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Kauf nach Leasing

Volvo S60 1 (R)
Themenstarteram 22. September 2005 um 6:07

Hallo,

ich bitte um Eure Meinung bzw. Erfahrung.

Mein Leasingvertrag läuft zum 7.11. aus. Da

ich nur 54Tkm habe, möchte ich meinen V70 selber kaufen.

In meinem Leasingvertrag steht handschriftlich vom Freundlichen,dass ich ihn zum Restwert + Gebrauchtwagengarantie ( 21000 ) kaufen kann.

Bei meiner gestrigen Anfrage wie alles ablaufen soll,

hat man mir gesagt, dass ich den Wagen für 22000 haben kann, denn man will ja auch einbischen verdienen.

Wie seht Ihr dieses? Welche Erfahrungen habt Ihr?

MFG

Eckhard

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17 Antworten

Re: Kauf nach Leasing

 

Zitat:

Original geschrieben von Eckhard

Hallo,

ich bitte um Eure Meinung bzw. Erfahrung.

Mein Leasingvertrag läuft zum 7.11. aus. Da

ich nur 54Tkm habe, möchte ich meinen V70 selber kaufen.

In meinem Leasingvertrag steht handschriftlich vom Freundlichen,dass ich ihn zum Restwert + Gebrauchtwagengarantie ( 21000 ) kaufen kann.

Bei meiner gestrigen Anfrage wie alles ablaufen soll,

hat man mir gesagt, dass ich den Wagen für 22000 haben kann, denn man will ja auch einbischen verdienen.

Wie seht Ihr dieses? Welche Erfahrungen habt Ihr?

MFG

Eckhard

Morgen,

vom Rechtlichen Aspekt mal abgesehen...

Würde ich den Freundlichen Fragen wie er das handschriftlich-vermerkte sieht. Je nach Antwort würde ich mir einen neuen Freundlichen suchen.

Grüße

Torsten

Was steht denn genau (handschriftlich) im Vertrag ?

Übernahme für "21000 Euro" oder zum "Restwert" möglich ?

KM der RW Leasing ?

Wie werden die Minder-KM verrechnet ?

 

Gruß

Jens

Zitat:

Original geschrieben von dieselrakete

Was steht denn genau (handschriftlich) im Vertrag ?

Übernahme für "21000 Euro" oder zum "Restwert" möglich ?

KM der RW Leasing ?

Wie werden die Minder-KM verrechnet ?

 

Gruß

Jens

Hi,

da ich nur Kilometerleasing mache kann ich nur wenig helfen - allerdings wirds beim Restwert-Leasing keine Minder-KM geben, da das ja -wie der Name sagt- auf dem Restwert nach Ablauf basiert. Insofern wird der Händler schon das Recht haben, den Preis zu taxieren. Wie der handschriftliche Eintrag rechtlich gewertet wird, weiß ich inicht.

Generell finde ich das Verhalten des Händlers etwas seltsam, wenn er sagt "er will auch was dran verdienen" - das hätte er sich doch beim handschriftlichen Zusatz schon denken können. Und wenn er den Wagen aus dem Leasing zurücknimmt und verkauft, muss er sicher nicht den kompletten Restwert direkt an die Leasingbank zahlen um den Wagen von der Leasingbank zu erwerben.

Sprich ihn freundlich drauf an - und halte uns auf dem Laufenden.

Gruß

Jürgen

bei dem das Abkaufen der Leasingautos im KM-Leasing immer perfekt geklappt hat.

Themenstarteram 22. September 2005 um 14:05

Hallo,

vielen Dank für Eure schnellen Antworten. Hier noch ein paar Ergänzungen.

Der Leasingvertrag ist ein Kilometerleasing. Der genaue Wortlaut der handschriftlichen Notiz:

Das Fahrzeug kann nach Ablauf der Leasingzeit zum Restwert

von 20717,00€ + Garantie 250€ übernommen werden.

Erste Verhandlungen waren ohne Ergebnis, natürlich noch freundlich.

MfG

Eckhard

Absoluter Quatsch ! Wenn auf dem Vertrag ein Rückkaufwert steht, so ist es genau der Betrag, den du bezahlen musst, um das Auto auszulösen. Jedenfalls ist das in der Schweiz so.

