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Kaufberatung Audi 80 Sport Edition

Audi 80 B3/89
Themenstarteram 8. Juni 2006 um 16:30

Hallo Audifreunde^^

Ich habe vor, mir nächste Woche dieses Auto anzusehen.

Was sagt ihr zu dem Preis? Worauf sollte ich achten,

wenn ich nächste Woche mal hinfahre?

Vielen Dank im Voraus.

mfG

Fritz

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26 Antworten
am 8. Juni 2006 um 17:05

schönes auto hat ja auch noch nicht viel gelaufen also fürn audi sind ja 140tausen noch nix.ja ich würd halt noch versuchen ein bischen am preis zu drücken.weißt du ob es ein 5 zylinder ist???würd mich mal interessieren.gruß

am 8. Juni 2006 um 17:10

Ne, das ist ein 4-zylinder 16V, 2L, MKB: ACE

hi

würde halt auf die standartsachen achten...

wie thermostat, lenkung und achsaufhängung vorne...

motorraum sauber... kein ölaustritt... öl im kühlwasserbehälter...lässt sich alles sauber schalten... kuppelt er sauber

die "audikrankheiten" dürften dir ja bekannt sein...

am 8. Juni 2006 um 18:29

Zuschlagen !

Mit dem Wagen kannst du nix Falsch machen und du hast Garantie drauf, da der Wagen vom Händler ist :-)

Themenstarteram 8. Juni 2006 um 20:47

@TurboGeorge: Ich habe heute mit dem Händler telefoniert und er meinte, er gäbe keine Garantie darauf...? Muss er sie mir geben?

@all: Danke für die Antworten nochmal.

mfG

Fritz

am 8. Juni 2006 um 21:22

Er muss Dir nur eine Gewährleistung geben, mehr nicht.

Ich finde ihn zu teuer für die gebotene Ausstattung.

Themenstarteram 8. Juni 2006 um 21:34

Zitat:

Original geschrieben von Schallpegel2002

Er muss Dir nur eine Gewährleistung geben, mehr nicht.

Ich finde ihn zu teuer für die gebotene Ausstattung.

Muss er mir die Gewährleistung 100%ig geben oder kann er sich irgendwie rausreden?

Zum Preis: Er meinte, da ließe sich noch was machen.

Btw: Wodurch unterscheidet sich dieser Motor vom 2.0 Liter 16v Motor vom Golf 3 GTI?

mfG

Fritz

am 8. Juni 2006 um 21:36

1 Händler kann dir das Auto zwar ohne Gewährleistung verkaufen, du hast sie aber trotzdem. Die ist geseztlich geregelt und ein Gesetzt kommt vor einem Vertrag. Es sei denn du bist auch ein "gewerblicher Käufer" dann gibts nix.

Themenstarteram 8. Juni 2006 um 21:44

Zitat:

Original geschrieben von John Connor

1 Händler kann dir das Auto zwar ohne Gewährleistung verkaufen, du hast sie aber trotzdem. Die ist geseztlich geregelt und ein Gesetzt kommt vor einem Vertrag. Es sei denn du bist auch ein "gewerblicher Käufer" dann gibts nix.

Danke John, also kann er sich auf keinen Fall rausreden?

Und wenn er sie im Vertrag ausdrücklich ausschließt, oder

"im Kundenauftrag" o.ä. verkauft?

Will mich nur informieren, will mich ja nicht veralbern lassen.

mfG

Fritz

wenn er ohne gewährleistung verkaufen will dann würde ich im nur 1300 geben...

Themenstarteram 8. Juni 2006 um 22:11

Aber soweit ich mich jetzt "durchs I-net" gelesen habe,

(adac.de usw.) habe ich, wenn ich vom Händler kaufe,

auch 1 Jahr Gewährleistungsansprüche. Da kann er sich

nicht rausreden...hm..

Naja, ich fahre da demnächst mal hin und schau mir die

Sache an.

Wenn noch jemand etwas dazu beitragen kann, wäre

ich ihm sehr dankbar.

mfG und gn8

Fritz

Er kann sich aber rauswinden wenn er zum Beispiel eine Prüfliste des Fahrzeuges anfertigt und überall ankreuzt das es Reparaturbedürftig ist dann lässt er es dich so "nebenbei" unterschreiben und schon ist er fein raus da es sich um keine Versteckten Mängel handelt da auf dem Zettel ja überall steht das es kaputt ist. Die Zettel sind teilweise sehr gut gemacht so das es garnicht auffällt das da steht Reperaturbedürftig und nicht i.o. also AUGEN AUF !

am 9. Juni 2006 um 3:30

Ja so nette Sachen werden heute gemacht.

Oder er verkauft im Kundenauftrag und tritt praktisch nur als Vermittler auf.da es sich dann um einen Verkauf Privat an Privat handelt ist auch nichts mit Gewährleistung.Ist teilweise schon gang und gebe.

am besten du frägst einfach nach, ob er das auto verkauft oder ob es von einem kunden ist....

du hast gewährleistung egal ob du was unterschreibst wo teile aufgeführt sind die repbedürftig sind....

nur sobald du den zettel unterschreibst, "hast du von den mängeln gewusst" und kaufst ihn trotzdem... wenn er aber nur erwähnt, dass das und das kaputt ist, es aber nicht im vertrag aufgeführt ist, dann kannst ihn reinreiten :-D

bei mir im vertrag stand auch "keine gewährleistung", er war aber ein gewerblicher verkäufer (hat er mir auch bestätigt beim kauf) und somit war die sache klar als en paar nicht verschleißteile kaputt ginigen. wer als händler verkauft und den wagen vorher nicht sauber auf mängel checkt um sie im vertrag anzugeben is echt selber schuld...

du MUSST als privater käufer ein jahr gewährleistung haben! achte auch drauf, dass wenn du später nicht der bist, der im fahrzeugbrief(wenn auf opa/vater zugelassen wird oä) steht bist, dass du "im Auftrag" (auch draufschreiben) kaufst. das erspart bei evtl. rechtsstreitigkeiten probleme... (du hättest den wagen dann ja gleich weiter verkaufen können und somit wär der händler aus dem schneider...)

das erste halbe jahr muss er beweisen, dass der schaden beim kauf noch nicht da war den rest musst du dann beweisen, dass er schon da war...

ach ja noch zur sache Verkauf als vermittler...

wenn auf dem kaufvertrag der name der firma steht von der du ihn gekauft hast und nirgends was von "im autrag oder vermittler" vermerkt ist, dann hast du den Kaufvertrag mit dem Händler und nicht mit der Privatperson geschlossen...

wenn er als Vermittler auftritt, dann müsste eig. auch der name des wirklichen besitzers im kaufvertrag stehn oder wie bereits gesagt ein vermerk "verkauf im kundenauftrag oä)...

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