- Startseite
- Forum
- Wissen
- Autoverkauf
- Kauf eines auf eine Firma zugelassenen Fahrzeugs - Teil I/II, Firma oder Privatperson?
Kauf eines auf eine Firma zugelassenen Fahrzeugs - Teil I/II, Firma oder Privatperson?
Ich habe vor kurzem einen BMW aus Deutschland für den Export gekauft.
Das Auto war auf eine Firma zugelassen, wurde aber über einen BMW-Händler verkauft. Erst am Ende wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass das Auto auf den Namen der Firma und nicht auf BMW zugelassen war.
Nach dem, was ich über das deutsche Recht gelesen habe, ist es beim Verkauf eines Fahrzeugs durch ein Unternehmen praktisch, das Fahrzeug vom Geschäftsvermögen in das Privatvermögen zu überführen. Wenn das Auto als Betriebsvermögen verkauft wird, hätte der Verkäufer eine Rechnung mit Mehrwertsteuer ausstellen müssen, die ich nicht erhalten habe.
Was ich nicht verstehe, ist, wenn ein auf ein Unternehmen zugelassenes Auto verkauft wird, muss dann das Eigentum / der Name in den Zulassungspapieren Teil I/II auf den Namen einer Privatperson geändert werden, wenn es um die Überführung in das Privatvermögen geht? Oder kann es unter dem Firmennamen bleiben?
Aus Gründen der Einfuhr wird in meinem Land eine Rechnung mit Steuerangaben oder ein Nachweis darüber verlangt, dass das Auto zu irgendeinem Zeitpunkt in Privatbesitz war, aber ich kann keine dieser Informationen vorlegen.
Ich habe Angst, dass der Verkäufer des Fahrzeugs die Mehrwertsteuer nicht abgeführt und die Last auf mich abgewälzt hat, was nicht Teil der Vereinbarung war.
Kann mir hier jemand helfen? Muss beim Verkauf eines Firmenwagens der Name in den Zulassungspapieren auf eine Privatperson umgeschrieben werden, bevor er an eine andere Privatperson verkauft werden kann, oder ist es möglich, einen Firmenwagen, der noch auf das Unternehmen zugelassen ist, mit bezahlter Mehrwertsteuer zu verkaufen?
Ähnliche Themen
14 Antworten
Der Name in der Zulassungsbescheingung ist nur der Halter.
Mit dem Eigentümer hat das nichts zu tun.
Um in die ZB einen anderen Namen zu bekommen, müsste ein Halterwechsel vollzogen werden. Und selbst dann ist das kein Beleg dafür, dass das Fahrzeug nicht zum Firmenvermögen gehört.
Entscheidend dürfte für Dich nur der KV sein. Wenn Dir dort eine private Person das Fahrzeug mit dem entsprechenden Eigentumsvorbehalt verkauft, dann stammt das Fahrzeug aus dem privaten Vermögen des Verkäufers.
Wenn Eure Behörden das anzweifeln, musst nachfragen,wie Du das belegen sollst.
Auf der ZB2 steht sogar extra drauf, "der Inhaber der Zulassungsbescheingung wird nicht als Eigentümer ausgewiesen"
Vielleicht sagst noch in welcher Land das Fahrzeug ausgeführt werden soll, evtl kennt sich hier ja jemand mit aus
Und bitte ganz vorsichtig und mit Bedacht antworten.
Im Grunde handelt es sich bei dieser Anfrage um die Bitte um hier unzulässige Rechtsberatung.
Sobald die Antworten weiter als persönliche Erfahrung gehen ist hier zu.
Moorteufelchen
Zitat:
@windelexpress schrieb am 28. August 2023 um 16:39:52 Uhr:
Der Name in der Zulassungsbescheingung ist nur der Halter.
Das Zielland ist Italien.
Wenn das Fahrzeug auf ein Unternehmen zugelassen ist, muss es vor der Einfuhr von der italienischen Steuerbehörde überprüft/freigegeben werden, um zu bestätigen, dass die Mehrwertsteuer gezahlt wurde. Ist dies nicht möglich, kann ersatzweise der Nachweis erbracht werden, dass das Fahrzeug in Privatbesitz war.
