das schon. Das war meiner 1. Leasingvertrag, sollte ich nochmal einen Vertrag abschließen, werde ich nach Möglichkeit darauf achten, dass die Übernahmesumme definiert wird.

Wirst du nicht bekommen.

Wenn das risikolose Andienungsrecht vereinbart ist, dann ist der kalkulierte Restwert bereits bei der Unterschrift des Leasingvertrags fest und steht so in den Unterlagen.

 

Ich werde wohl auch von diesem Recht Gebrauch machen und meinen M135i für die dort stehenden ca. 30k auslösen.

Mir geht es auch so. Hatte vor paar Wochen nachgefragt bezüglich Andienungsrecht. Ist in meinem Vertrag enthalten und festgeschrieben. Bei mir waren es auch ca. 45k Neupreis bei 24.3k Restwert.

Mein freundlicher meinte, dass ein Tag vor Leasingende er eine Entscheidung braucht ob ich vom Andienungsrecht Gebrauch machen will.

Hatte mir überlegt das Auto online anzubieten, vielleicht bekomme ich einen besseren Preis wenn ich ihn privat verkaufe

Zitat:

@Fourdoors schrieb am 5. Juli 2023 um 12:29:09 Uhr:

Zitat:

@Torstensven schrieb am 5. Juli 2023 um 12:19:10 Uhr:

 

Naja, theoretisch könnte man die Ablösesumme schon vorher nennen, wenn auf Spekulationen und Gewinnmaximierung verzichtet. Aber du hast Recht, wer will das schon. Das war meiner 1. Leasingvertrag, sollte ich nochmal einen Vertrag abschließen, werde ich nach Möglichkeit darauf achten, dass die Übernahmesumme definiert wird.

Wirst du nicht bekommen.

Natürlich. Wenn du das risikolose Andienungsrecht vereinbarst.

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