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Kauf letztes Jahr...muss HÄNDLER gewährleistung geben? Unfall verschwiegen!!!

Themenstarteram 19. Juli 2005 um 23:01

Also.....

Hab letztes Jahr im September mein Cabi gekauft. LEIDER Gottes (ja prügelt mich) bei einem türkischen Händler der neben vielen anderen plaziert ist.... lag daran dass mein Vater gesagt hat das Auto ist ok, ich ihm vertraut hab, damals aber noch nicht wusste dass er einen Gehirntumor hat und selber nicht mehr weiß was er tut... hab mich halt auf ihn verlassen.....Das Auto hat nachweißlich einen Unfallschaden (Spaltmaße, neue Scheinwerfer rechts,etc.) die Spur ist verzogen (Reifen fährt sich rechts am Rand ca. 5 - 7 cmbis auf Slick runter), Lenkradflattern bei 80-130, EXTREMES Spiel des Lenkrats, und beim einlenken egal in welche Seite ein lautes Schlagen.,..... war aber nicht von Anfang an, ist erst alles mit der Zeit gekommen....

Kann das was mit dem Unfall zu tun gehabt haben, bzw. ist davon auszugehen?

Was werden mich die ganzen Schäden kosten? In etwa?

Was kann ich machen?

Außerdem hat er unten auf die Rechnung draufgeschrieben. Gewährleistung und Garantie ausgeschlossen, was er doch letztes Jahr auch nicht durfte, oder?

Jungs helft mir, ich hab eh kein Geld (siehe oben mein Dad) und jetzt auch noch sowas...... bin echt am verzweifeln...

Danke für jeden Rat

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14 Antworten

1.

Gewährleistungsausschluss beim Kauf Händler an Privat ist nicht möglich. Es handelt sich um einen Verbrauchsgüterkauf nach §474 BGB. Hierbei können Gewährleistungsregeln der §§ 437ff. wegen § 475 nicht ausgeschlossen werden.

Miese Tricks sind hier immer der Verkauf für einen Freund...oder im Namen einer anderen Person. Das muss aber nicht unbedingt zu einem Gewährleistungsausschluss führen.

 

2.

Normalerweise ist die Gewährleistung sogar zwei Jahre lang. Der Händler kann sie auf ein Jahr reduzieren. Fraglich ist, ob die Erklärung des Verkäufers so ausgelegt werden kann. Dafür reichen die Angaben nicht.

 

3.

Der Verkäufer hat dich offenbar arglistig getäuscht iSv § 123 BGB. Damit wäre der Vertrag von Anfang an null und nichtig.

 

4.

Letztlich hängt die exakte Beurteilung von der konkreten Sachlage ab.

Ab zum ADAC. Sachverständigen suchen. Beweise sichern. Zum Anwalt und zwar sofort.

Rechtlich stehst Du absolut gut dar. Du musst dein Recht jetzt nur durchsetzen...

 

Viel Glück

Themenstarteram 19. Juli 2005 um 23:21

danke du hast mir schon sehr weiter geholfen....

aber womit muss ich rechnen? Muss er mir Geld bezahlen? Klimaautomatik ist beispielsweise auch defekt (nur das Kondensatorproblem, aber trotzdem bei BMW sauteuer).... Am liebsten würd ich den Karrn zurückgeben....

Re: Kauf letztes Jahr...muss HÄNDLER gewährleistung geben? Unfall verschwiegen!!!

 

Zitat:

Original geschrieben von DaSash

Das Auto hat nachweislich einen Unfallschaden (Spaltmaße, neuer Scheinwerfer rechts, etc.), die Spur ist verzogen (Reifen fährt sich rechts am Rand ca. 5 - 7 cm bis auf Slick runter), Lenkradflattern bei 80-130, EXTREMES Spiel des Lenkrads, und beim Einlenken, egal in welche Seite, ein lautes Schlagen. ... war aber nicht von Anfang an, ist erst alles mit der Zeit gekommen ...

Jo, Folgeschäden, aber Lenkradflattern rührt eher von schlecht ausgewuchteten Rädern an der VA her.

Zitat:

Kann das was mit dem Unfall zu tun gehabt haben, bzw. ist davon auszugehen?

Bis auf "Lenkradflattern" definitiv JA. Ich hatte das Problem links an der VA, weil der Vorbesitzer die Kiste offensichtlich mal "in den Acker gestellt" hatte.

Zitat:

Was werden mich die ganzen Schäden kosten? In etwa?

Kommt drauf an, was definitiv beschädigt ist und deshalb ersetzt werden muss bzw. sollte und wo Du die Teile holst und bei wem Du die verbauen lässt (wenn Du selber das nicht kannst).

Zitat:

Was kann ich machen?