Im Übrigen würde ich mich mal mit der Leasinggesellschaft in Verbindung setzen. Ich sehe da überhaupt keinen Anlass, deinen Freundlichen miteinzubeziehen.

Ich habe schon mehrere Leasingfahrzeuge abgekauft. Ein Anruf bei der Leasinggesellschaft reichte. Die schickten mir den Einzahlungsschein mitsamt einer Abrechnung. Ich konnten den genau abgemachten Betrag einzahlen und das Auto gehört mir.

Einziger Grund, wieso du mehr bezahlen müsstest, ist, wenn du vorher aus dem Vertrag austreten willst oder vor Ablauf den Wagen auslösen willst.

Gruss

Lenny

Hallo Eckhard,

Diese Handschriftliche vereinbahrung ist leider nichts wert!

Da hätte er Dir auch einen Zettel schreiben können,daß du in der Leasingzeit im Halteverbot stehen darfst.

Steuerechtlich gesehen könntest Du nach dem kauf, auch noch belangt werden,weil es eindeutig gegen den Leasingerlass von 1971/75 verstösst,und der ist Steuerrecht.

Wieviel kilometer hast Du jetzt weniger als im wirklichen Vertrag vereinbahrt gefahren?!

Rechne einmal hoch ,was Du noch vom Händler bekommen solltest wenn DU ihm den Wagen auf den Hof stellst!

Wenn der Hof wie bei vielen Händlern voll ist würde ich einmal pokern und laut überlegen den Wagen zurückzugeben;)

Der Restwert ist überigens beim restwertleasing immer ein kalkulierter Restwert,kalkuliert hat aber nichts mit dem tatsächlichen verkaufswertes des Wagens zu tun.

Der Händler wird weiterhin auf die Tränendrüse drücken und behaubten er hätte ja schließlich auch das Risiko der Verwertung gehabt.

Dein Händler ist also im Recht,seine schriftliche zusage würde ich seinem Chef aber unter die Nase halten,besonders wenn nur Restwert und nicht kalkulierter Restwert auf dem Papier steht;)

Gruß Martin

Das sehe ich aber etwas anders!

"Sämtliche Vereinbarungen..., Zusicherungen und Nebenabreden.. müssen schriftlich niedergelegt werden.."

Die Abnahme des Fahrzeugs zu einem definiertem Preis wurde schriftlich niedergelegt und wird somit Vertragsinhalt und für den Händler verpflichtend.

Bin kein Jurist, aber täusche mich in diesem Fall, glaube ich nicht.

Grüße

bkpaul

auf die Gefahr hin, dass ichs überlesen habe: wer ist Vertragspartner des Leasingvertrags? Der Händler oder eine Leasinggesellschaft?

Wenn Händler, ist seine schriftl. Zusage natürlich bindend.

Zum steuerlichen Thema: wo soll da ein Problem herkommen? Nach dem Erlass von 1971 (der die bilanzielle Zuordnung zu Leasinggeber oder -nehmer regelt bei Vollamortisationsverträgen), ist ein erlasskonformer Vertrag (also Zurechnung zum L-Geber) dann, wenn die Laufzeit zwischen 40 und 90% der Nutzungsdauer liegt. Wenn zusätzlich eine Kaufoption vereinbart wird, muss der Kaufpreis größer sein als der Restbuchwert des Kfz bei linearer Abschreibung.

Das alles stellt höchstens ein Problem dar für die Leasinggesellschaft, für den privaten LN ist das irrelevant.

Bei Teilamortisationsverträgen (und das ist ja ein Restwertvertrag) gelten die Regelungen des Erlass von 1975. Auch hiernach stellt eine Option zum Kauf kein Problem dar.

Der Restwert scheint mir überigens recht hoch zu sein?!

Sieht so nach knapp 50% aus?!

Da sollte es keine Steuerprobleme geben,die gibt es nur wenn der Restwert weit unter des Restbuchwertes liegt,wie Manfred oben schon sehr richtig geschrieben hat!

Also bleib hart und erzähl mal wie es ausgegangen ist.