Wenn das Auto älter als 6 Monate ist und mehr als 6000 km zurückgelegt hat, gilt es als gebraucht und es muss in Italien keine Mehrwertsteuer gezahlt werden. Allerdings handelt es sich hier um einen Verkauf zwischen zwei Privatpersonen, in meinem Fall ist es ein Unternehmen, das an eine Privatperson verkauft, so dass die Steuerbehörde einen Nachweis darüber benötigt, dass die Mehrwertsteuer im Herkunftsland entrichtet wurde.
Wenn ich keines der geforderten Dokumente vorlegen kann, werden sie mich auffordern, Steuern zu zahlen (15.000 € für einen 11 Jahre alten Gebrauchtwagen), was mehr als absurd ist.
Letztendlich brauche ich ein Dokument, das beweist, dass der Vorbesitzer die Mehrwertsteuer für das Auto gezahlt hat. Oder alternativ, dass das Auto auf eine Privatperson zugelassen war (was ich bezweifle, da es als Einzeleigentümerfahrzeug aufgeführt war).
Der ursprüngliche Besitzer schweigt seit drei Wochen, er sagt Urlaub, und ich bin gezwungen, meine Zollschilder zu verlängern. Die Situation ist sehr frustrierend.
Wie kann ein Unternehmen nachweisen, dass auf ein auf es zugelassenes Auto Mehrwertsteuer gezahlt wurde oder dass die Mehrwertsteuer gar nicht erst abgezogen wurde?
Zitat:
@Moorteufelchen schrieb am 28. August 2023 um 16:57:04 Uhr:
Und bitte ganz vorsichtig und mit Bedacht antworten.
Im Grunde handelt es sich bei dieser Anfrage um die Bitte um hier unzulässige Rechtsberatung.
Sobald die Antworten weiter als persönliche Erfahrung gehen ist hier zu.
Moorteufelchen
Ich suche keinen Rechtsbeistand, ich habe nur Schwierigkeiten zu verstehen, wie der Verkauf eines deutschen Autos, das auf eine Firma zugelassen ist, abläuft. Ich lese immer wieder von Privat- und Geschäftsvermögen, verstehe aber nicht, wie das in den Kfz-Zulassungspapieren dargestellt wird. Ich hatte gehofft, dass ich vielleicht etwas Offensichtliches übersehe. Ich brauche wirklich nur etwas, das beweist, dass für das Auto Mehrwertsteuer gezahlt wurde, ich habe nur keine Ahnung, was!
Zitat:
@Davgia schrieb am 28. August 2023 um 17:01:52 Uhr:
Ich lese immer wieder von Privat- und Geschäftsvermögen, verstehe aber nicht, wie das in den Kfz-Zulassungspapieren dargestellt wird.
Gar nicht. In den deutschen Zulassungspapieren wird nur der Halter dargestellt.
Wer Eigentümer ist, spielt in der Fahrzeugzulassungsverordnung keine Rolle.
Von Deinen Problem hab ich schon mal gehört, weshalb zB spanische Käufer Deutscher Autos hier in D oft ein Ausfuhrkennzeichen auf ihren Namen unter Zuhilfenahme eines Empfangsbevollmächtigten beantragen und somit in den deutschen Papieren eingetragen werden. Gibt dann weniger Probleme bei der Anmeldung in Spanien.
Ob das in IT auch so gehändelt werden kann,weiß ich nicht.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 28. August 2023 um 17:21:03 Uhr:
Zitat:
@Davgia schrieb am 28. August 2023 um 17:01:52 Uhr:
Ich lese immer wieder von Privat- und Geschäftsvermögen, verstehe aber nicht, wie das in den Kfz-Zulassungspapieren dargestellt wird.
Gar nicht. In den deutschen Zulassungspapieren wird nur der Halter dargestellt.
Wer Eigentümer ist, spielt in der Fahrzeugzulassungsverordnung keine Rolle.
Von Deinen Problem hab ich schon mal gehört, weshalb zB spanische Käufer Deutscher Autos hier in D oft ein Ausfuhrkennzeichen auf ihren Namen unter Zuhilfenahme eines Empfangsbevollmächtigten beantragen und somit in den deutschen Papieren eingetragen werden. Gibt dann weniger Probleme bei der Anmeldung in Spanien.
Ob das in IT auch so gehändelt werden kann,weiß ich nicht.
Leider reicht die Übertragung des Eigentums mit den Zolldokumenten nicht aus.
Sie wollen jedes Dokument, das belegt, dass beim Kauf Mehrwertsteuer gezahlt wurde. Im Falle eines Unternehmens den Nachweis, dass die Maschine nicht steuerbefreit, abgeschrieben oder amortisiert ist.