1. Rechten Querlenker tauschen

2. Federbeine VA tauschen (war bei mir das Problem)

3. Lenkgetriebe und Spurstangen prüfen und defekte Teile tauschen

4. Achsgeometrie vermessen und einstellen lassen (ggf. sind dafür noch "Sturzkorrektur-Passschrauben" nötig)

Zitat:

Außerdem hat er unten auf die Rechnung draufgeschrieben. Gewährleistung und Garantie ausgeschlossen, was er doch letztes Jahr auch nicht durfte, oder?

Das kann er sich "an die Backe kleben", wenn er nicht ausdrücklich und ausschließlich auf "Verkauf im Auftrag eines Dritten" im Vertrag hinweist! - Und selbst dann kann er sich "warm anziehen", wenn ein Rechtsanwalt die Sache professionell angeht ... :)

Viel Erfolg beim Durchsetzen Deiner Forderungen !

am 20. Juli 2005 um 5:07

So eine Arie hab ich auch hinter mir... Mein Wagen hatte einen Vorschaden auf der Fahrerseite, damaliger Schaden ca. 5000 EUR oder mehr.

Da der Wagen aus 1995 ist und somit ein wenig älter ist, hatte der Gutachter und der Richter nach 2 Jahren Prozess mir 500 EUR zugesprochen.

Je älter der Wagen (Gutachtervereinigung hat sich da ausgedacht, dass ein Auto älter als 5 Jahre nicht mehr so viel wert ist, die Extras sind nicht mehr viel wert und der Unfallschaden - sprich die Wertminderung ist auch nicht mehr viel wert)

Da sich wohl der Unfallzeitpunkt sowie der Umfang nicht 100% ermitteln lässt, wird es bei Dir wohl leider ähnlich hinauslaufen, auch wenn Du rechtlich gut da stehst.

 

Wie gesagt. 2 Jahre Prozess geführt und 500 EUR bekommen.

Re: Kauf letztes Jahr...muss HÄNDLER gewährleistung geben? Unfall verschwiegen!!!

 

Zitat:

Original geschrieben von DaSash

Also.....

Hab letztes Jahr im September mein Cabi gekauft. LEIDER Gottes (ja prügelt mich) bei einem türkischen Händler der neben vielen anderen plaziert ist.... lag daran dass mein Vater gesagt hat das Auto ist ok, ich ihm vertraut hab, damals aber noch nicht wusste dass er einen Gehirntumor hat und selber nicht mehr weiß was er tut... hab mich halt auf ihn verlassen.....Das Auto hat nachweißlich einen Unfallschaden (Spaltmaße, neue Scheinwerfer rechts,etc.) die Spur ist verzogen (Reifen fährt sich rechts am Rand ca. 5 - 7 cmbis auf Slick runter), Lenkradflattern bei 80-130, EXTREMES Spiel des Lenkrats, und beim einlenken egal in welche Seite ein lautes Schlagen.,..... war aber nicht von Anfang an, ist erst alles mit der Zeit gekommen....

Kann das was mit dem Unfall zu tun gehabt haben, bzw. ist davon auszugehen?

Was werden mich die ganzen Schäden kosten? In etwa?

Was kann ich machen?

Außerdem hat er unten auf die Rechnung draufgeschrieben. Gewährleistung und Garantie ausgeschlossen, was er doch letztes Jahr auch nicht durfte, oder?

Jungs helft mir, ich hab eh kein Geld (siehe oben mein Dad) und jetzt auch noch sowas...... bin echt am verzweifeln...

Danke für jeden Rat

verdgiss mal ganz schnelle wegen dem Schaden jetzt los zu rennen! Bringt meist nix und dauer wiso lange und kostet meißtesn nur Geld! Wenn Du den Wagen jetzt schon 1jahr hast wurde der Unfallschaden schon ganz gut behoben sonst hätteste schon nach 2 Wochen gemerkt das er ein Bums hatte!

Die Probleme die du hast mit den Flattern etc deuten ehr auf allgemienen verschleiss hin und das würde ich mal in der Werkstatt deines vertrauens checken lassen! Denke mal dein Dad wird schon gewusst haben was er sagt!(Gehe ich einfach mal stark von aus obwohl ioch nicht dabei war)

also Kopf hoch und erstmal schauen was wirklich ghemacht werden muß!

greetz Darki

Wenn du Rechtschutz versichert bist (was jeder heut zu Tage sein sollte) direkt zum Anwalt.Der kann das beste für dich rausholen.Würde aber auch sonst zum Anwalt gehn.So eine Beratung wird nicht die Welt kosten.Tut mir wirklich Leid für dich.

Gruß Enzo

Warum soll er ihn behalten ?! Wenn der Schaden verschwiegen worden ist muß der Händler den Wagen zurück nehmen.Da kann der sich noch auf einiges gefaßt machen,wenn der Anwalt das in die Hand nimmt.Würde mich auf alle Fälle beraten laßen.Würde den Wagen auch nicht behalten !

Zitat:

Original geschrieben von Loki73

Warum soll er ihn behalten ?! Wenn der Schaden verschwiegen worden ist muß der Händler den Wagen zurück nehmen.Da kann der sich noch auf einiges gefaßt machen,wenn der Anwalt das in die Hand nimmt.Würde mich auf alle Fälle beraten laßen.Würde den Wagen auch nicht behalten !