Gruß Martin

der Leasingvertrag kann nur zwischen Eckhard und der Leasinggesellschaft abgeschlossen werden, wenn der Händler Eigenleasing betreiben würde, wäre das wohl rechtlich nicht zulässig

Von der Leasing kann der Leasingnehmer in D kein Auto erwerben, die Leasinggesellschaft hätte steuerrechtliche Porbleme.

Also erwirbt der Händler von der Leasing und verkauft an den Kunden weiter, so ist der Schein gewahrt.

Ob der Händler etwas aufschlägt, hängt von seinem Geschick bzw. Kundenfreundlichkeit ab.

Ich halte die handschriftliche Vereinbarung zwischen dem Händler und Eckhard für durchsetzbar.

Die Minderkilometer müssen erstattet werden, weil dies den Vertrag mit der Leasing betrifft und nicht den Händler.

Zitat:

Original geschrieben von Eckhard

Hallo,

vielen Dank für Eure schnellen Antworten. Hier noch ein paar Ergänzungen.

Der Leasingvertrag ist ein Kilometerleasing. Der genaue Wortlaut der handschriftlichen Notiz:

Das Fahrzeug kann nach Ablauf der Leasingzeit zum Restwert

von 20717,00€ + Garantie 250€ übernommen werden.

Erste Verhandlungen waren ohne Ergebnis, natürlich noch freundlich.

MfG

Eckhard

Hallo Eckhard,

Such mal ein Gespräch mit dem Geschäftsführer, das sollte doch eigentlich schon reichen.

Wenn der GF auch auf 1000 Euro "Prämie" besteht, soll er bitte

sagen wie er das auf Basis des geschlossenen Vertrages rechtlich begründet.

 

 

Gruß

Jens

P.S. Ist der Zusatz nur auf deinem Exemplar - Kopieren und Original zu Hause lassen ! (man kann nie wissen ...)

...

Zitat:

Original geschrieben von bkpaul

Das sehe ich aber etwas anders!

"Sämtliche Vereinbarungen..., Zusicherungen und Nebenabreden.. müssen schriftlich niedergelegt werden.."

Die Abnahme des Fahrzeugs zu einem definiertem Preis wurde schriftlich niedergelegt und wird somit Vertragsinhalt und für den Händler verpflichtend.

Bin kein Jurist, aber täusche mich in diesem Fall, glaube ich nicht.

Grüße

bkpaul

@bkpaul

So sehe ich das auch! Dieser Nachtrag ist als mündliche und schriftliche Ergänzung zum bestehenden Vertrag zu werten. Wird sicher auch unter dem Punkt "Nebenabreden..." zu finden sein.

Kleiner Tipp! Einfach mal deinen Anwalt "rüberschauen" lassen. Wenn du ADAC-Mitglied bist, kannst du auch einen ADAC-Vertragsanwalt mit einer kostenfreien Erstberatung bemühen. Einfach auf www.ADAC.de nach einem ADAC-Vertragsanwalt in deiner Nähe suchen. Viel Glück!

Schönen Tag!

Als Jurist stimme ich ManfredC70 zu. Sofern nicht der Händler selbst Eigentümer des Wagens ist (ist er nicht, die Leasinggesellschaft hat gekauft und rechtlich an Dich vermietet) oder er von der LEasinggesellschaft bevollmächtigt ist (man könnte auch an Duldungs- oder Anscheinsvollmacht denken), haben seine Zusagen für das Recht, zu 21000 zu erwerben, keine Bedeutung, egal ob mündlich, schriftlich oder notariell beurkundet. Evtl. bestehen aber Schadensersatzansprüche gegen den Freundlichen als Vertreter ohne Vertretungsmacht (§179 BGB). Du willst aber wohl nicht Deinen Freundlichen wegen 1000 Euro verklagen, oder?

Praktisch würde ich mich aber auf den Standpunkt stellen (der freundliche ist ja auch kein Jurist), dass der KAufpreis festgelegt war und das diese Vereinbarung gilt, pacta sunt servanda wie der LAteiner oder Verträge sind zu erfüllen, wie der Deutsche sagen würde.

Das Angebot, das wohl unbefristet oder jedenfalls bis zum Ablauf der Leasingzeit gilt, muß übrigens noch gegenüber der LEasinggesellschaft angenommen werden, damit ein Vertrag zustande kommt.

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