Ich nehme an, dass man die Einfuhr von Fahrzeugen mit nicht bezahlter Mehrwertsteuer verhindern will, um unlauteren Wettbewerb zu vermeiden.
Also nichts, ich brauche eine Rechnung mit Mehrwertsteuer oder ein Dokument, das beweist, dass es sich um eine Privatperson in der Eigentumskette handelt.
Vielleicht sollte ich den Eigentümer bitten, das Auto zuerst anzumelden und den ganzen Vorgang zu wiederholen? Aber selbst wenn bmw ein Auto auf den Namen einer Firma als Vermittler verkauft, hat das nicht geholfen.
Du hast von einer privaten Person einen 11 Jahre alten bmw erworben.
Der private Verkäufer kann Dir die Mwst nicht ausweisen.
Hat der Verkäufer überhaupt was mit dem letzten Halter(Firma-juristische Person) zu tun?
Wenn nicht,wie soll er an die Rechnung des bmw kommen. Für den letzten Halter gibt es keine Veranlassung diese ihm zu überlassen.
Habt ihr einen KV von mobile/Autoscout oder ähnlichen Vordruck genommen?
Da steht doch drauf privat an privat und das der Verkäufer angibt,dass das Fahrzeug sein Eigentum ist.
Da spielt der letzte Haltereintrag keine Rolle
Zitat:
@windelexpress schrieb am 28. August 2023 um 17:51:08 Uhr:
Du hast von einer privaten Person einen 11 Jahre alten bmw erworben.
Der private Verkäufer kann Dir die Mwst nicht ausweisen.
Hat der Verkäufer überhaupt was mit dem letzten Halter(Firma-juristische Person) zu tun?
Wenn nicht,wie soll er an die Rechnung des bmw kommen. Für den letzten Halter gibt es keine Veranlassung diese ihm zu überlassen.
Habt ihr einen KV von mobile/Autoscout oder ähnlichen Vordruck genommen?
Da steht doch drauf privat an privat und das der Verkäufer angibt,dass das Fahrzeug sein Eigentum ist.
Da spielt der letzte Haltereintrag keine Rolle
Leider reicht die Übertragung des Eigentums mit den Zolldokumenten nicht aus.
Sie wollen jedes Dokument, das belegt, dass beim Kauf Mehrwertsteuer gezahlt wurde. Im Falle eines Unternehmens den Nachweis, dass die Maschine nicht steuerbefreit, abgeschrieben oder amortisiert ist.
Ich nehme an, dass man die Einfuhr von Fahrzeugen mit nicht bezahlter Mehrwertsteuer verhindern will, um unlauteren Wettbewerb zu vermeiden.
Also nichts, ich brauche eine Rechnung mit Mehrwertsteuer oder ein Dokument, das beweist, dass es sich um eine Privatperson in der Eigentumskette handelt.
Vielleicht sollte ich den Eigentümer bitten, das Auto zuerst anzumelden und den ganzen Vorgang zu wiederholen? Aber selbst wenn bmw ein Auto auf den Namen einer Firma als Vermittler verkauft, hat das nicht geholfen.
Warum sollte sich der Verkäufer solche Arbeit ans bein binden.
Lass den Wagen in D auf Dich mit Ausfuhrkennzeichen zu. Der Kaufvertrag ist ja schon von privat.
Sollte in der aktuellen ZB2 rechts noch ein Eintrag frei sein, dann beantragst Du eine neue ZB2 wo Du dann links eingetragen wirst.
Für die Anmeldung in IT benötigst Du ZB 1 und 2, wo durch das Ausfuhrkennzeichen Dein Name drin steht.
Wie soll jetzt eine italienische Behörde auf den Trichter kommen,dass der 11 Jahre alte bmw in einer Firma gelaufen ist.
Die Halterhistorie wird nicht in Eucaris angezeigt, sie sehen max den letzten zulassungsabschnitt und das ohne Halterdaten.