Wenn nach einem jahr erst probleme mit flatterndem lenkrad oder abgefahrenen reifen auftretten würde ich mal er denke das ist der normale verschleiss! Aber er muß ja wissen wie er vorhgehen will! Ich habe nur mal gesagt wie ich es in erster linie mal angehen würde!

am 20. Juli 2005 um 6:57

na ich würde erstmal klären, ob der händler von dem du da gehauft hast auch überhaupt der geschäftsführer ist, weil wenn du den geschäftsführer nicht auftreiben kannst, dann hilft es dir überhaupt nichts, dass du recht und ansprüche hast! es ist nunmal praxis (bei ober genanten händlern), dass da jemand verkauft u der eingetragene geschäftsführer ist schon längst wieder in pakistan oder so und wenn das der fall ist, dann kannst du wenn du den verklagst genau so gut versuchen nen pudding an die wand zu nageln!

aber viel glück!

Themenstarteram 20. Juli 2005 um 7:22

ach jungs das ist alles Mist.....noch eine Frage an dich wbf: Was denkst du wird das alles kosten?

im schlimmsten Fall? Weil auf einen zwei Jahres Prozess hab ich keine Lust, da seine Tochter und Neffe auch noch in der näheren Umgebung wohnen, ich hab zwar recht, aber unbedingt scharf drauf bin ich nicht..... Wer von euch eines der besagten Teile hat bitte Bescheid sagen, vielleicht komm ich ja so bissel besser weg. ;)

THX

ich habe bei mir das problem, dass der verkäufer in den kaufvertrag reingeschrieben hat: für richtigkeit der angaben bezüglich unfallfreiheit, kilometerleistung ... wird keine gewähr übernommen.

 

geht sowas rechtlich?

am 20. Juli 2005 um 8:12

Zitat:

Original geschrieben von promexx

ich habe bei mir das problem, dass der verkäufer in den kaufvertrag reingeschrieben hat: für richtigkeit der angaben bezüglich unfallfreiheit, kilometerleistung ... wird keine gewähr übernommen.

 

geht sowas rechtlich?

Nein sowas geht nicht, seit dem 01.01.2002 sind die Grbrauchtwagenhändler ein wenig mehr in der Pflicht aber wie gesagt, das kann und wird sich ziehen.

Anwalt, Rechtschutzversicherung, Gutachter, 1. Gerichtsverhandlung dann irgendwann (Amtsmühlen mahlen langsam) und dann wenn keine Einigung erfolgt Schriftwechsel, DANN zum Gutachter, der dauert auch ne Weile, dann wieder Schriftwechsel, evtl. 2. Gerichtsverhandlung und dann irgendwann mal ein Urteil und das muss nicht so ausfallen wie beim Rechtsanwalt beantragt, denn bei mir waren 1500 EUR der Streitwert und bekommen hab ich mit Glück 500 ... Nach 2 Jahren...

On der Zeit macht man natürlich nicht viel mit dem Auto weil wenn man es evtl. zurück geben will steckt man ja kein Geld rein.

Dann wenn es nicht als arglistige Täuschung durchgeht, kann es sein, dass 25cent pro gefahrenen Kilomoeter abgezogen werden und Du dann mit weniger nach Hause gehst.

Sofern der Motor ok ist und "nur" die kleinen Mängel da sind (Reifen einseitig abfahren = Spur oder Sturz verstellt, Lenkradflattern evtl. Spurstange, Querlenker oder nicht gut ausgewuchtete Reifen) würde ich diese richten lassen und mich weiterhin am Wagen freuen. Wenn der Schaden fachmännisch behoben wurde, ist der Wagen doch immer noch gut, obwohl Du den Unfallschaden dann bei einem Verkauf wiederum angeben musst... Also fahr die Kiste bis sie auseinanderfällt und scher Dich nicht drum, das ist aber nur mein Tipp. Was Du draus machst ist natürlich Deine Sache.

Themenstarteram 20. Juli 2005 um 8:50

so hatte ich es ehrlich gesagt auch vor, wenn ihr sagt der Schaden ist nicht so schlimm dann geht das in Ordnung, ist halt blöd, zumindest hatte ich vor dem ganzen meinen Dad im Rücken der mir Geld hätte leihen können....

Wo fahr ich denn am besten hin um festzustellen was kaputt ist, ohne dass sie was dafür verlangen?

am 20. Juli 2005 um 9:19

Der Tüv bietet sowas wie einen Grauchtwagencheck an, kostet glaub ich 38 EUR.

Wenn Du mit dem Tüver dann gut kannst und Dich ein wenig mit ihm unterhältst kann es auch sein, dass er auf Fragen zur Unfallgröße was sagen kann... vorausgesetzt er hat Ahnung :)

Sonst Dekra mal probieren oder ADAC bietet glaub ich auch sowas an.

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