Kauf mit Folgen
Also mir ist folgendes passiert: ich hab mir einen E46 gekauft und die ersten 3 Tage lief er ganz gut. Am 4ten Tag läuft auf einmal Öl raus. Ich ruf den Händler darauf hin an und er meinte wortwörtlich "es ist nicht mehr mein Problem". Daraufhin bin ich in die Werkstatt und die haben mir gesagt das, dass Öl schon vor dem Kauf am laufen war. Nun meine Frage: kann ich das Auto auf seine Kosten reparieren oder muss er das zurück nehmen. Ich möchte doch schon das Auto behalten, es ist das was ich unbedingt wollte. Aber ich möchte nicht jetzt schon so viel Geld reinstecken da ich nachdem Kauf jetzt nicht mehr so viel habe.
Kaputt sind folgende teile: ölwannendichtung, ventildichtung und die kopfdichtung. Wir wissen nicht ob noch mehr kaputt ist da mein Mechaniker nicht so viel Zeit hatte.
Beste Antwort im Thema
Lasse doch endlich mal von nem Kollegen oder in ner Freien klären, was jetzt eigentlich genau ist. In dieser Zeit soll der Anwalt sich mit dem Händler auseinander setzen. Eine Klage wird sich endlos hinziehen und die lohnt nicht, wenn da nur pillepalle kaputt ist. Das lohnt nur, wenn du weißt, das die Karre quasi tot ist und zurückgenommen werden muss.
Wie hast du den eigentlich besichtigt? Wenn der nach deiner Aussage am Tag 1 l Öl verliert, hätte der doch spätestens nach 5 km Probefahrt auch total versaut sein müssen?!
Wenn du wüsstest, was los ist, könnte der Anwalt auch telefonisch einen Vergleich aushandeln oder gar du selber.
So konfus, wie du hier schreibst und so was blödes fragst, wie lange das wechseln der Dichtung dauert, obwohl dir das schon gesagt wurde, sprichst du so auch mit dem Händler? Vielleicht blockt der so ab, weil du überhaupt nichts konkretes von dir gibst. Immer nur Öl, da, da , da. Nichts wird geprüft. Hätte man konkretes könnte man handeln oder eben klagen.
Seit Jahren ist bekannt, dass es unseriöse Händler gibt, seit Jahren gibt es günstige Checks von ADAC, Dekra und Co.
Ich verstehe die Leute nicht, die null Ahnung haben und sich dann so ein altes Auto kaufen, noch dazu finanziert, keinerlei Rücklage haben und dann sowas passiert.
Du hast vor 7 Tagen das erste mal geschrieben. Wann wurde der Kreditvertrag unterzeichnet? Wenn der vom Händler ist, also ein verbundenes Geschäft aus Kauf und Kredit, dann widerrufe den und stelle ihm den Wagen hin. Kam der Anwalt nicht darauf?
Und noch mal: Du schreibst von DEINEM Mechaniker, also ein Freund. Kann der sich denn nicht mal 1h Zeit nehmen, wenn so dermaßen die Hütte brennt?
Ähnliche Themen
82 Antworten
1. Normaler Händlerkauf oder Verkauf im Kundenauftrag?
2. Ölwannen- und Ventildeckeldichtung kosten nicht viel und kann man sehr leicht selbst machen, wenn man ein bisschen schrauben kann.
3. Kopfdichtung? Wie kommt ihr da drauf?
1Händlerkauf
2Ich hab leider nicht so viel Ahnung davon
3.Hat mein Mechaniker gesagt
Ich wundere etwas warum alle 3 Dichtungen kaputt sind.
Welcher Motor ist es denn?
Es ist ein 318i
Du hast 2 Jahre gewährleistung wenn du es von einem Händler gekauft hast und er die Mängel verschwiegen hat dann muss er sie bezahlen
Der Händler muss nachbessern, wenn du als Privatperson bei ihm eingekauft hast.
Du kannst das Auto jetzt nicht so mir nichts dir nichts bei einer anderen Werkstatt reparieren lassen und dem Händler die Rechnung präsentieren.
Entweder, er repariert den Schaden, oder du bekommst eine schriftliche Reparaturfreigabe, sodaß du zu einer anderen Werkstatt gehen kannst ( wird er wohl sicher nicht machen).
Also musst du mit Nachdruck auf eine Behebung des Schadens bestehen.
In den ersten Monaten bei Gewährleistung MUSS der Händler nachweisen das es nicht seine Schuld ist bzw es beim Kauf noch nicht war. Ansonsten muss er haften und dafür aufkommen.
Ruf ihn an und sag ihm das ansonsten würdest du gezwungenermaßen einen Anwalt einschalten der ihm dann sogar vorwerfen würde das dieser schaden bekannt war und verschwiegen wurde....Wäre dann schon betrug und dann wird es richtig unangenehm für den Händler
hallo,
also, zuerst sollten nachweislich (von einer Werkstatt) die
vorhandenen Schäden dokumentiert werden mittels Kos-
tenvoranschlag - erst dann weiss jeder, was genau defekt
ist
wenn im Kaufvertrag die Klausel "im Kundenauftrag", oder
"Bastlerauto" nicht genannt sind, und wenn auf vorhande-
ne/diese Schäden eines Ölverlusts, oder alle wesentlichen
Schäden am KfZ im Vertrag nicht hingewiesen wurde,
dann bestünden sehr gute Chancen auf ein Gespräch mit
dem Händler, dem man (leider !) zweimal die Reparatur
von neu aufgetretenen Schäden ermöglichen muss, au-
sser natürlich bei dem Wunsch nach Rückgabe des KfZ
und dann wäre ein Fach-Anwalt sicherlich ganz hilfreich
good lack
Ich hab den Wagen jetzt nicht reparieren lassen. Ich wollte nur wissen was los ist. Mit dem Händler lässt sich auch nicht sprechen , heute habe ich einen Termin beim Anwalt. Nur bin ich auf das Auto angewiesen
Wieso hast du denn ein auto gekauft bei dem offensichtlich schon virher das "öl am laufen" war?
Die richtigen schritte wurden dir ja schon genannt. Halt uns mal auf dem laufenden was dein anwalt dazu sagt
Ich habe es vorher nicht bemerkt. Er hat das Auto schön mit Öl Reiniger sauber gemäht
Der Weg zum Anwalt war der richtige.
Hab ich den Anspruch auf einen ersatzwagen?
Zitat:
@bmwliebhaber95 schrieb am 10. Januar 2017 um 15:08:12 Uhr:
Hab ich den Anspruch auf einen ersatzwagen?
Frag am besten deinen Anwalt