Ich kenne das grob gesagt so, dass auf grenzüberschreitende Geschäfte in D keine USt. anfällt, diese jedoch in der landesüblichen Höhe im Empfängerstaat durch den Empfänger zu leisten ist. Beim Gebrauchtwagenkauf kommt inländisch eine Differenz-USt in Betraht. Bei Geschäftsfahrzeugen allerdings in der Regel der volle USt-Satz. Ein 11 Jahre alter Gebrauchtwagen, der zuvor nur auf Unternehmen in D zugelassen gewesen ist, auf den dürfte die USt. beim (Erst)kauf als Vorsteuer gezogen worden sein, sodass da eben keine USt. drauf abgeführt wurde. Von der Logik her dürfte dann im innereuropäischen Geschäft im Käuferland eine Abgabe ähnlich unserer Einfuhr-USt. fällig werden. Aber ob die auf den Listenpreis des Neufahrzeugs geht oder der Kaufpreis maßgeblich ist, das wirst du wohl einen Steuerberater oder Dr. Google fragen müssen. Vielleicht lässt sich der Verkufer auf eine Vertragsaufhebung ein und es findet sich dann eine bessere Gestaltungsvariante als die bisherige.
Ich verstehe es so, dass Du eine offizielle Rechnung des Eigentümers (Fima) benötigst, auf der die Mehrwertsteuer ausgewiesen ist. Das gilt bei einem Rechtsgeschäft zwischen deutschem Unternehmen und ausländischer Privatperson. Das Unternehmen muss die Mehrwertsteuer nicht ausweisen, wenn es sich um ein Rechtsgeschäft handelt, bei dem der Käufer ebenfalls ein Unternehmen aus dem EU-Raum ist. Dazu muss aber die USt-Id des Käufers auf der Rechnung vermerkt sein.
Was Du meines Erachtens benötigst, ist eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer von vorherigen Eigentümer. Die MwSt führt das Unternehmen dann im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung an das örtliche Finanzamt ab.
Ich wüßte nicht, wie Du das sonst nachweisen kannst.
Zitat:
@Davgia schrieb am 28. August 2023 um 16:31:21 Uhr:
Nach dem, was ich über das deutsche Recht gelesen habe, ist es beim Verkauf eines Fahrzeugs durch ein Unternehmen praktisch, das Fahrzeug vom Geschäftsvermögen in das Privatvermögen zu überführen. Wenn das Auto als Betriebsvermögen verkauft wird, hätte der Verkäufer eine Rechnung mit Mehrwertsteuer ausstellen müssen, die ich nicht erhalten habe.
Das ist natürlich blöd! Das Unternehmen muss IMMER eine Rechnung ausstellen, wenn Betriebsvermögen veräußert wird. Der Trick mit dem "Privatvermögen" hat eher den Hintergrund, dass man sich dadurch der Gewährleistungspflicht entziehen möchte.
Zitat:
@Davgia schrieb am 28. August 2023 um 16:31:21 Uhr:
Aus Gründen der Einfuhr wird in meinem Land eine Rechnung mit Steuerangaben oder ein Nachweis darüber verlangt, dass das Auto zu irgendeinem Zeitpunkt in Privatbesitz war, aber ich kann keine dieser Informationen vorlegen.
Unabhängig davon, ob Betrieb oder Privat benötigst Du grundsätzlich die Rechnung des veräussernden Betriebs, damit der Nachweis erbracht wird, dass die USt. an das deutsche Finanzamt abgeführt wird. Nach meinem Ermessen sollte das ausreichend sein!
Zitat:
@Davgia schrieb am 28. August 2023 um 16:31:21 Uhr:
Ich habe Angst, dass der Verkäufer des Fahrzeugs die Mehrwertsteuer nicht abgeführt und die Last auf mich abgewälzt hat, was nicht Teil der Vereinbarung war.
Könnte passieren, ist aber eher unwahrscheinlich, da ja ein Vermögensabgang, da das Fahrzeug aus dem Betriebsvermögen entnommen wird. Das wird in der Bilanz berücksichtigt. Dennoch ist Betrieb verpflichtet, eine Rechnung auszustellen. Rede mal mit dem Händler und mache ihm die Situation klar. Wenn der Händler natürlich nur in Kommission verkauft hat, ist der Betrieb Dein Ansprechpartner.
Was ich mich frage? Warum hast Du den Vertrag denn unterschrieben, nachdem Du wusstest, dass das Fahrzeug ein Geschäftswagen war?
Er hat doch bei einem BMW-Händler gekauft. Da sollte doch die MwSt auf der Rechnung ausgewiesen sein oder ein Hinweis auf due Differenzbesteuerung.
Vermutlich hat er bei BMW lediglich im Kundenauftrag gekauft